Motorschaden beim 1.6er

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo zusammen,

muss hier mal grad meinen Frust abladen.

Hatte im Mai 2005 einen VC 1.6er mit Optionspaket bestellt und konnte diesen am 15. Juli in Hannover abholen.

Hab ihn direkt nach dem Einfahren Ende August auf LPG umrüsten lassen - von CarGas, einem sehr erfahrenen Umrüster und Importeur.

Klappte alles bestens und ich war super zufrieden - bis vor zwei Wochen.
Da wollte ich endlich mal die Autostadt besuchen und blieb direkt in WOB mit nem Motorschaden liegen.

Es ist en Teil vom Kolben des 4. Zylinders abgeplatzt und demnach hat er keine Kompression mehr.
VW weigert sich hartnäckig die Kosten zu übernehmen, schickt stattdessen ständig irgendwelche Experten zu meinem Auto und will den Motor haben...

90 Antworten

Hallo,

ich werde den Motor bzw. das Fahrzeug natürlich weder VW noch dem Umrüster für ein Gutachten zur Verfügung stellen.

Bin momentan mit meiner Rechtsschutzversicherung zwecks Kostenübernahme im Gespräch und es wird wohl vorerst auf ein selbständiges Beweisverfahren herauslaufen...

Zitat:

Original geschrieben von Inetphantom


Hallo,

ich werde den Motor bzw. das Fahrzeug natürlich weder VW noch dem Umrüster für ein Gutachten zur Verfügung stellen.

Bin momentan mit meiner Rechtsschutzversicherung zwecks Kostenübernahme im Gespräch und es wird wohl vorerst auf ein selbständiges Beweisverfahren herauslaufen...

dann viel Glück und wir bitten doch neugieriger Weise um Informationen über den aktuellen Stand.

Danke je-bi

Werd euch auf dem laufenden halten!

Sagt jemanden VW Individual etwas - die mischen jetzt wohl auch bei der Sache mit. Hab ich allerdings noch nie gehört...

Drück Dir auch die Daumen!
Kenne es nur aus dem Baubereich, wenn Dein bestelltes Gutachten nichts erwirkt, dann wird es letztendlich auf einen Rechtstreit hinaus laufen. Evtl. wird dann ggf. einen öffentlich-bestellter Sachverständiger beauftragt. Ich hoffe, Deine Rechtsschutzversicherung ist wirklich gut und hält zu Dir (welches ist es denn?).
Grüße
Tio-Bento

Mit wieviel Kilometern hast Du denn umrüsten lassen?
Wieviel kilometer ist denn nun der Wagen auf Gas gelaufen?

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Hab ihn mit etwa 2500km umrüsten lassen und jetzt hat er gut 28Tkm auf dem Tacho!

Bin bei der Debeka...

Nach meinem Rechtsverständnis ist VW aus der Sache raus. Durch den nicht von VW zugelassenen Umbau hast Du die Garantie zumindest auf den Motor verloren. Das wäre bei jedem anderen Gerät auch so. Immerhin handelt es sich um einen gravierenden technischen Eingriff. Materialfehler hin oder her.

Es kann also nur darum gehen zu beweisen, dass der Schaden durch den Gasbetrieb entstanden ist, dann muss der Umrüster im Rahmen der Gewährleistung dafür gerade stehen.

Ich befürchte, dass der Streit bestenfalls Monate, im schlechtesten Fall sogar Jahre dauern kann.

Viel Glück !

Thorsten

na ja, VW ist zwar aus der garantie draußen, nicht jedoch der verkäufer (vw-händler) aus der gewährleistung. die gesetzliche gilt bekanntlich zwei jahre und zieht, wenn jemand etwas verkauft hat, dass kaput war/einen mangel hatte. sollte man vw wirklich nachweisen können, dass ein materialfehler vorlag und der schaden nicht durch den gasantrieb hervorgerufen wurde, dann muss der verkäufer dafür aufkommen.

wenn wirklich ein materialfehler vorlag, dann muss innerhalb der zweijahresfrist der verkäufer den schaden begleichen.

das dumme an der gewährleistung ist die beweislastumkehr nach 6 monaten. das erste halbe jahr geht man davon aus, dass schäden schon bei der auslieferung bestanden - daher muss der verkäufer nachweisen, dass dem nicht so war. danach ist der käufer beweispflichtig - und das wird teuer.

