Muss ich dass eintragen lssen?
hallo
mussm man eigtl. alleseintragen lassen?
hab ja zu den federn und zu den felgen gutachten...
muss ichtrotzdem zum tüv?
weil hab mal gelesen vonwegen abe und gutachten sind unterschiede ...
klährt mich mal bitte auf wasich amchen muss wenn ich jezt fahrwerk und felgen an mein auto montiere
LG (=
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Padddddy
also für die federn ahb ich ein TEILGUTACHTEN!
steht da für golf 4/bora
max achslast:
va 1005 kg
ha 1000 kg
hoff des passt für mein variant?da steht lauer so zeug vonwegen sportdämfer, endschlaf, federwegbegrenzer,geküzte kolbenstange und angepasstes gehäuse...
des sind 35/35er feder da braucht man doch ssolche umbaumaßnahmen gar nicht??
o.0
nicht dass des der tüv sehen will am fahrzeug... )=
Warum schaust du nicht in deinen Fahrzeugschein? Dort steht die max. VA und HA Last. Wenn diese Angaben in deinem Fahrzeugschein geringer oder gleich mit dem Wert aus dem Gutachten sind, dann passt es. Wenn nicht, passt es nicht.
Zum Rest was gemacht werden muss und was nicht, da musst du dir einfach das Gutachten durchlesen. Steht was davon, dass unbedingt was getauscht oder z.B. ein bestimmter Dämpfer genommen werden muss, dann ist das Gutachten nur mit den Bedingungen gültig.
Das Gutachten ist nicht zum Spaß geschrieben sonder immer genau auf das verwendetet Bauteil ausgelegt. Wenn du bei 35/35 Federn z.B. einen anderen Stabi verbauen musst, bekommst du die Federn ohne den anderen Stabi nicht eingetragen!
Hälst du dich an eine Vorgabe aus dem Gutachten nicht, kann es zu einer Einzelabnahme kommen bis hin das du die Eintragung verweigert bekommst...
Ob irgendwas in deine Fahrzeugpapiere nach einem Umbau eingetragen werden muss oder nicht, steht immer eindeutig in den Papieren zum Bauteil. So steht in einer ABE auch, dass unter bestimmten Umständen auch der Umbau mit einer ABE eintragungspflichtig ist z.B. wenn auf einer Felge ein Reifen gefahren werden soll der noch nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist.