Nach 1 1/2 Jahren vom Kuaf zurücktreten ?
Hallo Gemeinde,
habe da mal wieder ne Frage also folgendes:
Ich bin schon zum 3. mal mei meinem 🙂 wegen meinem Auto.
Mein auto hat manchmal ein unregelmäßigen start. Freundlicher meint
Motorsteuerung.
Aber ich sag ja bin schon das 3.te mal dort um den selben Fehler zu richten!
Folgende Frage: kann ich vom Kauf zurücktreten nach dem der 🙂 mein Auto
3 mal repariert hat und wenn es immer noch nicht tut ? hoffe ihr verstäht was ich mein
(habe ich gehört)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von EllisDee81
Also Demolischer:Wende dich an einen Anwalt. punkt aus ende! Eine mündlichen Erstberatung gegenüber einem Verbraucher (und der bist du wohl) darf maximal 190 Euro kosten!
Vgl Absatz 1, letzter Halbsatz
Von daher mach das und vertraue nicht auf Laienwissenaussagen!
BG Ellis
...
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von funk-junk
Herstellergarantie ungleich gesetzliche Gewährleistung
Genau - und in der Herstellergarantie (welche eine Freiwillige Leistung ist) ist keinerlei Rückgabe oder Rückabwicklung vorgesehen, egal wie groß ein Mangel ist und egal wie viele Versuche eine Werkstatt für die Beseitigung gebraucht hat.
Mit Hinweis auf die Garantie ist die Sache sowieso zum absoluten Scheitern verurteilt - eine Rückabwicklung wäre theoretisch nur mit Hinweis auf die Gewährleistung möglich. Wenn es allerdings ein "Gebrauchtwagen" war, könnte diese auch per Vertrag auf 12 Monate reduziert worden sein - dann würde selbst die Erfüllung der Beweislast absolut nichts mehr bringen.
Ich bleibe dabei: Vergiß es und laß den Mangel von einer vernünftigen Werkstatt beheben!
Das sehe ich anders. Eine Herstellergarantie besagt doch, dass das Objekt während des Zeitraumes x fehlerfrei funktioniert. Wenn das nicht erfüllt wird, dann wird der Vertrag einseitig nicht erfüllt.
Zitat:
Original geschrieben von funk-junk
Das sehe ich anders. Eine Herstellergarantie besagt doch, dass das Objekt während des Zeitraumes x fehlerfrei funktioniert. Wenn das nicht erfüllt wird, dann wird der Vertrag einseitig nicht erfüllt.
Lies einfach die Garantiebedingungen... 🙄
Das lass ich den Anwalt machen, den ich mit der Sache betraut habe … 😉
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Hi Leute,
also folgenses. Am Freitag mein Auto geholt vom 🙂 alles super.
er meinte ja die haben da paar sachen getauscht und so bla bla...
so was passiert am Montag Mittag ? genau der gleiche Fehler.
so und das nun nach dem 3.ten mal beim 🙂
was soll ich jetzt machen ?
Zitat:
Original geschrieben von EllisDee81
Also Demolischer:Wende dich an einen Anwalt. punkt aus ende! Eine mündlichen Erstberatung gegenüber einem Verbraucher (und der bist du wohl) darf maximal 190 Euro kosten!
Vgl Absatz 1, letzter Halbsatz
Von daher mach das und vertraue nicht auf Laienwissenaussagen!
BG Ellis
...
Zitat:
Original geschrieben von EllisDee81
...Zitat:
Original geschrieben von EllisDee81
Also Demolischer:Wende dich an einen Anwalt. punkt aus ende! Eine mündlichen Erstberatung gegenüber einem Verbraucher (und der bist du wohl) darf maximal 190 Euro kosten!
Vgl Absatz 1, letzter Halbsatz
Von daher mach das und vertraue nicht auf Laienwissenaussagen!
BG Ellis
gut und schön aber wenn das nix wird habe ich Geld zum Fenster raus geschmissen
Dann unternimm einfach nichts. Die Chance vom Kaufvertrag zurückzutreten mit Hinweis auf die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist ungefähr NULL.