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Motorräder sollen vorderes Kennzeichen bekommen

Themenstarteram 10. April 2014 um 16:32

Reinhard Meyer (SPD), Verkehrsminister von Schleswig-Holstein, fordert, daß Motorräder künftig mit Kennzeichen vorne ausgestattet sein müssen.

Bescheuert :rolleyes:

http://www.t-online.de/.../...fahrer-kennzeichen-bald-auch-vorne-.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Dann fehlen nur noch die Nummernschilder für Fahrräder, Skateboards, Rollschuhe, usw. :D

Klaaar, die fahren auch mit 65 km/h durchs Stadtgebiet um geblitzt zu werden.

Und ihr findet es gut das Motorradfahrer zu schnell durch stationäre Blitzer fahren können, ohne belangt zu werden?

Gleiches Recht für Alle :D

Wilfried

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am 25. Mai 2015 um 5:41

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 24. Mai 2015 um 21:58:57 Uhr:

Die Halterhaftung wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Dann wird sich der "Papa" aber zweimal überlegen, ob er die Schuld auf sich nimmt oder seinen Sohn "meldet".

Die Zeiten, dass der deutsche Staat Denunziationen innerhalb der Familie fördert oder fordert, sind nun Gott sei Dank vorbei. Solche Zeiten wollen auch die wenigsten zurück.

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 24. Mai 2015 um 22:41:37 Uhr:

Wie wäre es mal, wenn Du ein gutes Argument gegen Halterhaftung vortragen würdest, außer deiner Paranoiden Angstvorstellung von einem Überwachungsstaat.

Wir haben ja schon die "Halterhaftung" im ruhenden Verkehr. Und da man in Deutschland nur jemanden bestrafen kann, der eine Tat auch begangen hat, ist es so geregelt, dass der Halter nicht die "Schuld" zugesprochen bekommt, sondern für die Verfahrenskosten verantwortlich gemacht wird.

Der Halter haftet nicht für die OWi, sondern für die Verfahrenskosten, sollte der Verantwortliche nicht innerhalb der Verjährungsfrist gefunden werden. Und damit kann man dann höchstens Geld eintreiben, Punkte oder Fahrverbote lassen sich so nicht vergeben. Und auch bei den Verfahrenskosten sind der Sache natürliche Grenzen gesetzt. Das, was dir vorschwebt, wirst du mit der Halterhaftung nicht erreichen können.

Deinen Unmut kann ich verstehen, allerdings ist es so, dass ein moderner Rechtsstaat auf der Basis steht, dass man jemandem seine Schuld nachweisen muss, dass es keine Strafe ohne Schuld gibt, und dass man im Zweifel für den Angeklagten urteilt. Im Zweifel lieber einen Schuldigen laufen lassen, als einen Unschuldigen zu bestrafen, das ist die Devise.

Und das ist gut so. Wie es aussieht, wenn man sich nicht an diese Regel hält, kann man ja sehen. Auch in eigentlich demokratischen und freien Gesellschaften kommen dann schon mal abenteuerliche Sachen vor. Guantanamo ist da ein Beispiel, das mir spontan einfällt.

Eine klare Halterhaftung, einschließlich Punkte und Fahrverbote, ist in einem modernen Rechtsstaat nicht umsetzbar. Wenn man den Gedanken nämlich weiterspinnt, ist das auch gut so. Allein schon, weil es Halter gibt, die eine juristische Person sind. Einer GmbH z.B. kann man kein Fahrverbot aussprechen.

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 24. Mai 2015 um 23:18:11 Uhr:

@Ja-Ho

Und deswegen gilt es diese "10%" aus dem Verkehr zu ziehen, statt das sie die deutsche Justiz verhöhnen. :mad:

Früher oder später sortieren sie sich selbst aus dem Verkehr. Leid tun mir da nur die zufällig Beteiligten u. die Rettungskräfte. Ob diese ein vorderes Kennzeichen abschreckt? Ich glaube nicht.

Gruß

In Ö gibt es die Halterhaftung, allerdings als Stufe davor noch die Anonymverfügung.

z.B. bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen wird diese an den Halter gesendet.

Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzer eines Pkw).

Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss den Verwaltungsübertreter ausforschen.

Was dann aber in den meisten Fällen teurer wird.

