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Motorradfahren im 2. Lockdown?

Hallo liebe Gemeinde!
Zu Beginn des 1. Lockdown war Motorradfahren, also das fahren ohne triftigen Grund, ja zumindest zeitweise nicht erlaubt bzw. wurde dringend davon abgeraten mit teilweise hanebüchenen Argumenten... Wie ist das denn nun im aktuellen 2. Lockdown? Gibt es dazu verlässliche, seriöse Infos? Im März/April war das zumindest in Bayern recht undurchsichtig. Verschiedenste Quellen machten verschiedenste Angaben...
Viele Grüße
Basti

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@komford schrieb am 2. November 2020 um 21:34:12 Uhr:


Auch wenn es Euch egal ist, denke ich, daß es in Bayern wie folgt war/ist:
1. Lockdown: Ausgangsbeschränkung bedeutet man darf nur aus bestimmten Gründen raus. Dann durfte man auch Motorrad oder Auto fahren. Wenn kein bestimmer Grund, dann nicht raus, weder mit Motorradl noch mit Auto.
2. Lockdown: Kontaktbeschränkung bedeutet ich kann so viel fahren wie ich will.
Abgesehen davon: unnützes Fahren ist laut STVO nicht erlaubt. Zum Glück interessiert das niemanden, solange man nicht asozialerweise an einer Stelle immer wieder auf und ab oder im Kreis fährt.

Kleines, aber feines Detail:

Unnützes Hin- und Herfahren INNERHALB GESCHLOSSENER ORTSCHAFTEN ist verboten.

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Die schlimmsten Befürchtungen vom guten alten Alex aus dem Frühjahr sind weit übertroffen. Witzigerweise besonders im Land der Hardliner.

Zitat:

@winsfalke schrieb am 3. November 2020 um 10:09:40 Uhr:


Moin,
fahren, fahren, fahren.

Genau !.....weil bei Motorrad Fahrern trifft der Virus auf Gegner,... nicht auf Opfer !

:D

Ey, Basti, der TE hat heute runden Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch,

Herzlichen Glückwunsch dem TE.

Zitat:

Ey, Basti, der TE hat heute runden Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch,


Zitat:

Herzlichen Glückwunsch dem TE.

Vielen vielen Dank! :D

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 3. November 2020 um 12:20:30 Uhr:


Die schlimmsten Befürchtungen vom guten alten Alex aus dem Frühjahr sind weit übertroffen. Witzigerweise besonders im Land der Hardliner.

Wirklich? Also ich lebe noch.

Wo steckt er denn? Nicht, daß ich ihn vermisse ...

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 3. November 2020 um 07:48:51 Uhr:



Zitat:

@komford schrieb am 2. November 2020 um 21:34:12 Uhr:


Auch wenn es Euch egal ist, denke ich, daß es in Bayern wie folgt war/ist:
1. Lockdown: Ausgangsbeschränkung bedeutet man darf nur aus bestimmten Gründen raus. Dann durfte man auch Motorrad oder Auto fahren. Wenn kein bestimmer Grund, dann nicht raus, weder mit Motorradl noch mit Auto.
2. Lockdown: Kontaktbeschränkung bedeutet ich kann so viel fahren wie ich will.
Abgesehen davon: unnützes Fahren ist laut STVO nicht erlaubt. Zum Glück interessiert das niemanden, solange man nicht asozialerweise an einer Stelle immer wieder auf und ab oder im Kreis fährt.

Hi komford,
einige Leute, die das Pech hatten, während des Lockdowns im Freistaat BY zu wohnen, haben berichtet, dass dort gezielt Motorradfahrer kontrolliert wurden, während man keine Autofahrer an den Kontrollstellen sehen konnte. Damit wurde ja dem Moppedfahrer gezielt ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung unterstellt (ein Kollege aus BY musste da heftigst mit der Rennleitung diskutieren, obwohl er unterwegs zum Dienst war; erst ein Anruf auf unserer Dienststelle durch den Kontrolleur hat ihn dann vor dem Bußgeld bewahrt), während man bei dem autofahrenden Mitbürger automatisch unterstellt hat, dass er einen wichtigen Grund zum Fahren hat. Ähnliche Geschichten habe ich auch in einem anderen Motorradforum gelesen. Also war man als Motorradpendler prinzipiell in der Gefahr, kontrolliert zu werden. Vielleicht kann @jlif da als Moppedpendler auch was aus seiner Erfahrung mit erzählen, wobei der ja in Franken und nicht in Bayern wohnt...

