Multibeam bei Nebel (integrierte Nebelscheinwerfer?)
Ich hoffe ihr haltet mich jetzt nicht für dumm, aber ich war Ende letzten Jahres auf der Autobahn in Kroatien, und bin nach einem 4-tägigen Kroatien-Trip wieder nach Deutschland gefahren. Auf der Rückfahrt gab es einen extrem dichten Nebel, ich hatte nach dem Schalter für die Nebelscheinwerfer gesucht und blieb erfolglos. Gehen die Nebelscheinwerfer Automatisch an, oder muss der Hebel eine bestimmte position haben? Danke!
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Bei Scheefall und Regen passt das Mulitbeam die Beleuchtung ja automatisch an. Wenn dann die Sicht unter 50m liegt und die Nebelschlussleuchte durch den Fahrer zugeschaltet wird, wird automatisch das erweiterte Nebellicht geschaltet. Dabei ist die Leuchtbreite erweitert und die Leuchtweite wohl soweit reduziert, dass man eben max. 100 km/h fahren sollte, weil man eben nicht weiter sehen kann.
Ideal fände ich noch, wenn sich bei eingeschalteter Nebelrückleuchte automatisch der Limiter auf 50 km/h einstellen würde. Dann würden auch weniger Vollpfosten bei Regen die Nebelrückleuchte einschalten oder vergessen sie wieder auszuschalten, wenn sich der Nebel verzogen hat.
38 Antworten
Genau die Frage hatte ich mir heute morgen auch gestellt als ich bei völligem Nebel nach Hause gefahren bin und 20 mal zwischen Abblendlicht und Fernlicht (Mutlibeam) hin und her gewechselt habe und mir nicht sicher war, ob es besser ist weniger weit aber klarer oder weiter aber den Nebel viel dichter sehen zu können, dabei habe ich natürlich auch nach irgendeinem Schalter gesucht, mit dem man für den Nebel gedachtes Licht aktivieren kann, wurde aber nicht fündig. Davor hatte ich noch nie Nebellicht benötigt und intuitiv oder mit Fahrschulwissen vom gängigen Lichtschalter war da nichts zu finden.
Für genau so etwas hoffe ich, dass sich das MBUX schnell entwickeln wird und man in Zukunft dann einfach sein Auto bitten kann, das Licht an den Nebel anzupassen bzw einem zu erklären wie dies funktionier , wenn es schon nicht den regulären Lichtschalter gibt und man erstmal rätseln muss, aber intuitiv niemals zu einer Lösung kommt.
Zitat:
@Goldfinger23 schrieb am 3. Februar 2019 um 18:05:45 Uhr:
Zitat:
@Zanza schrieb am 3. Februar 2019 um 17:59:34 Uhr:
Und zu Daimler, wenn deine Sicht eingeschränkt ist dann schalte einfach die Schlussleuchten ein.Naja, ganz so einfach ist das aber nicht. Diese darf nämlich nur bei Sichten unter 50m eingeschaltet werden. Und streng genommen dürfte man dann auch nur noch 50 km/h fahren. Daher kann ich die Frage nach dem, wie das mit den Regeln von Daimler zusammenpasst schon gut verstehen.
Gemäß § 17 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Nebelschlussleuchten in Deutschland nur benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 m beträgt (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO).
In § 3 StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.
Und wo ist das Problem ??? Das hab ich doch genau so geschrieben. Wenn die Sicht eingeschränkt ist sollte man auch nicht mit 300 km/h fahren. Man passt sie der Sichtverhältnissen und bei bedarf schalten man noch die Nebelschlussleuchten ein.
Das Fahrzeug hat keine Nebel Scheinwerfer vorne, es wird über Multibeam geregelt. Anleitung steht im Fahrzeug buch.
Zitat:
@Zanza schrieb am 3. Februar 2019 um 18:32:41 Uhr:
Und wo ist das Problem ???
Das Problem liegt darin, dass man dann mit dem w/s213 theoretisch nur noch 50 km/h fahren dürfte, da ein Einschalten der Nebelschlussleuchte rein rechtlich keine höhere Geschwindigkeit zulassen würde. Doch es gibt auch Situationen, wo die Sicht vielleicht 150m beträgt und man gerne nur die Nebelscheinwerfer einschalten würde, um wenigstens 80 oder100 km/h fahren zu können. Und die Abschaltung des Systems bei 100 km/h könnte sich Daimler auch sparen, da man diese Geschwindigkeit gar nicht erreichen dürfte, wenn man sich an die StVO hält.
Ganz einfach ein anderes Fahrzeug kaufen mit Nebelscheinwerfer.
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Zitat:
@Zanza schrieb am 3. Februar 2019 um 18:45:39 Uhr:
Ganz einfach ein anderes Fahrzeug kaufen mit Nebelscheinwerfer.
Das is ja ne dolle Reaktion und total Konstruktiv. Respekt!😉
@Zansa
Es geht ja eben darum ein Nebellicht anzumachen. Ob das mit Multibeam oder durch „echte“ Nebelscheinwerfer erzeugt wird ist dabei ja zweitrangig.
