Mobile Verkehrshindernisse
Warum fahren Leute auf der Autobahn Links oder in der Mitte obwohl rechts alles frei ist , und behindern mit Ihrer langsamen Fahrweise alle anderen Verkehrsteilnehmer ? Regen sich dann noch auf wenn Sie rechts überholt werden ,bleiben aber trotzdem auf der falschen Spur !
Vielleicht kann mir jemand ne Antwort darauf geben ?
Denen sollte mal der Führerschein entzogen werden , die sollten viel öfter wegen Nötigung zur Anzeige gebracht werden und empfindliche Geldstrafen erhalten ! Auch in den Medien sollt eviel öfter über solche Mobilen Verkehrshindernisse berichetet werden damit die mal klar kommen im Kopf. Haben Zuhause im Beruf und auch sonst wo nix zu melden , meinen dann aber Verkehrserzieherische Maßnahmen im Straßenverkehr treffen zu können .
Beste Antwort im Thema
Warum fahren Leute auf der Autobahn Links oder in der Mitte obwohl rechts alles frei ist , und behindern mit Ihrer langsamen Fahrweise alle anderen Verkehrsteilnehmer ? Regen sich dann noch auf wenn Sie rechts überholt werden ,bleiben aber trotzdem auf der falschen Spur !
Vielleicht kann mir jemand ne Antwort darauf geben ?
Denen sollte mal der Führerschein entzogen werden , die sollten viel öfter wegen Nötigung zur Anzeige gebracht werden und empfindliche Geldstrafen erhalten ! Auch in den Medien sollt eviel öfter über solche Mobilen Verkehrshindernisse berichetet werden damit die mal klar kommen im Kopf. Haben Zuhause im Beruf und auch sonst wo nix zu melden , meinen dann aber Verkehrserzieherische Maßnahmen im Straßenverkehr treffen zu können .
420 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
So, ich hoffe Du bist nun ein wenig glücklicher und hast für heute dein Erfolgserlebniss.
Im Gegenteil, das ist zutiefst bedauerlich und ich hoffe, dass auch du iwann zur Vernunft kommst.
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
...und gleich kommt der nächste Rechtsverdreher, der dann die perfekte Lösung präsentiert: dem links 300km/h Fahrenden mit 120 vor die Karre ziehen und DANN beschleunigen. Haben wir doch rechtlich alles richtig gemacht oder? Muss ich nur noch die 20sec-Regel einhalten, d. h. so schnell sein, dass ich innerhalb von 20sec rechts einen überhole, dann bin ich nicht mal wegen Missachtung des Rechtsfahrgebots dran.Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
jetzt rein rechtlich ist das dann nicht ein Vereiteln eines Überholvorganges.
es steht ganz klar in der STVO drin wenn man überholt wird darf man nicht beschleunigen.nur wie weit gilt das?
wenn ich in 700m jemanden auf mich zufliegen sehe.
auch wenn er links ist.
eben 300km/h und selbst nur 120km/h fahre.Beispiel gilt für 2 spurige Bahn.
auf 3 spuriger ist es egal.
wenn man 120 rechts fährt und ganz links schiesst einer mit 300 vorbei.Endergebnis: Der Regelerotiker hat bei maximaler Behinderung und Gefährung des Verkehrs rein rechtlich alles richtig gemacht....
Jungs, verwendet eure Energie doch lieber dafür, euren Grips auf der Bahn anzustrengen als hier Planspielchen ins Uferlose zu treiben 😉 😁
da hast du aber eigentlich recht.
nur so ticke ich nicht von wegen mit 120 rausziehen
meine Frage war ich in der Nacht alleine mit 120 und hinten jener mit 300 (ok vielleicht auch nur 280 vielleicht auch aber 320)
darf ich nun wenn ich sehe das wird verdammt schnell dann als rechter beschleunigen.
eben auf zB 200.
Ich vermute diese Fragestellung ist zu hoch für einige, die Antworten scheinen das ja zu bestätigen. Oder wie war das mit den dummen Fragen und den dummen Antworten?