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 24. Mai 2015 um 22:53:47 Uhr:

Schau dir z.B. die Szene bei 0:57 Min. an. Da steht 80 auf dem Schild. Was sagt der Tacho? Und ich finde nicht, dass dieser Motorradfahrer so "Wild" fährt wie mein Schwager.

Er hat vier mal in den Kurven die Kontrolle verloren, wo man merkt, das er sich überschätzt hat. Irgendwann kommt der Moment, wo er sein Motorrad nicht mehr einfangen kann. Die Versuchung immer einen Schritt weiter zu gehen ist für solche Motorradfahrer einfach zu groß.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 25. Mai 2015 um 08:21:10 Uhr:

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 24. Mai 2015 um 23:18:11 Uhr:

@Ja-Ho

Und deswegen gilt es diese "10%" aus dem Verkehr zu ziehen, statt das sie die deutsche Justiz verhöhnen. :mad:

Früher oder später sortieren sie sich selbst aus dem Verkehr. Leid tun mir da nur die zufällig Beteiligten u. die Rettungskräfte. Ob diese ein vorderes Kennzeichen abschreckt? Ich glaube nicht.

Gruß

Genau so sehe ich das auch.......Zwar nicht schön, aber die reale Wahrheit!!!!!

am 25. Mai 2015 um 9:27

Zitat:

@Swallow schrieb am 24. Mai 2015 um 21:05:00 Uhr:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 24. Mai 2015 um 14:41:13 Uhr:

30 cm Länge, maximal, 5 cm Breite. Lies richtig. ;)

...

:confused:

30cm Länge ist ja wohl das selbe wie 30cm Breite. Das Kennzeichen soll ja wohl kaum in Längs- also in Fahrtrichtung, sondern quer dazu montiert sein.

Was Du mit 5cm "Breite" bemaßt, nennt man üblicherweise Höhe.

Zitat:

@Swallow schrieb am 24. Mai 2015 um 21:05:00 Uhr:

Zitat:

Und jetzt nimm mal ein A4 Blatt und falte das auf 5 cm Breite. Das ist "nix".

Quer vor'm Bock ist das viel!

Hochkant, deshalb schrieb ich doch 5-zeilig! Zeichen untereinander. Ob´s dann überhaupt 5 cm breit sein müsste... keine Ahnung. Könnte man dann vorne am Reifen entlang führen, vielleicht auch leicht gerundet.

Oder wo auch immer... wenn´s quer mehr Sinn macht, quer, für die anderen und wenn das auch nicht passt, quadratisch, 2 zeilig, oder dreizeilig. Irgendwie bekommt man 5 solche Buchstaben/Zahlen immer unter.

Jedem Tierschen sein Pläsierschen, nischt?

Meine Güte, wie man sich gegen so ein wenig Blech (gibt´s auch schon aus Plaste (Gummi), wegen Verletzungsgefahr, ich weiß) wehren kann. Nicht umsetzbar, unmöglich, Kontrollwahn.

Sogar beim Alfa Romeo und Ferrari findet man ein Plätzchen... aber an so einem windigen 2-Rad-Kübel? Mimimi...

Gar nicht erst damit auseinandersetzen. Nachher geht´s nämlich doch und dann... ja, dann hat man das Ding an der Backe, ähem, Maschine. Wär doch großer Mist, daher gleich auf den Boden werfen und laut schreiend mit den Füßen strampeln! :eek: :D

Die Aerodynamik von meiner Dicken muss grottig sein. Bei einem Viertel des Gewichts, 20 PS weniger Leistung und bei 300 Kubikzentimeter weniger Hubraum zu meinem Peugeot, verbraucht sie etwa genau so viel Benzin, ca. 7 Liter auf 100 Km.

Ein Nummernschild frontal lehne ich deshalb ab.

Wenns sein muss klebe ich mir was auf den Helm oder binde mir was vor die Brust.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 25. Mai 2015 um 12:40:06 Uhr:

Wenns sein muss klebe ich mir was auf den Helm oder binde mir was vor die Brust.

Etwas so?

Images

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 25. Mai 2015 um 11:27:04 Uhr:

 

Meine Güte, wie man sich gegen so ein wenig Blech (gibt´s auch schon aus Plaste (Gummi), wegen Verletzungsgefahr, ich weiß) wehren kann. Nicht umsetzbar, unmöglich, Kontrollwahn.

