mit xenon kein pickerl!

Audi A3 8L

hallo leute!

habe folgendes problem.
heute war ich beim ÖAMTC und wollte mein pickerl machen lassen.
der prüfer meinte, er könnte mir kein pickerl geben, weil ich die originalen faceliftscheinwerfer mit xenon nachgerüstet hätte und keine automatische niveuregulierung habe.

also müsste ich die alten scheinwerfer wieder einbauen oder irgendwas machen, das ich bei der überprüfung kein xenon habe.

gibt es eine möglichkeit, statt den xenonbrennen birnen reinzumachen?
weil wenn ich die regulierung im cockpit gängig machen würde, würde ich ja auch nicht durchkommen oder?

29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tigra-mann



Zitat:

Original geschrieben von Lasse01


hallo leute!

habe folgendes problem.
heute war ich beim ÖAMTC und wollte mein pickerl machen lassen.
der prüfer meinte, er könnte mir kein pickerl geben, weil ich die originalen faceliftscheinwerfer mit xenon nachgerüstet hätte und keine automatische niveuregulierung habe.

also müsste ich die alten scheinwerfer wieder einbauen oder irgendwas machen, das ich bei der überprüfung kein xenon habe.

gibt es eine möglichkeit, statt den xenonbrennen birnen reinzumachen?
weil wenn ich die regulierung im cockpit gängig machen würde, würde ich ja auch nicht durchkommen oder?

Wenn ich sowas lese. Bin ich froh das ich automatisch abblende Spiegel habe. Schon mal überlegt wie du mit so nem Schrott blendest, vor allem wenn du hinten beladen bist? Gruß Rene

Danke für deinen hilfreichen Kommentar...wie du bereits gelesen hast... haben wir den TS schon drauf aufmerksam gemacht, das dies so nicht zulässig ist...und damit auch andere gefährenden kann...!!!

Wo drüber in anderen geschlossen Threads auch schon bereits gesprochen wurde!!!😉

Ich denke mir mal, dass dem TS nicht wirklich klar war...was er tut !!! Schließlich ist er auch davon ausgegangen... das er so sein Pickerl bekommt !!!

Es ist klar das der TS so nicht weiter rumfahren darf...es wäre also nett wenn man den TS weitere Tipps gibt und nicht schon wieder eine erneute Diskussion entfacht..."Ob das nachrüsten von Xenon okay ist oder damit anderen gefährenden kann"

@Lasse01

Ich empfehle dir lieber... die Stecker erstmal wieder zu ändern als neue Scheinis zukaufen...da der Kostenaufwand viel geringer ist oder du denkst drüber nach...dir vernünftige gebrauchte FL Scheinis ohne Xenon zukaufen!!!😁

Zitat:

Original geschrieben von Lasse01



ja bin aus österreich, da gibt es wohl auch anderen regeln als wie in D.

wie ist das bei euch mit dem tieferlegen? nur aus reiner interesse.
mein auto ist ja übrigens auch aus D. ;-)

Es gibt keine Mindestbodenfreiheit in Deutschland!!!

Es gibt nur Richtlienen die auch nicht wirklich rechtsverbindlich sind z.B. das "mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte" Schlüsselwort ist sollte...also nicht zwingend erforderlich 😁

Es gibt allerdings eine Reihe von Vorschriften, die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen nach einer Tiefelegung z.B. die höhe der Nummerschilder oder die höhe der leuchtenden Fläche des Frontscheinwerfers usw...

Zum Zeitpunkt der Abnahme muß die Lichtaustrittskantenhöhe mindestens 50cm über dem Boden sein. Danach gilt §30 StVZO, der eine Toleranz von 50mm vorsieht. Die Mindesthöhe der Kennzeichen beträgt vorne 20cm, hinten 30cm, ausgehen von der Unterkante des Kennzeichens.

Ach ja, 11cm sollte der Abstand vom Boden zu festen Teilen sein, bei beweglichen Teilen sollte er 7cm sein.

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Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981


Ach ja, die 11cm sind der Abstand vom Boden zu festen Teilen, bei beweglichen Teilen beträgt er 7cm.

Nicht ganz richtig !!!

