Nach 30 Jahren Knöllchen
Ich parke mein Auto seit 30 Jahren vor meinem Grundstück. Ich dachte mich trifft der Schlag, da habe ich ein Knöllchen vom Ordnungsamt Berlin mit dem Vorwurf ich stünde auf einem Gehweg und wollen 55,- € von mir.
Ich beschreibe mal meine Straße,
Fahrbahn und zwei Meter Platz zu den Zäunen der Grundstücke. Dieser Streifen sieht vor jedem Grundstück anders aus, wo übrigens alle ihr Auto abstellen. (mal Asphalt, mal gepflastert, mal Sand)
Laut StVo muß ein nicht erkennbarer Gehweg mit dem blauen Mutter / Kind Schild gekennzeichnet sein. Ohne Kennzeichnung muß eine eindeutige bauliche Trennung, bzw. eine weiße durchgezogene Linie vorhanden sein. Ferner muß der Weg längere Distanzen eine einheitliche durchgängige Erscheinung haben und muß visuell eindeutig von der Fahrbahn zu unterscheiden sein. Bei mir ist die Fläche asphaltiert, also relativ ähnlich wie die Fahrbahn.
Wie seht Ihr das? Ich denke wenn der Zahlungsbefehl kommt ist ein Einspruch recht vielversprechend. Abgesehen vom Geld geht es mir mehr darum den Wagen dort parken zu können.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 16. Oktober 2024 um 08:20:19 Uhr:
Wo sollen die Fußgänger auch hin?
Auf den Seitenstreifen, s. § 25 Abs. 1 S. 2 StVO. Wenn es auch keinen Seitenstreifen gibt oder wenn der zugeparkt ist, dann eben auf der Fahrbahn.
Für mich ist das eindeutig ein Seitenstreifen, kein reiner Gehweg.
Ein Knöllchen wäre hier in Hannover Unfug.
Wahrscheinlich ein neuer Mitarbeiter beim Ordnungsamt unterwegs?
Bei dem Audi - Bild ist es für mich auch eindeutig als Gehweg identifizierbar. Einheitliche Flasterung und ein eindeutiger visueller Unterschied zur Fahrbahn , so wie ein Gehweg laut StVo beschrieben wird.
Das trifft bei mir nicht zu. Außerdem werden ja die Fußgänger nicht nur durch parkende Autos gezwungen die Fahrbahn zu benutzen, sondern auch weil die unbefestigten Abschnitte für Fußgänger nicht zumutbar sind. Stichwort Verletzungen oder gr. Pfützen nach Regen. Die unbefestigten Abschnitte gleichen einer Buckelpiste.
Ich erkenne auch einen Gehweg.
Abgesehen davon: Parken ist weder auf dem Gehweg noch auf einer Grünfläche (auch wenn dort nichts mehr wächst wegen der Parkerei) erlaubt.
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Da hilft nur nachschauen, was der Streifen vom Amts wegen ist.
Bei uns im Ort haben wir an einer Stelle etwas ähnliches... dort ist es Bestandteil des Grundstücks; kann man aber auch nur über das Katasteramt herausfinden. Warum die Grundstückseigentümer dort den Zaun nicht an die Strasse bauten kam daher, dass es schlicht nicht zulässig war.
Auf einem Teil meines Grundstücks hat die Gemeinde eine Parkbank gebaut, weil der Mitarbeiter des Bauhofs dachte, das öffentliche Fläche... Nö; ich durfte meinen Zaun leider nicht auf die Grundstücksgrenze setzen (zu hoch) und somit steht der Zaun 1,5m weiter hinten.
Optisch halte ich es auch für einen Gehweg; da hilft aber nur Recherche, was es tatsächlich ist. Siehe meine beiden Beispiele, wie man sich täuschen kann.
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 16. Oktober 2024 um 12:35:34 Uhr:
so wie ein Gehweg laut StVo beschrieben wird.
Ein Gehweg wird in der StVO leider gar nicht beschrieben. Ich persönlich halte es eher für einen Gehweg als für einen Seitenstreifen, aber wie du ja lesen kannst, sehen es andere anders. Also musst du es wohl "offiziell" in Erfahrung bringen.
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 16. Oktober 2024 um 12:35:34 Uhr:
Bei dem Audi - Bild ist es für mich auch eindeutig als Gehweg identifizierbar. Einheitliche Flasterung und ein eindeutiger visueller Unterschied zur Fahrbahn , [...]
Das Bild stellt das m.E. nicht gut dar. Ich glaube es ist schwierig die Perspektive einzufangen. Jedenfalls, in der Realität sieht es nicht aus wie ein Gehweg, eher wie ein Rand. Alle Anwohner gehen auf der asphaltierten Straße. Wir haben kaum PKW-Verkehr, da Sackgasse. Somit m.E. eine vergleichbare Situation wie bei dir.
Wollte auch nur schildern, dass es der neu hinzugezogene Anwohner war, der das Ordnungsamt gerufen hat. Gut möglich, dass das bei dir ja genauso passiert ist. Muss also nicht zwingend auf Initiative der Kommune zustandegekommen sein, wie hier gemutmaßt wurde.
Zitat:
[...]so wie ein Gehweg laut StVo beschrieben wird.
