Muss man den Strafzettel zahlen?

BMW 3er E90

Hi

vor meiner Wohnung ist die einzigsten Möglichkeit, das Auto zu parken, auf de Straße. Auf der rechten Seite steht man schräg, auf der Linken parallel zum Bordstein. Auf der Seite, wo die Autos schräg parken sind alle 200m ca5m breite Eingänge in einen Park, wo man natürlich nicht parken darf.
Abends ist meist alles voll, sodass die meisten dann auch in diesen bereichen stehen.

Nun bekam ich eine Verwarnung, dass ich angeblich am 3.11. den e90 an einer verbotenen Stelle ( keine näheren Angaben wo genau) abgeparkt haben soll. Das kam für mich überraschend, denn ich hatte auf der Windschutzscheibe keinen Strafzettel.........meist schreibt das Ordnungsamt ja so einen Zettel, klemmt ihn unter den Scheibenwischer, und später bekommt man die Verwarnung usw per Post. Und ich kann mich auch nicht entsinnen, dass ich falsch geparkt haben soll?! Gut, das Verwarngeld ist nun nicht unbedingt hoch, irgendwie ärgert es mich trotzdem. Die können doch nicht einfach Strafzettel ausschreiben, ohne irgendwie Beweise zu bringen, dass ich wirklich falsch Stand, z.b Foto, oder sie hätten einen Zettel an die Scheibe machen können, dann hätte man die Lage prüfen können. Ich meine so können sie ja jedem eine Verwarnung ausschreiben. Was sagt ihr?

42 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MrMacho


oh mann nie musste ich vor mir hinlachen...

wie geil 😉

haha...

grüsse
macho

Ob der Besitzer des Autos, der jetzt wegen Beleidigung angeklagt wird, das auch zum Lachen findet?

Ich finde es zum Kotzen!

Zitat:

Original geschrieben von esperanda


Also ich fand das weniger witzig.

Da ist jemand, wo auf ehrliche Art ihre Arbeit macht, und nur weil sie ihre Arbeit eben korrekt macht, wird sie als "Schlampe" und "Prostutuierte" tutiliert.

Schämen würde ich mich für solche Aussagen.
Ob es nun fünf Minuten beim Bäcker, oder zwei Stunden sind, sie muss jedem Falschpakrer ein Ticket geben.

Ich habe auch schon falsch geparkt, bzw. länger gestanden als gezahlt, und darauf habe auch ich die Politesse direkt an meinem Auto getroffen.
Da kann man sich freundlich unterhalten, zahlt das dann auch und gut ist.

Gruß, espe

...Du hast boofoodes post aber schon gelesen, oder?

Wird er wohl nicht wirklich gemacht haben... 😉

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Wildschuetz


Ob der Besitzer des Autos, der jetzt wegen Beleidigung angeklagt wird, das auch zum Lachen findet?

Ich finde es zum Kotzen!

ja hast du recht.

aber ich hab mich auch bepisst, hammageile aktion 😁😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Wildschuetz


Ob der Besitzer des Autos, der jetzt wegen Beleidigung angeklagt wird, das auch zum Lachen findet?

Ich finde es zum Kotzen!

Ruhig Mädels...das war ein Witz.....der is übrigens uralt....ich kenn eben diesen Witz wortwörtlich schon sehr lange 😉

Also wird der Poster das nicht gemacht haben---- 😉

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Zitat:

Original geschrieben von BMW-e90-320d


Was für ein totaler Unfug. Ich bin imemrnoch überzeugt, nicht falsch geparkt zu haben. Und noch möchte man mir beweisen, was ich falsch gemacht habe, und das geht nicht einfach damit, mir nen bescheid über 10€ Strafe zu schicken, ohne Angaben bzw Beweise. Wie gesgat, hätte ich einen Zettel gehabt, hätte man schaun können, ob ich wirklich falsch gestanden habe, so wie in meinem Fall jedoch könnten sie jedem eine Strafe zukommen lassen und schreiben, dass man vor 3 Wochen falsch geparkt hat, ohne jeden beweis!
In Deutschland gilt immernoch, die Schuld zu beweisen..............und das ist hier nunmal nicht der Fall.
Wie du allerdings aus meinen Angaben schließen willst, wirklich berechtigt diese Strafe bekommen zu haben, ist mir nicht ganz schlüssig.

Und was hat es mit uhrzeitbedingtem Falschparken zu tun?
Ich finde es halt recht lächerlich, im dunkeln rumzurennen, in einem Wohnviertel, Strafen auszuschreiben, und das ohne Begründung. Aber naja, irgendjemand muss Deutschland finanzieren, und da muss nunmal auch ein 21 jähriger Student dran glauben.

