MTM Edelstahl Endtopf und kein Sound....

Audi TT 8N

hallo zusammen,

ich wollte bei meinem 2000er 165KWler den klang ein wenig verbessern und hab mir einen endschalldämpfer von MTM zugelegt. is ja nicht grad der billigste und man sollte meinen, der bring so einges.

umso mehr bin ich jetzt erstaunt. der sound ist völlig unverändert geblieben. 😕 😠

kann das sein, hat jemand die gleiche erfahrung gemacht?

Beste Antwort im Thema

was hat das mit MTM Endtöpfen zu tun?😉

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Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von ÜberholTT


*kopfklatsch*
Der Kopf, und besonders das sich darin befindliche Gehirn, sind sehr empfindlich. Vor diesem Hintergrund sei es Dir dringend angeraten, das Klatschen gegen den Kopf künftig zu reduzieren. Ausweislich Deiner Beiträge scheint es nämlich dem Zustand Deines Gehirns nicht gerade zuträglich zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Schon mal etwas von Zivilklage gehört?

Was hat das jetzt mit dem von Dir entworfenen Szenario zu tun?

Sorry, aber wo liegt das Problem, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr.... zu halten?

wake up!

DU scheinst noch nicht einmal differenzieren zu können, wer hier welches Szenario entwirft. 😛

Quintessenz ist, dass es wohl kaum bei der gesetzlichen Höchstsumme von 5000 € für Regresse bleibt. Ein Zusammenhang läßt sich immer konstruieren. Zum Beispiel könnte eine zu laute AGA den Fahrer das Signalhorn eines Rettungswagens zu spät bemerken lassen. Ursache - Wirkung.

Ausschlaggebend ist der potentielle Gesamtschaden, der dem Unfallverursacher droht. Wollen wir jetzt alle juristischen Grauzonen, Möglichkeiten und Eventualitäten durchspielen? Neben der KFZ-HV könnte noch die BerufsunfähigkeitsV auf den Plan treten. Schmerzensgeldforderungen und Pflegegeld der Angehörigen... Ergo: Ziviklagen!

Das paßt Dir jetzt nicht ins Konzept, ist aber kein Grund gleich ausfallend zu werden! Darüber hinaus ist es verwerflich, unerlaubte Tuning-Maßnahmen und ihre Folgen für alle Beteiligten zu verharmlosen.

Kann mir einer sagen, warum just am Wochenende immer wieder solche Typen die Gosse hochgespült werden, um hier im TT-Forum zu landen? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Star-TT


@ Fabian

Manchmal ist Schweigen Gold und Reden Silber! 🙂

Pädagogen sind doch eigentlich Vorbilder für die "Kinder".

Ist nett gemeint, denn ich mag Dich! 🙂

Deine PN beantworte ich noch, nehme mir da aber wie gewohnt immer etwas mehr Zeit für😉 Einfach nur drei Sätze hinpinnen würde Dir nicht gerecht🙂

@ÜberholTT: Jein, der deal war nicht, dass ich zu guten Konditionen aus der Finanzierung heraus komme, wenn ich den Scirocco nehme, aber ich sollte schon einen Wagen aus dessen Portfolie nehmen. Da war auch noch ein weißer sehr schicker TT, den ich auch für zwei Tage bereits ausgeliehen hatte, aber der war eindeutig nicht das mehrwert, was der scirocco, den ich im direkten Vergleich danach zur Probe hatte, geboten hat. Alternative wäre noch eine Neuwagenbestellung gewesen, aber der Scirocco gefiel mir aufgrund der guten Ausstattung, Optik und meines Wunschmotors wider Erwarten sehr gut (was auch immer noch so ist und mit jedem Tag gefällt mir der Wagen besser). Zur Diskussion stand übrigens auch noch ein EOS 2,0TDI. Mal soviel dazu, nach was ich mich mittlerweile umsehe😁 Im Moment, wenn das Wechselkennzeichen sich noch so entwickelt, wie ich es gerne hätte, dann kommt evtl. noch ein altes AUDI Cabrio mit 5-Zylinder dazu, aber das ist Wunschdenken😉

100-tige Aussage, Sam! Hätte ich auch so gesagt! 🙂

Und man sollte nie die Angehörigen vergessen, wenn jemand zu Tode kommt. Ein ball-
spielendes Kind kann durch Krach so irritiert werden, dass es unvorhersehbar reagiert
und dann kann es zum Ernstfall kommen. 🙁 Das könnte man jetzt noch ausweiten,
aber manches geht in den juristischen Bereich und vereinbart sich nicht mit den NUB
von MT.

