Modellbezeichnung entfernen
Hallo,
Habs mir nun anders überlegt. Ich möchte iX1 entfernen. Fahrzeugalter 1,5 Jahre.
Hab ich noch nicht gemacht. Lt. Google Recherche Heissluftgebläse und Zahnseide (oä). IR Thermometer ist auch vorhanden. Max 60-70 Grad ?
Sonstige Tips ?
MfG
35 Antworten
Etwas warm machen mit einem Fön, dann wie du schon geschrieben hast mit Zahnseide oder einem kleinen Plastikspachtel die Embleme entfernen.
Später dann den restlichen Kleber entfernen mit einem Radiergummi oder wenn es zu hartnäckig ist mit Nagellackentferner (Acetonfrei)
Danach noch einmal mit einer Politur drüber denn man wird wahrscheinlich noch erkennen wo die Embleme waren
Ich würde zuerst klären, ob es bei den elektrifizierten Fahrzeugen ohne weiteres erlaubt ist, da es meines Wissens von außen erkennbar sein muss, ob es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Beispielsweise bei einem Unfall, Brand und Bergung des Fzg. bzw. der Insassen. MfG
Zitat:
@baba71 schrieb am 28. Mai 2025 um 17:53:10 Uhr:
Ich würde zuerst klären, ob es bei den elektrifizierten Fahrzeugen ohne weiteres erlaubt ist, da es meines Wissens von außen erkennbar sein muss, ob es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Beispielsweise bei einem Unfall, Brand und Bergung des Fzg. bzw. der Insassen. MfG
Das "E" im Kennzeichen ist doch aussagekräftig genug.
Zitat:
@Cybertex schrieb am 28. Mai 2025 um 17:41:12 Uhr:
Hallo,
Habs mir nun anders überlegt. Ich möchte iX1 entfernen. Fahrzeugalter 1,5 Jahre.
Hab ich noch nicht gemacht. Lt. Google Recherche Heissluftgebläse und Zahnseide (oä). IR Thermometer ist auch vorhanden. Max 60-70 Grad ?
Sonstige Tips ?
MfG
Ein normaler Föhn genügt vollkommen.
Dann z.B. mit Teigschauber vorsichtig unterhebeln und mit dem Föhn den Kleber weiter lösen.
Zahnseide sollte natürlich auch klappen.
Wenn die Bezeichnung entfernt ist, Klebereste mit Terpentin oder Waschbenzon entfernen.
Schon mehrfach problemlos so gemacht.
Zitat:@baba71 schrieb am 28. Mai 2025 um 17:53:10 Uhr:
Ich würde zuerst klären, ob es bei den elektrifizierten Fahrzeugen ohne weiteres erlaubt ist, da es meines Wissens von außen erkennbar sein muss, ob es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Beispielsweise bei einem Unfall, Brand und Bergung des Fzg. bzw. der Insassen. MfG
Dazu gibt es keinerlei gesetzliche Vorgaben.
@Black Tiger schrieb am 28. Mai 2025 um 18:07:38 Uhr:
Das "E" im Kennzeichen ist doch aussagekräftig genug.
"E" im Kennzeichen ist keine Pflicht, sondern muss beantragt werden.
Siehe z.B. hier:https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/elektroauto-kennzeichen/
Wenn sich jemand mit den unterschiedlichen Automarken nicht beschäftigt bzw. auskennt, kann das i im iX1 alles bedeuten.
Benzin oder?
Es wurde schon alles gesagt im Thread
https://www.motor-talk.de/forum/schriftzug-ix1-wird-nicht-weggelassen-t7533123.html
Zitat:
@baba71 schrieb am 28. Mai 2025 um 17:53:10 Uhr:
Ich würde zuerst klären, ob es bei den elektrifizierten Fahrzeugen ohne weiteres erlaubt ist, da es meines Wissens von außen erkennbar sein muss, ob es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Beispielsweise bei einem Unfall, Brand und Bergung des Fzg. bzw. der Insassen. MfG
Als Sicherheitsingenieur kann ich folgendes garantieren: Mit Verlaub, diese Aussage ist Blödsinn.
Aber lustig, worauf die Leute so alles kommen.
Lustig und Blödsinn ist es nicht, einfach mal einen Feuerwehrmann fragen. Gesetzlich sind die Hersteller verpflichtet, die Rettungskarten online bereitzustellen. Jeder der die Berechtigung zum freischalten eines BEV S1-S3 besitzt wird das bestätigen. Von Rettungskräften wird weiterhin empfohlen, die Rettungskarte eben zum freischalten in der Sonnenblende oder als QR Code mitzuführen. Ich möchte damit nicht das entfernen der Typbezeichnung……. in Frage stellen oder eine Diskussion eröffnen, denn das ist privat jeden selbst überlassen. BEV sind was Reparaturen und Unfälle betrifft, anders einzustufen.
Zitat:
@z3haxe schrieb am 30. Mai 2025 um 11:03:46 Uhr:
Lustig und Blödsinn ist es nicht, einfach mal einen Feuerwehrmann fragen.
Danke für den Tipp. Ich arbeite im Führungsdienst einer großen Berufsfeuerwehr, daher weiß ich sehr genau, wovon ich rede...
Und die Modellbezeichnung eines Herstellers als "Kennzeichnungspflichtig" zu vermuten, halte ich nach wie vor für eine lustige Idee, ja.