Nun ja, zunächst mal ist ja ein Beweis vorhanden, hab ich ja schon oben geschrieben. Damit ist für die Behörde Deine Schuld bewiesen. Es ergeht ein Bescheid. Bis jetzt aus völlig korrekt. Ob Du vorher einen Zettel am Auto hängen hast ist egal. Jetzt liegt es an Dir, ob Du einen schlüssigen Gegenvortrag liefern kannst. Da reicht aber nicht: "Ich hab nicht falsch geparkt", sondern es muß ein plausibler Sachverhalt geliefert werden, warum sich die Zeugin (=Politesse) geirrt hat. Wenn Du allerdings nur mit "genöle" auftrittst wird das gar nichts. Da heißt es Ruhe bewahren und nur sinnvolles vortragen. Pampiges Auftreten hilft da gar nichts. Hast Du eigentlich mal mit dem Ordnungsamt telefoniert und denen mal ruhig Dein Anliegen vorgetragen? Am besten noch mit Zeugen für den anderen Standort während der besagten Zeit. hat bei mir schon geholfen.

Und nochmals: Unabhängig davon, ob Du richtig oder falsch geparkt hast gelten Verkehrsschilder (=Verwaltungsakt) ohne Zeitangabe 24 Stunden am Tag. Es ist daher auch völlig legitim, nachts zu kontrollieren. Das mag manchmal unsinnig sein, mich hat es aber auch schon genervt, dass unsere enge Straße vor unserer Wohnung nachts so (illegal) zugeparkt ist, dass man kaum in seine Tiefgarageneinfahrt kommt.

Viele Grüße

Celeste

Mein Gott junge du verstehst es nicht...........ich find es total lächerlich zu der Zeit zu kontrollieren, als hätte man es wirklich nötig Leute so abzuzocken. Wie soll ich denn z.B. beweisen, dass ich nicht falsch geparkt habe, wenn ich nichteinmal weiß, wo genau ich falsch geparkt haben soll, denn hier gibt es in dem Bezug keine Schilder.
Die könnten mir genausogut nen Strafzettel aus Stuttgart schicken, udn mir anlasten, falsch geparkt zu haben.........dass kann ich dann genauso wenig beweisen, obwohl ich noch nie da war. Aber was solls, der Anwalt ist eingeschaltet und macht das. lieber bezahle ich mich an ihm dumm und dämlich anstatt den Idioten von der Stadt das Geld in den Schlund zu stopfen

Zitat:

Original geschrieben von BMW-e90-320d


Mir kommts vor als hätten manche Beamten nichts sinnvolles zu tun.

Schön, dass die Polizeibeamten immer für alles verantwortlich sind. Aber ich muss dich leider enttäuschen: wir stellen keine Strafzettel fürs Falschparken aus und schleppen auch keine Autos ab, sofern sie nicht so geparkt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen.

Und was bitte sollen die Leute denn sonst mit geklauten Fahrrädern machen, als diese dann auch zu benutzen? Vielleicht verschrotten? Na das hätte sich dann ja gelohnt...
Ich wette, du würdest das ganze schon anders sehen, wenn dein Fahrrad geklaut würde. Dann würdest du dich freuen, dass jemand seine Arbeit sehr Ernst nimmt und versucht, die geklauten Gegenstände wiederzufinden.

Und du musst nicht unbedingt ein Foto oder einen Strafzettel bekommen. Wie schon gesagt, die Aussage der Politesse würde ausreichen. Und woher weißt du, dass die sich nicht entsprechende Notizen gemacht hat - wo du wann geparkt hast, vielleicht sogar ein Foto?

Achso, und ob jetzt vor deinem Haus alles zugeparkt ist oder nicht spielt überhaupt keine Rolle, die Verbotsschilder gelten trotzdem (wollte ich nur noch mal anmerken, auch wenn du dir sicher bist, den Verstoß nicht begangen zu haben)

Wo steckt denn dahinter die logik?
D.h. die Leutchen mit viel Zeit dürfen mir in allen Städten erst einmal Starfzettel schreiben, und ich muss zusehen, meine Unschuld zu beweisen. Was soll denn der Quatsch. Weil genau so ist es hier. Ich kann doch nicth einfach jemanden Anzeigen, ohne überhaupt irgendwas zu schreiben, wo ich falsch geparkt haben soll, zumal wie gesagt keine Verbote durch Schilder gekennzeichnet sind.

Dass sie keine Notizen oder ähnliches gemacht haben entnehme ich dem Anwalt, der auf ein Schreiben noch keine Reaktionen bekommen hat. Aber wahrscheinlich brauchen die Leutchen einfach ein bisschen länger.

Genau........ mit geklauten Gegenständen würde ich, abgesehen davon, dass ich nie Klauen würde, mich nie so in die Öffentlichkeit stellen. Sicherlich ist das Lobenswert in einer Richtung, aber wenn nicht einmal nach Alkohol ( wahrscheinlich trinkt man am Samstag Abend keine Alkohol) oswe generell die Verkehrssicherheit des Fahrrads geprüft wird , finde ich das schon ein wenig lächerlich..

