Motorschaden nach 2 Jahren und 1 Monat - Chance auf Kulanz?

Opel Astra K

Hallo zusammen,

ich habe mir im Mai 2016 einen Opel Astra K 1.4 Turbo mit 150 PS gekauft. Das war ein Vorführwagen, EZ im März 2016.
Gekauft habe ich das Auto in Österreich bei einem großen Opel-Autohaus (habe zu der Zeit in Österreich gelebt, inzwischen aber wieder in Deutschland).

Gestern auf dem Weg zur Arbeit fing das Auto heftig an zu ruckeln und der Drehzahlmesser ging rauf und runter, Warnleuchte für Abgasanlage und ESC gingen an und es kam eine Fehlermeldung, dass der automatische Auffahrschutz nicht verfügbar ist.

Ich bin dann direkt in die Werkstatt gefahren, zu erst hieß es, dass es wahrscheinlich die Zündspule ist, aber jetzt lautet die Diagnose auf ein abgebrochenes Stück am Kolben und einen Motorschaden. 🙁

Ich habe mich bereits hier im Forum umgesehen und herausgefunden, dass ich damit wohl nicht alleine bin.

Die Werkstatt (Opelwerkstatt) meinte, dass ein neuer Motor mit Einbau rund 10.000 Euro kosten würde, so viel Geld habe ich definitiv gerade nicht.

Die Garantie von 2 Jahren ist vor genau einem Monat abgelaufen. Was denkt ihr, wie die Chancen auf Kulanz stehen?

Ich habe theoretisch noch eine Garantie vom Autohändler über 5 Jahre, allerdings werden da nur 60% der Lohn- und Materialkosten übernommen und das auch nur für einen Schaden bis 1.500 Euro. Bringt mir also auf gut deutsch überhaupt gar nichts.

Hat jemand Tipps, wie ich weiter vorgehen sollte und kann das Thema Kulanz einschätzen?

Die Werkstatt meinte, dass sie frühestens in 2 Wochen reparieren können, gibt es eine Möglichkeit über Opel ein kostenloses oder zumindest günstiges Ersatzfahrzeug für die Zeit zu bekommen? Ich bin auf ein Auto angewiesen und die Werkstatt kann mir kein Ersatzfahrzeug stellen.

Danke für eure Hilfe!

LG

Beste Antwort im Thema

Ich wollte nur mal ein Update geben, da das Thema womöglich später für andere noch mal interessant sein könnte.
Habe heute die Kulanzentscheidung von Opel bekommen. Ergebnis: ich bekomme einen Austauschmotor, 80 Prozent bezahlt dabei Opel. Dass ich das Auto in Österreich gekauft habe, hat niemanden interessiert.
Auch wenn sich das ganze Prozedere nun ziemlich gezogen hat, bin ich froh, dass Opel sich kulant zeigt.
Danke euch allen für die Ratschläge!

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Was sollen denn Leute machen, die über eine Landesgrenze hinweg ziehen? Sollen die jedes Mal wieder ins Heimatland reisen, um Kulanz zu bekommen?

Zitat:

@sir_d schrieb am 27. April 2018 um 12:55:55 Uhr:


Was sollen denn Leute machen, die über eine Landesgrenze hinweg ziehen? Sollen die jedes Mal wieder ins Heimatland reisen, um Kulanz zu bekommen?

Auf ihren nicht existenten rechtlichen Anspruch auf Kulanz pochen? Kulanz ist eine Leistung des

Verkäufers

, nicht anderer Verkäufer. Wenn Opel-Händler das untereinander verrechnen mag das gehen, aber sobald man Ländergrenzen überschreitet, ändern sich auch die Kosten für die Arbeitswerte drastisch... ob diese sich das so einfach verrechnen lassen ist fraglich, wenn es in der Werkstatt des Verkäufers wesentlich billiger wäre.

Aber das ist ja überhaupt nicht das Thema hier!

Zitat:

Also ich denke mal das da ein Kolbenring im Eimer ist. Da das Problem bei Opel bekannt ist und es schon etliche Motorschäden gab sollte sie den Motor ohne Kosten tauschen!

