Motorbremse nicht mehr zeitgemäß?
Moin,
ich war letzte Woche in der Rhön im Urlaub. Viel Landstraße dort, hügelig bis bergig (zumindest für meine norddeutschen Verhältnisse), Steigungen bis 14%, kurvig.
Ich habe bei meinem Auto mit stufenloser Automatik dann oft in den manuellen Modus geschaltet, wo Schaltstufen simuliert werden und den passenden Gang für die Bergabfahrt ausgewählt. Also mit Motorbremse den Berg runter, so zwischen 3000 und 4000 Umdrehungen. Damit konnt eich die Geschwindigkeit gut halten, habe nur ab und an vor Kurven mal kurz auf die Bremse treten müssen.
So habe ich das gelernt (bergab den Gang, den man auch bergauf fahren würde) und so praktiziere ich das auch, wenn ich denn mal in bergigen Regionen unterwegs bin.
Allerdings sah ich viele Autofahrer (und das waren Einheimische größtenteils), die oft über lange Strecken permanent auf der Bremse standen, wenn es bergab ging. Kein Einzelfall, sonder eher die Regel.
Dasselbe konnt eich vor einiger Zeit bei einer Fahrt durch den Harz beobachten.
Daher meine Frage: Wie handhabt ihr das? Fußbremse oder mit Motorbremse arbeiten, wenn es möglich ist?
Ist es noch zeitgemäß? Die Bremsanlagen werden ja auch imemr leistungsfähiger und oft müssen Komponenten sogar ersetzt werden, weil die Bremse im Alltag viel zu gering belastet wird.
Ich mache mir weniger Sorgen um eine Überhitzung, eher geht es mir darum, unnötigen Verschleiss zu vermeiden, auch wenn eine Woche im jahr bei mir vermutlich kaum was ausmacht in der Gesamtlebensdauer der Bremsen.
Beste Antwort im Thema
Motorbremse wo immer es geht und Sinn macht. Die ist zeitlos. 😉
277 Antworten
Zitat:
@Tacob schrieb am 3. September 2020 um 08:25:17 Uhr:
Verstehe das alles nicht, wenn ich den Tempomat einstelle hält der die Geschwindigkeit, egal ob bergauf oder bergab. Noch nie Probleme gehabt.
Ich denke das kommt auf den Tempomat an.
Meinem Zweiten, ein 17 Jahre alter Alhambra - Schaltgetriebe, ist es ziemlich wurscht wenn der Tempomat drin ist. Er bremst nur in geringem Maße runter, da muß ich schon mehr mit der Motorbremse arbeiten.
Da ich im Süden Bayerns zuhause bin habe ich natürlich auch die dementsprechenden Bergfahrten, und bei diversen Abfahrten haut das mit dem Tempomat halt nicht mehr hin.
Eine "bergige" Autobahn schafft er aber allemal.
Zitat:
@diezge schrieb am 3. September 2020 um 18:04:18 Uhr:
Es muss also nicht immer sein, dass jemand falsch fährt, wenn das Bremslicht aufleuchtet. Dagegen mache ich mir Sorgen, wenn hier über das technische Verständnis von Autobesitzern gesprochen wird aber dann Bremsbänder in Verbindung von Automatikgetrieben erwähnt werden...
Weshalb sollten Bremsbänder nicht erwähnt werden?
Zitat:
@diezge schrieb am 3. September 2020 um 18:04:18 Uhr:
Dagegen mache ich mir Sorgen, wenn hier über das technische Verständnis von Autobesitzern gesprochen wird aber dann Bremsbänder in Verbindung von Automatikgetrieben erwähnt werden...Grüße,
diezge
Wieso?
Frag ich mich auch. Bei meinem seligen Ford Granada Automaik war damals auch von Bremsbändern die Rede.
Ähnliche Themen
Also, zu Retarder/ Motorbremse und Bremsleuchten.
Zunächjst, Motorbremse im Sinne von "Fuss vom Gas" löst natürlich keine Bremsleuchte aus!
Zu Retarder, Auspuffklappenbremse, Jake-Brake: Was hinten am Fahrzeug leuchten muss ist in §53 StVZO geregelt. §41, Abs 7 StVZO sagt das die Bremsleuchten nur beim Einsatz der mechanichen Betriebsbremse Leuchten muss... also die Bremse die auf die Räder geht. Daraus abgeleitet gilt: Die Bremslichter dürfen bei Einsatz sekundärer Bremssysteme leuchten, müssen aber nicht.
i.d.R. sind diese sekundären Systeme mehrstufig ausgelegt... dabei lassen die Hersteller in der ersten Stufe die Bremslichter nicht leuchten da die erste Stufe primär nicht zum verringern der Geschwindigkeit dient sondern zu halten der Geschwindigkeit. In den weiteren Stufen leuchtet es da hier von einer Geschwindigkeitsreduzierung auszugehen ist.
Nicht zwangsläufig.
Ab einer Abbremsung von soundsoviel Prozent MUSS das Bremslicht angehen, auch bei Dauerbremsen.
So ein Retarder kloppt schon ordentlich rein. Da kann bei nasser Fahrbahn ganz schnell mal die Antriebsachse blockieren! Im Winter ist Retarder ganz tabu.