VdTÜV Merkblatt 751", In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein "mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte". Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen, also wie "a3cruiser1981" bereits geschrieben hat 7cm. Das Schlüsselwort ist "sollte", also nicht erforderlich und dadurch besteht keine rechtliche Verpflichtung... es handelt sich hierbei nur um eine Richtlinie !!! 😁😁😁

Alles andere ist natürlich richtig "a3cruiser1981" 😁

Ich habe das bei mir mal geändert, allerdings sollte man die Richtlinie bei den Zustand unserer Straßen auch beherzigen.

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981


Ich habe das bei mir mal geändert, allerdings sollte man die Richtlinie bei den Zustand unserer Straßen auch beherzigen.

Richtig man sollte es wirklich beherzigen...und die es nicht beherzigen...werden unfreiwillig zu einen Verkehrshindernis und dafür haben wir ja auch wieder Vorschriften...!!! 😁😁😁

Nach der dritten aufgerissenen Ölwanne wird Jeder einsichtig...😉

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981


Lichtfarbe für Abblend- und Fernlicht ist weiß. 

Jaja Aber in Ö fahren viele mit komplett gelben Abblend und Fernlicht rum...

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981


Nach der dritten aufgerissenen Ölwanne wird Jeder einsichtig...😉

oder Unterbodenschutz 😉 bzw Untere Motorabdeckung

ja aber ich meinte, ich habe meine a3 aus deutschland importiert... ;-)

müsst ihr in deutschland euer fahrwerk auch nicht eintragen?

wegn dem xenon, ich werde mir warscheinlich dei ALWR nachrüsten, kostet bei ebay 70 euro.
muss eh nur an einer seite angebracht werden oder?

wegn blenden habe ich bis jetz noch keine probleme gehabt, mit den originalen scheinis habe ich öfters mal lichthupe bekommen aber beim xenon noch nie, also kann es nicht so schlimm sein...

Zitat:

Original geschrieben von Lasse01


ja aber ich meinte, ich habe meine a3 aus deutschland importiert... ;-)

müsst ihr in deutschland euer fahrwerk auch nicht eintragen?

wegn dem xenon, ich werde mir warscheinlich dei ALWR nachrüsten, kostet bei ebay 70 euro.
muss eh nur an einer seite angebracht werden oder?

wegn blenden habe ich bis jetz noch keine probleme gehabt, mit den originalen scheinis habe ich öfters mal lichthupe bekommen aber beim xenon noch nie, also kann es nicht so schlimm sein...

Wir haben dir doch bereits geschrieben was du genau alles benötig...um dein Pickerl zu bekommen

Umbau auf Xenon-Scheinwerfer
*
Eine Scheinwerferreinigungsanlage muss vorhanden sein.
*Scheinwerferreinigungsanlage
Eine automatische Leuchtweitenregulierung muss vorhanden sein.
*automatische Leuchtweitenregulierung
Ein Gutachten für das jeweilige Fahrzeug muss vorgelegt werden!

Sonst wird es nix mit dein Pickerl, alles andere ist nicht zulässig!!!

Wenn du ALWR nachrüstet...müssen natürlich beide Scheinis angesteuert werden...

* Kabelsatz
* Steuergerät
* Gestänge, Halter, Sensoren, Schrauben

Du muss die sogenannten Sensoren z.B.an der Hinterachse befestigen...

Also stell dir dies... nicht so einfach vor...und so ein billig ALWR von Ebay was für den A3 8l nicht ausgelegt ist...machst nicht leichter...!!!

Ach ja...natürlich müssen wir unsere Tieferlegung in Deutschland eintragen...nur das wir keine rechtliche Verpflichtung für Mindestbodenfreiheit in Deutschland einhalten müssen...sondern nur Richtlinien...und andere Vorschriften....was wir dir bereits erklärt haben...!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von Lasse01


müsst ihr in deutschland euer fahrwerk auch nicht eintragen?

In Deutschland mußt Du es sogar eintragen lassen wenn Du n Vogelsch*ß auf der Motorhaube hast 😉

Ne, Spaß beiseite: Klar muss ein Fahrwerk eingetragen werden.

ja danke, jetz weiß ich was ich alles nachrüsten muss.

ich wollte nur wissn, ob di ALWR sensoren an der hinterachse links und rechts verbauen musst oder nur auf einer seite?

alles andere ist mir klar, danke.

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