Möglichkeiten ein neues EURO5 Fzg. in D zuzulassen? Fzg. befindet sich außerhalb der EU...

...aber in Europa!

Dazu auch die Frage, ob die EURO-Abgasnormen nur in der EU gelten, oder in ganz Europa?

Und könnte ich ggf. ein neues EURO5 Fahrzeug mit Kurzzulassung in Europa, danach in der EU, bzw. Deutschland anmelden?

Oder, wie wäre es, wenn die temporäre Erstzulassung außerhalb von Europa stattfindet, und das Fzg. danach in die EU, bzw. nach Deutschland eingeführt wird...?

-🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 31. August 2018 um 11:33:25 Uhr:


Wo sollte das Problem sein? Ich kann heute in D auch noch Euro 2 anmelden.
Man bezahlt nur andere Steuern!

Berechnung z.B. hier:
https://www.allianz-autowelt.de/kfz-steuer/rechner/

Hier geht es um eine Erstzulassung.

Erstmalige Inbetriebnahme ! Das ist mit einem solchen Fahrzeug nicht möglich. Es wird demnach auch zu Schwierigkeiten kommen, sollte man das Fahrzeug im Ausland zuzulassen. Das Erstzulassungsdatum ist maßgebend.

Ein Kurzzeitkennzeichen wird man auch nicht für dieses Fahrzeug erhalten können. Es hat keine BE und wird nach deutschen Recht auch keine BE mehr bekommen. Somit auch kein Kurzzeitkennzeichen. (siehe gern auch § 16a FZV)

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Eine temporäre Zulassung im Ausland? Also eine Zulassung im Ausland,obwohl das Auto in D steht?

Ist eine ScheinZulassung.
Die letzten Euro 5 EmiKlassen waren Erstzulassungsfähig bis 31.08.16
Was für ein EZ soll denn im Ausland eingetragen werden.

Gruß m

Wo sollte das Problem sein? Ich kann heute in D auch noch Euro 2 anmelden.
Man bezahlt nur andere Steuern!

Berechnung z.B. hier:
https://www.allianz-autowelt.de/kfz-steuer/rechner/

Es geht ja immer um die Fristen, bis wann ein EURO 2-3-4-5 seine Erstanmeldung spätestens erfahren haben muss...!

Noch befindet sich das Automobil im Nicht-EU-Bereich von Europa...!

-🙂

Esc werden Autos, die 20.000 € wert sind, verschrottet, weil sie mit Euro 4 oder 5 nur 60,. mehr Steuern im Jahr kosten. Unbegreiflich!

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Zitat:

@Lagebernd schrieb am 31. August 2018 um 11:33:25 Uhr:


Wo sollte das Problem sein? Ich kann heute in D auch noch Euro 2 anmelden.
Man bezahlt nur andere Steuern!

Berechnung z.B. hier:
https://www.allianz-autowelt.de/kfz-steuer/rechner/

Hier geht es um eine Erstzulassung.

Erstmalige Inbetriebnahme ! Das ist mit einem solchen Fahrzeug nicht möglich. Es wird demnach auch zu Schwierigkeiten kommen, sollte man das Fahrzeug im Ausland zuzulassen. Das Erstzulassungsdatum ist maßgebend.

Ein Kurzzeitkennzeichen wird man auch nicht für dieses Fahrzeug erhalten können. Es hat keine BE und wird nach deutschen Recht auch keine BE mehr bekommen. Somit auch kein Kurzzeitkennzeichen. (siehe gern auch § 16a FZV)

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 31. August 2018 um 11:44:48 Uhr:


Esc werden Autos, die 20.000 € wert sind, verschrottet, weil sie mit Euro 4 oder 5 nur 60,. mehr Steuern im Jahr kosten. Unbegreiflich!

Aus diesem Grund muss man sich vorab erkundigen und auf keinem Fall dem Verkäufer vertrauen. Der lacht sich eins ins Fäustchen.

https://www.kba.de/.../sv1_015_bekanntmachung_pdf.pdf?...

Wäre es denn tatsächlich so, wenn jetzt z.B ein Fzg. mit EURO5 Status 2-3 Jahre in den USA oder Russland zugelassen wurde, und dann in die EU re-importiert wird, dass man es dann nicht zugelassen bekommt...?

-🙂

Zitat:

@princeton schrieb am 31. August 2018 um 12:25:59 Uhr:


Wäre es denn tatsächlich so, wenn jetzt z.B ein Fzg. mit EURO5 Status 2-3 Jahre in den USA oder Russland zugelassen wurde, und dann in die EU re-importiert wird, dass man es dann nicht zugelassen bekommt...?