Ich kenne in der StVo keine Beschreibung für einen Gehweg. Es gibt ja nichtmal eine vorgeschriebene Mindestbreite! Komisch eigentlich. Ich dachte in Deutschland wäre alles geregelt.
Es gibt jedoch Regelungen ab wann ein Schild aufgestellt werden muss:
"Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) muss ein Gehweg nur dann durch das Verkehrszeichen 239 kenntlich gemacht werden, wenn durch seine bauliche Ausgestaltung nicht ersichtlich ist, dass die Fläche für Fußgänger gedacht ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Gehweg auf gleicher Höhe mit der Fahrbahn verläuft und für einen Seitenstreifen gehalten werden könnte."
Kann man sich drüber streiten ob das bei uns der Fall wäre. Ich nehme mal "nein" an, weil sich jeweils die Belege von der Fahrbahn unterscheiden.
Zitat:
Außerdem werden ja die Fußgänger nicht nur durch parkende Autos gezwungen die Fahrbahn zu benutzen, sondern auch weil die unbefestigten Abschnitte für Fußgänger nicht zumutbar sind. Stichwort Verletzungen oder gr. Pfützen nach Regen. Die unbefestigten Abschnitte gleichen einer Buckelpiste.
Der Zustand des Gehwegs spielt keine Rolle. Weder ob es dann noch ein Gehweg ist, oder ob du da parken darfst.
Ich habe wieder was entdeckt in der VwV StVo (Verwaltungsvorschrift der StVo)
Muss ein Gehweg durch ein Schild (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden?
Nein. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) muss ein Gehweg nur dann durch das Verkehrszeichen 239 kenntlich gemacht werden, wenn durch seine bauliche Ausgestaltung nicht ersichtlich ist, dass die Fläche für Fußgänger gedacht ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Gehweg auf gleicher Höhe mit der Fahrbahn verläuft und für einen Seitenstreifen gehalten werden könnte.
Der Passus :
WENN DER GEHWEG AUF GLEICHER HÖHE ZUR FAHRBAHN VERLÄUFT UND FÜR EINEN SEITENSTREIFEN GEHALTEN WERDEN KÖNNTE
Müsste bei mir eigendlich das Schild 239 zur Kenntlichmachung vorhanden sein.
Jetzt beginnt das übliche Herumgeeiere auf der Suche nach Argumenten, die die eigene Sichtweise stützen und unter Ausblendung anderer Sichtweisen.
Was du da gefunden hast, ist nicht aus der VwV-StVO, sondern von einer Website namens "sos-verkehrsrecht.de". Die Vwv sagt es etwas anders:
"Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt. Soll ein Seitenstreifen den Fußgängern allein vorbehalten werden, so ist das Zeichen zu verwenden."
Aus dem Fehlen des Zeichens kann nicht zwingend geschlussfolgert werden, dass es dann kein Gehweg sein kann. Wie du es rechtssicher herausfinden kannst, steht weiter vorne schon. Alles Googlen und SOS-Notrufe auf sos-verkehrsrecht.de führen nicht zum Ziel.
Während hier spekuliert wird und jeder eine andere Sichtweise auf die Ausgestaltung von Gehwegen hat (in Stuttgart wird so ein Durcheinander von der Verkehrsüberwachung nicht als Gehweg betrachtet), hätte ich als Betroffener schon eine Anfrage an diese Behörde in Berlin geschickt.
@remarque4711
Super, genau was ich brauche was mir wirklich helfen könnte
Mal sehen ob ich da morgen was herausfinden kann.
Vielen Dank nach Stuttgart und auch noch mal vielen Dank an Alle daß Ihr Euch damit befasst habt.
Wenn ich morgen Klarheit haben sollte gibt es Feedback was das nun sein soll.
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 16. Oktober 2024 um 18:01:14 Uhr:
Der Passus :
WENN DER GEHWEG AUF GLEICHER HÖHE ZUR FAHRBAHN VERLÄUFT UND FÜR EINEN SEITENSTREIFEN GEHALTEN WERDEN KÖNNTEMüsste bei mir eigendlich das Schild 239 zur Kenntlichmachung vorhanden sein.
Das gilt meines Erachtens nur wenn die Fahrbahnbelege ähnlich sind. Trifft auf deinen Fall nicht zu. Hatte ich aber auch in meinen Kommentar über deinen geschrieben.
Ich verstehe nicht, was die Widmung der Fläche damit zu tun haben soll.
Es ist für einen Verkehrsteilnehmer nicht zumutbar, vor der Nutzung des Streifen erst diesbezügliche Recherchen anzustellen.
Ich meine, dass es für jedermann offensichtlich sein muss, ob das ein Gehweg ist oder nicht.
Anhand der Fotos habe ich keinen sicheren Eindruck zur Situation gewinnen können.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 17. Oktober 2024 um 06:16:04 Uhr:
Es ist für einen Verkehrsteilnehmer nicht zumutbar, vor der Nutzung des Streifen erst diesbezügliche Recherchen anzustellen.
Wenn es für den VT nicht eindeutig erkennbar ist.... dann parkt er dort nicht; das ist zumutbar.
Ja, und so wollen manche Kommunen die "autofreie Stadt" oder doch wenigstens eine Fahrzeugreduzierung herbeiführen? Sozusagen über Bande gespielt?