Motorrad verschieben - Ausserhalb Saison und ohne gültige HU
Hoi BT, lange ist's her!
folgender Sachverhalt. Meine Cagiva steht seit Jahren bei meinen Eltern. Diese haben nun die Wohnung gekündigt und ziehen per Ende Monat aus, d.h. das Töf muss weg.
Nun aber folgende Herausforderungen.
Primo: Das Motorrad ist angemeldet als Saisonkennzeichen 02-11.
Zweio: Die HU ist seit 2016 abgelaufen. Ups.
Terzio: Ich habe kein Fahrzeug mit Anhängerkupplung, keinen Motorradanhänger und zudem 0 Plan wie man ein Motorrad sicher verläden kann, ohne ein virales YT Video zu erzeugen.
Wie bekomm ich das Motorrad sicher an einen anderen Standort - 10 km weit weg.
KZK ist nicht möglich, da keine HU.
HU ist nicht möglich, da Fahrzeug nicht zugelassen.
Oder hat hier jemand einen Bypass?
Das Motorrad ist technisch in gutem Zustand und sollte die HU ohne Umstände bestehen.
Hat jemand eine Idee?
Oder Spass daran, mir im Rhein Neckar Kreis (Weinheim) nächste Woche kurz unter die Arme zu greifen?
Ich freu mich über jeden konstruktiven Tipp!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 21. Januar 2018 um 12:46:52 Uhr:
Für den direkten Weg zur HU braucht man kein Kennzeichen. Aber wenn das nicht auf der Strecke liegt, funzt das nicht.
Ich ergänze: Aber eine Versicherung braucht man - und die ist ja gezahlt. Blöderweise gilt die erst ab Februar wieder während der Fahrt.
_____
Lösungsansatz:
Ich habe gehört es gibt so eine neue Erfindung. Die nennt sich "Abschleppwagen". Manchmal gibt es auch die Variante "Motorradwerkstatt mit eigenem Anhänger und PKW mit Anhängerkupplung".
Beide Erfindungen eignen sich dafür das jemand anderes gegen Bezahlung das Fahrzeug abholt und zu einer Werkstatt bringt.
Dort kann dann auch gleich die HU durchgeführt werden.
Na, das klingt doch nach einem Plan, oder?
Ja, kostet Geld. Aber du hast ja schon einmal die HU-Gebühr gespart. Bis also aktuell finanziell "im Haben". 😉
Grüße, Martin
92 Antworten
Was spricht denn gegen die Idee mit dem gemieteten Sprinter? Ist doch ne Super Sache. Motorrad und Umzug in einem Aufwasch erledigt. Halte ich bisher für den besten Vorschlag.
Das mit der gültigen HU für ein Kurzzeitkennzeichen hat mir dann doch keine Ruhe gelassen.
Um es vorweg zu nehmen: Im vorliegendem Fall keine echte Alternative, zu umständlich und auch nicht gerade billig.
Aber grundsätzlich geht das mit dem Kennzeichen nach wie vor auch ohne gültige HU, da machen die aber echt ein Geheimnis draus.
Geht man auf die offizielle Seite des Straßenverkehrsamtes
https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
steht da erst einmal die Definition. geht man etwas weiter unten auf "benötigte Unterlagen" steht da ua Nachweis über eine gültige HU, ohne wenn und aber.
Geht man auf "Besonderheiten", steht da wieder was von gültiger HU. Entscheidend aber der letzte Satz, geht also auch ohne. Einzelheiten kann ja jeder selbst nachlesen.
Ob das die Leute auf der Zulassungsstelle auch so sehen, ist erfahrungsgemäß noch mal ein anderes Thema. Aber laut Straßenverkehrsamt....
Zitat:
@WeWa2 schrieb am 21. Januar 2018 um 13:57:14 Uhr:
Motorrad abschleppen (z.B. mit Seil) ist nicht mehr erlaubt.
War es auch noch nie
TÜV und Dekra machen keine Hausbesuche für die TÜV Abnahme.
Klingt komisch ist aber so.
