Motorschaden
Hallo Leute
Ich fahre ein Golf5 1,4 TSI bj 2007 140 Ps
Kann mir einer Helfen was ich da machen kann,
Mein Golf ist fast 4jahre alt und hat 63000 km gelaufen ,und nun ist mir die steuerkette um die ohren geflogen
habe auch keine garantie Servie(1) habe ich bei VW machen lassen ,nummer 2 eine frei autowerkstatt gemacht ,
habe ich nun anspruch auf kulanz???
Kann mir da einer ein tipp geben wie und was ich da machen kann
Danke schon mal
Gruß skywalker
Beste Antwort im Thema
Den Service nicht beim Freundlichen machen, weil angeblich zu teuer und dann nach Kulanz fragen. Das sind die Richtigen.
Man kann eben ander falschen Stelle sparen, koste was es wolle.
98 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von heltino
auch das ist so nicht richtig.Zitat:
Original geschrieben von Cosmic6N
Du hast es noch nicht verstanden oder???Innerhalb der Garantiezeit hast Du ja Recht. Aber danach kann der Hersteller bestimmen, unter welchen Voraussetzungen er FREIWILLIG Kulanz anbietet.
garantie und gewährleistung bitte nicht durcheinander werfen.die gewährleistung ist gesetzlich geregelt (auch in der EU), eine garantie ein versprechen seitens des herstellers, das über die gewährleistung hinaus geht. und eine garantie kann er, im gegensatz zur gewährleistung, an bedingungen knüpfen wie er möchte. auf garantie hat man keinen anspruch.
auf gewährleistung schon 😉
Um Garantie oder Gewährleistung ging es doch nicht ... es ging um Kulanz, anderes Thema, da freiwillig. 😉 Glaube du hast grad bissi was verwürfelt. 😉 🙂
So. Und jetzt erkläre mir bitte noch, was es mir nützt, etwas zu haben worauf ich keinen Anspruch habe. Danke.
Grüßle, M.
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.htmlhttp://de.wikipedia.org/wiki/Garantiehttp://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.htmlZitat:
Original geschrieben von Betriebswirt
So. Und jetzt erkläre mir bitte noch, was es mir nützt, etwas zu haben worauf ich keinen Anspruch habe. Danke.Grüßle, M.
sofern es nicht ausreichend ist, bitte selber googlen.
danke.
Mich hat aber DEINE Meinung interessiert, ob du PERSÖNLICH der Ansicht bist, dass es der Bringer sein soll, dass du für Etwas bezahlst, worauf du anschließend keinen Anspruch hast. Danke.
Grüßle, M.
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Ganz beliebig sind die Regelungen bei den freiwilligen Herstellergarantie aber auch nicht. Damit haben sich schon einige Gerichtsverfahren auseinandergesetzt und darin wurde unter Anderem festgelegt, dass PKW-Hersteller ihre Garantie zwar an die ordnungsgemäße Durchführung der Wartungsarbeiten knüpfen dürfen, jedoch müssen diese nur "fachmännisch" bzw. nach Vorgabe (genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr) durchgeführt werden aber nicht zwingen in einer Vertragswerkstatt.
Zudem sind die Garantiebedingungen Bestandteil des Kaufvertrags (werden also vor Kauf "ausgehandelt"😉, wodurch man sehr wohl einen Rechtsanspruch darauf hat, so denn eine Garantie vereinbart wurde.
All das trifft auf Kulanzleistungen jedoch nicht zu. Aber dazu gibt es eigentlich auch keinen Diskussionsbedarf, da diese Bedeutung dem Wort "Kulanz" bereits an sich innewohnt (wie in diesem Thread schon mehrfach erwähnt und verlinkt).
...richtig und genau dies ändert keine persönlich Meinung hier...
