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Motor erneuert beim Phaeton V8

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 13. Dezember 2011 um 10:54

hallo,

ich habe seit einem jahr einen phaeton V8.

gekauft hab ich das fahrzeug mit "mortor erneuert bei 103500 km"

das fahrzeug hat jetzt 136tkm - bei der inspektion musste der schon lose keilriemen erneuert werden.

nun meine frage - was heist denn motor erneuert? meiner ansicht nach müsste da ja alles ausser die anbauteile neu sein???

laut historie wurde nur der rumpfmotor und 2 zylinder erneuert - was meint ihr dazu??

ich habe das fahrzeug beim verkäufer, einem vw haus in berlin, gehabt um die undichtigkeit am getriebe zu beseitigen (bei 130tkm). es wurde wohl nur abgedampft....

bei der inspektion haben 3-4 liter getriebeöl gefehlt, das getriebe rappelt nun wenn es von 3 zu 4 und von 4 zu 5 unter last schaltet (vorwiegend berg auf).

am liebsten würd ich nun das fahrzeug zurückgeben - was nicht ohne anwalt geht...

was mein ihr zu dem fall - habt ihr tipp´s für mich???

danke

Beste Antwort im Thema

Erstens kann ich Dir nicht empfehlen, Deine Informationen darüber, ob und wie Du eventuell Dein Fahrzeug zurückgeben kannst, aus dem Internet zu beziehen. Weit besser ist es, sich von einem Fachmann, von einem kundigen Rechtsanwalt, beraten zu lassen. Das kostet zwar Geld, falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, bewahrt Dich aber vor oft teuren Fehlern.

Zweitens könnte man vielleicht von einem anderen Freundlichen erfahren, was tatsächlich am Motor gemacht wurde, indem der in die Fahrzeughistorie schaut. Eventuell könnte auch die Fahrt zum KFZ-Sachverständigen sinnvoll sein, wobei man hier zunächst klären sollte, was eine Begutachtung Deines Fahrzeugs kostet.

Allerdings würde ich nicht den zweiten Schritt vor dem ersten (Anwalt) tun.

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Rückgabe dürfte erstmal so einfach nicht sein. Aber es sollte doch die Sachmängelhaftung greifen. Als Keyword in eine Suchmaschine eingeben, dann findest Du juristische Informationen zur Sachmängelhaftung. Das Thema wurde auch hier schon intensiv diskutiert.

Themenstarteram 13. Dezember 2011 um 14:34

danke für die schnelle antwort, die haftung ist mir eigentlich schon klar, und dass ich da ohne anwalt nicht weiterkomme auch.

ich weiss alerdings nicht ob ich nun einen neuen motor drin habe ohne neuen zahnriemen, da der laut vw nicht zu nem neuen motor gehört - was ich als leihe nicht verstehe...

Erstens kann ich Dir nicht empfehlen, Deine Informationen darüber, ob und wie Du eventuell Dein Fahrzeug zurückgeben kannst, aus dem Internet zu beziehen. Weit besser ist es, sich von einem Fachmann, von einem kundigen Rechtsanwalt, beraten zu lassen. Das kostet zwar Geld, falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, bewahrt Dich aber vor oft teuren Fehlern.

Zweitens könnte man vielleicht von einem anderen Freundlichen erfahren, was tatsächlich am Motor gemacht wurde, indem der in die Fahrzeughistorie schaut. Eventuell könnte auch die Fahrt zum KFZ-Sachverständigen sinnvoll sein, wobei man hier zunächst klären sollte, was eine Begutachtung Deines Fahrzeugs kostet.

Allerdings würde ich nicht den zweiten Schritt vor dem ersten (Anwalt) tun.

Zitat:

Original geschrieben von hhkov8

Erstens kann ich Dir nicht empfehlen, Deine Informationen darüber, ob und wie Du eventuell Dein Fahrzeug zurückgeben kannst, aus dem Internet zu beziehen. Weit besser ist es, sich von einem Fachmann, von einem kundigen Rechtsanwalt, beraten zu lassen. Das kostet zwar Geld, falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, bewahrt Dich aber vor oft teuren Fehlern.

Zweitens könnte man vielleicht von einem anderen Freundlichen erfahren, was tatsächlich am Motor gemacht wurde, indem der in die Fahrzeughistorie schaut. Eventuell könnte auch die Fahrt zum KFZ-Sachverständigen sinnvoll sein, wobei man hier zunächst klären sollte, was eine Begutachtung Deines Fahrzeugs kostet.

Allerdings würde ich nicht den zweiten Schritt vor dem ersten (Anwalt) tun.

Die Historie Deines eigenen, auf Dich zugelassenen, Fahrzeuges sollte dir jede VW Niederlassung vollständig ausdrucken können / müssen ! Es handelt sich um "DEIN Fahrzeug" und um die Dinge, die im Laufe seines Fahrzeuglebens bis zum Zeitpunkt des Ausdruckens gemacht / vermerkt worden sind, an dem Fahrzeug ! Somit der gern genommene Vorwand "Datenschutz und dürfen wir das Chef" nicht greif, da es sich um eine Sache und nicht um Info´s über Dritte handelt! Meist reicht aber schon freundliches Fragen danach !

Der VW-Partner muss dies nicht und darf dies auch nicht. Die Reperaturhistory ist eigentlich nur für den internen Gebrauch.

na dann....scheine ich ja alles richtig gemacht zu haben ! Habe sie ohne Probleme erhalten aus vorher beschriebenen Gründen !