-🙂

Erstzulassung = erstmalige Zulassung (Datum) ist maßgebend. Wenn das Fahrzeug schon 2-3 Jahre in einem anderen Land zugelassen war, liegt die " Erstzulassung " ja auch schon 2-3 Jahre zurück.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 31. August 2018 um 12:31:07 Uhr:



Zitat:

@princeton schrieb am 31. August 2018 um 12:25:59 Uhr:


Wäre es denn tatsächlich so, wenn jetzt z.B ein Fzg. mit EURO5 Status 2-3 Jahre in den USA oder Russland zugelassen wurde, und dann in die EU re-importiert wird, dass man es dann nicht zugelassen bekommt...?

-🙂

Erstzulassung = erstmalige Zulassung (Datum) ist maßgebend. Wenn das Fahrzeug schon 2-3 Jahre in einem anderen Land zugelassen war, liegt die " Erstzulassung " ja auch schon 2-3 Jahre zurück.

-🙂

Ich meinte damit, wenn jetzt ein solches Fahrzeug außerhalb der EU/Europa z.B für 2-3 Jahre zugelassen sein würde...!

Ich hatte im Hinterkopf die Vorgehensweise clevere Importeure, die vor einigen Jahren aus Südamerika die letzten echten VW-Bullis hier vermarkten.
Damals war auch eine reguläre Zulassung in Deutschland nicht möglich, weswegen alle Bulli erst in England eine Vorab-Zulassung erhalten hatten.
Danach war es in D mit der Zulassung kein Problem...!

Nun dachte (hoffte) ich, dass es sich mit nagelneuen EURO5 Fahrzeugen ggf. ähnlich verhalten würde...!?

-🙂

Das Erstzulassungsdatum steht in den Papieren/ausländische Fahrzeugpapiere. Wie in Deutschland gibt es in sogut wie jedem Land Fahrzeugdokomente. Darin findet man auch die Erstzulassung.

Dieser Fall ist mir nicht bekannt, auch kann ich es mir kaum vorstellen.

Wenn es tatsächlich mal gelaufen sein sollte, ist das heutzutage nicht mehr möglich. Ich würde mich auf ein solches Spielchen nicht einlassen.

Es ist doch eigentlich ganz einfach:
Ein Fahrzeug muss bei seiner Erstzulassung die zu diesem Zeitpunkt in der EU geltende Abgasnorm erfüllen - egal ob es in der EU zugelassen wird oder im nicht-EU-Ausland. Nur dann ist es auch 10 Jahre später noch in der EU zulassungsfähig.
Ein "nagelneues Euro5-Fahrzeug", das heute zum ersten Mal zugelassen wird, ist auch in 3 Jahren in der EU nicht zulassungsfähig.

Was den Fall der VW Bullies angeht:
Es soll ernsthaft "echte" VW-Bullies (ich nehme an, damit meinst du T1-T3?) geben, die in 20xx ihre Erstzulassung bekommen haben? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...
Falls das doch so ist, wäre so ein Bulli in der EU auf keinen Fall zulassungsfähig.
War der Bulli vorher 20 Jahre in Afrika zugelassen, ist das eine andere Geschichte.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 31. August 2018 um 12:52:13 Uhr:


Wenn es tatsächlich mal gelaufen sein sollte, ist das heutzutage nicht mehr möglich.

Haha, das macht Porsche doch mit seinen Neuwagen serienmäßig. Wo bekommen die 'ne Tageszulassung? Schweden?

Gruß Metalhead

Hier wird das Bulli T2 Neuwagen Import-Projekt, mit kurzem britischen Zwischenstopp, aus 2014 beschrieben:

http://m.spiegel.de/.../...ilien-in-bayerischem-autohaus-a-969396.html

-🙂

Und worauf stützt der Autor dieses Artikels seine recht schwammige Aussage "Auf der EU-skeptischen Insel nämlich sind die Richtlinien lockerer und der T2 aus Brasilien erhält dort ein Neuzulassung. Würde man das Auto dann reimportieren, würde es als Gebrauchtwagen gelten und könnte so auch in Deutschland zugelassen werden."?

Da steht weder eine Rechtsgrundlage, noch, ob es probiert wurde geschweigedenn tatsächlich möglich war.

Einen ähnlichen Fall stellt wohl der kürzlich von Porsche gebaute 993 dar:
https://www.motor-talk.de/.../...lerletzter-echter-elfer-t6426091.html

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