Nach 30 Jahren Knöllchen
Ich parke mein Auto seit 30 Jahren vor meinem Grundstück. Ich dachte mich trifft der Schlag, da habe ich ein Knöllchen vom Ordnungsamt Berlin mit dem Vorwurf ich stünde auf einem Gehweg und wollen 55,- € von mir.
Ich beschreibe mal meine Straße,
Fahrbahn und zwei Meter Platz zu den Zäunen der Grundstücke. Dieser Streifen sieht vor jedem Grundstück anders aus, wo übrigens alle ihr Auto abstellen. (mal Asphalt, mal gepflastert, mal Sand)
Laut StVo muß ein nicht erkennbarer Gehweg mit dem blauen Mutter / Kind Schild gekennzeichnet sein. Ohne Kennzeichnung muß eine eindeutige bauliche Trennung, bzw. eine weiße durchgezogene Linie vorhanden sein. Ferner muß der Weg längere Distanzen eine einheitliche durchgängige Erscheinung haben und muß visuell eindeutig von der Fahrbahn zu unterscheiden sein. Bei mir ist die Fläche asphaltiert, also relativ ähnlich wie die Fahrbahn.
Wie seht Ihr das? Ich denke wenn der Zahlungsbefehl kommt ist ein Einspruch recht vielversprechend. Abgesehen vom Geld geht es mir mehr darum den Wagen dort parken zu können.
168 Antworten
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 18. Dezember 2024 um 20:05:19 Uhr:
@Astradruide
Anderes Bundesland 🙂
Die Brandenburger sind messerscharf.
😁 wie sieht es mit den *innen aus?
Zitat:
@Astradruide schrieb am 19. Dezember 2024 um 20:37:13 Uhr:
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 18. Dezember 2024 um 20:05:19 Uhr:
@Astradruide
Anderes Bundesland 🙂
Die Brandenburger sind messerscharf.😁 wie sieht es mit den *innen aus?
Brandenburger im Sinne einer Bevölkerungsgruppe🙂
... da bin ich raus und fahre dort demnächst defensiver - ich will ja nicht ans falsche "meeserscharf" kommen.
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 19. Dezember 2024 um 00:11:53 Uhr:
Also hier in Oberbayern, wo auch der Kommunale Zweckverband in den Kreisen M-Land, MB, RO, und TÖL "blitzt", wurde ich vor knapp 3 Jahren mit Abzug von 3 km/h Toleranz mit 56 km/h in einer 50ger Zone (Ortsbereich) zur Kasse gebeten. Die Messung erfolgte durch einen mobilen Blitzanhänger. Seitdem gehe ich davon aus, dass seit Erhöhung der Strafen im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog ab 11/2021 Messungen auch bereits ab 55 km/h (nach Abzug von 3 km/h) zur Verfolgung des "Rasers" führen können.Vorher fuhr ich jahrzehntelang in geschlossenen Ortschaften ohne besonderes Tempolimit auch ab und zu mal Tacho 60-62 km/h, ohne jemals "geblitzt" oder "gelasert" zu geworden zu sein. Jetzt belasse ich es halt bei höchstens Tacho 58-60 (je nach Tachovoreilung meiner PKW).
Die lösen in genannten Kreisen bei Nenngeschwindigkeit plus 9 aus, also bei 39 oder 59 etc. 😉