nach acht Jahren Autofahren nun erste Polizeikontrolle

BMW 3er E90

Hallo Jungs!

Gestern wars so weit.. nach 8 Jahren autofahren wurde ich das erste mal von der Polizei kontrolliert...

War alles ganz lustig sag ich mal 😉
Nur würd mich interessieren ob die die Daten nun speichern dass die mich kontrolliert haben?

Es wurde weder ein Alkotest noch sonst was gemacht.... nur bissl geratscht.

Gruß...

Beste Antwort im Thema

@Klez:
Ich sehe das anders. Geltungsdrang ist meiner Meinung nach nicht der richtige Begriff und wäre den jungen Polizeibeamten/-innen gegenüber nicht fair. Ich würde es eher als "Findungsphase im polizeilichen Einschreiten" bezeichnen, welche durchaus unterschiedliche Eindrücke beim Bürger hinterlassen kann.

Ich versuche es mal zu erklären, ohne zu weit vom Thema abschweifen zu wollen:

Die Vielzahl der Berufsanfänger/-innen sind nach der Ausbildung noch sehr jung, i.d.R. zwischen 22-25 Jahre. Die Polizeiausbildung wurde dann oftmals nach dem Abitur oder einem abgebrochenen Studium begonnen, in puncto Lebens- und Berufserfahrung kann da logischerweise noch nicht so viel vorgewiesen werden.
Das Aufnahmeverfahren ist keinesfalls extrem locker...die entsprechende Anzahl an "Bewerbungs-Durchfallern" bestätigt das Jahr für Jahr. Während der Ausbildung fallen ebenfalls noch einige Auszubildende durch...locker ist etwas anderes.

Eine bestandene Ausbildung ist allerdings noch kein Garant für gute Arbeit in der Praxis...das theoretisch Erlernte konnte bis dahin nur in den Praxissemestern angewendet werden. Erfahrene Polizeibeamte begleiten die Auszubildenen in diesen Praxissemestern, so dass es immer eine Art "Rettungsfallschirm" gibt, wenn eine Situation mal nicht durch die Auszubildenen gemeistert werden kann.

Nach Ausbildungsende ist es in so jungen Jahren dann nicht immer einfach, im teilweise harten Polizeialltag zu bestehen und sich durchzusetzen. Es benötigt sehr viele Einsätze bis man seinen Weg gefunden hat und mit psychisch und physisch belastenden Einsätzen meint umgehen zu können.

Wie ein so junger Beamter/-in auf den Bürger wirkt ist daher total unterschiedlich. Der eine freut sich über den "jungen, netten" Anblick und nutzt die Gelegenheit evtl. sogar für einen kurzen Flirt 😉 Diese Situation wird garantiert entspannt ablaufen und keinen bitteren Nachgeschmack hinterlassen.

Andere Bürger haben sichtlich ein Problem damit, sich von einem so jungen Menschen auf Fehlverhalten aufmerksam gemacht zu werden ("Ich bin schon Auto gefahren, da sind Sie noch mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen."😉! Die Fronten können sich somit von jetzt auf gleich verhärten und das Gespräch wird auf der Sachebene weitergeführt.

Das forsche (oder wie mein Vorredner schrieb "geltungssüchtiges"😉 Auftreten dient meiner Ansicht nach dabei eher als Selbstschutz, um die jeweilige Situation erstmal einschätzen zu können.

@all:

Zu der ständigen Woher / Wohin Diskussion:

Klar kann jeder irgendwas angeben oder auch nicht. Der betrunkene Verkehrsteilnehmer antwortet in 9 von 10 Fällen auch mit "Ich habe nichts getrunken."
Wichtig ist, wie der Befragte reagiert und sich verhält...das geht aber eher in den taktischen Bereich, darüber wurden schon ganze Bücher geschrieben. Die gegebene Antwort ist absolut sekundär und in der Regel auch zu vernachlässigen.

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Zitat:

Machtdemonstration?? Und was ist das, was du machst? Sinnloses Rumgezicke? Wenn ich doch weiß, dass sowas die Kontrolle unnötig in die Länge zieht, warum muss ich denn dann noch frech werden oder irgendwelche blöden Kommentare bringen?