jens

Auch der VW-Händler ist aus der Gewährleistung raus, es sei den er hat den Umbau zugelassen, was er sicher nicht gemacht hat. Die Gewährleistung und Garantie beschrängt sich auf den Einsatz wie der Hersteller ihn vorsehen hat und das ist nun Mal mit (Super)Benzin.

das sehe ich anders. wenn das teil einen materialfehler hat, dann lag der bereits bei der auslieferung vor. und fehler, die bei der auslieferung vorliegen fallen in die gesätzliche gewährleistungspflicht des verkäufers - egal, was ich als kunde damit auch mache. denn der schaden ist strenggenommen vor dem umbau entstanden, nämlich schon bei der produktion.

aber diese diskussion ist in der regel philosophisch, da es wohl VW kaum nachzuweisen ist, dass materialfehler vorlagen. daher ist die gewährleistung ja auch ein überaus stumpfes schwert des kunden.

zum glück gibt es mittlerweile wieder garantie.

jens

wie ist jetzt hier der status?
wer bezahlt:
vw, haendler, umruester, kunde?

Zitat:

Original geschrieben von Inetphantom


Hallo,

ich werde den Motor bzw. das Fahrzeug natürlich weder VW noch dem Umrüster für ein Gutachten zur Verfügung stellen.

Ist das jetzt der letzte Stand?

Steht der Wagen jetzt beim Händler?

Fakt ist, dass es hier extrem schwer wird, den Hersteller zur Verantwortung zu ziehen. Es ist unter Fachleuten anerkannte Tatsache, dass die Umrüstung eines nicht für LPG frei gegebenen Motors auf LPG/Autogas ein gewisses "Restrisiko" beinhaltet, d.h. sich im Gasbetrieb z.B. andere Temperaturen einstellen und diese je nach Fahrprofil u.U. zum vorzeitigen Motor-Exitus führen können (aber nicht müssen)! Diese Tatsache wird von diversen Umrüstern gerne verschwiegen.

Es ist eben nicht so, dass man jeden Benzin-Motor mal einfach auf CNG oder LPG umrüsten kann! Dafür wurden die Motoren nicht erprobt und es gibt eben bekannte Probleme.
Die große Mehrheit der umgerüsteten Motoren erreichen trotzdem hohe Laufleisteung....aber eben leider nicht alle!!

Gruß,
M.

Zitat:

Original geschrieben von fsi-entwickler


nicht für LPG frei gegebenen Motors auf LPG/Autogas ein gewisses "Restrisiko" beinhaltet,
Gruß,
M.

seit wann gibt es denn solche Motoren?

Wenn dann gibt es Motoren die weiche Ventilsitze haben und deswegen nicht geeignet sind es sei denn man möchte Flash Lube benutzen.

das wäre ja genause wenn ich einen Turbo einbaue und der Motor nicht für einen Turbo freigegeben ist obwohl er dafür geeignet ist.

je-bi

Zitat:

Original geschrieben von je-bi


Wenn dann gibt es Motoren die weiche Ventilsitze haben und deswegen nicht geeignet sind es sei denn man möchte Flash Lube benutzen.
je-bi

OK, habe mich vielleicht nicht eindeutig ausgedrückt. Das Hauptproblem ist doch hier die Frage, wer die Kosten des Schadens übernimmt. Von seiten VW gibt es [und bis auf wenige Ausnahme auch nicht von Wettbewerben] meines Wissens keine Freigabe für LPG und damit ist für mich die Sache ziemlich eindeutig: Die Umrüstung auf LPG ist ein tiefgehender Eingriff in den Motor der ohne offizielle Deckung des Herstellers unweigerlich zum Erlöschen von Garnatie/Gewährleistungsansprüchen führt. Leider!

Das Problem Verschleiß Ventilsitz/Sitzring ist sicher das am weitesten verbreitete. Es sind aber auch andere Schadensfälle bekannt, die sich auf Gasbetrieb zurückzuführen lassen. Ich bin durchaus pro LPG, möchte aber nochmal darauf hinweisen, dass die übergroße Mehrheit der in D/EU erhältlichen Benzin-Motoren per se eigentlich nicht für Gas-Betrieb entwicklet und abgeprüft sind (da ich in der Branche tätig bin, erlaube ich mir eine gewisse Kenntnis der Sachlage), d.h. die nachträgliche Umrüstung auf LPG beinhaltet eben ein gewisses Restrisiko (u.a. Ventilsitze). Das sollte man sich eben einfach vor einer geplanten Umrüstung vor Augen halten. Je nach Fahrprofil kann ein LPG-Motor ewig halten. Er kann aber auch nach wenigen 10.000km völliger Schrott sein (=aufgrund des Gas-Betriebs, d.h. bei Benzin-Betrieb wäre der gleiche Motor noch top).