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Zitat:
@Chrom666 schrieb am 21. Januar 2018 um 15:37:15 Uhr:
Da wiehert doch mal wieder der Amtsschimmel!
Ich hab schon länger kein Kurzzeitkennzeichen gehabt, aber genau das war doch immer der "Trick". Moped zusammengebastelt, Kurzzeitkennzeichen geholt, ausgiebige Probefahrt und ab zum TÜV. Natürlich hatten die Fahrzeuge keine gültige HU.
Und auch laut offizieller Definition, Zitat STVA:
"Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen, die zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet werden."Und tatsächlich, seit April 2015 verlangen die eine gültige HU. Wozu genau sollte ich ein Fahrzeug mit gültiger HU bei TÜV oder Dekra vorführen? Irgend ein Mensch, der schlauer ist als ich, wird das sicherlich wissen....
Das Problem war das sich zu viele Leute (zumindest laut Meinung der Ämter) ein KZK geholt haben um zb uralte Busse , rauch und Ölspuckende amischlitten, oder irgendwelche Frankensteinumbauten für irgendwelche Events zu nutzen, wo sie genau wissen dasdie Fahrzeuge nie regulär tüv kriegen können.
Hat sich ja auch gelohnt,
Irgendwo nen uralten Bus rumstehen gehabt der auf 500km nen halben Liter Öl verbraucht und zig rostlöcher hat und der Auspuff halbe fehlt.
Alles egal, für wenig Geld KZKdran, 5 Tage Festival und danach wieder hinter die Scheune gestellt.
weit billiger als Mietwagen etc.
Dem hat der Gesetzgeber jetzt einen riegel vorgeschoben aber damit eben auch für normale Leute das Kurzzeitkennzeichen bzw dessen nutzung ziemlich erschwerrt
Zitat:
@stratoman schrieb am 21. Januar 2018 um 16:58:44 Uhr:
Zitat:
@WeWa2 schrieb am 21. Januar 2018 um 13:57:14 Uhr:
Motorrad abschleppen (z.B. mit Seil) ist nicht mehr erlaubt.War es auch noch nie
Doch. Bei meinem 1. Führerschein (Klasse 4) 1968 wurde das angesprochen. Man musste
allerdings das Seil in der Hand halten, um es sofort loslassen zu können. Ich habe dann
auch gesehen, wie so ca. 1972 jemand seine CB 250 so zur Werkstatt brachte.
Zitat:
@Chrom666 schrieb am 21. Januar 2018 um 15:37:15 Uhr:
Und auch laut offizieller Definition, Zitat STVA:
"Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen, die zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet werden."
Diese "offizielle Definition" des StVA (?) ist missverständlich. Wenn man das auf den ersten Blick liest, meint man, das diene zur Erlangung der HU für Fahrzeuge, die keine haben. Geht nicht.
Das könnte man besser und verständlicher formulieren .
Besser als solche Quellen ist meist ein Blick ins Gesetz.
Maßgebend ist die Fahrzeugzulassungsverordung. Die trat am 1.7.2007 in Kraft, die Neufassung am 11. Februar 2011.
In § 16a Abs. 1 FZV heißt es zum Kurzzeitkennzeichen:
Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn
1.
es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
2.
gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,
3.
eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
4.
es ein Kurzzeitkennzeichen führt.
Nicht mit dem roten Kennzeichen nach § 16 FZV verwechseln.
Diese ganze Problematik ist einfach zu verstehen, wenn man sich die Mühe macht, die FZV zu lesen.
Bitteschön:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/FZV.pdf
Zitat:
@tschähnz schrieb am 21. Januar 2018 um 15:47:46 Uhr:
Was spricht denn gegen die Idee mit dem gemieteten Sprinter? Ist doch ne Super Sache. Motorrad und Umzug in einem Aufwasch erledigt. Halte ich bisher für den besten Vorschlag.
Ist zu einfach.
Zitat:
@Chrom666 schrieb am 21. Januar 2018 um 16:51:16 Uhr:
Aber laut Straßenverkehrsamt....