Aber klar, manche Leute haben scheinbar Zeit. Mir solls egal sein. Habe kein Problem, bei einer Kontrolle nett zu sein und zu sagen, wo ich herkomme. Warum das für manch einen hier ein Problem ist, werde ich wohl nie verstehen.

Finde es immer herlich wenn in den Text mehr hinein interpretiert wird, als eigentlich drin steht.

1. Ich war nicht frech, sondern habe die Frage geographisch korrekt beantwortet und das gar mit einem Lächeln.

2. Bei einer Fahrzeugkontrolle muß es zunächst eine Belehrung geben und die Fragen die man beantworten sollte (Fzg. Papiere, Name etc.) sind auch vom Gesetzgeber klar definiert. Alles was darüber hinaus geht ist freiwillig, wenn auch die Freundlichen immer vergessen diese zu erwähnen.

3. Ich möchte einfach nicht auf diese Fragen eingehen, weil ich es einfach nicht muß. Ist mein gutes Recht und ich brauche dafür überhaupt keine Rechtfertigung.

Zitat:

sollte man doch kein Problem damit haben, auf die Frage zu antworten

4.Die Tatsache, daß man bei einer Kontrolle nicht alle Fragen beantwortet, bedeutet noch lange nicht, dass man sich unhöfflich verhält.

Es ist also kein Rumgezicke, sondern

Dein Dir per Gesetz zugestandenes Recht

die immer mehr um sich greifende Staatsneugier nicht befriedigen zu müßen. Das haben auch alle zu respektieren.

Wenn Du kein Problem damit hast, gut so,

Deine Entscheidung

. Meine ist eben eine andere und daher kein Rumgezicke. Wie Du siehst, ich bemühe mich auch Dir eine höffliche Erklärung zu geben, ohne gleich herabwirkende Bemerkungen loszulassen

Zitat:

Sinnloses Rumgezicke? ... dann noch frech werden .... irgendwelche blöden Kommentare bringen?

🙂🙄

Kopfschüttel🙄

Ja, ich sehe ein solches Verhalten als unhöflich an. Die Frage, wo man herkommt, hat doch rein gar nichts mit Staatsneugier oder was auch immer du da reininterpretieren willst zu tun. Ein Satz wie "Das geht sie rein gar nichts an" trägt wohl nicht unbedingt zu einer entspannten Kontrollsituation bei, meinst du nicht auch? Und dieses nach vorn und hinten zeigen sehe ich als frech bzw. blöden Kommentar an - weiß nicht, warum du dich da so extrem angegriffen fühlst? Du sagst ja selbst, dass es ein Späß war - mir würde dieser Spaß aber zu weit gehen und es ist für mich wie gesagt schon sehr frech. Finde sowas einfach unpassend - so viel zu der "geographischen Korrektheit"

Natürlich musst du auf die Fragen nicht antworten, ich antworte aber lieber schnell auf so eine Frage, als ne halbe Stunde in der Kontrolle zu stecken. Wenn du so dermaßen auf deinem Recht bestehst - bitte sehr, darfst du gern. Von mir darf die Polizei gern wissen, woher ich komme und wo ich hinfahre - das hat der Beamte nämlich nach 5 Minuten wieder vergessen und trägt es nicht in den großen Staatscomputer ein, wo alle gesammelten Daten der Bundesbürger drinstehen.

P.S.: Bei einer Fahrzeugkontrolle musst du überhaupt nicht belehrt werden, solange es eine allgemeine VK ist.

Zitat:

Original geschrieben von esalet


PS:
@ Vorredner,

es mag vielleicht sein, dass deine Stories "lustig" sind, aber nicht ganz korrekt. Wer trinkt und auto fährt, wo noch Kinder mit im Auto sitzen ( ja ich weiss das war dein Onkel und nicht du) oder dass man ohne Führerschein rumfährt finde ich nicht grad toll.

Ich hab ja nur gesagt, dass er Glück gehabt hat. Aber ich bin auch gegen Trinken und dann Fahren. Bei mir gehts nur mit 0.0 %o hinters Steuer.