Übrigens, private sticheleien in der Form sind noch eine Schublade drunter.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Ich vermute diese Fragestellung ist zu hoch für einige,
Ich habe so das Gefühl hier soll so nach und nach die rechte Spur gefesselt und geknebelt werden.
Überholen darf ich ja auf keinen Fall, es könnte ja am Horizont ein Tiefflieger kommen der evt. das Gas lupfen müsste.
Beschleunigen darf ich jetzt auch nicht mehr, wenn ich ordnungsgemäß rechts fahre und vor mir alles frei ist,das würde ja Vereitelung des Überholvorganges des Tieffliegers bedeuten.
Was kommt als nächstes ?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
da hast du aber eigentlich recht.Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
...und gleich kommt der nächste Rechtsverdreher, der dann die perfekte Lösung präsentiert: dem links 300km/h Fahrenden mit 120 vor die Karre ziehen und DANN beschleunigen. Haben wir doch rechtlich alles richtig gemacht oder? Muss ich nur noch die 20sec-Regel einhalten, d. h. so schnell sein, dass ich innerhalb von 20sec rechts einen überhole, dann bin ich nicht mal wegen Missachtung des Rechtsfahrgebots dran.
Endergebnis: Der Regelerotiker hat bei maximaler Behinderung und Gefährung des Verkehrs rein rechtlich alles richtig gemacht....
Jungs, verwendet eure Energie doch lieber dafür, euren Grips auf der Bahn anzustrengen als hier Planspielchen ins Uferlose zu treiben 😉 😁
nur so ticke ich nicht von wegen mit 120 rausziehen
meine Frage war ich in der Nacht alleine mit 120 und hinten jener mit 300 (ok vielleicht auch nur 280 vielleicht auch aber 320)
darf ich nun wenn ich sehe das wird verdammt schnell dann als rechter beschleunigen.
eben auf zB 200.
Du darfst sogar auf der rechten Spur auf 330 Km/h beschleunigen, wenn auf der linken Spur einer mit 300 Km/h ankommt und vor euch alles frei ist.
Aber nur, wenn du die 300 Km/h erreichst, bevor er neben dir ist.
Und dann siehst du zu, wie er bitterlich weinend den nächsten Rastplatz ansteuert und sein Motorrad anzündet...
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Im Gegenteil, das ist zutiefst bedauerlich und ich hoffe, dass auch du iwann zur Vernunft kommst.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
So, ich hoffe Du bist nun ein wenig glücklicher und hast für heute dein Erfolgserlebniss.
Um zur Vernunft zu kommen setzt vorraus unvernünftig zu sein.
Warum versuchst Du ständig, egal was ich schreibe, mir eins rein zu würgen ?
Mache ich das bei Dir, Gelegenheit bietest Du täglich mehrmals.
Opi, muss ich dir das jetzt schon wieder reinwürgen!? 😉
Und ich glaube übrigens, die Fragestellung ist nicht zu hoch, ganz im Gegenteil... 😉
Die gehört eher zu den 3 "fjdbmnf84DX7-sten" Fragen die ich auf MT je gelesen habe... 😉😁😁
§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.bei unklarer Verkehrslage oder
2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
----------
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist
so steht es da.
das gilt nicht für Autobahnen bezieht sich meisnes Wissen auf "Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden"
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich habe so das Gefühl hier soll so nach und nach die rechte Spur gefesselt und geknebelt werden.
Das sieht dir ähnlich, dass wegen ner simplen, relativ naheliegenden Frage bei dir Gefühlswallungen aufkommen.
Zitat:
Original geschrieben von warnkb
Du darfst sogar auf der rechten Spur auf 330 Km/h beschleunigen, wenn auf der linken Spur einer mit 300 Km/h ankommt und vor euch alles frei ist.
Aber nur, wenn du die 300 Km/h erreichst, bevor er neben dir ist.
Ein Überholvorgang beginnt nicht erst dann, wenn zwei Fahrzeuge sich auf gleicher Höhe befinden.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Warum versuchst Du ständig, egal was ich schreibe, mir eins rein zu würgen ?
