Muss ich dass eintragen lssen?

VW Golf 4 (1J)

hallo

mussm man eigtl. alleseintragen lassen?

hab ja zu den federn und zu den felgen gutachten...

muss ichtrotzdem zum tüv?

weil hab mal gelesen vonwegen abe und gutachten sind unterschiede ...

klährt mich mal bitte auf wasich amchen muss wenn ich jezt fahrwerk und felgen an mein auto montiere

LG (=

16 Antworten

ABE musste nicht eintragen lassen, aber im auto mitführen. mit dem gutachten für deine federn und felgen
musst du zum tüv gehen. der trägt dir das dann zusammen ein.

Alles montieren, Spur einstellen lassen, Papiere krallen, zum Tüv, eintragen lassen --> fahren 🙂

kann man so pauschau nicht sagen!

es gibt auch eintragungspflichtige ABE Leichtmetallräder, man muss sich immer die Gutachten durchlesen und den Einzelfall betrachten!

Bei Felgen kommt es oft auf die Reifen an, ob sie Serie erlaubt sind, wenn ja oft nicht immer Eintragungsfrei, da vielleicht die ET der Felge anders als Serie also auch mit ABE Eintragungspflichtig, dann muss z.B. nur die Felge eingetragen werden nicht die komplette Rad-/Reifenkombination, also auch billiger!

Erkläre aber mal dem Kunden das wenn die anderen Vorgänger bei der HU dies nie sich genau angeschaut haben^^

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


kann man so pauschau nicht sagen!

es gibt auch eintragungspflichtige ABE Leichtmetallräder, man muss sich immer die Gutachten durchlesen und den Einzelfall betrachten!

Bei Felgen kommt es oft auf die Reifen an, ob sie Serie erlaubt sind, wenn ja oft nicht immer Eintragungsfrei, da vielleicht die ET der Felge anders als Serie also auch mit ABE Eintragungspflichtig, dann muss z.B. nur die Felge eingetragen werden nicht die komplette Rad-/Reifenkombination, also auch billiger!

Erkläre aber mal dem Kunden das wenn die anderen Vorgänger bei der HU dies nie sich genau angeschaut haben^^

ähm nicht so ganz.

ABE ist immer eintragungsfrei. deswegen heißt die ja auch Allgemeine Betriebs Erlaubnis. kann sein das du bei rückleuten den zusatz drin hast nur in verbindung mit Reflektoren.

Reifengröße wird mit eingetragen aber du hast Freie Reifenwahl. Darfst die reifen größe fahren die im gutachten drin steht.

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Zitat:

Original geschrieben von Basti81



ähm nicht so ganz.

ABE ist immer eintragungsfrei. deswegen heißt die ja auch Allgemeine Betriebs Erlaubnis.

Das ist falsch, es gibt ABE´s die nicht eintragungsfrei sind. Das aktuellste Beispiel sind die DPF. Da gibt es welche die eine ABE haben aber trotzdem noch abgenommen werden müssen!!!

Sonst fragt Schyschka, der ist Sachverständiger.....

EDIT: Habe ganz übersehen das Schyschka schon geposted hat 😉

Zitat:

Original geschrieben von X.Xenon



Zitat:

Original geschrieben von Basti81



ähm nicht so ganz.

ABE ist immer eintragungsfrei. deswegen heißt die ja auch Allgemeine Betriebs Erlaubnis.

Das ist falsch, es gibt ABE´s die nicht eintragungsfrei sind. Das aktuellste Beispiel sind die DPF. Da gibt es welche die eine ABE haben aber trotzdem noch abgenommen werden müssen!!!
Sonst fragt Schyschka, der ist Sachverständiger.....

EDIT: Habe ganz übersehen das Schyschka schon geposted hat 😉

Echt ist das schon lange so? solche kenn ich gar nicht.

...das weiß ich nicht. Ein Freund von mir fährt einen T4 2,5TDI und hat sich in DPF nachrüstet lassen. Dieser hatte eine ABE, musste aber zum TÜV um abgenommen zu werden und um anschließend die Eintragung durchzuführen.

Naja Schyschka kann uns ja mal aufklären seit wann es da gibt. :-)

mit den DPFs verhält es sich wie mit den KLRs damals, theoretisch müssen die nicht eingetragen werden, man kann damit also der ABE zum Straßenverkehrsamt und fertig.

Nur der Haken dabei, das Amt weiß nicht ob Fz. zulässig zu der ABE ist, also die haben ja keine Ahnung von Technik, die Zuordnung ABE/DPF und Fz. geschied wie früher bei den KLRs durch die AU-Werkstatt oder die Eintragung durch den Prüfer!

Bei der ABE für DPF sollte kein Steueränderungsantrag und auch keine Einbaubestättigung beiliegen, wie damals bei den KLRs da keine Schlüsselnummern geändert werden nur ein Hinweis in Feld 22 dazu kommt PM-Stufe 3 oder wie auch immer!

bei den ABE Felgen, ist es wie bereits geschrieben, man muss sich immer den Verwendungsbereich und die Auflagen anschauen, hatte da neulich nen Fall eine neue A-Klasse Typ 196:

Serie: 185/65 R15 auf 6x15 ET44

Kunde mit Rial LM-Rad: KBA 46946 also Gutachten mit der ABE 46946

Reifen aufgezogen 185/65 R15 Rial Felgendaten: 7x15 ET35

Auflagen u.a.

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

und

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Kunde/Werkstatt meinte Auflage A02 sticht A01 da ja die Serienbereifung drauf ist. ABER ok Reifen muss nicht eingetragen werden nur die Felge, da andere ET und auch 1" Breiter, also überprüfung auf Freigängigkeit und der Radabdeckung!

Hallo,

hier wurde schon vieles richtig aber auch viels falsch geschrieben.
Falls du eine ABE für deine Felgen hast, bezieht sich diese immer auf die Verwendung am Fahrzeug im Sereinzustand. Hast du eine weitere Änderung am Fahrzeug durchgeführt, wie z.B. Tieferlegeung, Spurverbreiteung, etc., musst du alles zusammen eintragen lassen.

ok danke 😉

was wird michdie eintragung von felgen/federn und evtl. spurplatten ca kosten?

Zitat:

Original geschrieben von Padddddy


ok danke 😉

was wird michdie eintragung von felgen/federn und evtl. spurplatten ca kosten?

Von 40€-200€ wie wir gelernt haben 😉 Wenn Du alle Gutachten hast, dann wird es so ca. 70€ kosten. Frag Schyschka 😉

Zitat:

klährt mich mal bitte auf wasich amchen muss wenn ich jezt fahrwerk und felgen an mein auto montiere

Als erstes mal die Gutachten durchlesen und danach zum Tüv fahren um es eintragen zu lassen.

also für die federn ahb ich ein TEILGUTACHTEN!
steht da für golf 4/bora
max achslast:
va 1005 kg
ha 1000 kg
hoff des passt für mein variant?

da steht lauer so zeug vonwegen sportdämfer, endschlaf, federwegbegrenzer,geküzte kolbenstange und angepasstes gehäuse...

des sind 35/35er feder da braucht man doch ssolche umbaumaßnahmen gar nicht??

o.0

nicht dass des der tüv sehen will am fahrzeug... )=

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