Nach 30 Jahren Knöllchen

Ich parke mein Auto seit 30 Jahren vor meinem Grundstück. Ich dachte mich trifft der Schlag, da habe ich ein Knöllchen vom Ordnungsamt Berlin mit dem Vorwurf ich stünde auf einem Gehweg und wollen 55,- € von mir.
Ich beschreibe mal meine Straße,
Fahrbahn und zwei Meter Platz zu den Zäunen der Grundstücke. Dieser Streifen sieht vor jedem Grundstück anders aus, wo übrigens alle ihr Auto abstellen. (mal Asphalt, mal gepflastert, mal Sand)
Laut StVo muß ein nicht erkennbarer Gehweg mit dem blauen Mutter / Kind Schild gekennzeichnet sein. Ohne Kennzeichnung muß eine eindeutige bauliche Trennung, bzw. eine weiße durchgezogene Linie vorhanden sein. Ferner muß der Weg längere Distanzen eine einheitliche durchgängige Erscheinung haben und muß visuell eindeutig von der Fahrbahn zu unterscheiden sein. Bei mir ist die Fläche asphaltiert, also relativ ähnlich wie die Fahrbahn.
Wie seht Ihr das? Ich denke wenn der Zahlungsbefehl kommt ist ein Einspruch recht vielversprechend. Abgesehen vom Geld geht es mir mehr darum den Wagen dort parken zu können.

168 Antworten

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Oktober 2024 um 07:00:59 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. Oktober 2024 um 06:16:04 Uhr:


Es ist für einen Verkehrsteilnehmer nicht zumutbar, vor der Nutzung des Streifen erst diesbezügliche Recherchen anzustellen.

Wenn es für den VT nicht eindeutig erkennbar ist.... dann parkt er dort nicht; das ist zumutbar.

Das ist deutlich erkennbar ein Parkstreifen. 😉

@Incommunicado

Wie wär’s mit mehr Fotos, die den Zustand des Streifens und die Gesamtsituation besser verdeutlichen.

Und ich hätte gerne gewusst, ob die Nachbarn auch Zettel bekommen haben

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Oktober 2024 um 07:00:59 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. Oktober 2024 um 06:16:04 Uhr:


Es ist für einen Verkehrsteilnehmer nicht zumutbar, vor der Nutzung des Streifen erst diesbezügliche Recherchen anzustellen.

Wenn es für den VT nicht eindeutig erkennbar ist.... dann parkt er dort nicht; das ist zumutbar.

Das schreibt sich so einfach, wenn man dort nicht wohnt. Wenn man einen zweifelhaften Streifen vor der Haustür hat, dann lohnt sich etwas Rechergeaufwand zu betreiben.

Evtl. kann schon ein Geoportal zu der Grundsteuer helfen um Flurstücke und Teilungen zu identifizieren.

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Nur weil man 30 Jahre keine Knolle kassiert hat, heißt es ja nicht, dass es 30 Jahre legal war. Vielleicht ist es nur keinem aufgefallen oder der Delinquent stand zur Zeit der Überprüfung jedes mal nicht dort und war im Urlaub, Einkaufen, bei Freunden etc. und hat daher einfach Glück gehabt. Scheint ja auch nicht gerade ein Straßenstück zu sein, was täglich im Sichtfenster des Ordnungsamtes liegt, sprich die Kontrolldichte relativ gering ist.

55,- auf 30 Jahre umgerecht sind 1,83€ im Jahr oder gerade mal ein halber Cent am Tag, wenn ich mich nicht verrechnet habe.
Zahlen, abhaken, draus lernen und ggf. woanders parken 🙂

Das mit den Flurstücken nützt einem halt auch nur bedingt.

In der Siedlung meiner Mutter (in MD) gibt es nur an den Haupt- und einigen Stichstraßen einen erhöhten Fußweg mit Bordsteinkannte. Sonst gibt es nur mehr oder minder starke unbefestigte Seitenstreifen, die, wie auch die "richtigen" Fußwege zum jeweils angrenzenden Grundstück gehört. Nur die asphaltierte Straße selbst gehört der Stadt.

Die Seitenstreifen sind durch Randsteine von der Fahrbahn getrennt, sind aber auf gleichem Niveau, was bei den Fußwegen auf den Hauptstraßen ja nicht ist.

Man könnte nicht auf dem Fahrstreifen parken, da nur knapp 3m breit. Von daher muss man so 3/4 auf dem Seitenstreifen und 1/4 auf der Fahrbahn parken. Zwei Autos gegenüber geht im Prinzip je nach Breite der Kfz eigentlich nicht.

Und das ist schon seit Mitte der 1930er so, wo die Siedlung errichtet wurde. Einzig der Straßenbelag hat sich von Kopfsteinplaster in Asphalt (bzw. Teer zu Ostzeiten) geändert. Und es gibt nur auf den Straßen mit Fußweg auch eine Beschilderung.

Von daher wäre es interessant, ob der TE aussagekräftigere Bilder liefern kann (und will).

VG

Ich würde da gar nichts zahlen und erstmal checken, was dieser Straßenstreifen eigentlich sein soll. Es kann auch durchaus sein, das es sich einfach um einen Seitenstreifen handelt oder dieser Streifen (wie schon geschrieben) zu den jeweiligen Grundstücken gehört.

Ich bin auf des Ergebnis der Nachfrage des TE bei der Stadt gespannt.

