Motorradfahren im 2. Lockdown?

Hallo liebe Gemeinde!

Zu Beginn des 1. Lockdown war Motorradfahren, also das fahren ohne triftigen Grund, ja zumindest zeitweise nicht erlaubt bzw. wurde dringend davon abgeraten mit teilweise hanebüchenen Argumenten... Wie ist das denn nun im aktuellen 2. Lockdown? Gibt es dazu verlässliche, seriöse Infos? Im März/April war das zumindest in Bayern recht undurchsichtig. Verschiedenste Quellen machten verschiedenste Angaben...

Viele Grüße
Basti

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Zitat:

@komford schrieb am 2. November 2020 um 21:34:12 Uhr:


Auch wenn es Euch egal ist, denke ich, daß es in Bayern wie folgt war/ist:

1. Lockdown: Ausgangsbeschränkung bedeutet man darf nur aus bestimmten Gründen raus. Dann durfte man auch Motorrad oder Auto fahren. Wenn kein bestimmer Grund, dann nicht raus, weder mit Motorradl noch mit Auto.

2. Lockdown: Kontaktbeschränkung bedeutet ich kann so viel fahren wie ich will.

Abgesehen davon: unnützes Fahren ist laut STVO nicht erlaubt. Zum Glück interessiert das niemanden, solange man nicht asozialerweise an einer Stelle immer wieder auf und ab oder im Kreis fährt.

Kleines, aber feines Detail:

Unnützes Hin- und Herfahren INNERHALB GESCHLOSSENER ORTSCHAFTEN ist verboten.

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Da hast Du es gut, hier im hessischen Spessart werden die Straßen fingerdick gestreut, wenn nur die geringste Aussicht auf einen Hauch von Frost besteht. Also im Winter regelmäßig dreimal die Woche.
In den letzten beiden Jahren war der Salzeinsatz extrem, wodurch ich, obwohl kein Bruchstrich, kaum zum Fahren genommen bin...

Das ist meist der Nachteil an den örtlichen Strecken die in der Saison dann aber auch mehr Spaß bereiten.

Hier bei uns ist Schnee selten, auch im Sauerland. Daher fahren ich und viele von meinen Kumpels ganzjährig, nur nicht bei Regen oder wenn doch mal Schnee liegen sollte. Son Muschi-Winterfahrer halt.

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