Vielleicht sind am Wochenende die Ausgüsse so mit Trollen verstopft, dass da
manches hochkommt. Der Kaiser und Gott führt einen norwegischen* Spruch in
der Signatur, der frei übersetzt lautet:

Sobald man von Trollen spricht, stehen sie in der Tür.

Da rentiert sich der Ignore-Button bei Motor-Talk.
Ist quasi "Tür zu" oder aber auch *closed* 😉

@ NOS

Lass, Dir die Zeit, die Du brauchst, zu antworten. 🙂

_________________________________________________________________________________

* Könnte auch dänisch sein. Die Sprachen sind sich sehr ähnlich, weil
Norwegen lange unter dänischer Herrschaft stand. Die sogenannte Riksmal
(wird eigentlich mit einem A mit Kringel oben drauf geschrieben) = Reichssprache
ist dem Dänischen ziemlich ähnlich. Aber es gibt in Norwegen noch zwei andere
Arten der norwegischen Sprache. Es gibt auch Nynorsk (Neues Norwegisch), was
immer mehr gesprochen wird.

Zitat:

Original geschrieben von sam_gawith


Quintessenz ist, dass es wohl kaum bei der gesetzlichen Höchstsumme von 5000 € für Regresse bleibt. Ein Zusammenhang läßt sich immer konstruieren. Zum Beispiel könnte eine zu laute AGA den Fahrer das Signalhorn eines Rettungswagens zu spät bemerken lassen. Ursache - Wirkung.

Ein Zusammenhang läßt sich - abseits Deiner Traumwelt - nur dann konstruieren, wenn er auch wirklich gegeben ist. Dann ist es Aufgabe der Versicherungsgesellschaft, diesen Zusammenhang nachzuweisen. Und wenn ihr das gelingt, dann darf sie Regress bis zu der genannten Höhe fordern.

Zitat:

Ausschlaggebend ist der potentielle Gesamtschaden, der dem Unfallverursacher droht. Wollen wir jetzt alle juristischen Grauzonen, Möglichkeiten und Eventualitäten durchspielen? Neben der KFZ-HV könnte noch die BerufsunfähigkeitsV auf den Plan treten. Schmerzensgeldforderungen und Pflegegeld der Angehörigen... Ergo: Ziviklagen!

Ausschlaggeben ist in Deutschland die geltende Gesetzeslage. Und die läßt nun gerade in diesem Punkt keinen Spielraum für Interpretationen. Die von Dir genannten Grauzonen existieren nur in Deiner Phantasie. Ferner scheint Dir der Begriff "Zivilklage" nicht ganz klar zu sein. Immer, wenn's vor Gericht um's Geld geht, dann ist das eine Zivilklage. Verliert man, und ist versichert, dann muß die Versicherung eben zahlen.

Zitat:

Das paßt Dir jetzt nicht ins Konzept, ist aber kein Grund gleich ausfallend zu werden! Darüber hinaus ist es verwerflich, unerlaubte Tuning-Maßnahmen und ihre Folgen für alle Beteiligten zu verharmlosen.

Unerlaubte Tuningmaßnahmen sind nun einmal nur ein Verstoß gegen den Ordnungsrahmen und kein Schwerverbrechen. Daran ändert sich auch nichts, wenn bestimmte Geistesgrößen nicht müde werden ihre uralten Märchen immer wieder aufzuwärmen. Es wäre schön, wenn auch Du Dich mit dieser Tatsache abfinden könntest. Dementsprechend sind die Folgen auch keineswegs existenzbedrohender Art sondern bewegen sich im untersten Peanuts-Bereich.

