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Mondeo mit Frontschaden

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 13:51

Hey hallo

Ich habe einen Mondeo gekauft und danach festgestellt das das Frontend nicht wirklich ok ist. Stoßstange hat nen riss aber der querträger ist übel mitgenommen. Scheinwerfer usw sind ok. Das Auto fährt schon mindestens 5 Jahre so rum. Denkt ihr das ist ok so? Würde gerne ein Bild hochladen aber die App mag wohl nicht so.

Grüße Julian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gobang schrieb am 26. Dezember 2015 um 13:13:46 Uhr:

Die Frage ist doch: Warum sollte man den Bügel bei dem Fahrzeugalter überhaupt erneuern.

Etwas Rostschutz drauf und für die einwandfreie Optik die Stoßstange richten und gut.

Das ist doch nicht Dein Ernst, das ist überhaupt keine Frage. Die Optik ist zweitrangig. Die Funktion tragender Teile sicherzustellen ist vorrangig.

1.Der Bügel ist normal gerade, jetzt isser krumm. Die Bauteillänge ist bleibt die selbe, d.h. die gerade Linie ist jetzt kürzer. Er zieht irgendein Teil der Fahrwerksgeometrie aus dem Maß. Vielleicht bricht das Fahrzeug beim Bremsen dann mal aus. Vielleicht rubbeln sich nur die Reifen in Rekordzeit ab. Vielleicht springt mal die Haube auf. etc.

2.Die Verformung ist Folge unbekannter einwirkender Kräfte. Vielleicht haben die auch an tragenden teilen Formungen oder Nähte geöffnet oder geschwächt oder angerissen. Vielleicht steht auhc nur der Kühler unter Spannung und reiß demnächst mal wenn man es überhaupt nicht brauchen kann. Vielleicht ist es auch nur der Ladeluftkühler oder man verliert eines der Formrohre der Ladeluftführung. Vielleicht fällt auch der Motor auf einer Seite runter, weil eines der Lager abgerissen ist. Vielleicht passiert auch gar nix. Wer weiß das schon.

Wenn man nur nach der Optik ginge, müßte man auch keine Bremsbeläge erneuern "bei dem Fahrzeugalter". Dann funkts halt ein bissl beim Bremsen. Hauptsache die Felge ist sauber.

Mensch, wenn man das so hört; Euren Kisten möcht ich im Straßenverkehr nur im LKW hoch oben sitzend begegnen oder im Fahrzeug MLC 44 aufwärts :-).

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Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 13:52

So jetzt geht's.

Wo hast du den gekauft?? Händler oder privat? Versteh ich das richtig das du den als Unfallwagen oder mit Hinweis auf Unfallschaden gekauft hast?

Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 14:05

Hab den Wagen von nem älteren Herren gekauft ich vertraue mal darauf das er von dem Blechschaden nix wusste. Im Kaufvertrag steht unfallfrei mit riss in der Stoßstange. Kühler schloss usw sind in Ordnung.

ein verschwiegener oder verdeckter Unfallschaden berechtigt unter Umständen zur Rückabwicklung und oder Kaufpreisminderung. So wie ich das sehe wird nicht nur der Prallkörper und Stossstange einen weg bekommen haben. Hier sollte eine Fachwerkstatt eine Aufnahme/ Untersuchung tätigen.

den nicht zu merken , dann muss schon ein anderer gefahren sein :confused:

Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 14:13

Ja denke ich auch. Hab 1650 Euro gezahlt. Ich denke wenn der Typ mir nochmal 300 zurückgibt wäre das ok oder?

Zitat:

@Julianmondeomk3 schrieb am 24. Dezember 2015 um 15:13:28 Uhr:

Ja denke ich auch. Hab 1650 Euro gezahlt. Ich denke wenn der Typ mir nochmal 300 zurückgibt wäre das ok oder?

da solltest du die Werkstatt fragen.

Zitat:

@Julianmondeomk3 schrieb am 24. Dezember 2015 um 15:13:28 Uhr:

Ja denke ich auch. Hab 1650 Euro gezahlt. Ich denke wenn der Typ mir nochmal 300 zurückgibt wäre das ok oder?

Sieht nach nem Rammstoß "unter der Gürtellinie aus". Möglicherweise its jemand dem Opa draufgeknallt und man hat "bloß nen Riss im Stoßfänger" gesehen.

Da wär ich sehr vorsichtig. Bei dem Ausmaß ist die Geometrie im vorderen Teil uU betroffen. Das kann Auswirkungen bis in alle möglichen Ecken haben, Zb auf diverse Schweißnähte, die Radgeometrie, Lager der Aufhängungen, Motorlager etc. .

Bei so einem Aufprall wirken Kräfte, abhängig davon ob der Wagen auf jemand oder jemand auf den Wagen drauf ist.

Den Riss in der Stoßstange hat er ja angegeben.

Und dass die den Riss nicht einfach von selbst entwickelt ist ja auch klar. Von daher kann man nicht von Verschweigen eines Unfalls oder gar arglistiger Täuschung sprechen.

Rechtlich gesehen, hätte man sich vor der Preisverhandlung den Schaden dann schon genauer anschauen müssen.