Übrigens kenne ich da noch ne Story über eine Kontrolle:
Die Frau holt ihren Mann ab, der nach mehreren Maß Bier am Volksfest nicht mehr fahren wollte/konnte. Bei der Kontrolle hat es dann scheinbar übel nach Alkohol aus dem Fahrzeug gestunken!.
Der Polizist fragt die Frau halt wo sie her kommen und wo hin es gehen soll. Sie sagte, sie fährt ihren Mann nach Hause, der ist zu besoffen zum Fahren. Der Polizist hat sie weiterfahren lassen.
Jedoch war sie mit ebenfalls über 5 Maß (geübte Kampftrinkerin) eigentlich auch nicht mehr fähig, Auto zu fahren.

Bissl geflunkerter oder...

5Maß bei 6% Volgehalt entsprechen 0,3l reinem Alkohol, was bei einer Blutmenge von ca. 7l (Standardfrau mit Hang zum Bier) fast 5 %o wären.

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Zitat:

Original geschrieben von tantal86


Bissl geflunkerter oder...

5Maß bei 6% Volgehalt entsprechen 0,3l reinem Alkohol, was bei einer Blutmenge von ca. 7l (Standardfrau mit Hang zum Bier) fast 5 %o wären.

Genau, man kippt diese Menge ja pur und auf einmal ein. 😉

Gruß

Hatte mal ne andere lustige Begegnung mit den Grünen.

War mit dem Dienstwagen unterwegs öffentlicher Dienst damals und da gibt es immer so schöne kurze Nummernschilder die man sofort erkennt. Auf eine Schnellstraße wo man ja 130 fahren kann zuckelten vor mir die grünen mit 70 herum. Ich dachte nur ne das kann doch nicht wahr sein und überholen darfst du hier auch nicht durchgezogene Linie NÖ! Bin denen dann etwas mehr aufgefahren und damit die auch wissen es gibt noch welche die hier ihre 130 fahren wollen. Merke wie da einer in den Rückspiegel schaut und dann zogen die rechts ran etwas und ich vorbei gefahren. Die haben nix gemacht weder hinterher gefahren noch angehalten oder sonst was.
Das hätte ich mich aber mit meinem eigenen Wagen auch nicht getraut die da so zu bedrängen 😉
Vielleicht haben die Gedacht ah das ist ein Kollege lass den mal vorbei, wer weis 😁

MfG Ray

Zitat:

Original geschrieben von Bartman



Zitat:

Original geschrieben von tantal86


Bissl geflunkerter oder...

5Maß bei 6% Volgehalt entsprechen 0,3l reinem Alkohol, was bei einer Blutmenge von ca. 7l (Standardfrau mit Hang zum Bier) fast 5 %o wären.

Genau, man kippt diese Menge ja pur und auf einmal ein. 😉

Gruß

Sicher nicht. Aber selbst über 5h komm ich da noch in einem Bereich raus, den man deutlich als fahrunfähig beschreiben kann.

Zitat:

Sicher nicht. Aber selbst über 5h komm ich da noch in einem Bereich raus, den man deutlich als fahrunfähig beschreiben kann.

Genau das ist ja der Witz an der Geschichte. Die Frau war sicher nicht mehr fahrtüchtig (aber als Alkoholikerin verträgt sie halt ein Promill mehr als andere) und den Polizisten ist es nicht aufgefallen. Und da sie wohl recht stattlich gebaut war, waren die paar Maß dann auch nicht die Welt.

@The RealRaffnix

Zitat:

Ja, ich sehe ein solches Verhalten als unhöflich an. Die Frage, wo man herkommt, hat doch rein gar nichts mit Staatsneugier oder was auch immer du da reininterpretieren willst zu tun

Das ist eben Ansichtssache.

Was ist es dann

???

Die Tatsache dass die Polizei befugt ist eine Kontrolle durchzuführen, bedeutet nicht, dass sie auf Nichtbeantwortung von Fragen, die nicht zum Umfang der Kontrolle gehören, mit „jetzt aber das volle Programm“ reagieren dürfen.

Tun sie aber.

Da Frage mit Woher und Wohin gehört halt nicht zum Antwortenkatalog den man erfüllen muß.