Zitat:

Kann mir einer sagen, warum just am Wochenende immer wieder solche Typen die Gosse hochgespült werden, um hier im TT-Forum zu landen? 😕

Das Verbreiten von Lügen, nur weil ein Regelfetischist und Ordungsfanatiker es nicht verkraftest, wenn man sich nicht jeder unsinnigen Vorschrift beugt, mißfällt mir ganz einfach. Um dagenegn anzugehen, bin ich mir nicht zu schade, auch mal in die Gosse hinabzusteiegen...😛

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was hat das mit MTM Endtöpfen zu tun?😉

Also kann ich wegen zu lautem Musik hoeren und das martinshorn zu spaet bemerken ne zivilklage bekommen? Hoere immer laut musi und uebertoene meinen Auspuff damit... . Aber wie ist da die Beweislage? Wenn ich sage habe ich nicht gehoert... . Oder wie ist es mit der Nutzung einer freisprecheinruchtung mit kophoerern im Ohr. Also sind die ja dann quasi auch suboptimal und koennte wegen der Nutzung im schlimmsten Fall ne Klage bekommen. Oder wenn meine kinder hinten rum plärren und ich deshalb nix hoere. Oder mein Hund im Auto bellt just in dem Moment... . Da gibt's ja massig moeglichkeiten weshalb man einen dran bekommen kann. Aber merken die sich jedes Kfz im Einsatz hinter dem sie mehr als zwei Minuten bleiben mussten und nach dem Einsatz senden sie dann an alle klagen weil sie zu spaet am Unfallort waren o0 ... Naja.

Wie gesagt, kochen und heiß essen...

Zitat:

Original geschrieben von i need nos


was hat das mit MTM Endtöpfen zu tun?😉

MT ist doch dafuer bekannt abzuschweifen ;-). Man koennte auch einem Mod klingeln wenn's zu tragisch wird. Ich mag jedoch jegliche Diskussionen und neue gedankenansätze! Und bin anderen Meinungen nie abgetan. :-*

Zitat:

Original geschrieben von Fabian666


Ich mag jedoch jegliche Diskussionen und neue gedankenansätze! Und bin anderen Meinungen nie abgetan. :-*

dito🙂

Persönliche Anfechtungen, die in endlos langen Zitat vs. Kommentar enden sind ätzend und keiner liest es, außer die Betroffenen...also bitte per PN

@Fabian u. NOS

Danke, Ihr habt natürlich Recht! Ich werde nicht weiter auf die Provokationen reagieren!

@Fabian
Das mit dem Martinshorn war übrigens anders gemeint. Ich bin in München mal neben einem Opel Tigra hergefahren, der hatte so laute Musik, dass in meinem Wagen kaum noch eine Unterhaltung möglich war. An der nächsten großen Kreuzung hielt der ganze Verkehr bei grüner Ampel an - nur die rollende Disko nicht. Eine Sekunde später hat es den mitten auf der Kreuzung bei einem Crash mit einem Rettungswagen zerlegt! Solche Bilder kriegste´nicht mehr aus dem Kopf...

Grüsse!

So, dann ist jetzt wohl das Ende dieser Diskussion erreicht. 🙂 Einer der Beteiligten führt folgenden lateinischen Spruch in seiner Signatur:

Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

Das heißt frei übersetzt:

Was auch immer Du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

Für mich heißt das, die Lautstärke der Musik des Autoradios herunter zu regulieren, wie mein Mann es möchte. Genau das mit dem Nichthören eines Martinhorns ist sein Argument für leisere Musik. 🙂

Ohne weitere Diskussionen entfachen zu wollen: lesenswert!

Grüsse!

Freunde, lest Euch doch einfach die Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV) durch. Die letzte Änderung ist übrigens am 10.12.2007 erfolgt - ein Fred von 2005 ist da wenig hilfreich.

KLICK

Zitat:

§5 Abs.3 KfzPflVV
Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.

Sorry, aber ich bin nicht der Gesetzgeber, ich kann nun mal nichts für die in unserem Land geltenden Gesetze...🙁

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