Zitat:
Original geschrieben von Betriebswirt
Mich hat aber DEINE Meinung interessiert, ob du PERSÖNLICH der Ansicht bist, dass es der Bringer sein soll, dass du für Etwas bezahlst, worauf du anschließend keinen Anspruch hast. Danke.Grüßle, M.
ok:
ich bezahle nix dafür.
1. stockt eine garantie die gesetzliche gewährleistung auf und schränkt sie in keinster weise ein.
(dies ist ausgeschlossen!)
2. durch die aberkennung eines garantiefalls wird mein anspruch aus der gewährleistung nicht geschmällert
3. weiß ich sowas und halte mich daher an die spielregeln des herstellers (für alle dies es nicht wissen, steht es in den einsehbaren garantiebedingungen des herstellers, di eman sich vor dem kauf in ruhe ansehen kann)
für den fall das ich doch für eine garantie bezahle (garantieverlängerung, gebrauchtwagengarantie oder sonst was):
dann ist das schlicht und ergreifend eine reparaturversicherung und hat, man wundert sich, natürlich ebenso seine bedingungen und einschränkungen.
ich weiß echt nicht worauf du hinaus willst.
ich verliere doch keinen anspruch. 😕
das einzige was man verlieren kann ist die chance auf kulanz seitens des herstellers, einen anspruch auf kulanz hat man nicht. bei niemandem. ist per definition ausgeschlossen😉
bei einer garantie ist es ähnlich: man verliert seinen grundsätzlichen ansprüche nicht, man verliert im falle einer pflichtverletzung lediglich die über die garantie abgedeckten schäden/ansprüche, die über die ansprüche aus der gewährleistung hinaus gehen. und diese sind freiwillig von seiten des herstellers und demzufolge selbstverständlich auch an bedingungen knüpfbar.
wäre ja auch noch schöner wenn ein hersteller FREIWILLIG länger oder intensiver für schäden aufkommen will und man ihm dann juristisch noch nen strick draus dreht.
Zitat:
Original geschrieben von Jared
Ganz beliebig sind die Regelungen bei den freiwilligen Herstellergarantie aber auch nicht. Damit haben sich schon einige Gerichtsverfahren auseinandergesetzt und darin wurde unter Anderem festgelegt, dass PKW-Hersteller ihre Garantie zwar an die ordnungsgemäße Durchführung der Wartungsarbeiten knüpfen dürfen, jedoch müssen diese nur "fachmännisch" bzw. nach Vorgabe (genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr) durchgeführt werden aber nicht zwingen in einer Vertragswerkstatt. <- das trifft nur auf die sachmängelhaftung zu und nicht auf eine freiwillige garantieleistung. allerdings gibt es schnittmengen. wenn schäden auftreten, die durch die sachmängelhaftung gedeckt sind und die wartungsvorgaben des herstellers eingehalten wurden, dann erlischt auch keine garantie. obwohl es dann in dem fall eigentlich ne heimliche gewährleistung ist 😁 probleme gibt es immer nur dann, wenn eine leistung aus der garantie gefordert wird, die über die gesetzlichen ansprüche hinaus geht und auf einer freiwilligen verpflichtung des herstellers basiertZudem sind die Garantiebedingungen Bestandteil des Kaufvertrags (werden also vor Kauf "ausgehandelt"😉, wodurch man sehr wohl einen Rechtsanspruch darauf hat, so denn eine Garantie vereinbart wurde. <- richtig. der rechtsanspruch besteht für die vertraglich zugesicherten garantieansprüche unter einhaltung der aufgeführten bedingungen. die sind nämlich vertraglich ebenso verbindlich.
All das trifft auf Kulanzleistungen jedoch nicht zu. Aber dazu gibt es eigentlich auch keinen Diskussionsbedarf, da diese Bedeutung dem Wort "Kulanz" bereits an sich innewohnt (wie in diesem Thread schon mehrfach erwähnt und verlinkt). <- 100% korrekt.
Hallo,
da es hier schon länger nicht mehr das eigentliche Thema besprochen wird, mache ich mal zu.
Grüße
Chris
*Closed*