@Goldfinger23 hat hier genau recht. Das Problem ist, dass die Nebelscheinwerfer an die Nebelschlussleuchten gekoppelt sind und dadurch legal nur bis 50 km/h verwendet werden dürften, was irgendwie ein Witz ist. Und was ich auch komisch finde ist die Abschaltung bei 100, die wie von Goldfinger beschrieben illegal ist bzw gegen die stvo verstößt, weil man die Nebelschlussleuchte ja nur bis 50 verwenden darf und nicht bis 100.
Das Problem ist einfach, dass die Nebelscheinwerfer vorne an die Nebelschlussleuchte hinten gekoppelt sind und nur beide an oder beide aus sein können, was keinen Sinn ergibt, da es häufiger der Fall ist, dass man nur die vorderen benötigt als dass man beide benötigt wegen genau solchen Situationen mit 100 oder 150 Meter Sichtweise.
Welche Nebelscheinwerfer ? Mir wird es langsam zu Blöd echt.
Das Fahrzeug hat KEINE Nebelscheinwerfer. Somit kannst man auch nix einschalten.
Es gibt nur das Erweitertes Nebellicht. Und wie das Funktioniert steht im Handbuch.
@Zanza Ich glaube, Du verstehst nicht was die Leute hier meinen. Und bockig braucht man deswegen auch nicht gleich zu werden. Natürlich hat der w/s213 keine Nebelscheinwerfer aber er hat das erweiterte Nebellicht, welches die herkömmlichen Nebelscheinwerfer ersetzen soll. Und darum geht es und um nichts anderes.
Das Problem ist ganz einfach. Das Fahrzeug hat keine Nebelscheinwerfer.!
Das Fahrzeug hat aber Erweitertes Nebellicht und wie das Erweitertes Nebellicht funktioniert steht oben.
Alles andere ist unnötige Diskussion und das solltet ihr auch verstehen und nicht einfach immer wieder denn gleichen Mist schreiben.
Das ist meine Meinung.!
@Zanza Ich glaube nicht, dass Du in der Position bist zu entscheiden, was Mist ist oder auch nicht!
Und noch einmal, das erweiterte Nebellicht ist so wie von Mercedes vorgesehen, rein rechtlich nicht nutzbar. Denn bei 50 km/h ist durch die Zwagsnutzung der Nebelschlussleuchte Ende. Und darum geht es hier.
Und jetzt komme mal wieder runter von deinem Ast!
Nun, wenn es keine Möglichkeit gibt ein Nebellicht zu aktivieren unabhängig von der Nebelschlussleuchte, so empfinde ich das als ein fehlendes Feature. Wenn Multibeam das abdeckt, dann passt das für mich und ich brauche keine extra Aktivierung (und das ist meine Vermutung, denn anderes kann ich mir bei MB wirklich nicht vorstellen!). Aus meiner Sicht ist aber die BA hier nicht aussagekräftig genug, da es nicht ersichtlich ist ob es ein entsprechendes Licht gibt oder nur in Verbindung mit der Schlussleuchte.
Das kann man Mist finden, ist für mich aber ein mehr als legitimer Usecase, den ich durch mein Fahrzeug gern abgedeckt wissen möchte. Und wenn es dies für dich nicht ist, dann ist Dir niemand böse wenn du dich an der Diskussion nicht länger beteiligst!
Also, durchatmen und auch mal Bedürfnisse anderer gelten lassen.
Zitat:
@knaxel schrieb am 3. Februar 2019 um 19:15:36 Uhr:
Aus meiner Sicht ist aber die BA hier nicht aussagekräftig genug, da es nicht ersichtlich ist ob es ein entsprechendes Licht gibt oder nur in Verbindung mit der Schlussleuchte.
Ja das ist leider wirklich unglücklich beschrieben. Selbst die Mercedes Werbevideos zum Multibeam sprechen immer nur von Schlechtwetterlicht, welches sich aber anscheinend nur auf Regen und damit die Verringerung der Rückblendung von der nassen Straße bezieht. Das soll wohl automatisch gehen, ohne etwas schalten zu müssen.
Nochmal zur Klärung.
Das Erweitertes Nebellicht wurde bei frühen Modellen als Unterstützung für die verbauten Nebelscheinwerfer eingesetzt. Bei heutigen Fahrzeugen gestrichen oder eingespart. Das die Funktion der Erweitertes Nebellicht über die Nebelschlussleuchten Schalter gesteuert wird, kann man als nicht sehr gut bedacht einstufen.
Sowas sollte man dem Hersteller immer melden, nur wenn genug Kunden das Problem melden kann der Hersteller reagieren und nachbessern.
kleine Korrektur: In meiner Bedienungsanleitung und im Internet finde ich folgendes:
"Unterhalb von 70 km/h – und sobald die Nebelschlussleuchte aktiviert wurde – kann das erweiterte Nebellicht bedient werden. Dadurch schwenken die Scheinwerfer auf der Fahrerseite um 8 Grad nach außen, parallel wird der Lichtkegel abgesenkt und die äußere Fahrbahnhälfte besser und heller ausgeleuchtet. Das erweiterte Nebellicht bleibt danach bis zu 100 km/h aktiviert."
Sind doch um 20km/h mehr 😉
Bin aus Österreich, da gibt es die 50m Beschränkung nicht. Das Gesetz ist etwas allgemeiner formuliert. "Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden."