MMI+ mit Android Auto + Apple Carplay (Original Audi)
Hallo zusammen,
es soll ja ab 2015 Carplay unterstützt werden, vermutlich ist dies ja aber aktuell noch nciht der Fall.
Hat hierzu evtl. irgendjemand ne Info? Ist dies evtl. Nachzurüsten(via upate)? Oder doch schon vorhanden? so richtig viel findet man im Netz irgendwie nicht...
Gruß Tobi
Beste Antwort im Thema
Überleg doch mal... früher hat hier einer pro Freischaltung 300€ pro Nase verdient und nun nix!
Klar macht er sich sorgen... und wird nervös...
2784 Antworten
Belanglos & fix nicht der Grund für dieses Verhalten... hätte der Spezialist aber auch wegmachen können ;-)
Klasse gelaufen,-.- meinst du das Verhalten kommt nicht von dem Fehler?
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Der gezeigte Fehler sagt nur das die Rückdokumentation (zm VAG Server) nicht durchgeführt wurde. Kann relativ einfach behoben werden. Google einfach mal "Audi SVM+ Xor"
ich hab den link hier gepostet ; sogar mehrfach
http://mib-helper.com/im-so-xory
Kann mir einer sagen wir ich z.b. netflix oder Youtube im auto laufen zu lassen habe Android auto schon freigeschaltet benötige ich auf mein Handy noch eine zusatz app um das Laufen zu lassen
Der Androide muss gerootet werden. Und noch ein paar weitere Verfeinerungen......
Ansonsten läuft das nicht, weder im Stand noch während der Fahrt (=saugefährlich und verboten).
Zitat:
@Polmaster schrieb am 31. Juli 2021 um 15:54:53 Uhr:
Der Androide muss gerootet werden. Und noch ein paar weitere Verfeinerungen......Ansonsten läuft das nicht, weder im Stand noch während der Fahrt (=saugefährlich und verboten).
Quelle für das Verbot? Dass man sich nicht ablenken lassen darf, ist klar. Aber wo ist das explizite Verbot der bewegten Bilder im Auto? Also bitte nicht falsch verstehen. Ich will nicht die von Dir geäußerte Gefährlichkeit abstreiten.
@Toshy § 23 (1a) StVO
Ich wollte nur wissen was ich machen muss damit das es geht z.b. beim parken ich weiss das es verboten ist
ok, also nur der Paragraf, den ich kenne.
Zur Nutzung eines YouTube-Videos muss ich nicht zwangsläufig hinschauen. Darum ist das für mich nicht eindeutig verboten. Und nochmal: Die Gefährlichkeit des Hinschauens will ich nicht abstreiten.