Was man eben nach der Beweislastumkehr nachweisen muss - nur annehmen oder andeuten reicht wohl kaum - was die Frage aufwirft in welchem Umfang man das machen müsste.

Ein Gutachten über den Schaden wäre da zwar hilfreich, ohne Aussicht auf Erfolg treibt es jedoch nur die Kosten in die Höhe.

Sollten auch keinerlei Anschlussgarantien vorliegen, macht es so oder so vielleicht Sinn sich für den Ersatz des Motors mehrere Angebote verschiedener Anbieter einzuholen, u.a. aufbereitete/gebrauchte Rumpfmotoren sind wesentlich günstiger. Ggf. macht auch Instandsetzung Sinn, dauert aber entsprechend lange. Vom Preis her kommt man mit beiden Wegen auch weit unter das Angebot des FOH mit Kulanz, da dort der Preis für den Motor sehr hoch angesetzt ist.

MfG BlackTM

Und ich dachte immer Kulanz wäre Sache des Herstellers, also in diesem Falle von Opel. Und genau dort hat der Händler auch den Kulanzantrag zu stellen.

Genau, Kulanz gibt nur der Hersteller, denn der gibt auch die Garantie.

Bei Gewährleistung, die ein Händler für 2 Jahre gibt, gilt die Beweislastumkehr schon nach 1 Jahr !! Bei Garantie gibt es überhaupt keine Beweislastumkehr, da eine Garantie eine freiwillige Leistung einen HERSTELLERS ist!

@BlackTM

Einfach mal den Unterschied Garantie und Gewährleistung googeln.. das wäre sehr hilfreich für Dich

Gruß

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Die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten in Kraft! Solange muss der Händler dir beweisen, dass das Fahrzeug fehlerfrei bei Auslieferung war.

Danach bist du am Drück.

Passiert etwas vor dem 12 Monat, greift die Garantie.

"Beweislastumkehr. Kauft ein Verbraucher eine neue Sache, beträgt die Gewährleistung (siehe dort) zwei Jahre. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Sachmangel auf, so ist immer davon auszugehen, dass die Sache bereits beim Kauf mangelhaft war (Beweislastumkehr nach § 476 BGB)."

Zitat:

@xxlarge schrieb am 27. April 2018 um 19:59:04 Uhr:


Bei Garantie gibt es überhaupt keine Beweislastumkehr, da eine Garantie eine freiwillige Leistung einen HERSTELLERS ist!

Wieso des Herstellers? Mit dem hat der Käufer keinen Vertrag. Der Verkäufer rechnet natürlich mit dem Hersteller auch ab, aber auf einer anderen Basis.

Zitat:

@BlackTM
Einfach mal den Unterschied Garantie und Gewährleistung googeln.. das wäre sehr hilfreich für Dich

Den Threadtitel hast du aber schon gelesen und mit dem Rechnen klappts auch noch? Selbst die zwei Jahre Gewährleistung sind um.

MfG BlackTM

Es geht eben darum, das die Garantie nur der Hersteller gibt. Und weil die Garantie nun mal nur der Hersteller gibt, gibt es die Kulanz auch nur vom Hersteller. Der Händler hat damit aber auch gar nichts zu tun. Schließlich wird auch während der Gewährleistung des Händlers immer aufgrund der Garantie mit dem Hersteller abgerechnet. Keine Werkstatt rechnen irgendeinen Schaden mit dem Händler ab. Alle Rechnungen werden an den Hersteller während der Garantie weitergereicht.

Ich glaube, hier hauen immer noch welche Garantie und Gewährleistung durcheinander....

@BlackTM

Um die Gewährleistung geht es im Falle eines Neu gekauften Autos NIE, da immer alles über die Garantie abgewickelt wird, also dem Hersteller. Deshalb es ist Quatsch, das die Händler was untereinander verrechen würden. Woher hast Du diese Mähr?
Gewährleistung wird erst bei Gebrauchtwagen gegenüber dem Händler interessant.

@ AstraTobi

Wie kommst Du auf 12 Monate???? Die Herstellergarantie beträgt bei Opel 24 Monate...

