Nach 30 Jahren Knöllchen
Ich parke mein Auto seit 30 Jahren vor meinem Grundstück. Ich dachte mich trifft der Schlag, da habe ich ein Knöllchen vom Ordnungsamt Berlin mit dem Vorwurf ich stünde auf einem Gehweg und wollen 55,- € von mir.
Ich beschreibe mal meine Straße,
Fahrbahn und zwei Meter Platz zu den Zäunen der Grundstücke. Dieser Streifen sieht vor jedem Grundstück anders aus, wo übrigens alle ihr Auto abstellen. (mal Asphalt, mal gepflastert, mal Sand)
Laut StVo muß ein nicht erkennbarer Gehweg mit dem blauen Mutter / Kind Schild gekennzeichnet sein. Ohne Kennzeichnung muß eine eindeutige bauliche Trennung, bzw. eine weiße durchgezogene Linie vorhanden sein. Ferner muß der Weg längere Distanzen eine einheitliche durchgängige Erscheinung haben und muß visuell eindeutig von der Fahrbahn zu unterscheiden sein. Bei mir ist die Fläche asphaltiert, also relativ ähnlich wie die Fahrbahn.
Wie seht Ihr das? Ich denke wenn der Zahlungsbefehl kommt ist ein Einspruch recht vielversprechend. Abgesehen vom Geld geht es mir mehr darum den Wagen dort parken zu können.
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Zitat:
@Tete86 schrieb am 18. Oktober 2024 um 22:45:20 Uhr:
Wir haben hier bei uns Nachbarn, die "ihre" Stellplätze auf der Hauptstraße vor dem Haus jedesmal mit einem alten Anhänger "absichern".
Interessant. Und wo stellen die dann den Anhänger hin, wenn das Auto da steht? In den Paulanergarten?
Ich habe jetzt bahnbrechende Erkenntnisse.
Die Sache ist für das Ordnungsamt gelaufen.
Der Streifen vorm Zaun ist ein sog. "abtretbares Straßenland".
Laut Pläne der Sechziger Jahre der Straßenverkehrsbehörde mußten die Zäune ca 2m versetzt werden weil angedacht war die Straße neu anzulegen mit Bürgersteige etc pp. Der Streifen ist also noch Bestandteil des Grundstücks. Erst wenn die Baumaßnahme begonnen wird und der Senat v. Berlin die Fläche gekauft hat kann er auch sein Recht durchsetzen. Wir könnten uns zwar nicht dagegen wehren wegen Allgemeinwohl usw., aber so lange wir kein Geld gesehen haben können wir getrost unser Auto da abstellen.
Da Berlin chronisch Pleite ist mache ich mir wenig Sorgen das die Geld für so eine kleine Straße im tiefsten Süd Westen kurz vor der Berlin / Brandenburger Landesgrenze ausgeben.
Ich brauche das nur in meinem Einspruch mitteilen, ggf. schauen sie sich die Pläne an und dann gibt es keine andere Möglichkeit als eine Verfahreneinstellung.
55.-€ gespart und beim nächsten Mal hätten sie es auch als Vorsatz werten können, also 110,-€.
Das die das nicht vorher wußten.
Danke für deine Rückmeldung. Dann hoffen wir mal, dass die nicht die Straße erneuern. Man weiß schließlich nie ob sie nochmal kurz vor Ende des Jahres irgendein Budget verfeuern müssen.
In Berlin gibt es immer was zu Bauen an Straßen die absolute Priorität haben, gerade der alte Westteil fällt so nach und nach auseinander.
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Bist du Eigentümer des Grundstücks, und/oder hast du Einsicht in die Flurkarte und das Liegenschaftsbuch?
Danke für die Rückmeldung, also war der Gedanke, dass erstmal die Eigentumsverhältnisse geklärt werden müssen, so falsch nicht.
Bitte mach das Schreiben so schnell wie möglich und verweise auf das Gespräch, wenn möglich benenne den Ansprechpartner. Und teile das deinen Nachbarn auch mit.
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 17. Okt. 2024 um 12:33:33 Uhr:
.......
Habe mit dem Bezirksamt Berlin Spandau telefoniert. Nach dem ich den dritten Sachbearbeiter am Telefon hatte, der dafür zuständig schien, haben wir uns geeinigt es per Mail das Anliegen vorzubringen und es zeitnah, was immer das auch heißen mag, ich Antwort bekomme.
Übrigens war ich nicht der Erste der anrief.........
@Oetteken Dort hat er nach meinem Hinweis angerufen und gefragt.
Hi
Im Grundsteuer Viewer findest du zu deinem Grundstück wo der Grenzstein ist
und was dir gehört.
Also war ein unwissender Verwaltungsangehöriger der eigenmächtig
ohne Kentniss mal so eben Knöllchen verteilt.
Gleich ein kleines Schild hin, "Privatgrund betreten verboten"
Tom
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 19. Oktober 2024 um 16:19:14 Uhr:
Wir könnten uns zwar nicht dagegen wehren wegen Allgemeinwohl usw., aber so lange wir kein Geld gesehen haben können wir getrost unser Auto da abstellen.
Die Frage wäre da, ob du den Streifen nicht sogar als deinen Privatparkplatz deklarieren könntest.
Ich weiß nicht recht, ob das hilft.
Zunächst mal wäre festzustellen, ob der Streifen ein eigenes Flurstück bildet.
Wenn dem so sein sollte, wären die Eigentumsverhältnisse zu klären.
Außerdem könnten im Grundbuch Lasten eingetragen sein.
Es ist doch klar gesagt, die müssen, auf Anforderung der Gemeinde, denen 2m abtreten. Das heißt aber auch, dass die Fläche noch zum Grundstück gehört. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das dein Privatgrund ist und du dort parken kannst und sogar fremde Fahrzeuge von dort entfernen lassen kannst.
Ich habe ne Kopie einer relativ neuen Flurkarte so auf DIN/A3 oder vielleicht noch größer.
Die wurde neu angefertigt nach neuer Vermessung da wir seitlich für ein Hammergrundstück einen Meter angegeben haben um die Auffahrt zu verbreitern weil da ein Besitzerwechsel stattfand und die Auflage war das ein Feuerwehrauto im Falle eines Falles reinpasst.
Also man sieht wie die seitlichen Grundstücksgrenzen genau bis zur Fahrbahn gehen und parallel zur Fahrbahn ein Stück daneben eine gestrichelte Linie den Zaun darstellt.
Als Gegenbeweis die Straßenseite ggü.. Da gehen die seitlichen Grundstücksgrenzen nicht ganz an die Fahrbahn ran.
@wolfgangpauss
Das wäre mal interessant zu wissen. Aber wenn ich da ein Schild hinstellen könnte, vielleicht noch mit meinem Kennzeichen, daß würde Ärger für mich bedeuten. 🙂
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 19. Oktober 2024 um 19:47:50 Uhr:
Du kannst ein Schild hinstellen: Privatgrundstück, unbefugt Parkende können abgeschleppt werden.
Nur erst mal auf Kosten des Besitzers und keine Garantie zur Erstattung der Kosten.😉