Mondeo mk1 hinten tiefer als vorn

Ford Mondeo Mk1 (GBP,BNP)

Hallo, ich habe meinen mondeo mk1 vor 2 tagen tiefergelegt, ich habe orginale Dämpfer und Flick Federn verbaut. jetzt habe ich hinten 35mm und vorn hat es nur 10bis 15mm gebracht.
Meine Frage :
habe ich da was falsch gemacht
und legt sich das evtl noch oder was kann man da machen?
Wäre cool wenn mir da wer helfen kann.

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mholzmichel



Zitat:

Original geschrieben von Mellis Mondeo !


nichts für ungut, aber wenn du da was abflext...gefährdest du nicht nur dich..sondern vor allem andere verkehrsteilnehmer!
Vor allem wenn sie keine Schutzbrille tragen😁😁😁

was ist eigentlich los mit dir ? da kommen ja nur noch dumme sprüche in letzter zeit...was soll der mist ?

Zitat:

Original geschrieben von butzimondeo



Zitat:

Original geschrieben von Mondi_Fan

Naja dann hoffen wir andern Autofahrer mal das wir nicht auf der Strasse sind wenn so ein Auto unterwegs ist

eine gefahr beim besteht "nur" wenn man wie gesagt z.b. die original federn kürzt-zuviel kürzt und die originalen dämpfer verwendet sodas der dämpfer eben durchschlägt.

tieferlegungsfedern haben in der regel die ersten windungen ganz "fein" gewickelt mit der aufgabe die federvorspannung zu gewährleisten. kürzt man diese z.b. um 1ne windung,kommt das fahrzeug um das maß der feder-stahlstärke tiefer (zirka 1cm...) die vorspannung sollte nat vorhanden bleiben,daher ist meist ein weiteres kürzen des dämpfers nötig (sportdämpfer)

klar,am besten nat ein fahrwerk wo alles passt,geht aber oft nicht immer wie gewünscht.

und nat ist zum beachten das die betriebserlaubnis erlischt!!

Jegliches kürzen der Federn führt zum Erlöschen der BE! Selbst ein Unfall an dem du nicht schuld bist, kann sehr teuer werden! Denn dann kann dich der Unfallgegner verklagen, da du mit dem Fahrzeug garnicht im öffentlichen Verkehrsraum hättest sein dürfen.

Auf deinem Schaden bleibst du zu 100% sitzen, das andere Auto musst ggf. auch noch bezahlen. (Von Personenschäden oder Schmerzensgeldklagen mal abgesehen!)

MfG

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