Muss ICH das?
Hi,
hatte mir im Dezember letzten Jahres ein Audi 2,8 gekauft mit 122tkm.Hatte den Wagen dann im Januar verkauft.Mit 124tkm.Jetzt kam der neue besitzer und sagte der wagen habe im Juli letzten Jahres schon 168tkm runtergehabt.Er war bei Audi und hat das über die FahrzeugIdentNummer rausbekommen (der vorbesitzer war wohl immer bei Audi zum Service).Ich habe den Wagen von einem Autohändler geholt,allerdings damals im Kundenauftrag und ohne Garantie (bitte NO comments).Jetzt will der Neue besitzer von mir sein Geld wieder haben.Aber ich sehe das natürlich nicht ein,da ich ja auch ein Kaufvertrag mit den km habe.Die sache liegt eigentlich klar das der Autohändler (nationalität wird nicht genannt 😁) gedreht hat.Nun die Frage,habe ich damit nochwas zu tun?Ich bin der meinung das ich nichts damit zu tun habe,hab den wagen für 6850€ gekauft und für 7200€ verkauft.Wenn ich das Geld vom Verkäufer zurück bekomme (6850) will der neue besitzer seine 7200 zurück,von mir !!!
Das ist doch wohl seine Schuld wenn er mir 400€ zuviel zahlt.
Wie sieht die Sachlage aus?
Danke
thx
32 Antworten
Du hast sehr wohl was damit zu tun. Du hast ihm den Wagen mit dem KM Stand verkauft. Was du selber später mit Händler machst ist nicht das Problem von dem Käufer.
Hallo Salvatore,
hoffe mal du hast beide Kaufverträge von damals noch vorliegen? Wichtig wäre halt was da im einzelnen drin steht.
Ich würde erst einmal versuchen die Sache mit dem jetzigen Besitzer im ruhigen zu regeln d.h. schilder ihm deine Sicht, und zeig ihm zur Bestätigung den Kaufvertrag den du beim Kauf abgeschlossen hast als du das Fahrzeug erworben hast - aber ich denke mal du hast ihn "per Handschlag" von dem Händler gekauft,oder?
Das würde die Sache nicht grad leichter machen. Da dir in diesem Fall keine arglistige Täuschung nachzuweisen wäre, kann der jetzige Besitzer meiner Meinung nach nicht die komplette Summe von 7200 Euro von dir einklagen, da ja zwischenzeitlich auch ein Wertverlust eingetreten ist, und das Fahrzeug auch weitere Kilometer drauf hat.
Vor Gericht kann die Sache jedoch gehen und wie das der Richter sieht ist wieder eine andere Sache.
Könnte mir vorstellen das eine Entscheidung darauf hinauslaufen würde, den Kaufpreis im Nachhinein herabzusetzen, und nicht den Kauf komplett zu wandeln.
Immer nur Ärger mit den Gebrauchten!
Ist ja nicht das erste Auto was du verkaufst, ICH würde dir zukünftig dazu raten KEINE Kaufverträge abzuschließen wenn du das Fahrzeug VERKAUFST!
Beim Einkauf besser mit Vertrag, beim Verkauf IMMER OHNE, bzw. besorg dir mal "vernünftige Verträge" damit du so nen Ärger im Nachhinein nicht hast.
Besser jedoch ohne Vertrag, und dafür mit Kaufquittung arbeiten😉
Irgendwie verstehe ich die Frage nicht...
Versetz Dich doch mal in die Lage des Käufers!
Wo kämen wir denn hin, wenn man Autos mit falscher km-Leistung verkaufen und nachher einfach mit den Schultern zucken kann "ich wusste davon nix"?
Abwarten was der Käufer unternimmt...ggf. einen Rechtsanwalt beauftragen...wenn der Käufer das macht...was ich auch machen würde...😉
Wenn Du unschuldig bist...wird ein Ermittlungsverfahren oder ggf. eine Hauptverhandlung das als Ergebnis haben.
Ich sag dir das gleiche was ich C37 schon gesagt habe.
1. Bei solchen Geschichten erstmal zum Anwalt gehen und sich gut beraten lassen ( Finde es sinnvoller wie hier im Forum solche Rechtsfragen zu beurteilen )
2. Der Käufer hat den Wagen bei dir gekauft. D.h. er will ne Entschädigung von dir und die sollte er auch von dir kriegen meiner Meinung nach. Erst dann mußt du dich mit dem Verkäufer wo du den Wagen gekauft hast auseinander setzen.
@ Autopfand
wer ist denn bitteschön so blöd einen Wagen für 7000,- Euro ohne Kaufvertrag zu kaufen. Das kannst du vielleicht am Essener Autokino machen. Aber nicht woanders.
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Irgendwie verstehe ich die Frage nicht...
Versetz Dich doch mal in die Lage des Käufers!
Wo kämen wir denn hin, wenn man Autos mit falscher km-Leistung verkaufen und nachher einfach mit den Schultern zucken kann "ich wusste davon nix"?
???
Hallo?