Falsch ich bin Franke im Herzen, wohnen tu ich aber im Allgäu, ja ich wurde mehrfach Kontrolliert ,Und ja auch ich musste immer wieder nach weisen das ich einen triftigen Grund hatte.

Den alleine das Einkaufen ist ein triftiger Grund.

Man sollte halt dann nicht am Sonntag durch die Gegend Eiern.

Mittlerweile ist es aber ja so das es keine Ausgangs Beschränkung gibt,somit wird gefahren ,und dem Kontrollorgan ,kann ich sehr gut vermitteln das ich alleine bzw mit meiner Frau Unterwegs bin .

Und er kann ja auch Nach Prüfen das auf meinem Namen kein PKW zugelassen ist ,dafür aber 2 Motorräder.

Motorradfahrer war im ersten Lockdown nicht verboten, es ging um den Zweck das Haus zu verlassen. Mit dem Auto ohne Ziel umher zu fahren war genauso nicht erlaubt wie mit dem Mopped. Nur hat man es beim Motorrad grundsätzlich unterstellt, dass man zum Spaß fährt.
Nun gibt es ja aktuell keine Ausgangsbeschränkung, also kann man Motorradfahren oder Autofahren wie sonst auch. Selbst überregional ist nur nicht empfohlen...

Also mir braucht niemand Mopedfahren zu empfehlen....
Auf die Idee komm ich von alleine

Bei mir ist die Lage gar nicht mehr so lustig. Mein Vater hatte letzen Monat einen Notfall und musste vom Notarzt geholt werden. Weil die zwei nähesten Krankenhäuser in der Umgebung für Corona krampfhaft Betten freihalten mussten, wurde er trotz Notfall in ein Krankenhaut viel weiter weg gebracht.
Das ging schon fast so weit dass sie aufgrund der verlängerten Fahrzeit zum weiter entfernten Krankenhaus einen Hubschrauber in betracht gezogen haben.
Ich wünsche also keinem von euch aufgrund irgendwelcher Umstände auf Rettung angewiesen zu sein.

Zitat:

@Rainkra schrieb am 3. November 2020 um 22:01:31 Uhr:


Also mir braucht niemand Mopedfahren zu empfehlen....
Auf die Idee komm ich von alleine

Nein anders herum...es wird nicht empfohlen, überregionale touristische Ausflüge zu unternehmen, unabhängig vom Fahrzeug. Ist aber eben nicht rechtlich relevant.

Ist doch eh eine Pseudodiskussion hier.
Der Bruchstrich auf dem Nummerschild verhindert zuverlässig rechtlich, dass in denn nächsten Monaten noch viele fahren.
Dann kommen noch Kälte, Regen und Salz auf den Strassen dazu.
Das hat selbst der Gesetzgeber erkannt und deswegen das Thema jetzt vermeindlich ausgelassen. Ist irrelevant.
Wer bleibt eigentlich ausser jmlfph noch übrig?

Ich fahre ganzjährig auch zur Arbeit. Dabei kommt mir Corona durchaus entgegen, weil ich an den unfahrbaren Tagen, die es ja geben soll (Blitzeis, 40 cm Neuschnee, … ) zu Hause bleibe und Homeoffice mache. Eigentlich perfekt.

Ich fahre auch ganzjährig, bin zwar derzeit nur im Homeoffice, aber es bieten sich genug andere Gelegenheiten. Muss ich nichts großes transportieren, ist das Motorrad meine Wahl.

Bei uns in der Gegend (Südhessen, Landkreis Bergstraße, eine der wärmsten Gegenden in Deutschland) habe ich seit Jahren keinen Schnee mehr gesehen - und die Tage, an denen die Straßen überhaupt gestreut werden, sind sehr selten geworden. Daher traue ich mich dieses Jahr auch mal, so oft wie möglich per Motorrad zur Arbeit zu fahren, vor allem, weil ich mittlerweile aus dem Schichtdienst draußen bin und dank Gleitzeit dann notfalls auch mal später anfangen kann. Das, was ich im Dienst brauche, passt ins TC oder den Tankrucksack, somit reicht das Mopped dicke zum Pendeln.

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