kleine Korrektur: In meiner Bedienungsanleitung und im Internet finde ich folgendes:
"Unterhalb von 70 km/h – und sobald die Nebelschlussleuchte aktiviert wurde – kann das erweiterte Nebellicht bedient werden. Dadurch schwenken die Scheinwerfer auf der Fahrerseite um 8 Grad nach außen, parallel wird der Lichtkegel abgesenkt und die äußere Fahrbahnhälfte besser und heller ausgeleuchtet. Das erweiterte Nebellicht bleibt danach bis zu 100 km/h aktiviert."
Sind doch um 20km/h mehr 😉
Bin aus Österreich, da gibt es die 50m Beschränkung nicht. Das Gesetz ist etwas allgemeiner formuliert. "Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden."