Muss man Wandlung durch das Autohaus akzeptieren?

VW Phaeton 3D

Hallo an alle,

mal wieder ein schwieriges mit mir und meinem Phaeton.
Bekannt ist ja dass ich das Fahrzeug vor einigen Monaten gekauft habe als Gebrauchtwagen mit 20.000 KM.

Nun sind mittlerweile einige Dinge defekt z.B. Federbein undicht, Xenonbrenner flackern und Scheibenwischergestänge verzogen, Lichtmaschine dafekt. Also die typischen Phaetonprobleme.

Nun hat mein Autozentrum eine Anfrage bezüglich Kostenübernahme an VW gestellt. Diese wurde mit der Begründung das Fahrzeug sei zu alt abgelehnt (EZ 06/05).

Jetzt sagt mein Autohaus die Reparaturkosten würden bei ca. 10.000 - 15.000 Euro liegen. Dies sind sie nicht bereit zu investieren und niemand kann sie zwingen sich solch einen wirtschaftlichen Schaden anzutun. Also stellten sie mir die Wahl ich lasse alles wie es ist oder ich wandle den Kaufvertrag (macht dnn 2000,- Eur weniger als der Kaufpreis, Satz 0,67% pro 1000 KM)

Nun meine Frage: Muss ich die Wandlung des Autohauses akzeptieren? Oder kann ich verlangen dass das Fahrzeug in vertragsgemäßen Zustand versetzt wird?

Es kann doch nicht sein, dass das AH einfach wenn die Reparaturen zu teuer sind vom Kaufvertrag zurücktritt oder?

Gruss capdoc

Beste Antwort im Thema

Hallo an alle,

wahrscheinlich wird es im Endeffekt wirklich auf eine Wandlung hinauslaufen. Habe gestern nochmals bei der VW Hotline und bei mehreren Autohäusern aus der Positivliste angerufen die alle meinten dass diese Mängel (Fahrwerk, Xenon etc.) bei einer Laufleistung von 20.000 KM und EZ 06/05 normalerweise anstandslos durch die GMD ersetzt werden.

Heutige Antwort von den Herren Mirko Stockhaus u. Ulrich Hass auf meine Anfrage bezüglich Ersatz
Aufgrund der Laufleistung und des Alters des Fahrzeuges kann keine Kulanz mehr gewährt werden.

Bin dermaßen enttäuscht. Das Fahrzeug wurde vor dem Verkauf komplett in Dresden einer Inspektion unterzogen und als völlig mängelfrei an meinen Händler geliefert. Jetzt stellen sich Mängel dar die auch schon bei der Inspektion vorhanden waren und es erfolgt keine Kostenübernahme durch Dresden. Verstehe auch meinen Händler der nicht gewillt ist auf den Kosten sitzen zu bleiben. Aber im Endeffekt bin ich als Phaetonfahrer der der das Problem hat weil es jeder weiterschiebt.

Meine Kollegen mit Ihren S8, 7er BMW und S-Klassen lachen sich mittlerweile kaputt. Zum einen über die Qualität der Teile die nach 20.000 KM defekt sind und zum anderen über den tollen Service der jegliche Reparatur der bekannten Produktionsfehler ablehnt. Kommentar eines Kollegen: bei meiner S-Klasse war bei 30.000 Km mal die Lichtmaschine kaputt - ohne Probleme auf Kulanz gewechselt, um alles hat sich die Werkstatt gekümmert.

Es ist echt zum Kotzen wie man als Phaetonfahrer von VW im Stich gelassen wird und wie der letzte Dreck behandelt wird. Da ist jeder Polofahrer besser dran. Jetzt ist mir auch klar warum so viele Leute sagen der Phaeton habe ein Imageproblem - nicht wegen dem Auto sondern wegen dem Service.

Auch wenn es mir in der Seele weh tut, weil ich das Auto wirklich einzigartig finde, werde ich mir dann nach Wandlung nach diesen Erlebnissen stark überlegen ob ich mich nochmal für einen Phaeton und den damit verbundenen Null-Service entscheide.

Gruss capdoc (der momentan nicht weiss wie es mit oder nach seinem Phaeton weitergehen soll)

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Die Idee kam mir auch. Daher ja meine Frage, ob ich prinzipiell auf die Nachbesserung bestehen kann.

Zitat:

@Audia842 schrieb am 24. November 2018 um 12:48:46 Uhr:


Hallo zusammen, da dieser Thread meinem Thema sehr nah kommt, wollte ich keinen neuen eröffnen.

Danke, das du den Thread nochmal "hochgeholt" hast, dadurch kam ich in das Vergnügen, die Story nochmal komplett zu lesen. Das ist ja wie ein kleiner Wirtschaftskrimi mit viel Knowhow und Tragik :-)
Das Ende des ersten Teils wurde dann leider nicht mehr erzählt.
Erst auf der 3. Seite habe ich entdeckt, das die Geschichte schon fast 10 Jahre alt ist :-)

Gruß
Klaus

Wenn ich diese Beiträge in diesem Thread richtig verstehe, hast Du ein Recht auf Nachbesserung.
Einen gleichwertigen Phaeton in dieser Ausstattung kann der Händler dir ja nicht liefern, also bleibt die Nachbesserung als die für beide Seiten beste Lösung.

https://www.motor-talk.de/.../...utohaus-akzeptieren-t2152578.html?...

https://www.motor-talk.de/.../...utohaus-akzeptieren-t2152578.html?...

LG
Udo

Einen gleichwertigen könnte er nur bei einem anderen Händler einkaufen. Das will er aber sicher nicht. Demnach werde ich Ihm nächste Woche mitteilen, dass ich auf die Mängelbeseitigung bestehe. Bin mal gespannt auf die Reaktion.
Werde berichten.

Grüße

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Ärgerlich ist auch, dass ich einen neuen V8 Heckansatz und Schaltwippen verbaut habe. Auch wollte ich nächste Woche neue Winterreifen auf die 19 Zoll Felgen montieren, auf denen momentan die Sommerreifen drauf sind. Für den Sommer habe ich mir die Megaras organisiert.

Der Händler schuldet ein mängelfreies Fahrzeug. Er kann zwar Wandlung anbieten, Du als Käufer hast die Wahl zwischen Nachbesserung, Kaufpreisminderung oder Wandlung.

Der Händler hat lediglich ein Recht auf Nachbesserung.

Alles andere sind Käuferrechte !

Grüße

Arndt

Danke Arndt. Das leuchtet ein. Dann werde ich mich Montag mit denen in Verbindung setzen.

Was will der Händler damit bezwecken, wenn nur Kleinigkeiten zu beheben sind? So hätte er zumindest einen Haltereintrag mehr in der Zulassungsbescheinigung.

Ich war genauso verwundert. Aber bisher hat Reparaturen von knapp 3000 Euro. Vielleicht wird es ihm langsam zu teuer.

Jetzt schaue ich nach Jahren mal wieder hier rein und kann als Anwalt gleich helfen ?? das gesagte ist absolut richtig. Auf jeden Fall die Nacherfüllung verlangen und dann notfalls eine Fremdreparatur als Schadensersatz durchsetzen.

Zitat:

@egal1984 schrieb am 24. November 2018 um 17:29:32 Uhr:


Jetzt schaue ich nach Jahren mal wieder hier rein und kann als Anwalt gleich helfen ??

Mir ist schon klar, warum Du wieder reinschaust 😁
Und, wird es wieder ein Phaeton? Muss ja kein W12 sein, V8 würde doch für den Wohnwagen reichen 😉

Sorry für OT.

LG
Udo

Zitat:

@egal1984 schrieb am 24. Nov. 2018 um 17:29:32 Uhr:


Auf jeden Fall die Nacherfüllung verlangen und dann notfalls eine Fremdreparatur als Schadensersatz durchsetzen.

Eine Fremdreparatur wäre mir am liebsten. Hat man rechtlich gesehen gute Chancen die Rechnung als Schadenersatz durchzusetzen?

Zitat:

@Audia842 schrieb am 24. November 2018 um 17:53:45 Uhr:



Zitat:

@egal1984 schrieb am 24. Nov. 2018 um 17:29:32 Uhr:


Auf jeden Fall die Nacherfüllung verlangen und dann notfalls eine Fremdreparatur als Schadensersatz durchsetzen.

Eine Fremdreparatur wäre mir am liebsten. Hat man rechtlich gesehen gute Chancen die Rechnung als Schadenersatz durchzusetzen?

Nur wenn vorher Nachweisbar der Händler erfolglos zur Nacherfüllung aufgefordert wurde.

Man man man, was muss ich ier für Horrorstories über den Dicekn lesen ...
Wo bekomme ich denn die Reparatur- bzw Wartungshistorie her? Mein Autohaus meinte das wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich mir die gesamte Historie zu geben. Ist aber ja jetzt mein Auto,
habe ich da kein recht drauf oder kann mir das hier jemand besorgen 😁

Grüße Matthias

Du bekommst die Reparaturhistorie nicht ausgehändigt.
Ein freundlicher Freundlicher läßt dich aber am PC draufschauen oder erzählt sie die Dir.

Hier Lesestoff dazu:
https://www.motor-talk.de/suche.html?...

LG
Udo

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