Mondeo MK1 ruckeln bei 195Km/h

Ford Mondeo Mk1 (GBP,BNP)

Hallo Mondeofahrer,

bin eben auf der Autobahn gewesen (längeres Stück). Zu anfang bin ich so 120-160 gefahren. Nach 10Km hab ich dann auf ca.195(Tacho210) beschleunigt und fuhr einige Kilometer so. Irgendwann fing er dann das Ruckeln an. Tank war halb voll. Bin dann auf 160 runter und fuhr ca. 5Km so weiter. Dann war auch ruhe. Manchmal fängt er auch beim starken Beschleunigen das Ruckeln an. Liegt das am benzinfilter? Danke im Vorraus für eure Hilfe

Gruß
Ghia02

Beste Antwort im Thema

Ich frage mich, ob ich mir es leisten soll auf ernsthafte Diskussion mit Ghia02 einzugehen, weil er wohlmöglich aus MT rausgeworfen wird.

Ich gebe ein Hinweis warum: Mein "Fachwissen" konnte ich aus der Praxis erlernen, bei Ghia02 ist es stures lesen und schreiben (copy& paste).

Das ist typisch beratungsresistenz: kommen die "profis" und erzählen was, hört der Laie nicht darauf.

Soviel dazu, warum ich mich hier verziehen sollte 😕 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von bstid20


Wollt ihr die Formel wissen? Jede Geschwindigkeit, 10% jeweils davon + 2-4 km/h

So ist es nunmal, bei neuen Wagen gibt weniger Toleranz die meisten gehen sogar sehr genau! Mein tacho weichte früher sehr weit ab.... Bis ich es neu justiert hatte, 60 tacho sind real 57,7 km/h. 100 sind echte 94.
240 tacho sind 230 real.

Gesetzliche Vorschriften

Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.

Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).

Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.

Danke für die wiederholung, das wusste ich bereits.

Zitat:

Original geschrieben von bstid20


Danke für die wiederholung, das wusste ich bereits.

Bitte schön, nicht das du es vergisst.😉

zickenkrieg nach 00:00 Uhr
wie immer

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Zitat:

Original geschrieben von FM1909


zickenkrieg nach 00:00 Uhr
wie immer

Nöö, ich hab das nett gemeint. Und bstid20 wird das auch so verstanden haben.🙂

Hmm jo. 😁

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