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Muss ich mir das gefallen lassen?

Themenstarteram 12. November 2004 um 20:52

Guten Abend alle miteinander!

Meine Güte, was habe ich mich heute aufgeregt. Ich habe vor ca. einer Woche bei eBay Radkappen für meinen compi ersteigert. Hier ist der Link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Was würdet ihr aus der Artikelbeschreibung schliessen? Also ich habe gedacht, die Radkappen sind wie neu, ausser dass an einer Kappe kleine Kratzer sind. Nun gut, ich hab natürlich die Dinger ersteigert, waren recht günstig. Danach muss man ja den Verkäufer kontaktieren. In dieser Mail hab ich ihn dann gefragt, was das für Kratzer sind, er antwortete es seien Bordsteinkratzer, die aber schon lackiert worden wären. Soweit alles in Ordnung, aber dann kam heute das Paket mit den Radkappen.

Hmmm, ich dachte ich seh nicht richtig! Ich könnte heulen! Da gibt man 62 Euro für Radkappen aus und die sehen aus wie Müll. Zwei hatten bereits Bordsteinkratzer, waren beide sehr unprofessionell "ausgebessert" (lackiert). An einem Kratzer wurde auch schon rumgeschmirgelt, dementsprechend sahen die Dinger dann auch aus! Der Gesamtzustand war auch nich so, dass ich sie als "in sehr gutem Zustand" bezeichnet hätte, es sind eher schon ziemliche Gebrauchsspuren zu sehen.

Ich habe dem Verkäufer heute morgen direkt eine eMail geschickt, in der ich ihm geschildert habe, dass die Radkappen für mich nicht "wie neu" aussehen und das ich sehr enttäuscht bin. Ich wollte erstmal abwarten, was er zu seiner Verteidigung zu sagen hat, bevor ich ihm gehörig meine Meinung geige. Bis jetzt hat er noch nicht geantwortet...

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was ich machen soll. Hat hier jemand viel Erfahrung mit eBay und könnte mir eventuell helfen? Kann man bei eBay reklamieren?

Was soll ich um Himmels Willen tun?

Man, ich bin echt sauer!

Gruß und danke schonmal für eure Mühe

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99 Antworten

Also für 62 Euro müssen die schon top sein ... :rolleyes:

Ich würd drauf bestehen, daß das Geschäft rückgängig gemacht wird, ansonsten den ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen ...

Schade, daß es bei ebay einige solche Betrüger gibt ... :(

Achja, ich kann dir die gleichen in nem wirklich (!) guten Zustand anbieten, hole mir jetzt doch 15"-Winterräder ... 50 Euro inkl. Versand, wär das was ?

versuch, das mit dem verkäufer zu regeln. es ist im ebay system irgendwo möglich, das rückgängig zu machen. wenn er sich stur stellt, wird wohl nichts anderes als eine negative bewertung bleiben. ebay kontaktieren hilft in so einem fall nicht. und für 62eur lohnt sich ein rechtsstreit auch nicht.

wenn er sich nicht bewegt, würde ich in den sauren apfel beissen und die dinger mit neutraler/negativer bewertung behalten (neutral eher deshalb, weil er dir evtl auch ne negative bewertung reindrückt)

 

gruß, olz

Zitat:

Original geschrieben von MisterBJ

Also für 62 Euro müssen die schon top sein ... :rolleyes:

Ich würd drauf bestehen, daß das Geschäft rückgängig gemacht wird, ansonsten den ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen ...

Schade, daß es bei ebay einige solche Betrüger gibt ... :(

ich sehe das auch so,

zumindest sollte er dir etwas zurück erstatten.

also anhand der beschreibung geht man wirklich davon aus, dass es sich um top ware handelt. dem war ja wohl dann nicht so. das ist aber leider nichts neues bei ebay. :mad:

warte erstmal ab, ob der typ sich meldet. wenn nicht, schreibe ihn nochmal an. erfolgt wieder keine reaktion, dann kontaktiere ebay. normalerweise hast du ja käuferschutz. ich würde ihm auf alle fälle eine negative bewertung geben (aber noch warten!). der hat ja schon 4!

