Motorradfahren im 2. Lockdown?

Hallo liebe Gemeinde!

Zu Beginn des 1. Lockdown war Motorradfahren, also das fahren ohne triftigen Grund, ja zumindest zeitweise nicht erlaubt bzw. wurde dringend davon abgeraten mit teilweise hanebüchenen Argumenten... Wie ist das denn nun im aktuellen 2. Lockdown? Gibt es dazu verlässliche, seriöse Infos? Im März/April war das zumindest in Bayern recht undurchsichtig. Verschiedenste Quellen machten verschiedenste Angaben...

Viele Grüße
Basti

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Zitat:

@komford schrieb am 2. November 2020 um 21:34:12 Uhr:


Auch wenn es Euch egal ist, denke ich, daß es in Bayern wie folgt war/ist:

1. Lockdown: Ausgangsbeschränkung bedeutet man darf nur aus bestimmten Gründen raus. Dann durfte man auch Motorrad oder Auto fahren. Wenn kein bestimmer Grund, dann nicht raus, weder mit Motorradl noch mit Auto.

2. Lockdown: Kontaktbeschränkung bedeutet ich kann so viel fahren wie ich will.

Abgesehen davon: unnützes Fahren ist laut STVO nicht erlaubt. Zum Glück interessiert das niemanden, solange man nicht asozialerweise an einer Stelle immer wieder auf und ab oder im Kreis fährt.

Kleines, aber feines Detail:

Unnützes Hin- und Herfahren INNERHALB GESCHLOSSENER ORTSCHAFTEN ist verboten.

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Beim ersten sehr schöne Touren gefahren....

...und wenns Wetter mitspielt jetzt auch wieder.

Beim ersten gefahren un jetzt auch schon wieder unterwegs....bin militantes weichei und mache es vom Wetter abhängig

Erlaubt ist es.
Da ich aber tendenziell eher Schönwetterfahrer bin und zu einer Freizeitfahrt für mich auch die Einkehr in ein Lokal gehört (ohne hochprozentige Getränke 😉 ), werde ich im November vermutlich eher wenig fahren.

Nur du entscheidest was ein triftiger Grund ist

Juristisch gibt es triftig nicht

Ich bin immer gefahren im ersten Lockdown ...ja in Bayern.

Hab oft Streckenposten gesehen, wurde nie angehalten.

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Jetzt komm mir nicht mit Krankenhaus oder so. Ich kann auch so verunfallen.

Klar bin ich im ersten auch gefahren auch wenn hier wirklich hanebüchen dagegen argumentiert wurde.

Und auch jetzt bewege ich mich draußen wie ich will - es gibt (momentan) keine Ausgangsbeschränkung! Nur eine Kontaktbeschränkung. 😉

Im ersten lockdown hab ich in Bayern auch öfter Polizisten gesehen, hat sich nie einer für mich interessiert da ich mich draußen nur allein aufgehalten hab.

Drauf setzen und Fahren und gut ist.

Fahren !!!

Die Eingangsfrage habe ich mir heute beim Fahren in der Tat auch kurz mal gestellt! Beim ersten Lockdown stand ich im Wald und hab Brennholz gemacht.
Heute bin ìch drauf los gefahren. Ich sehe auch keinen Grund, wieso man das nicht machen sollte, denn:

1. Mindestabstand zum Vorausfahrenden ist immer größer als 1,5 m
2. Ich trage eine Ganzkopfbedeckung mit Visier
3. Bei Geschwindigkeiten um die 100 km/h ist für ausreichend Belüftung gesorgt.
4. Ich trage Schutzhandschuhe!

Alles klar?

:-)

Mfg

Auch wenn es Euch egal ist, denke ich, daß es in Bayern wie folgt war/ist:

1. Lockdown: Ausgangsbeschränkung bedeutet man darf nur aus bestimmten Gründen raus. Dann durfte man auch Motorrad oder Auto fahren. Wenn kein bestimmer Grund, dann nicht raus, weder mit Motorradl noch mit Auto.

2. Lockdown: Kontaktbeschränkung bedeutet ich kann so viel fahren wie ich will.

Abgesehen davon: unnützes Fahren ist laut STVO nicht erlaubt. Zum Glück interessiert das niemanden, solange man nicht asozialerweise an einer Stelle immer wieder auf und ab oder im Kreis fährt.

Zitat:

@komford schrieb am 2. November 2020 um 21:34:12 Uhr:


Auch wenn es Euch egal ist, denke ich, daß es in Bayern wie folgt war/ist:

1. Lockdown: Ausgangsbeschränkung bedeutet man darf nur aus bestimmten Gründen raus. Dann durfte man auch Motorrad oder Auto fahren. Wenn kein bestimmer Grund, dann nicht raus, weder mit Motorradl noch mit Auto.

2. Lockdown: Kontaktbeschränkung bedeutet ich kann so viel fahren wie ich will.

Abgesehen davon: unnützes Fahren ist laut STVO nicht erlaubt. Zum Glück interessiert das niemanden, solange man nicht asozialerweise an einer Stelle immer wieder auf und ab oder im Kreis fährt.

Kleines, aber feines Detail:

Unnützes Hin- und Herfahren INNERHALB GESCHLOSSENER ORTSCHAFTEN ist verboten.

Was sollte auch dagegen sprechen, es sei denn, man fährt zum Motorradtreff oder man macht sich lang und beansprucht danach Krankenhauskapazitäten.

Erstes sollte keiner und zweites will vermutlich keiner.

Das Unangenehme an allgemeinverbindlichen Regeln ist, dass sie leider auch auf Situationen zutreffen, die eher unproblematisch sind und auch für Leute gelten, die selbst in schwierigen Situationen umsichtig, vorsichtig bzw. unproblematisch agieren.

Die müssen da jetzt aber auch leider durch!

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist es nach der StVO verboten,
außerhalb geschlossener Ortschaften ist es nach den Immissionsschutzgesetzen verboten. Und da unterscheiden sich die Länder wieder.

Ist in der Schweiz bis jetzt erlaubt. Rechtlich also kein Problem. Auch sind teilweise die Restaurants noch geöffnet. Einkehren ginge auch noch.

Allerdings sind unsere Infektionszahlen mittlerweile erschreckend hoch. Es wird auch langsam voll in den Notaufnahmen. Mein Chef konnte direkt davon berichten.

Einerseits gibt es hier noch viele Freiheiten, aber es könnte sein, dass wir in den nächsten ein bis zwei Wochen bei unseren Nachbarländern fragen müssen, ob sie unsere Kranken aufnehmen. Könnte sehr peinlich werden.

Die Schweiz hat übrigens eigentlich eine bessere Krankenhausinfrastruktur als Deutschland. Hilft aber nicht, denn auch die ist irgendwann erschöpft. Die nächsten Wochen werden spannend. Wir werden uns wahrscheinlich mächtig blamieren.

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