Ich habe nachgeschaut. "strassenverkehrsamt.de" ist eine gewerbliche, werbefinanzierte website und nichts "offizielles". Eine GmbH mit Sitz in Berlin.
Zwar könnte man von den Betreibern solcher websites erwarten, dass sie besser recherchieren, aber - naja, sieht man ja.
Ich finde es bemerkenswert, dass es einer gewerblichen, nicht behördlichen Firma erlaubt ist, das Wort "Amt" im web-Auftritt zu führen, noch dazu in Verbindung mit "Strassenverkehr".
Das ist Leute verarscht.
Insbesondere haften die nicht, wenn jemand das glaubt, was er da liest und dafür sanktioniert wird.
Da gebe ich dir recht, hab mich irreführen lassen. Hätte mir auffallen können, heißt das Straßenverkehrsamt doch Straßenverkehrsbehörde.
Andererseits habe ich definitiv ein nach 2011 Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU gehabt, nicht bei Ebay gekauft sondern von der örtlichen Zulassungsstelle zugeteilt bekommen. Damals noch ohne Einschränkung auf den Zulassungsbezirk. Wäre dann ja laut FZV nicht möglich, aber ich bin kein Jurist und dann ist "mal einfach im Gesetz lesen " auch nicht immer so ganz einfach
Ja. Das Lesen von Vorschriften will gelernt sein, da hast Du Recht.
Und kein Mensch kommt von alleine drauf - wenn er es nicht weiß - dass die Fahrt zum TÜV mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug im §10 FZV geregelt ist, der mit:
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
überschrieben ist und in dem es heißt:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Das wird hier auch immer wieder diskutiert, meist auch nicht vorschriftsbasiert.
Dass Dir das hätte auffallen müssen, dass das keine amtliche Seite ist, sehe ich anders. Man wird mit dem Titel in die Irre geführt. Und das mit voller Absicht.
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 21. Januar 2018 um 17:55:17 Uhr:
Zitat:
@tschähnz schrieb am 21. Januar 2018 um 15:47:46 Uhr:
Was spricht denn gegen die Idee mit dem gemieteten Sprinter? Ist doch ne Super Sache. Motorrad und Umzug in einem Aufwasch erledigt. Halte ich bisher für den besten Vorschlag.Ist zu einfach.
Naja, so einfach auch nicht. Zumindest nicht für jemanden, der noch nie ein Motorrad so befestigt hat, dass es eine kurvenreiche Strecke ohne Umkippen übersteht.
Klingt absurd, geht mir aber so. Aber ich schau mal da zusammen kommt. Meine Eltern packen leider erst dann, wenn meine Sachen schon weg sein müssen.
Schau mal hier:
https://www.youtube.com/watch?v=ltol8U5aJEE
Ist etwas langatmig, zeigt aber wie es grundsätzlich geht. Einfacher wird es, wenn ein Zweiter das Motorrad zusätzlich hinten schiebt/führt.
Da es immer mehrere Wege gibt, ist das nicht die ultimative Lösung, aber eine Lösung.
Wesentlich ist, dass das Motorrad mit einem kräftigen Spanngurt in die Federn gezogen wird. Das verhindert, dass es bei Bodenwellen plötzlich auf der Ladefläche herumspringt. Und wie sportlich Du letztendlich die 10km kurvenreiche Strecke mit dem Transporter fährst, ist ganz alleine Dir überlassen.
Die Anleitung fürs festzurren mit 3 bändern findest du in weniger als 10s im netz.
Mir scheint das das pokern darauf hinauslaufen soll, dass einer für dich die Arbeit macht...
Gerade mal mit meinem Kumpel telefoniert, bei ihm kommt der TÜV Nord nach Hause. Die regeln das telefonisch vom Termin her und es ist wohl so, dass der Prüfer kaum Umweg machen muss. Kostete bei ihm auch nichts extra.
Der baut das irgendwie so ein, dass es passt.
Ist wohl eine ziemlich individuelle Sache, vielleicht einfach mal bei den umliegenden TÜV-Vereinen nachfragen was geht.