Nach 1 1/2 Jahren vom Kuaf zurücktreten ?
Hallo Gemeinde,
habe da mal wieder ne Frage also folgendes:
Ich bin schon zum 3. mal mei meinem 🙂 wegen meinem Auto.
Mein auto hat manchmal ein unregelmäßigen start. Freundlicher meint
Motorsteuerung.
Aber ich sag ja bin schon das 3.te mal dort um den selben Fehler zu richten!
Folgende Frage: kann ich vom Kauf zurücktreten nach dem der 🙂 mein Auto
3 mal repariert hat und wenn es immer noch nicht tut ? hoffe ihr verstäht was ich mein
(habe ich gehört)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von EllisDee81
Also Demolischer:Wende dich an einen Anwalt. punkt aus ende! Eine mündlichen Erstberatung gegenüber einem Verbraucher (und der bist du wohl) darf maximal 190 Euro kosten!
Vgl Absatz 1, letzter Halbsatz
Von daher mach das und vertraue nicht auf Laienwissenaussagen!
BG Ellis
...
37 Antworten
Wenn der Fehler und auch die Ursachen dafür immer derselbe sind, dann kannst Du ein Wandlungsbegehren bei dem Händler machen, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast. Soweit ich mich erinnere, geht das aber auch nur, wenn Du Erstbesitzer des Fahrzeugs bist.
Gruß crossiehh
da wird aber auch die "abnutzung" deinerseits abgerechnet
also den vollen preis bekommste natürlich nicht
Zitat:
Original geschrieben von crossiehh
Wenn der Fehler und auch die Ursachen dafür immer derselbe sind, dann kannst Du ein Wandlungsbegehren bei dem Händler machen, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast. Soweit ich mich erinnere, geht das aber auch nur, wenn Du Erstbesitzer des Fahrzeugs bist.Gruß crossiehh
ja ist immer das gleiche
und ja ich bin erst Besitzer und ich bin noch in der Garantie
Zitat:
Original geschrieben von RippingBull
da wird aber auch die "abnutzung" deinerseits abgerechnetalso den vollen preis bekommste natürlich nicht
ja das ist mir klar.
aber geht denn dass so einfach ?
Ähnliche Themen
Freiwillig wird dein Händler das Auto nicht zurücknehmen. Wenn der Mangel für dich nicht tragbar ist, musst du das zur Not gerichtlich durchsetzen.
Gruß
PowerMike
Zitat:
Original geschrieben von PowerMike
Freiwillig wird dein Händler das Auto nicht zurücknehmen. Wenn der Mangel für dich nicht tragbar ist, musst du das zur Not gerichtlich durchsetzen.Gruß
PowerMike
ja klar aber dazu muss ich ganz sicher sein ob das überhaupt geht
Kannste vergessen!
"Mein Auto hat manchmal einen unregelmäßigen Start"
Das Problem ist das "manchmal" und das "unregelmäßig"
Fakt ist, du kannst einen Rücktritt vom Kaufvertrag nur erwirken, wenn der Verkäufer 3 Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind UND der Fehler verhältnismäßig groß ist.
Bei dir klingt es für mich aber nach einem unverhätlnis geringem Mangel (in Relation zu einem Vertragsrücktritt)
Möglich wäre dies z.B. wenn ein Motor nicht laufen würde, oder ähnliches, was es dir unmöglich macht das Fahrzeug normal zu nutzen.
Was du machen kannst, ist nach 3 Fehlversuchen eine Preisminderung zu erwirken. Das ist rechtlich ok!
Allerdings muss auch die im Verhältnis zum Kaufpreis stehen.
Vorher muss der Mangel aber genau definiert sein, und da ist wieder das Problem des "manchmal", denn das macht es dir schwierig einen größeren Mangel nachzuweisen.
Hoffe geholfen zu haben-
Zitat:
Original geschrieben von sascha283
Kannste vergessen!"Mein Auto hat manchmal einen unregelmäßigen Start"
Das Problem ist das "manchmal" und das "unregelmäßig"
Fakt ist, du kannst einen Rücktritt vom Kaufvertrag nur erwirken, wenn der Verkäufer 3 Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind UND der Fehler verhältnismäßig groß ist.
Bei dir klingt es für mich aber nach einem unverhätlnis geringem Mangel (in Relation zu einem Vertragsrücktritt)
Möglich wäre dies z.B. wenn ein Motor nicht laufen würde, oder ähnliches, was es dir unmöglich macht das Fahrzeug normal zu nutzen.
Was du machen kannst, ist nach 3 Fehlversuchen eine Preisminderung zu erwirken. Das ist rechtlich ok!