Oder würdest Du das auch bei einem Metzger oder Kassiererin dulden, so nach dem Motto: was, Sie wollen 500g Steak, ja woher kommen Sie und wohin wollen Sie? 😉

Zitat:

Ein Satz wie "Das geht sie rein gar nichts an" trägt wohl nicht unbedingt zu einer entspannten Kontrollsituation bei, meinst du nicht auch?

Keine Ahnung, denn dieser Satz ist nie gefallen und Du interpretierst hier etwas hinein, was nie stattgefunden hat.

Zitat:

Und dieses nach vorn und hinten zeigen sehe ich als frech bzw. blöden Kommentar an - weiß nicht, warum du dich da so extrem angegriffen fühlst?

Alleine schon wegen der Begriffe, die Du meinst anwenden zu können, ohne die Situation selbst erlebt zu haben, gutes Beispiel für Vorurteilsbildung.🙄

Zitat:

Natürlich musst du auf die Fragen nicht antworten, ich antworte aber lieber schnell auf so eine Frage, als ne halbe Stunde in der Kontrolle zu stecken.

Deine Entscheidung, die ich auch ohne abwertende Kommentare respektiere. Ein feiner Unterschied, meinst Du nicht auch?

Zitat:

Bei einer Fahrzeugkontrolle musst du überhaupt nicht belehrt werden, solange es eine allgemeine VK ist.

Die Ankündigung „Verkehrskontrolle“ ist die Belehrung!

Warum so humorlos?

Zitat:

Original geschrieben von HD-330i


Das ist eben Ansichtssache. Was ist es dann???
Die Tatsache dass die Polizei befugt ist eine Kontrolle durchzuführen, bedeutet nicht, dass sie auf Nichtbeantwortung von Fragen, die nicht zum Umfang der Kontrolle gehören, mit „jetzt aber das volle Programm“ reagieren dürfen.
Tun sie aber.
Da Frage mit Woher und Wohin gehört halt nicht zum Antwortenkatalog den man erfüllen muß.
Oder würdest Du das auch bei einem Metzger oder Kassiererin dulden, so nach dem Motto: was, Sie wollen 500g Steak, ja woher kommen Sie und wohin wollen Sie? 😉

Was heißt hier "nicht befugt"? Die Polizei darf Kontrollen durchführen und zu diesen Kontrollen zählen nun mal einige Sachen, die auch mal etwas länger dauern können. Heißt: Die Polizei ist IMMER befugt, das volle Programm durchzuziehen. Ob und inwieweit das gemacht wird, kannst du insofern vielleicht ein wenig durch dein Verhalten in der Kontrolle beeinflussen. Und beim Metzger würde ich mich genauso unterhalten und nicht sagen: "Ich komme von der Käsetheke und gehe zur Kasse." Das nennt man Konversation und ist ab und an vielleicht mal ganz kurzweilig. Solltest du mal versuchen 😉

Zitat:

Original geschrieben von HD-330i



Zitat:

Ein Satz wie "Das geht sie rein gar nichts an" trägt wohl nicht unbedingt zu einer entspannten Kontrollsituation bei, meinst du nicht auch?

Keine Ahnung, denn dieser Satz ist nie gefallen und Du interpretierst hier etwas hinein, was nie stattgefunden hat.

Na wie reagierst du denn dann, wenn du den Spruch gebracht hast und ich dann nochmals nachfrage, wo es denn nun wirklich hingehen soll und wo du herkommst? Faktisch ist das nämlich ein "Das geht sie gar nichts an". Das ist nicht interpretiert sondern nur ein wenig weitergedacht. Oder trifft diese Aussage nicht den Kern der Sache? Zusammengefasst willst du den Beamten doch sagen, dass sie das nichts angeht, oder liege ich da falsch? Ob ich das nun schön verpacke oder nicht, spielt letztlich keine Rolle. Die Aussage bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von HD-330i


Alleine schon wegen der Begriffe, die Du meinst anwenden zu können, ohne die Situation selbst erlebt zu haben, gutes Beispiel für Vorurteilsbildung.🙄

Das ist kein Vorurteil, sondern eine Bewertung deines Gesprächs. Und wenn ich finde, dass so etwas frech und unpassend ist, dann hat das rein gar nichts mit Vorurteilen zu tun - das wäre es, wenn ich aufgrund dieser Situation auf dein Verhalten generell schließen würde. Mache ich aber nicht - ich sage nur, dass du in dieser Situation sehr frech warst.

