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Mobilitätsgarantie 320d Touring ...

BMW 3er F31
Themenstarteram 29. Mai 2015 um 19:46

Hallo BMW Fahrer,

irgendwie werde ich aus den Unterlagen von BMW nicht schlau. Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich. Also, früher als VW Fahrer hatte man sobald man eine Inspektion in einem anerkannten VW-Betrieb durchführte automatisch eine sogenannte Mobilitätsgarantie von VW. Dies beinhaltet, dass wenn man z.B ein Panne hat, ein kostenloser Pannenservice inkludiert war. Wie ist das bei BMW geregelt. Gibt es diesen Service dort auch?

Vielen Dank vorab!

Grüße Milos

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9 Antworten

Auszug aus BMW Mobile Care:

0 – 2 Jahre

BMW Mobile Care Mobilitätsleistungen stehen Ihnen im Gewährleistungszeitraum uneingeschränkt zur Verfügung.

2 – 5 Jahre

BMW Mobile Care Mobilitätsleistungen verlängern sich automatisch um 24 Monate, sobald Sie einen autorisierten BMW Service für den Motorölwechsel oder die Fahr- zeugwartung nutzen (max. bis zu 5 Jahre nach Erstzulassung).

> 5 Jahre

Der kostenpflichtige BMW Schutzbrief sichert Ihnen die BMW Mobile Care Mobilitäts- leistungen auch für den Folgezeitraum.

http://www.bmw.de/.../sicherheit-unterwegs.html

am 29. Mai 2015 um 20:18

Bei BMW ist es im Grunde auch nicht anders, genaue Informationen findest du hier.

0-2 Jahre: Mobile Care Mobilitätsleistungen vorhanden

2-5 Jahre: Automatische Verlängerung der Mobile Care Mobilitätsleistungen für 24 Monate wenn Sie einen autorisierten BMW Service für den Motorölwechsel oder die Fahrzeugwartung nutzen (max. bis zu 5 Jahre nach Erstzulassung)

> 5 Jahre: Anhand des kostenpflichtigen BMW Schutzbriefes haben Sie die Möglichkeit für den Folgezeitraum den Mobile Care weiterhin zu sichern

Edit: Zu spät ;)

Zitat:

@Bavarian schrieb am 29. Mai 2015 um 22:18:31 Uhr:

Bei BMW ist es im Grunde auch nicht anders, genaue Informationen findest du hier.

0-2 Jahre: Mobile Care Mobilitätsleistungen vorhanden

2-5 Jahre: Automatische Verlängerung der Mobile Care Mobilitätsleistungen für 24 Monate wenn Sie einen autorisierten BMW Service für den Motorölwechsel oder die Fahrzeugwartung nutzen (max. bis zu 5 Jahre nach Erstzulassung)

> 5 Jahre: Anhand des kostenpflichtigen BMW Schutzbriefes haben Sie die Möglichkeit für den Folgezeitraum den Mobile Care weiterhin zu sichern

Edit: Zu spät ;)

Sorry, aber das was sie schreiben (Bei BMW ist es im Grunde auch nicht anders) ist quatsch. Im Gegensatz zu Fahrzeugen aus dem VAG Konzern muss bei BMW ab dem 5. Jahr ein kostenpflichtiger Schutzbrief abgeschlossen werden. Andernfalls haben sie keinen Schutz mehr. Bei VAG verlängert er sich unbegrenzt immer wieder weiter, wenn sie den vorgeschriebenen Service bei einem autorisierten Partner haben durchführen lassen ohne dass sie noch mal Geld für einen Schutzbrief in die Hand nehmen müssen.

am 30. Mai 2015 um 9:58

Zitat:

@Aldebaran1976 schrieb am 30. Mai 2015 um 10:20:57 Uhr:

Sorry, aber das was sie schreiben (Bei BMW ist es im Grunde auch nicht anders) ist quatsch. Im Gegensatz zu Fahrzeugen aus dem VAG Konzern muss bei BMW ab dem 5. Jahr ein kostenpflichtiger Schutzbrief abgeschlossen werden. Andernfalls haben sie keinen Schutz mehr. Bei VAG verlängert er sich unbegrenzt immer wieder weiter, wenn sie den vorgeschriebenen Service bei einem autorisierten Partner haben durchführen lassen ohne dass sie noch mal Geld für einen Schutzbrief in die Hand nehmen müssen.

Erst mal solltest du die Definition von "im Grunde" nachschlagen, bevor du meine Aussage als Quatsch bezeichnest. Des Weiteren hat der TE nicht angegeben, ob er diesen Service auch noch in vielen Jahren erwartet und seine Kundendienste selbst nach Ablauf der Garantie beim Vertragshändler durchführen lässt. Zumal der TE das BMW Servicemobil auch ohne Schutzbrief rufen kann.

