Möglichkeiten ein neues EURO5 Fzg. in D zuzulassen? Fzg. befindet sich außerhalb der EU...
...aber in Europa!
Dazu auch die Frage, ob die EURO-Abgasnormen nur in der EU gelten, oder in ganz Europa?
Und könnte ich ggf. ein neues EURO5 Fahrzeug mit Kurzzulassung in Europa, danach in der EU, bzw. Deutschland anmelden?
Oder, wie wäre es, wenn die temporäre Erstzulassung außerhalb von Europa stattfindet, und das Fzg. danach in die EU, bzw. nach Deutschland eingeführt wird...?
-🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 31. August 2018 um 11:33:25 Uhr:
Wo sollte das Problem sein? Ich kann heute in D auch noch Euro 2 anmelden.
Man bezahlt nur andere Steuern!Berechnung z.B. hier:
https://www.allianz-autowelt.de/kfz-steuer/rechner/
Hier geht es um eine Erstzulassung.
Erstmalige Inbetriebnahme ! Das ist mit einem solchen Fahrzeug nicht möglich. Es wird demnach auch zu Schwierigkeiten kommen, sollte man das Fahrzeug im Ausland zuzulassen. Das Erstzulassungsdatum ist maßgebend.
Ein Kurzzeitkennzeichen wird man auch nicht für dieses Fahrzeug erhalten können. Es hat keine BE und wird nach deutschen Recht auch keine BE mehr bekommen. Somit auch kein Kurzzeitkennzeichen. (siehe gern auch § 16a FZV)
90 Antworten
Zitat:
@globalchameleon schrieb am 23. Dezember 2018 um 07:23:39 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 22. Dezember 2018 um 00:10:09 Uhr:
Ein limitierter LAND ROVER Defender 110 Adventure in phönixorange...!https://www.landrover.at/.../...Defender%20Adventure_tcm283-174812.pdf
-🙂
Frohes Fest
-🙂
Man kann nur hoffen das so eine Dreckschleuder mit Euro 5 doch nicht in Deutschland mehr zugelassen werden darf.
Dein Sarkasmus gefällt mir, genau mein Humor!