Zitat:

Original geschrieben von HD-330i


Deine Entscheidung, die ich auch ohne abwertende Kommentare respektiere. Ein feiner Unterschied, meinst Du nicht auch?

Ich respektiere deine Entscheidung genauso, nur dann eben bitte nicht wundern, wenns vielleicht etwas länger dauert. Und wo ich dich persönlich abwerte, wenn ich deinen Kommentar gegenüber den Beamten frech nenne, musst du mir nochmal erklären bitte.

Zitat:

Original geschrieben von HD-330i


Die Ankündigung „Verkehrskontrolle“ ist die Belehrung!

Entschuldige, aber das ist falsch. Belehrt werden Zeugen, Betroffe und Beschuldigte über ihre Rechte im Verfahren. Bei einer allgemeinen VK hast du so etwas aber noch nicht, es ist einfach nur ein Verkehrsteilnehmer. Daher teilt man diesem aus rein informativen Zwecken mit, warum er denn nun angehalten wurde.

So, denke jetzt reichts aber auch, bevor der Thread noch durch die Diskussion hier etwas aus dem Ruder läuft 🙂

Ein Freund von mir ist mal kurz vor Las Vegas mit seinem Mietwagen angehalten worden. Er ist normales deutsches Autobahntempo gefahren. Auf der Rückbank hatte er schon für das gebuchte Motel der nächsten Woche eine komplette Palette Büchsenbier gestapelt. Eines davon war offen, da seine Frau schon mal was getrunken hatte. Es roch irgendwie nach Alk in der Karre. Kam alles richtig gut für den Highway Trooper. Es gab das volle amerikanische Rundum-Sorglos-Paket. Den Fehler wird er nie wieder machen.😁😁😁

@Cali65.
Das ist aber allgemein bekannt, dass in diversen US Bundesstaaten dieses nicht erlaubt ist (Alkohol im Auto, außer im Kofferraum).

@@The RealRaffnix

Auf die Gefahr hin, dass Du das doch eines Tages verstehst🙂 : Ein jeder kann Fragen was er will. Es ist meine bzw, jedermans Sache individuell zu reagieren! Wenn kein rechtlicher Anspruch darauf besteht und ich keine Lust habe diese Auskunft zu erteilen, so ist es weder frech noch dumm noch blöde. Einfach mein freies Recht.

Zitat:

Das nennt man Konversation und ist ab und an vielleicht mal ganz kurzweilig. Solltest du mal versuchen

Was Konversation bedeutet, verstehe ich schon. Alleine dadurch, dass ich das Verhalten anderer aus Entfernung und Detailunkentniss nicht mit den eben genannten Begriffen tituliere. Soltest Du vielleicht auch ein mal versuchen. Nennt man glaube ich Höfflichkeit.

Zur Konversation besteht keine Pflicht. Höfflichkeit ist eine Zier, auch in Form einer Absage, mit einem zwinkerndem Auge!!!

Zitat:

Na wie reagierst du denn dann, wenn du den Spruch gebracht hast und ich dann nochmals nachfrage, wo es denn nun wirklich hingehen soll und wo du herkommst? Faktisch ist das nämlich ein "Das geht sie gar nichts an". Das ist nicht interpretiert sondern nur ein wenig weitergedacht. Oder trifft diese Aussage nicht den Kern der Sache? Zusammengefasst willst du den Beamten doch sagen, dass sie das nichts angeht, oder liege ich da falsch? Ob ich das nun schön verpacke oder nicht, spielt letztlich keine Rolle. Die Aussage bleibt.

Das ist korrekt, denn es geht ihn nichts an und das Nachhacken deutet, dass er auch etwas nicht begriffen hat, denn nun verschärft er die Situation. Und Fakt bleibt: es besteht keine Verpflichtung zur Auskunft, noch zur Konversation oder was Du Dir sonst noch ausdenkst, nicht mal eine Absage darf er negativ auslegen.

Zitat:

Mache ich aber nicht - ich sage nur, dass du in dieser Situation sehr frech warst.

Ich denke eher der Beamte. Eine klare Absage war da. Ein Nachhacken, ohne Berechtigung, grenzt für mich an frech werden.