Mache ich das bei Dir, Gelegenheit bietest Du täglich mehrmals.
Mit beiden Annahmen liegst du kolossal daneben.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich habe so das Gefühl hier soll so nach und nach die rechte Spur gefesselt und geknebelt werden.Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Ich vermute diese Fragestellung ist zu hoch für einige,
Überholen darf ich ja auf keinen Fall, es könnte ja am Horizont ein Tiefflieger kommen der evt. das Gas lupfen müsste.
Beschleunigen darf ich jetzt auch nicht mehr, wenn ich ordnungsgemäß rechts fahre und vor mir alles frei ist,das würde ja Vereitelung des Überholvorganges des Tieffliegers bedeuten.Was kommt als nächstes ?
Was als nächstes kommt, ist mir ehrlich gesagt egal.
Auf den virtuellen Egotrip mancher lege ich keinen Wert.
Dennoch gibt es ja die unangenehme Sache, wenn ich auf die Autobahn auffahre und rechts meine Wunschgeschwindigkeit die beträgt die der des mich überholenden entspricht, schnell hängt man nebeneinander und der überholende ist evtl.(oder doch meist) einem noch schnelleren im Weg. Dann kommt es sogar vor, dass der Linksfahrende dann auf die bremse tritt um wieder nach rechts zu können, weil hinter ihm noch einer schneller will, der dabei allerdings nicht mit einem Bremsvorgang auf der linken Spur rechnet.
Zitat:
Original geschrieben von warnkb
Du darfst sogar auf der rechten Spur auf 330 Km/h beschleunigen, wenn auf der linken Spur einer mit 300 Km/h ankommt und vor euch alles frei ist.Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
da hast du aber eigentlich recht.
nur so ticke ich nicht von wegen mit 120 rausziehen
meine Frage war ich in der Nacht alleine mit 120 und hinten jener mit 300 (ok vielleicht auch nur 280 vielleicht auch aber 320)
darf ich nun wenn ich sehe das wird verdammt schnell dann als rechter beschleunigen.
eben auf zB 200.
Aber nur, wenn du die 300 Km/h erreichst, bevor er neben dir ist.Und dann siehst du zu, wie er bitterlich weinend den nächsten Rastplatz ansteuert und sein Motorrad anzündet...
das darfst du sicher nicht 20km/h musst du mindestens unter ihm bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
§5 Überholen(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.bei unklarer Verkehrslage oder
2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
----------
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist
so steht es da.
das gilt nicht für Autobahnen bezieht sich meisnes Wissen auf "Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden"
Es ist aber kein überholen wenn Du mit 300 in 500 Meter hinter mir bist.
Darum geht es doch hier, nicht um die Grundlagen, die beherrschen doch hier wohl alle.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Mit beiden Annahmen liegst du kolossal daneben.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Warum versuchst Du ständig, egal was ich schreibe, mir eins rein zu würgen ?
Mache ich das bei Dir, Gelegenheit bietest Du täglich mehrmals.
Komisch, es sieht aber immer so aus. Anscheinend weißt du nicht, was du tust 😁
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Das sieht dir ähnlich, dass wegen ner simplen, relativ naheliegenden Frage bei dir Gefühlswallungen aufkommen.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich habe so das Gefühl hier soll so nach und nach die rechte Spur gefesselt und geknebelt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Ein Überholvorgang beginnt nicht erst dann, wenn zwei Fahrzeuge sich auf gleicher Höhe befinden.Zitat:
Original geschrieben von warnkb
Du darfst sogar auf der rechten Spur auf 330 Km/h beschleunigen, wenn auf der linken Spur einer mit 300 Km/h ankommt und vor euch alles frei ist.
Aber nur, wenn du die 300 Km/h erreichst, bevor er neben dir ist.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Mit beiden Annahmen liegst du kolossal daneben.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Warum versuchst Du ständig, egal was ich schreibe, mir eins rein zu würgen ?
Mache ich das bei Dir, Gelegenheit bietest Du täglich mehrmals.
Woher kennst Du meine Gefühlswallungen ?