Ja es gab mal ne Zeit wo dies viele gemacht haben, doch jetzt steht auf jedem Ausdruck der Benutzer mit drauf, so ungefähr wie ein Wasserzeichen, um dann zu gucken wer die Daten raus gerückt hat. Deswegen sind jetzt die VW-Partner vorsichtiger als vorher.

Zitat:

Original geschrieben von m,m

Ja es gab mal ne Zeit wo dies viele gemacht haben, doch jetzt steht auf jedem Ausdruck der Benutzer mit drauf, so ungefähr wie ein Wasserzeichen, um dann zu gucken wer die Daten raus gerückt hat. Deswegen sind jetzt die VW-Partner vorsichtiger als vorher.

Wenn mein Händler die Historie meines Fahrzeugs nicht auf meinen Wunsch hin raus gerückt hätte, dann wäre ich mir sicher das er was zu verbergen hätte, und ich wäre sofort in eine andere Werkstatt gefahren. Meiner hat sie aber auch ohne Probleme ausgedruckt und mir ausgehändigt.

am 13. Dezember 2011 um 18:04

Hallo,

den Verkäufer in die Haftung zu nehmen dürfte schwierig werden, denn wenn Du das Fahrzeug ein Jahr in Haltung hast sind die 6 magischen Monate rum wo alle Mängel dem Verkäufer aufgehalst werden. ( Beweislastumkehr ). In den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer beweisen das der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war, danach ist der Kunde am Zug. Beides ist sehr schwierig, meißt nur mit teuren Gutachten und ohne RSV eine riskante Aktion.

Gruß WG5

Mein Freundlicher hat mir die Historie zwar nicht ausgedruckt, ich durfte ihm aber freundlicherweise über die Schulter schauen, als er sie sich auf dem Bildschirm ausführlich ansah. Und ich bin sicher, er wird das bei Bedarf jederzeit wiederholen.

Er sagte mir, er dürfe sie nicht ausdrucken.

Themenstarteram 19. Dezember 2011 um 13:58

so - die sache ist jetzt beim anwalt.

da ich rechtschutzversichert bin läuft wohl das volle programm incl. gutachter.

interessant ist immer noch ob jemand weiss / belegen kann, dass bei einem neuen motor laut vw auch n neuer zahnriemen drangehört?

und die historie hab ich nicht ausgedruckt bekommen.

am 19. Dezember 2011 um 16:23

Die Frage ist natürlich, was der unbedarfte Kunde unter der Aussage "Motor erneuert" verstehen darf. Denn dies wäre auch geschuldet. Was du beschreibst, entspricht einer gewöhnlichen Reparatur, derweil ich wohl davon ausgehen würde, dass es sich anhand der Beschreibung um einen tatsächlich neuen, oder zumindest generalüberholten Motor handelt. Darüber mag man jedoch streiten dürfen. Nach meinem Dafürhalten dürfte jedoch der Einbau eines neuen Motors eine zugesicherte Eigenschaft darstellen, die das Fahrzeug offenbar nicht aufweist. Danach ist das Fahrzeug mangelhaft i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB mit der entsprechenden Konsequenz. Die Frage der Beweislastumkehr aus § 476 BGB stellt sich in diesem Fall wohl nicht, dürfte daher unproblematisch sein. Ich sehe hier durchaus Möglichkeiten. Um so besser, dass du auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kannst, damit kannst du die Angelegenheit gelassen angehen.

Viel Erfolg!

Zitat:

nun meine frage - was heist denn motor erneuert? meiner ansicht nach müsste da ja alles ausser die anbauteile neu sein???

Es scheint sich hier mal wieder um eine "Wortfalle" zu handeln. Als geradeaus denkender Mensch ist man der Meinung, es wäre der Motor erneuert worden.

Bei näherer Betrachtung stellt sich aber heraus, dass nur Erneuerungen am Motor vergenommen wurden. Weniger verkaufsförndern hätte man auch schreiben können (müssen?): "Instandsetzung des Motors bei km....)

Ob die freundliche Umschreibung "Motor erneuert..." für eine kapitale Reparatur am Motor branchenüblich und zuläsig ist - oder ob es eine (arglistige?) Täuschung des Käufers darstellt, müssen wohl letztlich Sachverständige und/oder Richter entscheiden.

Ich wünsche Dir in der Angelegenheit viel Erfolg. Bei der Wahl Deines Anwalts wünsche ich Dir eine glückliche Hand. Wäge Dich nicht in dem Glauben, dass der Anwalt automatisch alles in Deinem Sinne regelt. Halte regelmäßig Kontakt und lass Dich informieren - schriftlich! Es gibt nämlich leider auch in der Zunft der Anwälte solche, die einen sehr laxen Job machen, dem Mandanten wenig dienlich sind und hinterher natürich von nichts wissen wollen.

Zitat:

Original geschrieben von m,m

Ja es gab mal ne Zeit wo dies viele gemacht haben, doch jetzt steht auf jedem Ausdruck der Benutzer mit drauf, so ungefähr wie ein Wasserzeichen, um dann zu gucken wer die Daten raus gerückt hat. Deswegen sind jetzt die VW-Partner vorsichtiger als vorher.

Das ist schon ein starkes Stück !!!

Es geht um die Macken und Fehler eines Fahrzeuges, daß sollte von VW positiv vermarktet werden dass man die lückenlose Historie zur Verfügung stellen kann.

Alles Andere führt zum Vertrauensverlust zwischen Kunde und Hersteller/Autohaus.

Außerdem vermutet ein Kunde dass hier Fehler und Qualitätsmängel verheimlicht werden sollen.

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