Zitat:

Und wo ich dich persönlich abwerte, wenn ich deinen Kommentar gegenüber den Beamten frech nenne, musst du mir nochmal erklären bitte.

OK:

Zitat:

Und dieses nach vorn und hinten zeigen sehe ich als frech bzw. blöden Kommentar an

Zumindest in meinem "Kulturkreis" ist die Wortbedutung "blöde" eindeutig. Aber auch da unterscheiden wir uns offensichtlich und es ist gut so🙂

Es reicht mir ebenfalls und macht künftige V-Kontrollen sicherlich nicht zum Theaterbesuch aber möglicherweise doch zum Kasperletheater.

Ich wurde schon öfter kontrolliert. Die merkwürdigste Kontrolle hatte ich aber mit dem Fahrrad.
Nachts um 1 Uhr im November komme ich von einer Bekannten mit dem Rad. Fahre gerade im Stehen einen Berg hoch, es ist kalt und ich will nach Hause.
Ein Polizeiwagen überholt mich, Stop, anhalten erscheint und ich fahr rechts ran. Zwei Polizisten steigen aus, einer älter, klein und dicklich und eine junge Kollegin, welche sich die ganze Zeit im Hintergrund hält.
Guten Abend, Verkehrskontrolle. Den Personalausweis bitte.

Ich geb ihn ihm.

Haben sie was getrunken?

Ja, ein Glas Wein, ca. um 21 Uhr zum Essen.

Würden sie bitte mal blasen?

Klar. - Hab dann blasen dürfen, 0.0 Promille, welch wunder.

Wir halten sie an, weil sie so auffällig gefahren sind, sie sind hin und hergewackelt.

Ah, ok. Kann sein, weiß ich nicht. Ich hab mich beeilt, weil mir kalt ist.

Aha, ok. Warum sind sie denn so ausser Atem? Haben sie Drogen genommen?

- Da wuste ich erstmal nicht weiter. Ich bin ein höflicher Mensch, und weil ich gern ins Bett wollte, war ich freundlich und zuvorkommend. Aber hallo? Ich fahr auf dem Rad einen Berg hoch?

Ähm, ich beeil mich nach Haus zu kommen, ich würd gern ins Bett.

Der Polizist guckt mich an, schweigt, geht zu seiner Kollegin, sie besprechen sich. Beleuchten mit ihren Taschenlampen meinen Ausweis. Schliesslich kommt der Alte zurück, reicht mir den Ausweis und wünscht mir eine gute Fahrt.

Weil der Alte ziemlich langsam war, wir noch weit mehr geredet haben als ich es heir abtippen will und die Beiden erst kein Mundstück für ihren Alkmesser gefunden hatten, dauerte das ganze über 15 Minuten.
Kann es sein das es Leute in D gibt, die noch nie Rad gefahren sind?

P.s.: Oben hat jemand gefragt ob nicht sinnloses Umherfahren verboten sei:

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Also, ja, es ist verboten. Allerdings müßte eine Belästigung vorliegen. Auf die Frage "wohin des Weges" würde ich also nicht mit "Nur so rumfahren" antworten.

Gute Nacht!

Zitat:

Also, ja, es ist verboten. Allerdings müßte eine Belästigung vorliegen. Auf die Frage "wohin des Weges" würde ich also nicht mit "Nur so rumfahren" antworten.

Was meinst du, wie sie reagieren, wenn die Antwort wäre: im Auftrag ihrer Majestät😉

Zitat:

Original geschrieben von HD-330i


Zumindest in meinem "Kulturkreis" ist die Wortbedutung "blöde" eindeutig. Aber auch da unterscheiden wir uns offensichtlich und es ist gut so🙂

Es reicht mir ebenfalls und macht künftige V-Kontrollen sicherlich nicht zum Theaterbesuch aber möglicherweise doch zum Kasperletheater.

Dann lebst du scheinbar in einem anderen Kulturkreis, denn sowas würde bei mir hier niemand als persönlichen Angriff werten. Du verstehst schon, dass ich den Kommentar als blöd bezeichne und nicht dich selbst? Das ist ein riesiger Unterschied...

Nichts für Ungut 😉

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