Möglichkeiten ein neues EURO5 Fzg. in D zuzulassen? Fzg. befindet sich außerhalb der EU...

...aber in Europa!

Dazu auch die Frage, ob die EURO-Abgasnormen nur in der EU gelten, oder in ganz Europa?

Und könnte ich ggf. ein neues EURO5 Fahrzeug mit Kurzzulassung in Europa, danach in der EU, bzw. Deutschland anmelden?

Oder, wie wäre es, wenn die temporäre Erstzulassung außerhalb von Europa stattfindet, und das Fzg. danach in die EU, bzw. nach Deutschland eingeführt wird...?

-🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 31. August 2018 um 11:33:25 Uhr:


Wo sollte das Problem sein? Ich kann heute in D auch noch Euro 2 anmelden.
Man bezahlt nur andere Steuern!

Berechnung z.B. hier:
https://www.allianz-autowelt.de/kfz-steuer/rechner/

Hier geht es um eine Erstzulassung.

Erstmalige Inbetriebnahme ! Das ist mit einem solchen Fahrzeug nicht möglich. Es wird demnach auch zu Schwierigkeiten kommen, sollte man das Fahrzeug im Ausland zuzulassen. Das Erstzulassungsdatum ist maßgebend.

Ein Kurzzeitkennzeichen wird man auch nicht für dieses Fahrzeug erhalten können. Es hat keine BE und wird nach deutschen Recht auch keine BE mehr bekommen. Somit auch kein Kurzzeitkennzeichen. (siehe gern auch § 16a FZV)

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Also ich wäre da ja vorsichtig.
Auch im nachhinein kann eine Nichtrechtmässigkeit festgestellt werden. Dann kann der komplette Zulassungsvorgang wiederrufen werden.
Siehe z.B. Abgasskandal VW wo die Fahrzeuge ohne Nachrüstung ihre BE verlieren.
Ein Einzelopfer juckt da wohl keinen.
Was passiert z.B. bei der nächsten AU?
Werden dann Vorgaben nach EU5 erwartet zu erreichen oder nach Erstzulassungsdatum?
Kannste den dann eventuel nur 3 jahre fahren und bekommst dann keine Plakette mehr?
Jedenfalls offiziell, wir wissen alle es gibt immer einen Weg.
Moorteufelchen

Also Du brauchst die vollständige Zulassungsbescheinigung(ob die jetzt in Estland aus 2 Teilen besteht wie im Großteil der EU,weiß ich aus dem Stehgreif nicht, kann man im Netz recherchieren), das COC Papier, den EigentumsNachweis und den Nachweis, dass die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt wurde, wenn Du vom deutschen Händler kaufst die Rechnung. Importierst Du den selber,musst Du die Einfuhrumsatzsteuer für Neuwagen selbst an Dein zuständiges FA zahlen.

Zitat:

Paragraph 6 FZV
(5) In Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1b Absatz 2 und 3 des Umsatzsteuergesetzes sind die folgenden Angaben, soweit diese der Zulassungsbehörde nicht bereits vorliegen, zur Übermittlung an die zuständigen Finanzbehörden zu machen und auf Verlangen nachzuweisen:1.

Name und Anschrift des Antragstellers sowie das für ihn nach § 21 der Abgabenordnung zuständige Finanzamt,

Name und Anschrift des Lieferers,

Tag der ersten Inbetriebnahme,

Kilometerstand am Tag der Lieferung,

Fahrzeugart, Fahrzeughersteller (Marke), Fahrzeugtyp und Fahrzeug-Identifizierungssnummer und

Verwendungszweck.

Zu dem was hier schon erwähnt wurde, mit Paragraph 5 FZV hat die Zulassungsstelle die Möglichkeit einem nicht Vorschriftmäßigen Fahrzeug auch nachträglich den Betrieb zu untersagen.
Vielleicht hast ja Glück und es stößt keinem auf.

Bin ja echt mal gespannt um was für ein Unikat es sich denn handelt.

Am Freitag hat ein AH noch einen Ford GT zugelassen, da dieser ab 01.09.18 nicht mehr Zulassungsfähig ist. Vermutlich weiß der Händler auch,dass er für dieses Fahrzeug keine Ausnahme vom KBA bekommt,um den ggf in den nächsten 12 Monaten noch erstmalig zulassen zu können. Jetzt ist ein HalterEintrag drin. Inwieweit dies den Wert mindert weiß ich nicht, nicht ganz meine Preisklasse.

Gruß M

Der Kauf würde direkt in Tallinn abgewickelt werden.
Und ich könnte umsatzsteuerneutral kaufen.

-🙂

Die Einfuhrumsatzsteuer für innergemeinschaftlichen Erwerb musst Du aber trotzdem abdrücken.

Gruß M

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Doppelpost

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. September 2018 um 20:06:20 Uhr:


Die Einfuhrumsatzsteuer für innergemeinschaftlichen Erwerb musst Du aber trotzdem abdrücken.

Gruß M

-🙂

Nein, muss ich nicht...!

-🙂

Kennst beim FA auch einen ?

Gruß M

Nein...!

Habe aber bereits fünf Fahrzeuge aus westlicheren EU-Ländern erworben...!
Und da musste ich fiskaltechnisch nie etwas "abdrücken"...!

