Muss ich mir das gefallen lassen?

BMW 3er E46

Guten Abend alle miteinander!

Meine Güte, was habe ich mich heute aufgeregt. Ich habe vor ca. einer Woche bei eBay Radkappen für meinen compi ersteigert. Hier ist der Link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Was würdet ihr aus der Artikelbeschreibung schliessen? Also ich habe gedacht, die Radkappen sind wie neu, ausser dass an einer Kappe kleine Kratzer sind. Nun gut, ich hab natürlich die Dinger ersteigert, waren recht günstig. Danach muss man ja den Verkäufer kontaktieren. In dieser Mail hab ich ihn dann gefragt, was das für Kratzer sind, er antwortete es seien Bordsteinkratzer, die aber schon lackiert worden wären. Soweit alles in Ordnung, aber dann kam heute das Paket mit den Radkappen.
Hmmm, ich dachte ich seh nicht richtig! Ich könnte heulen! Da gibt man 62 Euro für Radkappen aus und die sehen aus wie Müll. Zwei hatten bereits Bordsteinkratzer, waren beide sehr unprofessionell "ausgebessert" (lackiert). An einem Kratzer wurde auch schon rumgeschmirgelt, dementsprechend sahen die Dinger dann auch aus! Der Gesamtzustand war auch nich so, dass ich sie als "in sehr gutem Zustand" bezeichnet hätte, es sind eher schon ziemliche Gebrauchsspuren zu sehen.
Ich habe dem Verkäufer heute morgen direkt eine eMail geschickt, in der ich ihm geschildert habe, dass die Radkappen für mich nicht "wie neu" aussehen und das ich sehr enttäuscht bin. Ich wollte erstmal abwarten, was er zu seiner Verteidigung zu sagen hat, bevor ich ihm gehörig meine Meinung geige. Bis jetzt hat er noch nicht geantwortet...
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was ich machen soll. Hat hier jemand viel Erfahrung mit eBay und könnte mir eventuell helfen? Kann man bei eBay reklamieren?
Was soll ich um Himmels Willen tun?
Man, ich bin echt sauer!

Gruß und danke schonmal für eure Mühe

99 Antworten

das war bei mir letzten winter auch so, der verkäufer bei ebay hat geschrieben, dass die radkappen leich benutzt sind und als sie dann ankamen waren die dinger so dreckig, dass ich die erstmal 1,5 std putzen musste.
hatte damals allerdings 75€ für die 4 radkappen bezahlt

Gruß Flo

Zitat:

Original geschrieben von here_Rigo


das war bei mir letzten winter auch so, der verkäufer bei ebay hat geschrieben, dass die radkappen leich benutzt sind und als sie dann ankamen waren die dinger so dreckig, dass ich die erstmal 1,5 std putzen musste.
hatte damals allerdings 75€ für die 4 radkappen bezahlt

Gruß Flo

Dreck ist ja nicht so schlimm, solange unter diesem keine Schrammen auftauchen,

Unsere hatten auch ca. 20.000 km Bremsstaub , darunter war aber alles TOP!

Evt. Schutzschicht der Dreck!"

mal ne frage was kosten die eigentlich neu? krieg die woche auch winterreifen und dann brauch ich auch noch solche kappen. dachte für den satz so 50-60€ ?
danke

Hallo,

mir gings ähnlich, nur hatte ich statt 4 Radkappen 16" wie in der Artikelbeschreibung 2 Stck 15" und
2 Stck 16" in desolatem Zustand erhalten.
Ich glaube der hat die nach Auktionsende an irgendwelchen Autos geklaut.
Reklamation usw. brachte nichts, der Verkäufer hat sich nicht gemeldet und seitdem auch nichts mehr verkauft.
Ich habe dann übrigens 1 satz nagelneue bei dem
hier für 39 € gekauft:
http://www.tommys-tuning-shop.de/login.php

Grüsse
Manfred

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Zitat:

Original geschrieben von Butterkönig


mal ne frage was kosten die eigentlich neu? krieg die woche auch winterreifen und dann brauch ich auch noch solche kappen. dachte für den satz so 50-60€ ?
danke

Bei unserem örtlichen Händler kost(et)en die Radkappen (vor dem ersten Schneefall und einsetzenden run der Kunden) 25€ das Stück.