Achso, wer mal wirklich wissen will, wie gut seine Motorbremsleistung ist, beschleunigt einfach mal den 2. Gang voll aus, bis zum Begrenzer und lässt dann schlagartig das Gaspedal los. Damit kann man schon arbeiten. Da braucht man, bei vorrauschauender Herangehensweise, an kaum einem Gefälle die Fußbremse.
Es empfiehlt sich aber, bei einem Handschalter den Motor VOR dem herunterschalten schonmal auf Drehzahl zu bringen. Das ist sonst ein Schlag in den Nacken für die Kupplung.
Zitat:
@Bamako schrieb am 3. September 2020 um 19:25:55 Uhr:
Nicht zwangsläufig.
Ab einer Abbremsung von soundsoviel Prozent MUSS das Bremslicht angehen, auch bei Dauerbremsen.
Wo steht das??? Ich hab in der StVZO nur die beiden zitierten §§ gefunden... und die sagen nicht das ab einer Bremsverzögerung von...
§§53 Abs 2 sagt:
2) 1Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. 2Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. 3Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. 4Bremsleuchten sind nicht erforderlich an...
Da steht auch nix von "ab einer Verzögerung von" Und sie Dürfen... aber müssen nicht!!!
Mir wurde das zumindest einmal in einer Mercedes Nutzfahrzeugwerkstatt so erklärt.
Praktische Erfahrung: abbremsen mit Retarder auf Stufe 6, je nach Gewicht, Gefälle etc ziemlich heftige Abbremsung. Bei geringerer Abbremsung ging kein Bremslicht an, bei höherer ging es an. In diesem Kontext habe ich das in der Werkstatt nachgefragt.
Ja, das macht ja auch Sinn, und so machen es die Hersteller auch... Und das finde ich richtig.
Lt. StVZO ist das aber nicht zwingend notwendig... naja, die StVZO bräuchte an vielen Stellen mal eine Anpassung an moderne Zeiten... Aber wir sehen ja gerade an der STVO was dabei rauskommt wenn man Politiker sowas machen lässt... Also besser Finger weg und Vernunft walten lassen ;-)
Womöglich habe ich das auch falsch interpretiert. Evtl war auch gemeint, dass das Herstellerseitig so sein muss.
Wenn's nicht in der StVZO steht, ist es auch nicht vorgeschrieben da geb ich dir absolut Recht.
Zitat:
@Bamako schrieb am 3. September 2020 um 19:25:55 Uhr:
Achso, wer mal wirklich wissen will, wie gut seine Motorbremsleistung ist, beschleunigt einfach mal den 2. Gang voll aus, bis zum Begrenzer und lässt dann schlagartig das Gaspedal los. Damit kann man schon arbeiten. Da braucht man, bei vorrauschauender Herangehensweise, an kaum einem Gefälle die Fußbremse.
Eierst du dann den ganzen Berg mit der Geschwindigkeit runter die der Gang vorgibt ?
Oder wechselst du mal zum dritten um schneller zu werden, wieder zum zweiten um wieder langsamer zu werden, oh eine Serpentine ab in den ersten zum weiter runterbremsen ?
Mit der Motorbremse auf die Spitzkehre zu, danach Hochschalten, rollen lassen, rechtzeitig wieder runterschalten vor der nächsten Spitzkehre, repeat.
Natürlich bleibt man NICHT die ganze Zeit im zweiten.
Zitat:
@zhnujm schrieb am 3. September 2020 um 19:47:16 Uhr:
Zitat:
@Bamako schrieb am 3. September 2020 um 19:25:55 Uhr:
Achso, wer mal wirklich wissen will, wie gut seine Motorbremsleistung ist, beschleunigt einfach mal den 2. Gang voll aus, bis zum Begrenzer und lässt dann schlagartig das Gaspedal los. Damit kann man schon arbeiten. Da braucht man, bei vorrauschauender Herangehensweise, an kaum einem Gefälle die Fußbremse.Eierst du dann den ganzen Berg mit der Geschwindigkeit runter die der Gang vorgibt ?
Oder wechselst du mal zum dritten um schneller zu werden, wieder zum zweiten um wieder langsamer zu werden, oh eine Serpentine ab in den ersten zum weiter runterbremsen ?
Wenn Du mit 40 Tonnen unterwegs bist machst Du das genau so!!!!
Also bei Elektrofahrzeugen, die mittels Rekuperation bremsen können, gilt:
- unter 0,7 m/s2 darf kein Bremslicht leuchten
- über 0,7 m/s2 darf das Bremslicht leuchten, muß aber nicht
- über 1,3 m/s2 muß das Bremslicht leuchten
Zitat:
@Bamako schrieb am 3. September 2020 um 19:46:30 Uhr:
Wenn's nicht in der StVZO steht, ist es auch nicht vorgeschrieben da geb ich dir absolut Recht.
Man sollte nicht ignorieren das die StVZO längst nicht mehr die Relevanz hat die sie mal hatte. Wenn die Kiste eine EU-Zulassung hat, also seit knapp 20 Jahren so gut wie Alle, gelten die EU-Zulassungsrichtlinien und da kann auch mal was Anders gefordert sein als in der StVZO, bzw Zusätzliches.