Wenn ich einen Wagen kaufe mit 122tkm und den dann mit 124tkm verkaufe,was kann ich dafür bzw was hab ich damit zu tun das letztes jahr irgendwann der km stand gedreht worden ist???????????????Darauf hätte ich jetzt gerne eine Antwort von dir.Bin ja mal gespannt.
Ja ich hab ein Kaufvertrag gemacht damals,da drin stehen auch 122tkm.und auf meinem mit verkauften 124tkm.
Edit: Anwaltstermin ist morgen um 15uhr.Wollte nur mal wissen ob evtl. hier jemand weiß wie die rechtslage aussieht.Mit dem Typ kläre ich alles erstmal im ruhigen,ist nen netter Typ.NUr wenn ich 6800 wieder bekommen sollte,dann geb ich ihm ja wohl nicht 7200 zurück.Das kann er sich bei dem betrüger holen,selbst wenn er mir 10000 gegeben hätte ist das sein problem.Ich hab mit dem Illegalen nichts am Hut.Da hafte ich doch nicht für.
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
@ Autopfand
wer ist denn bitteschön so blöd einen Wagen für 7000,- Euro ohne Kaufvertrag zu kaufen. Das kannst du vielleicht am Essener Autokino machen. Aber nicht woanders.
Du wirst es kaum glauben, aber jeden morgen steht jemand auf der nur den Weg zu dir finden muss😉
Und bei mir gibt es seit ich "gewerblicher" bin NIEMALS Kaufverträge, und ich verkaufe einige Fahrzeuge die auch schon mal locker die von dir angesprochene Grenze überschreiten.
Nicht das ich was zu verbergen hätte, aber erstens wäre mir als gewerblicher das Risiko zu hoch, zweitens bin ich ja kein Händler.
Es ist halt immer nur eine Sache der Begründung warum es keinen Kaufvertrag gibt - Papierkram mit Unterschrift gibt es trotzdem. Der Wisch verbleibt aber bei mir, der Kunde bekommt allenfalls eine Kaufquittung, und das ist schon das höchste der Gefühle.
Wenn du mal ein bisschen recherchierst findest du bei AS24 u.a. einen Jahreswagen von mir der heute anbezahlt wurde - da gibt es auch KEINEN Kaufvertrag😉
Man muss sich in der heutigen Zeit absichern! Ich kann von "meinen" Fahrzeugen sagen, dass sie alle astrein sind. Und die Zeiten wo "gedreht" wurde sind, zumindest bei mir, lange schon Vergangenheit.
Gruß Micha
finds immer wieder lustig wie so "Hinterhofhändler" Schrott
kaufen und für 200.- teurer verkaufen und meinen
Sie sind voll die Händler und am Ende stecken Sie dann
in der Scheiße 😁
Wenn Du morgen einen Termin beim Anwalt hast, dann frag ich mich warum Du Dich hier nach der Rechtslage erkundigst.
Darüber wird Dich doch der Anwalt aufklären.
In diesem Forum erhälts Du doch keine verbindlichen Aussagen, auf die Du Dich später berufen kannst.
Nur darfst Du etwas nicht verwechseln bez. des event. Schadensersatz. Den von Dir verursachten Schaden, abz. der von Autopfand beschriebenen Punkte. Für den Dir entstandenen Schaden mußt Du Dich an Deinen Verkäufer wenden.
Lange Rede kurzer Sinn. Morgen weißt Du mehr.
Zitat:
Original geschrieben von scarface21
???
Hallo?
Wenn ich einen Wagen kaufe mit 122tkm und den dann mit 124tkm verkaufe,was kann ich dafür bzw was hab ich damit zu tun das letztes jahr irgendwann der km stand gedreht worden ist???????????????Darauf hätte ich jetzt gerne eine Antwort von dir.Bin ja mal gespannt.
Du bist Verkäufer, Du bist verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben!
Der Käufer hält sich an Dich, weil
Duihm das Auto verkauft hast und nicht der Vorbesitzer!
Was bitteschön ist denn daran nicht zu verstehen?
Stell Dir vor, Du kaufst ein Auto mit angeblich 100tkm und stellst fest, dass es in Wirklichkeit 200tkm auf der Uhr hat - bei wem beschwerst Du dich dann? Beim Verkäufer der Dir das Auto verkauft hat, oder beim Vorbesitzer (den Du gar nicht kennst und mit dem Du keinen Vertrag hast)?
Wenn dir der Verkäufer sagt "ich hab den so gekauft, damit hab ich nix zu tun", sagst Du dann "Ja nee, ist ok - dann gib mal die Adresse vom Vorbesitzer"?
Das glaubst Du doch wohl selbst nicht, oder?
Ist doch klar, dass er sauer ist und so reagiert. Schließlich ist er der König persönlich. 🙂
Anmerkung: persönlich = Adjektiv = Wiewort
Regel: klein schreiben
Ich würd mich mit dem Käufer zusammen tun und den Vorverkäufer nen Besuch abstatten. Am besten mit Anwalt. Schließlich wurdet Ihr ja beide beschissen.