Themenstarteram 30. Mai 2015 um 18:33

Hallo zusammen,

allen erst einmal vielen Dank für die wertvolle Information. Ich denke mal so dass man sich den ADAC oder vergleichbaren Automobilclub sparen kann. Ich möchte im Sommer mit dem Fahrzeug nach Kroatien. Zusätzlich werde ich aber an der Anhängerkupplung ein Sportboot mit nach Kroatien trailern. In den Infos habe ich dazu keine Details gefunden. Sollte ich nun mit dem Gespann liegen bleiben, wird dann auch das Boot mit abgeschleppt? Oder wie ist es bei einer Reifenpanne am Trailer?

Vielleicht ist ja jemand dabei, der auch ein Anhänger (Boot, Wohnwagen,...) mit seinem BMW zieht.

Danke vorab.

Grüße Timo

Moin allerseits,

ich wiederbelebe den Thread mal mit einer Frage:

Mein Wagen ist EZ 12/2012 und durchgängig bei BMW gewartet.

Ich habe nun (mal wieder) einen Gewährleistungsfall wegen dem der Wagen Ende des Monats einen Tag in der NL-Werkstatt steht. Einen Ersatzwagen müsste ich bezahlen (sie bieten mir nur ein Ticket für die Öffentlichen oder einen 10 € Taxigutschein).

Wäre das nicht eigentlich ein Fall für die Mobilitätsgarantie oder greift die wirklich nur im Pannenfall, wenn ich also irgendwo liegen bleibe?

Wie ist eure Erfahrung generell in solchen Fällen - bekommt ihr bei Gewährleistungsfällen einen Ersatzwagen gestellt oder müsst ihr den auch zahlen?

Beste Grüße,

Heino

Edit: Hab mir die Details eben nochmal durchgelesen und es sieht wohl so aus, dass die Mobilitätsgarantie tatsächlich nur im Pannenfall greift und nicht, wenn ich ein Problem habe, das die Weiterfahrt nicht verhindert.

Ich finde es trotzdem wenig kundenfreundlich, dass man bei Gewährleistungsfällen den Ersatzwagen selbst zahlen soll - man hat sich das ja nicht ausgesucht und es ist auch kein Werkstattaufenthalt im Rahmen der regulären Wartung.

Bleibt also Teil 2 der Fragen oben: Wie ist da eure Erfahrung in Bezug auf Überlassung eines Ersatzwagens in solchen Fällen?

Themenstarteram 13. Oktober 2016 um 7:23

Da es ein geplanter Werkstatt Aufenthalt ist und kein Notfall/Panne etc. hast du keinen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen. Ist aber bei der Konkurrenz auch so. Manche NL vergeben aber auf Kosten des Hauses einen Wagen.

Grüße Milos

Danke für das erste Feedback. :)

Ja - das mit dem geplanten Aufenthalt habe ich mir ja mittlerweile auch so gedacht. Im Gewährleistungsfall finde ich das allerdings nicht besonders kundenfreundlich, denn die Planung geht ja nicht von mir aus, sondern von dem Sachmangel - insbesondere nach noch nicht einmal drei Monaten nach dem Kauf.

Da bin ich wohl nicht wichtig genug, als dass man mich freundlich stimmen wollte...

Bei der kleinen Meisterwerkstatt, bei der ich sonst meine Fahrzeuge immer habe (außerhalb der BMW Gewährleistung/Garantie) ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man bei jedem Aufenthalt einen kostenlosen Ersatzwagen bekommt. :rolleyes:

Naja - muss ich halt zusehen, was ich mache...

Beste Grüße,

Heino

BMW bewegt sich anno 2022 - Mobilitätsgarantie gibt's jetzt 15 Jahre lang nach jedem Service für 24 Monate.

( BMW.de/pannenhilfe )

 

"Europaweit – 15 Jahre lang!

Mit jeder Wartung* bei einem BMW Vertragspartner im deutschen Händlernetz erhalten Sie automatisch Anspruch auf die Leistungen der BMW Pannenhilfe – und das bis zu 15 Jahre nach Erstzulassung.

Dieser Anspruch erneuert sich automatisch von Wartung zu Wartung, bzw. um max. 24 Monate Laufzeit.

Auch wenn Sie eine Wartung einmal nicht bei einem autorisierten BMW Betrieb durchgeführt haben – kein Problem. Wenn Sie die nächstfällige Wartung wieder in einem autorisierten BMW Betrieb durchführen lassen, erneuert sich die BMW Pannenhilfe für Ihr Fahrzeug automatisch.

Ein Echter Vorteil – vor allem auch bei Halterwechsel."

 

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