Sogar beim Alfa Romeo und Ferrari findet man ein Plätzchen... aber an so einem windigen 2-Rad-Kübel? Mimimi...

Gar nicht erst damit auseinandersetzen. Nachher geht´s nämlich doch und dann... ja, dann hat man das Ding an der Backe, ähem, Maschine. Wär doch großer Mist, daher gleich auf den Boden werfen und laut schreiend mit den Füßen strampeln! :eek: :D

Gegen ein Kennzeichen vorn hätte ich nichts - aber die praktische Umsetzung ist nicht so einfach, wie Fritzchen Fritzeflink so vorstellt.

Variante 1 Deiner kleinen Fingerübung - Freigängigkeit des Reifens muss gewährleistet sein - es gäbe also ein Mordsgestell, dass auch noch bei höherer Geschwindigkeit stabil sein muss - enorme ungefederte Massen. Gut, kann ja dem Gesetzgeber egal sein - aber stell Dir mal vor, ein derartiges Konstrukt trifft mit Tempo 30 Dein heiliges Blechle - das Ding geht durch wie ein Messer. Da müssen wir noch nicht mal Fußgänger oder Radfahrer bemühen.

Variante 2 - bei Befestigung an der Gabelbrücke knallt das Ding beim Bremsen in das Vorderrad, auf dem Frontfender hängt es dann vor dem Scheinwerfer.

So ein Motorrad ist eine grundsätzlich andere Konstruktion als ein Alfa oder Nobel-Fiat - deshalb finde ich es ja so putzig, dass hier Leute darüber meditieren, die von so einem Zweirad aber sowas von ahnungslos sind ;).

Wie schon mal gesagt - die Begehrlichkeit, ein derartiges Taferl zu verordnen, ist ewig alt und immer aktuell - aber die technische Umsetzbarkeit unter den Aspekten des Unfallschutzes eben nicht machbar. Da kann Fritzchen noch so sehr den pösen Motorradfahrern alles an unlauteren Motiven unterstellen - da haben sich schon ganz andere Leute einen Kopf drum gemacht, die sogar was davon verstehen.

Auch ist es irrig zu glauben, dass die Hirnlosen wegen eines Taferls zu braven Gesetzestreuen (die sind ja sonst nach Lesart des V&S ja eh nur Spießer, Oberlehrer und Blockwarte - aber diesmal kann es dem braven Bürger ja nicht brav genug sein, die anderen sind sowieso immer zu doof) mutieren. Die werden dennoch Schei..e zusammenfahren - so wie dies auch PKW-Fahrer machen - trotz eines Kennzeichens.

Das einzige Sachargument - die Motorräder könnten von vorn geblitzt und dem Halter zugeordnet werden. Ist aber sinnlos, solange Fahrerhaftung gilt. Auch werden zunehmend Geräte mit Simultan-Foto Front/Heck entwickelt, so dass diese Argumentation auch hinfällig wird.

Ergo - denkt an Euren Blutdruck und nehmt es einfach hin, dass die Motorradfahrer diesbezüglich priveligiert erscheinen. Dafür dürft Ihr Euch dann einen abgrinsen, wenn so ein pöser Rocker dann klatschnass im Gewitter auf seinem Bock hockt oder mit klammen Fingern an der Tanke die Karte hervorfummelt, während sich unter ihm eine ansehnliche Pfütze bildet :D

am 25. Mai 2015 um 13:08

Zitat:

@twindance schrieb am 25. Mai 2015 um 13:50:09 Uhr:

 

Auch ist es irrig zu glauben, dass die Hirnlosen wegen eines Taferls zu braven Gesetzestreuen (die sind ja sonst nach Lesart des V&S ja eh nur Spießer, Oberlehrer und Blockwarte - aber diesmal kann es dem braven Bürger ja nicht brav genug sein, die anderen sind sowieso immer zu doof) mutieren. Die werden dennoch Schei..e zusammenfahren - so wie dies auch PKW-Fahrer machen - trotz eines Kennzeichens.