Was mich nur wundert: Wer gibt sich den heute noch mit den 2 Jahren Garantie zufrieden. Gerade bei den günstigen Preisen für die Anschlußgarantie bei Opel.

Zitat:

@xxlarge schrieb am 27. April 2018 um 21:33:41 Uhr:


@BlackTM

Um die Gewährleistung geht es im Falle eines Neu gekauften Autos NIE, da immer alles über die Garantie abgewickelt wird, also dem Hersteller. Deshalb es ist Quatsch, das die Händler was untereinander verrechen würden. Woher hast Du diese Mähr?
Gewährleistung wird erst bei Gebrauchtwagen gegenüber dem Händler interessant.

Weil das Garantieversprechen nach Ablauf der 2 Jahre nicht mehr anwendbar ist und im Zweifelsfall auf Verschleiß argumentiert wird?! Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend und gilt IMMER, auch beim Neuwagen (oder in diesem Fall Vorführwagen, also Gebrauchtfahrzeug), Garantie ist ein freiwilliges, aber gesetzlich bindendes zusätzliches Versprechen. Selbst wenn Garantie anwendbar wäre ersetzt sich beides nicht, das gilt parallel.

Sofern das Kulanz-Angebot bereits alles "Entgegenkommen" des Herstellers und des Verkäufers enthält, so kommt man finanziell gesehen dort raus wo man in einer freien Werkstatt auf eigene Kosten nicht schlechter stehen würde - da Verkäufer und Hersteller die Reparatur zum Selbstkostenpreis ausführen ist dieses Angebot also praktisch eine Frechheit.

Um das einwandfrei zu lösen müsste man also zwangsläufig den Rechtsweg (in Österreich) bestreiten, auf Materialfehler im Kolben seit Verkauf pochen, Gutachten anfertigen lassen und dann irgendwann nach langer Zeit und vielem Hin- und Her kann man vielleicht wieder mit dem Auto fahren. Man argumentiert dabei gegen den Konstrukteur, der allerlei lustige ISO/TÜV Zertifikate vorlegen wird und entsprechende Experten beschäftigt. Bis dahin hat das Fahrzeug mehr Wert verloren und die Notwendigkeit eines Ersatzfahrzeugs mehr Verlust verursacht als der erstrittene Wert ausmachen kann. Kann klappen, wenn man sich darauf einlassen will.

Also je nach dem worauf es ankommt, macht es evtl. Sinn gleich andere Angebote in Betracht zu ziehen oder eben den Rechtsweg zu verfolgen. Das muss der Threadersteller aber selbst wissen.

MfG BlackTM

Ich komme aus dem Einzelhandel und weiß deshalb, das die Händler bei einer Gewährleistungssache die Kosten immer an der Herstellers weiter geben, wenn es eine Herstellergarantie gibt. Das die beiden Sachen parallel existieren hat deshalb in der Praxis keine Bedeutung.
Deshalb war deine Aussage mit den Händlern, die sich Leistungen untereinander verrechnen, totaler Quatsch.

Kulanz ist übrigens auch eine freiwillige Leistung und kann gar nicht eingeklagt werden....

Gruß

Zitat:

@xxlarge schrieb am 28. April 2018 um 13:19:22 Uhr:


Deshalb war deine Aussage mit den Händlern, die sich Leistungen untereinander verrechnen, totaler Quatsch.

Interessant wird es wenn du bei Händler A kaufst und bei Händler B Gewährleistung forderst, worum es hier praktisch geht. Da spielt ggf. auch die Ländergrenze eine Rolle.

Zitat:

Kulanz ist übrigens auch eine freiwillige Leistung und kann gar nicht eingeklagt werden....

Deswegen steht da auch "nicht existent" davor.

MfG BlackTM

Um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen....

Ein Opel-Händler sagte mir, dass beim 1.4 er Astra K (125 und 150 PS) die Motorschadenquote in den ersten Jahren bei 8 - 9% liegen würde. Kann jemand diese Zahlen bestätigen?

Laut der Aussage topt der Astra K hiermit jede andere Astra-Generation davor um Längen. Beim H soll die Motorschadenquote unter 1% betragen haben.