@wolfgangpauss
Mir ist nur ein Nachbar bekannt, das liegt allerdings daran das es 10:54 h war und fast alle bei der Arbeit waren. Allerdings stehen tagsüber viele, ich nenne sie mal Tagesparker, hier. Ich gehe mal von aus das da der eine oder andere auch so ein Ding bekommen hat.

Habe mit dem Bezirksamt Berlin Spandau telefoniert. Nach dem ich den dritten Sachbearbeiter am Telefon hatte, der dafür zuständig schien, haben wir uns geeinigt es per Mail das Anliegen vorzubringen und es zeitnah, was immer das auch heißen mag, ich Antwort bekomme.
Übrigens war ich nicht der Erste der anrief.

Was woanders parken angeht, wie Einer schrieb wäre es ein Problem. Denn die Straßen im Umkreis sehen ja alle so aus, wenn man diese Regel konsequent verfolgt hätten ja alle das Problem. Da finde ich ja eher in der City-West und City-Ost einen Parkplatz als in dieser eher ländlichen Gegend.
Außerdem, das Ordnungsamt ist nicht 24 h Stunden hier. Ich, als Anwohner parke sonstwo und den ganzen Tag stehen Autos auf "meinem" Platz.
Nicht das ich da bewußt drauf geachtet habe, mir sind gestern schon vier verschiedene Autos aufgefallen die da standen weil meine Frau den ganzen Tag mit dem Wagen unterwegs war.
Ich stimme der Meinung einiger zu daß es nicht Aufgabe des Autofahrers ist sich erst einen Katasterplan anzuschauen um zu entscheiden ob er da seinen Wagen hinstellen kann oder nicht.
In den letzten 30 Jahren müssen hier hunderttausende von Autos schon gestanden haben, die Autofahrer können doch nicht alle keine Ahnung gehabt haben bzw. vorsätzlich ihren Wagen abgestellt haben.
Bin eigentlich ein entspannter Mensch, aber das kläre ich. Die 55, - € spielen da nicht die Hauptrolle, es geht um das Parken und um's Prinzip.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 17. Oktober 2024 um 10:58:52 Uhr:


Das schreibt sich so einfach, wenn man dort nicht wohnt. Wenn man einen zweifelhaften Streifen vor der Haustür hat, dann lohnt sich etwas Rechergeaufwand zu betreiben.

Natürlich lohnt sich der Aufwand, wenn man selbst dort wohnt. Dann weiss man auch relativ sicher, ob m,an dort legal parken kann. Nur, wenn man halt nicht 100% sicher ist, sollte man ggf. davon absehen dort zu parken; oder eben die Konsequenzen akzeptieren, falls man dort nicht stehen durfte.

Ich hatte es hier irgendwo schonmal mit Foto gepostet. Wir haben ein paar Strassen weiter eine Parkbucht direkt an der Strasse. Sieht aus wie ein 1A Parkplatz. Blöd ist nur, dass genau dieser Streifen Privatbesitz ist (Aufgrund Behördenfehlers und Bestandsschutz).
Es hat ewig gedauert bis der Eigentümer die Gehnehmigung bekam diese Bucht als Privatbesitz zu kennzeichnen (Ist jetzt eine Sperrfläche, denn Schilder aufstellen durfte er auch nicht).

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. Oktober 2024 um 13:40:39 Uhr:


Ich hatte es hier irgendwo schonmal mit Foto gepostet. Wir haben ein paar Strassen weiter eine Parkbucht direkt an der Strasse. Sieht aus wie ein 1A Parkplatz. Blöd ist nur, dass genau dieser Streifen Privatbesitz ist (Aufgrund Behördenfehlers und Bestandsschutz).
Es hat ewig gedauert bis der Eigentümer die Gehnehmigung bekam diese Bucht als Privatbesitz zu kennzeichnen (Ist jetzt eine Sperrfläche, denn Schilder aufstellen durfte er auch nicht).

Wir haben auch eine Straße weiter so einen Fall. Manche Parkbuchten sind städtisch, manche privat. Die städtischen erkennt man an dem P-Zeichen auf dem Pflaster. Und bei den privaten hängt am Haus jeweils ein Schild, "Privatparkplatz".

Die Nachbarn zwei Häuser weiter hatten so einen Brachstreifen ähnlich wie der TE vorm Haus. Ein Teil davon war ihr Besitz, wo exakt ihr Auto drauf passte. Die haben auch immer mal ein Knöllchen bekommen. Inzwischen wurde die Straße erneuert und damit alles eindeutig.

Bei meinen Eltern darf auch niemand auf der Straße vor dem Grundstück parken, deswegen wurden damals auf dem Grundstück entsprechend Parkmöglichkeiten geschaffen, klar kostet das etwas aber es gibt kein grundsätzliches Recht auf kostenfreies Parken vor dem eigenen Grundstück.

Wir haben hier bei uns Nachbarn, die "ihre" Stellplätze auf der Hauptstraße vor dem Haus jedesmal mit einem alten Anhänger "absichern".

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Das wird wohl die Sorte von Mitmensch sein, welcher im Urlaub schon vor Sonnenaufgang 6 der effektiv 2 benötigten Liegen am Pool mit Handtüchern reserviert 😁

So ein Anhänger kann Füße bekommen. Bei uns werden gerade auch die Anhänger aus der halben Stadt abgestellt. Seit die immer mal von einigen Anwohnern umgestellt wurden, wurden es deutlich weniger. Einer nutzt diese Kisten für das, wofür ihm der eigene Anhänger zu schade ist.

Hab ich das richtig verstanden? Kann man da nicht großen Ärger bekommen?
Das wäre mir zu heikel, Diebstahl oder Unterschlagung , je nachdem.

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