Allerdings muss auch die im Verhältnis zum Kaufpreis stehen.
Vorher muss der Mangel aber genau definiert sein, und da ist wieder das Problem des "manchmal", denn das macht es dir schwierig einen größeren Mangel nachzuweisen.Hoffe geholfen zu haben-
ok danke für die info.
Muss mal schauen heute ist mein Auto das 3.mal beim Freundlichen.
Heute krieg ich es wieder und werde die sache mal beobachten
fakt ist,
dass nach 2 erfolglosen reparaturversuchen eine wandlung verlangt werden kann
und diese auch durchaus gestattet werden kann/muss!
hierbei ist es egal ob der fehler/schaden groß oder gering war
setze ein schreiben auf und fordere audi und den händler auf den fehler zu beseitigen mit
einer frist von höchstens 10 werktagen. kommen sie dem nicht nach ...
Auf zum Anwalt, is hier kein Rechtsberatungsforum - für guten Rat muss man zahlen!
Zitat:
Original geschrieben von nb464
fakt ist,
dass nach 2 erfolglosen reparaturversuchen eine wandlung verlangt werden kann
und diese auch durchaus gestattet werden kann/muss!
hierbei ist es egal ob der fehler/schaden groß oder gering warsetze ein schreiben auf und fordere audi und den händler auf den fehler zu beseitigen mit
einer frist von höchstens 10 werktagen. kommen sie dem nicht nach ...
Ey Leute, wenn ihr keine Ahnung habt von Rechtsfragen dann solltet ihr bei solchen "tollen Tips" lieber ausklinken!
WANDLUNG gibt es seit 2001 nicht mehr, dein Tip is also absolut daneben!!!
Zitat:
Original geschrieben von sebastien0605
Ey Leute, wenn ihr keine Ahnung habt von Rechtsfragen dann solltet ihr bei solchen "tollen Tips" lieber ausklinken!Zitat:
Original geschrieben von nb464
fakt ist,
dass nach 2 erfolglosen reparaturversuchen eine wandlung verlangt werden kann
und diese auch durchaus gestattet werden kann/muss!
hierbei ist es egal ob der fehler/schaden groß oder gering warsetze ein schreiben auf und fordere audi und den händler auf den fehler zu beseitigen mit
einer frist von höchstens 10 werktagen. kommen sie dem nicht nach ...WANDLUNG gibt es seit 2001 nicht mehr, dein Tip is also absolut daneben!!!
normal antworte ich auf solche statements nicht, aber "ey"
wenn du solch derbe falschen behauptungen aufstellst, dann bedürfen diese der richtigstellung
natürlich gibt es die wandlung.
wir hatten leider schon solch einen traurigen fall in der familie und das war, lass mich überlegen,
vor 2 jahren, denk mal drüber nach...
die wandlung funktionierte
falls der "große meister" jedoch nur auf dem begriff rumreitet, ja, es heißt rückttritt vom kauf.
Zitat:
Original geschrieben von nb464
normal antworte ich auf solche statements nicht, aber "ey"Zitat:
Original geschrieben von sebastien0605
Ey Leute, wenn ihr keine Ahnung habt von Rechtsfragen dann solltet ihr bei solchen "tollen Tips" lieber ausklinken!
WANDLUNG gibt es seit 2001 nicht mehr, dein Tip is also absolut daneben!!!
wenn du solch derbe falschen behauptungen aufstellst, dann bedürfen diese der richtigstellung
natürlich gibt es die wandlung.
wir hatten leider schon solch einen traurigen fall in der familie und das war, lass mich überlegen,
vor 2 jahren, denk mal drüber nach...
die wandlung funktioniertefalls der "große meister" jedoch nur auf dem begriff rumreitet, ja, es heißt rückttritt vom kauf.
UHUH danke das du eine Ausnahme von deinem "ey Grundsatz" machst.
Aber allein durch die Aussage, dass du davon ausgehst, das der Gesetzgeber in seiner Schuldrechtsmodernisierung im Jahre 2001 nur die Begrifflichkeiten ausgetauscht hast, hast du dich schon ins Abseits gestellt was deine Rechtskenntnisse angeht.
Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat das alte Gewährleistungsrecht mit deiner geliebten Wandlung komplett abgelöst. Neue Normen, neue Systematik und neue Verjährungsfristen, zudem wurde der Verbrauchsgüterkauf erstmals eingeführt.
Sagen dir diese Begriffe überhaupt was oder beschränkt sich deine Kenntnis auf die Wandlung??? Wenn ja dann solltest du bevor du hier anderen mit deinem gefährlichen Halbwissen Tips gibst erstmal deinen Wissensstand aktualisieren!!!