Eben, bei jemand mit so nem miesen Bewertungsprofil würd ich überhaupt nichts kaufen ... Höchstens selbst abholen, dann kann man ja immer noch "Absatz kehrt" machen, wenn die Ware Müll ist ...

Zitat:

Original geschrieben von olzbnjjn[09

behalten (neutral eher deshalb, weil er dir evtl auch ne negative bewertung reindrückt)

 

gruß, olz

nö, wenn schon, dann negativ! wenn er eine neutrale bekommt, kann er genauso eine negative geben (hatte den fall leider selbst schon :mad: )

ich würd ihn erst gar nicht bewerten, und dann ein paar Sekunden vor Ablauf der Bewertungsfrist noch eine negative reindrücken ... Dann kann er nimmer reagieren ... :D :p

Zitat:

Original geschrieben von MisterBJ

ich würd ihn erst gar nicht bewerten, und dann ein paar Sekunden vor Ablauf der Bewertungsfrist noch eine negative reindrücken ... Dann kann er nimmer reagieren ... :D :p

genau so! :D :D

Zitat:

Original geschrieben von MisterBJ

ich würd ihn erst gar nicht bewerten, und dann ein paar Sekunden vor Ablauf der Bewertungsfrist noch eine negative reindrücken ... Dann kann er nimmer reagieren ... :D :p

:D

mal kucken was er meint! Wenn er sich stur stellt, dann schreibst ihm ne mail, recht formell wenns geht! Kannst ihn drauf aufmerksam machen, dass du deine Willenserklärung (Gebot) bezüglich des §123 BGB (Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung) in verbindung mit §119 BGB(Anfechtung wegen Irrtums) zurücknimmst.... Sagst ihm also, dass du dies anfechten willst und dich mit einem Anwalt in verbindung setzen willst. Wenn er(verkäufer) sich in diesem Sinne nicht bereit erklärt dies folge zu leisten, so hatt er bei einem positivem ausgang deiner seits eine Aufwandspauschale sowie die Anwaltskosetn zu tragen... Dies würde in deinem Fall ungefähr das 10fache des streit wertes ausmachen!(vermutung)

An deiner stelle, würde ich jetzt zur beweis sicherung die Felgen Fotografieren und nicht auf das Fahrzeug montieren.... Also ein verusuch über ein solches schreiben wäre sicherlich nicht verkehrt... Ob du dies dann auch so vollziehst ist deine (geschmacks) Sache...

Viel Erfolg

Gruss Manuel

Themenstarteram 12. November 2004 um 21:15

hihi, ich muss gerade schmunzeln...

Danke, dass ihr wenigstens das geschafft habt, meine Miese Laune hat sich schon deutlich gebessert! Ich warte erstmal ab, was der Kasper zu seiner Verteidigung zu sagen hat. Dann melde ich mich wieder und ihr könnt mir weiterhelfen, das ist glaub ich die beste Lösung.

Ansonsten: Wie lange dauert denn die Bewertungsfrist ? :D :D :D

Und wie funktioniert das mit dem Käuferschutz?

Gruß

bewertungsfrist ist 90 tage.

käuferschutz über die übersicht bzw. hilfe suchen.

Zitat:

Original geschrieben von MisterBJ

ich würd ihn erst gar nicht bewerten, und dann ein paar Sekunden vor Ablauf der Bewertungsfrist noch eine negative reindrücken ... Dann kann er nimmer reagieren ... :D :p

Hi, wusste garnicht, dass es das gibt. Wie lange ist die denn? gruss;Jochen

Themenstarteram 12. November 2004 um 21:26

Hab mich mal direkt bei eBay wegen dem Käuferschutz schlau gemacht.

Da steht :

Zitat:

Der Käuferschutz kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der betroffene Artikel:

- vom Käufer in irgendeiner Weise verändert, repariert oder schon weiterverkauft wurde.

Die Radkappen wurden vom Verkäufer ja an den Kratzerstellen abegschmirgelt und lackiert. Was heisst das jetzt für mich?

Gruß

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