ALEX

Zitat:

Original geschrieben von Lupo16v


Dreck ist ja nicht so schlimm, solange unter diesem keine Schrammen auftauchen,
Unsere hatten auch ca. 20.000 km Bremsstaub , darunter war aber alles TOP!

Evt. Schutzschicht der Dreck!"

ja, aber das war voll der fiese schon gelbliche bremsstaub, den ich zum teil gar nicht mehr weg bekommen hab....

der verkäufer hat dich dich doch heut positiv bewertet. jetzt steht einer negativen bewertung von dir an ihn nix mehr im weg

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


der verkäufer hat dich dich doch heut positiv bewertet. jetzt steht einer negativen bewertung von dir an ihn nix mehr im weg

Wie geil seit ihr eigentlich auf Negative Bewertungen Abgeben??

Was hat er denn davon???

Die schrott Radkappen, die er sich jeden Tag angucken muss und jedesmal einen Hals bekommt, vielleicht auch noch von anderen angesprochen wird, warum bist denn gegen den Kantstein gefahren, kannst nicht einparken???

Dem anderen ist es wahrscheinlich egal, eine Negative mehr oder weniger ist doch auch egal!

Morgen alle zusammen,

ich werde dem Kerl jetzt mal noch eine eMail schreiben. Mal schaun, was sich da tut.

Angst hat er auf jeden Fall schonmal bekommen, sonst hätte er mir nicht noch eine positive Bewertung gegeben 😁
Das mit der Bewertung finde ich persönlich irgendwie super, jetzt kann er sich wenigstens nicht mehr bei mir rächen, denn mir persönlich wär ne negative Bewertung total auf den Sack gegangen!

Ich melde mich wieder und sage euch, was sich getan hat.

Gruß un einen schönen Sonntag noch

Hi,

also das mit den Radkappen wird glaube ich noch richtig Stress geben. Ich habe dem Verkäufer heute morgen folgende eMail geschrieben:

Zitat:

Guten Morgen,

Da ich mich am Freitag bereits bei Ihnen gemeldet hatte, warte ich immer noch auf eine Antwort mit einer Erklärung Ihrerseits zum desolaten Zustand der Radkappen. Meiner Meinung nach entsprechen die von Ihnen zugesandten Radkappen mit der Artikelnummer 7931198674 nicht der Artikelbeschreibung ( http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7931198674 ).
Hiermit fordere ich sie freundlich auf, einer Revidierung der Transaktion zuzustimmen !
Ich nehme meine Willenserklärung (Gebot) bezüglich §123 BGB zurück, da ich die Radkappen gar nicht erst gekauft hätte, wenn mir der tatsächliche Zustand bekannt gewesen wäre. Da durch die Artikelbschreibung nicht ersichtlich war, dass es sich bei der von Ihnen angebotenen Ware um unprofessionell "reparierte" Radkappen handelt, und darüberhinaus nicht nur eine Radkappe, sondern gleich zwei Radkappen starke Bordsteinbeschädigungen aufweisen, gehe ich von einer Täuschung aus.
Somit überweisen sie mir bitte den vollen Kaufpreis (62,40 Euro) auf mein Konto, woraufhin ich Ihnen die Radkappen unfrei zurücksenden werde.
Wenn ich nicht bis spätestens Freitag eine schriftliche Antwort von Ihnen erhalten habe, muss ich davon ausgehen, dass sie meinem Vorschlag nicht zustimmen und mich mit meinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen ! Ich mache Sie desweiteren darauf aufmerksam, dass Sie im Falle eines verlorenen Rechtsstreits über den Streitwert hinaus noch eine Aufwandspauschale sowie die Anwaltskosten tragen müssten.
Denken Sie bitte über mein Angebot nach und senden mir schnellstmöglich bis spätestens Freitag eine persönliche Stellungnahme bezüglich meines Vorschlages per eMail oder Post. Ich würde es begrüssen, wenn Sie durch eine Zustimmung mir und vor allem Ihnen selbst weiteren Ärger ersparen würden !