Zitat:

Original geschrieben von BMW-e90-320d


Mein Gott junge du verstehst es nicht...........ich find es total lächerlich zu der Zeit zu kontrollieren, als hätte man es wirklich nötig Leute so abzuzocken. Wie soll ich denn z.B. beweisen, dass ich nicht falsch geparkt habe, wenn ich nichteinmal weiß, wo genau ich falsch geparkt haben soll, denn hier gibt es in dem Bezug keine Schilder.
Die könnten mir genausogut nen Strafzettel aus Stuttgart schicken, udn mir anlasten, falsch geparkt zu haben.........dass kann ich dann genauso wenig beweisen, obwohl ich noch nie da war. Aber was solls, der Anwalt ist eingeschaltet und macht das. lieber bezahle ich mich an ihm dumm und dämlich anstatt den Idioten von der Stadt das Geld in den Schlund zu stopfen

Ich glaube eher, Du verstehst es nicht. Ich werds Dir nicht ein drittes Mal erklären. Du hast einen richtigen Schritt getan: Ahnungslose sollten zum Anwalt gehen. Im übrigen kann man das Nichtvorhandensein einer Tatsache nicht beweisen. Deshalb gibts auch den sog. negativen Beweis. Deshalb habe ich auch "sinnvoller Gegenvortrag" geschrieben. Aber das weiss sicher Dein Anwalt.

Viele Grüße

Celeste

Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Jetzt liegt es an Dir, ob Du einen schlüssigen Gegenvortrag liefern kannst.

Hehe, eigenartige Rechtsauffassung. Dann könnten die Behörden ja willkürlich Strafzettel verschicken. Wer kann schon nachweisen, wann er wo geparkt hat 🙄 Vielleicht noch mal Grundprinzip in unseren Rechtsstatt: Bis zum Beweis des Gegenteils gilt der Beschuldigte als unschuldig. Man muss nicht den Nachweis erbringen, unschuldig zu sein, auch wenn es vielleicht hilft. Die Gegenseite muss den Nachweis der Schuld erbringen. Dafür machen die Politessen Fotos von den Parkvergehen. Also abwarten.

Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Ich glaube eher, Du verstehst es nicht. Ich werds Dir nicht ein drittes Mal erklären. Du hast einen richtigen Schritt getan: Ahnungslose sollten zum Anwalt gehen. Im übrigen kann man das Nichtvorhandensein einer Tatsache nicht beweisen. Deshalb gibts auch den sog. negativen Beweis. Deshalb habe ich auch "sinnvoller Gegenvortrag" geschrieben. Aber das weiss sicher Dein Anwalt.

Viele Grüße

Celeste

Die Frage ist nur, wer von uns ahnungslos ist................also ich bin es nicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von boofoode


Hehe, eigenartige Rechtsauffassung. Dann könnten die Behörden ja willkürlich Strafzettel verschicken. Wer kann schon nachweisen, wann er wo geparkt hat 🙄 Vielleicht noch mal Grundprinzip in unseren Rechtsstatt: Bis zum Beweis des Gegenteils gilt der Beschuldigte als unschuldig. Man muss nicht den Nachweis erbringen, unschuldig zu sein, auch wenn es vielleicht hilft. Die Gegenseite muss den Nachweis der Schuld erbringen. Dafür machen die Politessen Fotos von den Parkvergehen. Also abwarten.

Darauf wollte ich hinaus . Danke

Ich empfehle ein gutes StPO-Lehrbuch und viel Zeit zum Lesen und Verstehen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Ich empfehle ein gutes StPO-Lehrbuch und viel Zeit zum Lesen und Verstehen 😉

Ich lese und lerne um Leuten wie dir zu helfen 😉 aber auch anderen. Für den Rest gibts Anwälte

Zitat:

Original geschrieben von boofoode


Hehe, eigenartige Rechtsauffassung. Dann könnten die Behörden ja willkürlich Strafzettel verschicken. Wer kann schon nachweisen, wann er wo geparkt hat 🙄 Vielleicht noch mal Grundprinzip in unseren Rechtsstatt: Bis zum Beweis des Gegenteils gilt der Beschuldigte als unschuldig. Man muss nicht den Nachweis erbringen, unschuldig zu sein, auch wenn es vielleicht hilft. Die Gegenseite muss den Nachweis der Schuld erbringen. Dafür machen die Politessen Fotos von den Parkvergehen. Also abwarten.

Also nochmal zum Mitschreiben: Niemand muß nachweisen, wo er geparkt hat (siehe mein Vortrag zum "negativen Beweis"😉. Deshalb nennt sich das auch Gegenvortrag! Entspricht deutscher Rechtslage und Gerichtspraxis.

Und die Ordnungsbehörde (es gibt keine "Gegenseite"😉 hat schon den Nachweis der Schuld erbracht. Es gibt nämlich einen Zeugen, die Politesse. Das ist völlig ausreichend (zunächst).

Im übrigen muß nie der "Nachweis der Schuld" erfolgen. Die tabestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Tat eines Angeklagten muß lediglich zur Überzeugung des Gerichts gelangt sein. Dies ist ein ziemlicher Unterschied!

Nach, fällt endlich der Groschen? 🙄

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