Warum liest man in der sogenannten Fachpresse nichts von diesen erhöhten Motorschäden bei diesem Motortyp? Irgendjemand müsste sich doch mal an den Auto-Bild Kummerkasten oder was auch immer bezüglich dieses Problems wenden. Falls wirklich inzwischen fast jeder 10. Motor vorzeitig hops geht, kann man doch nicht mehr von Einzelfällen und "Stand der Technik" sprechen???

Zitat:

@BlackTM schrieb am 28. April 2018 um 14:14:29 Uhr:



Zitat:

@xxlarge schrieb am 28. April 2018 um 13:19:22 Uhr:


Deshalb war deine Aussage mit den Händlern, die sich Leistungen untereinander verrechnen, totaler Quatsch.

Interessant wird es wenn du bei Händler A kaufst und bei Händler B Gewährleistung forderst, worum es hier praktisch geht. Da spielt ggf. auch die Ländergrenze eine Rolle.

Nochmal,
Da die Gewährleistung in der Regel bei einem Neuwahlen gleich lang oder kürzer ist als die Garantie, wird immer auf Herstellergarantie abgerechnet.
Was denkst Du denn, warum die Gebrauchtwagenhändler meist 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie über eine Versicherung mit Dazugeben? Damit Sie eben nicht durch die Gewährleistung Kosten haben, die werden dann der Versicherung weitergereicht.

So oder so, trägt der Händler im seltensten Fall die Kosten, sondern immer der Herstellers oder die Gebrauchtwagen-Garantie-versicherung.

Gruß

Und sowohl Gewährleistung als auch Garantie kommen hier nicht zur Geltung. Hier geht's um Kulanz und der Antrag wird, wie schon gesagt, vom Händler beim Hersteller gestellt und ist eine freiwillige Leistung. Ebenso bestimmt der Hersteller ob er, im Falle einer Reparatur nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten übernimmt oder nur das Material oder nur die Lohnkosten. Also zurück zum Thema...

Kulanzen sind immer eine freiwillige Leistung eines Fahrzeugherstellers und NICH Gerichtlich einklagbar !
Eine Werke stellt auch immer den Kulanzantrag,
beim Fahrzeug Hersteller,da die Werke nicht über Kulanzmittel verfügt und NACH der Reperatur des Fahrzeuges .
bei jedem Neuwagenverkauf gibt es Rücklagen für solche Fälle und die werden in jedem Land anders sein .

am Jahresanfang ist so ein Kulanztopf voll ,
aus den Verkäufen des Vorjahres und
wird dann natürlich zum Jahresende ausgeschöpft sein .

Es gibt auch sogenannte Stille Rückrufe intern ,
die NUR im Schadensfall greifen und
die kein offizieller Rückruf bzw Kampagnen sind!
die weiss dann auch der sogenannte FSE,Field Service Engineer ,auch Regional/ Gebietsvertreter Kundendienst genannt für die Werkstätten .
wenn gewisse Schäden auftreten bzw sich häufen gibt es in der Regel prozentuale Kostenübernahmen bei solchen Dingen,
egal wie man sie nennt .

ein offizieller Rückruf bzw Kampagne ist z.B.
ein SW Update ,auch um die Schadensquote an Bauteilen zu senken
bei Sicherheitsrelevanten Rückrufen die das Leben bedrohen könnten z.B. Airbag,Sicherheitsgurte,Lenkungsteile und Reifen/Felgen wird der Mangel dann Öffentlich und das KBA aktiv ,
um die Halter des Fahrzeuges zu ermitteln !
diese Art Rückruf erfährt dann natürlich die Öffentlichkeit und auch eine Zeitung !

Mfg

Entscheidend ist doch: Kulanz ist nie eine Leistung des Händlers, sondern eine (freiwillige) Leistung des Herstellers. Der Händler fungiert da allenfalls als Vermittler.
Gewährleistung bei Neuwagen ist anders als bei anderen Warengruppen. Der Hersteller gewährleistet mit seiner ganzen Händlerorganisation europaweit. Also quasi so, als sei der Hersteller der Verkäufer. Auch wenn manche es nicht verstehen.

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