Gruß,
M.

PS: Flash-Lube ist auch so ein Thema für sich...

Zitat:

Original geschrieben von fsi-entwickler


OK, habe mich vielleicht nicht eindeutig ausgedrückt. Das Hauptproblem ist doch hier die Frage, wer die Kosten des Schadens übernimmt. Von seiten VW gibt es [und bis auf wenige Ausnahme auch nicht von Wettbewerben] meines Wissens keine Freigabe für LPG und damit ist für mich die Sache ziemlich eindeutig: Die Umrüstung auf LPG ist ein tiefgehender Eingriff in den Motor der ohne offizielle Deckung des Herstellers unweigerlich zum Erlöschen von Garnatie/Gewährleistungsansprüchen führt. Leider!

Das Problem Verschleiß Ventilsitz/Sitzring ist sicher das am weitesten verbreitete. Es sind aber auch andere Schadensfälle bekannt, die sich auf Gasbetrieb zurückzuführen lassen. Ich bin durchaus pro LPG, möchte aber nochmal darauf hinweisen, dass die übergroße Mehrheit der in D/EU erhältlichen Benzin-Motoren per se eigentlich nicht für Gas-Betrieb entwicklet und abgeprüft sind (da ich in der Branche tätig bin, erlaube ich mir eine gewisse Kenntnis der Sachlage), d.h. die nachträgliche Umrüstung auf LPG beinhaltet eben ein gewisses Restrisiko (u.a. Ventilsitze). Das sollte man sich eben einfach vor einer geplanten Umrüstung vor Augen halten. Je nach Fahrprofil kann ein LPG-Motor ewig halten. Er kann aber auch nach wenigen 10.000km völliger Schrott sein (=aufgrund des Gas-Betriebs, d.h. bei Benzin-Betrieb wäre der gleiche Motor noch top).

Gruß,
M.

PS: Flash-Lube ist auch so ein Thema für sich...

das sehe ich ein bisschen anders,

denn es gibt in unseren Nachbarländern schon etwas länger die LPG Umrüstung und man kann für andere Länder von einem Hersteller ein Auto mit LPG kaufen!
Und ich würde wetten das diese Motoren dann bestimmt keine anderen Teile verbaut bekommen!

je-bi

wie dem auch sei. es ist doch aber wohl selbstverständlich, dass ein hersteller festlegen darf, unter welchen bedingungen sein produkt eingesetzt werden soll. und dass er nicht dafür haftbar ist, wenn das produkt anders vom käufer genutzt wird.

für die zugesicherten eigenschaften muss ein hersteller seinen kopf hinhalten. aber doch nicht für etwas, was er nicht zusichert.

wer sich einen caddy kauft und ihn mit einer höheren zuladung als zugelassen bewegt, wird im unfall wohl kaum vw für eine unsichere straßenlage verantwortbar machen können. selbst, wenn jeder ingenieur weiß, dass in deutschen grenzwerten immer noch sicherheitsfaktoren vorhanden sind. wer an einer anhängerkupplung einen bergegurt befestigt um ein anderes fahrzeug so aus dem sand zu ziehen, wird bei einem schaden an der anhängerkupplung oder am getriebe kaum auf gewährleistung oder garantie seitens dem händler oder vw hoffen können. und wenn ich dem caddy das dach abschneide, weil mir eine freie werkstatt gesagt hat, dass wäre kein problem, werde ich bei vw wegen undichten türen nicht mehr vorstellig werden müssen.

aus diesen gründen wird ein tdi-besitzer in die röhre schauen, wenn er mit pöl fährt. und genauso auch ein LPG- oder ein CNG-fahrer, wenn es für den umbau keine garantiezusicherung von vw gibt. ich weise noch mal darauf hin: aus diesem grund bieten seriöse umrüster ein garantie-paket für den motor ihren kunden an. selber ist ihnen das risiko zu hoch - aber jeder kann sich gegen den motortotalschaden absichern. wer dieses geld spart, muss im schadensfall eben geld für gutachter und rechtsanwälte in die hand nehmen und hoffen, irgend einem der beteiligten einen schaden nachweisen zu können.

jens

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