Aber fragen kostet natürlich nichts. Ich persönlich käme mir da aber schon etwas unverschämt vor und würde wohl nicht nochmal antanzen. 1650€ scheint dafür ja auch noch kein überzogener Preis gewesen zu sein.

Zitat:

@Julianmondeomk3 schrieb am 24. Dezember 2015 um 15:13:28 Uhr:

Ja denke ich auch. Hab 1650 Euro gezahlt. Ich denke wenn der Typ mir nochmal 300 zurückgibt wäre das ok oder?

Ne!

Das wird er nicht machen, wenn der Wagen an sich zufrieden läuft dann lass es dabei.

Das einzige ist das Du den Abschlepphaken nicht rein bekommst....

Ab zum Schrott und einen anderen Bügel kaufen (ca 30€) dann die Stoßstange ab und diesen Tauschen.....fertig!

Mfg

 

Zitat:

@Overlord schrieb am 25. Dezember 2015 um 13:01:02 Uhr:

Zitat:

@Julianmondeomk3 schrieb am 24. Dezember 2015 um 15:13:28 Uhr:

Ja denke ich auch. Hab 1650 Euro gezahlt. Ich denke wenn der Typ mir nochmal 300 zurückgibt wäre das ok oder?

Ne!

Das wird er nicht machen, wenn der Wagen an sich zufrieden läuft dann lass es dabei.

Das einzige ist das Du den Abschlepphaken nicht rein bekommst....

Ab zum Schrott und einen anderen Bügel kaufen (ca 30€) dann die Stoßstange ab und diesen Tauschen.....fertig!

Mfg

dann kann auch die Stoßstange neu. Dennoch würde ich erstmal eine Bestandsaufnahme durchführen lassen.

Privat gekauft ist immer schwieriger. Must ja nicht gleich mit Anwalt etc. auffahren.

Zitat:

@Reaven145 schrieb am 25. Dezember 2015 um 13:15:36 Uhr:

Zitat:

@Overlord schrieb am 25. Dezember 2015 um 13:01:02 Uhr:

 

Ne!

Das wird er nicht machen, wenn der Wagen an sich zufrieden läuft dann lass es dabei.

Das einzige ist das Du den Abschlepphaken nicht rein bekommst....

Ab zum Schrott und einen anderen Bügel kaufen (ca 30€) dann die Stoßstange ab und diesen Tauschen.....fertig!

Mfg

dann kann auch die Stoßstange neu. Dennoch würde ich erstmal eine Bestandsaufnahme durchführen lassen.

Privat gekauft ist immer schwieriger. Must ja nicht gleich mit Anwalt etc. auffahren.

Für die paar Kröten? Da freut sich nur der Anwalt!

 

Stoßstange mit Riss, vielleicht etwas nachlaminieren und drüber pusten!

 

Oder so lassen!

Zitat:

@Julianmondeomk3 schrieb am 24. Dezember 2015 um 14:52:10 Uhr:

So jetzt geht's.

Hallo!

Wie alt ist das Teil, wieviel Km, wieviel Vorbesitzer, hat er angegeben, ob unfallfrei oder nicht?

Wenn es arglistische Täuschung ist, und Du ne Rechtschutz hast, dann würde ich es versuchen. Zuerst aussergerichtlich, wenn dann kein Einlenken mit Gericht drohen.

Und mal im neuen Jahr eine gute Werkstatt aufsuchen. Und das Auto erstmal stehen lassen.

MfG Torsti 99

Egal wie die formalrechtliche Situation ist und die Optik, wichtig ist dass sich jemand mit Sachkunde das Vorderteil anschaut, ob es noch fahrtauglich ist. Der Bogen bekommt seine Biegungslänge von irgendwoher und da isses jetzt kürzer als vorher wo es noch gerade war. Das Problem taucht entweder bei der nächsten starken Belastung (es bricht was und je nach Fahrsituation gehts blöd aus) oder bei einem genau hinschauenden HU-Prüfer auf (keine HU). Beides blöd.

Sonst machen hier alle nen Terz wegen Sicherheit und ausgerechnet da fühlt sich niemand berufen darauf hinzuweisen :-)

Ach so ... mit "Arglist" hat das nix zu tun, nur mit der Haftung für den im Vertrag beschriebenen Zustand des Kaufgegenstands. Wenn "unfallfrei" angekreuzt oder erwähnt wurde dann isses egal was zu dem Stoßfänger geschrieben ist, dann ist die "vertragsgemäße Beschaffenheit" des Kaufgegenstands nicht so wie sie lt Vertrag sein muss wegen des verbogenen Vorderteils. Aber das ist die formale Juristerei, das muss im Einzelfall geprüft werden.

Zitat:

@ermüdungsbruch

Sonst machen hier alle nen Terz wegen Sicherheit und ausgerechnet da fühlt sich niemand berufen darauf hinzuweisen :-)

Nee, habe ich schon darauf hingewiesen.:)

Zitat:

"So wie ich das sehe wird nicht nur der Prallkörper und Stossstange einen weg bekommen haben. Hier sollte eine Fachwerkstatt eine Aufnahme/ Untersuchung tätigen."

und was mögliche rechtliche Fragen anbelangt, sollten die nach einer Untersuchung abgewägt oder unternommen werden. Aber das ist dann Sache des TE

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