-🙂

Neufahrzeuge?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. September 2018 um 21:12:44 Uhr:


Neufahrzeuge?

-🙂

Ja, ausschließlich...!

Mit zwei- und vier Rädern...!

-🙂

Moin Moin !

Zitat:

Nach europäischem Recht kann einem Fahrzeug, das bereist in einem Mitgliedsland zugelassen war, die Zulassung in einem anderen Mitgliedsland nicht verwehrt werden.

Liest man immer wieder , nur leider entbehrt es jeder gesetzlichen Grundlage. Der erste Fehler ist schon "nach europäischem Recht" . Da es gar kein "europäisches Recht " gibt, kann alles daraus angeblich folgende nur falsch sein.

Zitat:

Also Du brauchst die vollständige Zulassungsbescheinigung(ob die jetzt in Estland aus 2 Teilen besteht wie im Großteil der EU,weiß ich aus dem Stehgreif nicht, kann man im Netz recherchieren), das COC Papier, d.............

Auch falsch , das Fzg hat kein COC-Papier ! Es bekommt auch keines! Ein COC-Papier haben Fzge, die eine erfolgreiche Typprüfung nach EG-Richtlinien bestanden haben. Was die ABE in D, ist das COC in der EG! Und hier kommen wir zu der Ursache für die oben angemeckerte falsche Behauptung: Die Typprüfung braucht nur in einem EG -Land durchgeführt werden und gilt dann in allen , d.h. , diese Fzge sind in allen EG-Ländern zuzulassen. Das verstehen anscheinend viele nicht ! Das erste Fzg mit einer EG-Typprüfung war nebenbei die C-Klasse von DB.
Deswegen ist auch die Zulassung in Litauen oder sonstwo in der EG völlig sinnlos. das Fzg müsste erst den dortigen Zulassungsbestimmungen angepasst werden , wird es dann nach D gebracht , bekommt es wieder eine Einzelabnahme , diesmal muss es dann gem. StVZO umgerüstet werden.

MfG Volker

Zitat:

@princeton schrieb am 4. September 2018 um 21:11:49 Uhr:


Nein...!

Habe aber bereits fünf Fahrzeuge aus westlicheren EU-Ländern erworben...!
Und da musste ich fiskaltechnisch nie etwas "abdrücken"...!

-🙂

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

http://www.zoll.de/.../...chaftlicher-erwerb-neuer-fahrzeuge_node.html

Das hat mit Unwissenheit wenig zu tun...!
Und ohne ein korrektes Einhalten der fiskalen Bestimmungen würden die Behördenvertreter auch keine Freigabe für eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 aussprechen...!
Als wissender Unternehmer kann man Kraftfahrzeuge umsatzsteuerneutral erwerben...!

-🙂

Darf ich eine Frage stellen - was genau ist denn an den Fahrzeug (für dich oder allgemein(?)) Denn so besonders?

Hab den Thread mitgelesen, nur keinerlei Ahnung von den Bestimmungen. Wunder mich nur dass du für ein euro 5 Fahrzeug mehr als den Listenpreis zahlen willst und das ganze Risiko/kosten (laut den anderen) tragen willst, weil er besonders ist?

Ist das nicht einfach nur irgendein euro 5 wagen der noch nicht zugelassen ist?

Würde mich nur interessieren was daran jetzt so wertvoll/besonders ist, dass man sogar mehr bezahlt als wenn man ihn damals gekauft hätte (inkl damaligen Rabat).

Klingt so, als müsste man sich nur einen Neuwagen kaufen, den parr jahre unangemeldet rumstehen lassen und dann Gewinn einstreichen.

Sehe da nur den Sinn nicht - wieso dass jetzt so besonders ist.
Würde mich nur interessieren.

Kenne das nur von Oldies wenn die Jahre in der Garage standen, aber bei Neufahrzeugen?:/

Die euro 5 schleudern werden doch gebraucht kaum noch gekauft, wieso dann Unsummen für einen neuen ausgeben?😮

Danach hat man doch ein Fahrzeug, mit euro 5 - was im Endeffekt schon mit Laufleistung nicht gefragt ist.
Abstellen und Jahre warten für ein eventuelles Comeback - sehe ich bei den Autos der Zeit nicht wirkliches Potential.

Verstehe nur die ganze Logik nicht - wieso man sich sowas antut.
Klingt alles so als würdest du hier den Schatz des Jahres aus der Garage ziehen (bei den ganzen Geheimnisen um Modell und co) - aber welches Fahrzeug mit euro 5 - ist denn wirklich wertvoller nur weil es etwas rumgestanden hat ?

Kann mir kaum vorstellen dass (egal ob prosche oder Golf) nach der Zulassung noch mehr wert sein soll, als irgendein anderes gebrauchtes mit wenig km der bei 1/3-1/2 Marktpreis liegt.

Den Aufwand betreibe ich für dieses Fahrzeug gerne...!

Und wie versprochen werde ich bei Erfolg hier das Modell mit entsprechenden Fotos publizieren...!

Habe heute Früh mit der Deutschland-Niederlassung des Herstellers telefoniert und für eine COC-Erstellung die VIN durchgegeben.

Heute Nachmittag wollen sie sich diesbezüglich bei mir melden...!

-🙂

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