Sehe ich ganz genauso. Es ist im Übrigen auch ein Trugschluss, das Kradfahrer es einfacher haben bei der OWI Verfolgung als KfZ Führer.

Ein Krad verleiht man in der Regel seltener als einen PKW, der Personenkreis mit der entsprechenden Fahrerlaubnis ist wesentlich kleiner und die Helm/Kombi - kombination ist in der Regel auch sehr individuell, so dass man den Fahrer auch gut zuordnen kann. Erfordert manchmal einen etwas größeren Aufwand, aber dafür sind die etwas ruhigeren Nachtdienste in der Woche ja auch da ;)

Wobei es bei uns so ist, das die Verteilung von Amtshilfeersuchen in Sachen Verkehrsowi bei etwa 95% PKW zu 5% Krad liegen...die wesentlich höherwertigen Verstöße werden von Autofahrern verursacht.

Eine volle Halterhaftung für Motorräder wäre auch eine Möglichkeit. Dies kann der Halter nur von sich abwenden, wenn er den wahren Fahrer nennt.

Das wird sicherlich nicht alle aber viele abschrecken.

Der Tot ist leider nicht "Schreck" genug. Wenn es aber um Geld, Punkte oder gar den Lappen geht, ist Schluss mit lustig. ;)

Irgendwelche Einwände?

Zitat:

die wesentlich höherwertigen Verstöße werden von Autofahrern verursacht.

Die auch wesentlich einfacher zu ermitteln sind.

Nur damit wir uns nicht Mißverstehen...

https://www.youtube.com/watch?v=XqN_ksvrIew

Ich meine so "Ereignisse" wie hier im Video bei 1:46 Min.

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 25. Mai 2015 um 16:05:31 Uhr:

Nur damit wir uns nicht Mißverstehen...

https://www.youtube.com/watch?v=XqN_ksvrIew

Ich meine so "Ereignisse" wie hier im Video bei 1:46 Min.

Meine Güte, jetzt weiß ja jeder wie du tickst.:o

Das sind die gleichen, die dann ihre Kennzeichen bei solchen Aktionen unkenntlich machen (knicken, oder abdecken)

Und was bringt dir genau dann, dass vordere Kennzeichen/ Halterhaftung, genau trift dann nur wieder die Ruhigen, die mehr Kosten und Aufwand bei der Umstellung haben;)

 

Hab übrigens vor kurzen so ein Dreirad gesehen (zwei Räder vorne), dass hatte vorne ein Kennzeichen, also leider scheint es sehr schnell möglich zu sein, nix mit Fussgängerschutz:rolleyes:

Habe deinen Beitrag jetzt ehrlich gesagt nicht verstanden.

Zitat:

@tartra schrieb am 25. Mai 2015 um 16:22:59 Uhr:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Hab übrigens vor kurzen so ein Dreirad gesehen (zwei Räder vorne), dass hatte vorne ein Kennzeichen, also leider scheint es sehr schnell möglich zu sein, nix mit Fussgängerschutz:rolleyes:

Finde den Unterschie zu einem Motorrad/Roller/Leichtkraftrad.

 

Kleiner Tipp- die werden auch Zweirad genannt :D.

 

Der Vorbau des MP3 (so heißt das Teil übrigens, gebaut von Piaggio) hat mit der Frontkonstruktion eines Motorrades ungefähr so viel gemeinsam wie Else Kling mit Heidi Klum :D

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 25. Mai 2015 um 15:18:58 Uhr:

Eine volle Halterhaftung für Motorräder wäre auch eine Möglichkeit. Dies kann der Halter nur von sich abwenden, wenn er den wahren Fahrer nennt.

Das wird sicherlich nicht alle aber viele abschrecken.

Der Tot ist leider nicht "Schreck" genug. Wenn es aber um Geld, Punkte oder gar den Lappen geht, ist Schluss mit lustig. ;)

Irgendwelche Einwände?

Denkst Du überhaupt einen Moment nach, ehe Du auf SENDEN drückst oder rotzt Du einfach nur irgendwas hin, damit der Server voll wird? Wie willst Du das denn rechtlich machen? Es gibt bestimmte Grundregeln in der Gesetzgebung! Gib Dir gefälligst wenigstens ein bißchen Mühe - mit derartigen "Beiträgen" disqualifizierst Du Dich komplett!

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