Mit freundlichen Grüssen
Christopher Willmes

Nun schrieb er mir gerade sehr kurz und knapp zurück:

Zitat:

hallo keine rücknahme steht in der artikelbezeichnung!!

Mehr nicht! Davon ganz abgesehen, dass in der Artikelbeschreibung überhaupt nichts von "keiner Rücknahme" steht, wie ihr ja auch schon gemerkt habt, nimmt er überhaupt nicht richtig zu den Vorwürfen Stellung.

Habe ihm direkt eine Mail zurück geschrieben, dass es mir nicht um einen Umtausch im herkömmlichen Sinne geht, sondern dass es sich für mich um Betrug handelt, da die Ware so ausgepriesen wurden, wie sie gar nicht ist.

Was soll ich denn jetzt mit dem Kerl machen?
Ich bin langsam echt richtig sauer.

Gruß

Moin,

ich würde nun nicht mehr lange fackeln und zum Rechtsanwalt gehen. Übrigens hat er die Gewährleistung für Privatpersonen sowie eine Rücknahme nicht ausgeschlossen.

Die einschlägigen §§ im BGB zum Sachmangel sind eindeutig. Du durftest bei richtiger Auslegung drei unbeschädigte ja sogar fast neue Radkappen erwarten. Diese vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft ist nicht vorhanden, somit liegt ein Sachmangel vor, der Dich in eine gute Rechtsposition versetzt.

Beste Grüße

Danke Thorsten, dass lässt mich doch noch hoffen und zum Glück haben wir auch ne Rechtsschutzversicherung.

Liebe Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Suppamaehn


Danke Thorsten, dass lässt mich doch noch hoffen und zum Glück haben wir auch ne Rechtsschutzversicherung.

Liebe Grüße

Na dann viel Glück! zeig dem, wo´s lang geht... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


[...] ich würde nun nicht mehr lange fackeln und zum Rechtsanwalt gehen. [...]

Nun bin ich aber überrascht. Warst Du nicht immer der Verfechter der

Kostenminimierung im Sinne der Solidargemeinschaft aller Versicherten

?

Ich muß ehrlich sagen, dass ich wegen 60€ keinen Rechtsanwalt einschalten würde (schließlich kommt da zunächst trotz Rechtsschutz noch die Selbstbeteiligung von vermuteten 50€ [so zumindest bei mir] auf Dich zu. Außerdem zieht es sich bis zum Beginn eines Zivilprozesses mitunter sehr, sehr lange hin.
Dazu kommt noch, dass selbst wenn es zur Verhandlung käme und Du Recht bekommst, Dir der Titel evt nichts nutzt, da der Typ vielleicht Stütze bekommt und nix zu holen ist.

Ich kann Dir nur nochmal empfehlen, es so wie ich (in inzwischen 8 Fällen) anzugehen: klick

Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: alles andere ist in meinen Augen Quatsch und kostet nur Zeit.

ALEX

Hallo Alex,

ja ich bin der Verfechter der Kostenminimierung im Sinne der Solidargemeinschaft aller Versicherten.

Jedoch sehe ich hier kein Risiko für die Versichertengemeinschaft. Das was der Verkäufer dort macht ist eine offensichtliche Täuschung des Käufers und diese könnte man auch unter dem Begriff Betrug sehen.

Nachdem die von Dir geschilderten Drohungen offensichtlich nicht fruchten, würde ich definitv einen Rechtsanwalt einschalten, um des Prinzip willens und um den Typen damit nicht durchkommen zu lassen.

Die Versichertengemeinschaft ist auch dann nicht gefährdet Zahlungen erbringen zu müssen, wenn der Verkäufer rechtsschutzversichert ist, da die ARB einen Ausschluß für Taten vorsieht, die nur vorsätzlich begangen werden können und der Betrug gehört, wenn er denn festgestellt wurde, ganz klar dazu.

Ich denke daher ist mein Rat nachvollziehbar...

Beste Grüße

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