mit xenon kein pickerl!
hallo leute!
habe folgendes problem.
heute war ich beim ÖAMTC und wollte mein pickerl machen lassen.
der prüfer meinte, er könnte mir kein pickerl geben, weil ich die originalen faceliftscheinwerfer mit xenon nachgerüstet hätte und keine automatische niveuregulierung habe.
also müsste ich die alten scheinwerfer wieder einbauen oder irgendwas machen, das ich bei der überprüfung kein xenon habe.
gibt es eine möglichkeit, statt den xenonbrennen birnen reinzumachen?
weil wenn ich die regulierung im cockpit gängig machen würde, würde ich ja auch nicht durchkommen oder?
29 Antworten
Wenn Du die originalen Xenonscheinwerfer verbaut hast, brauchst Du noch:
1. Scheinwerferreinigungsanlage
2. automatische Leuchtweitenregulierung
3. ein System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt
Die Leuchtweitenregulierum im Cockpit hat damit Nichts zu tun.
1. Scheinwerferreinigungsanlage
2. automatische Leuchtweitenregulierung
# nach der Installation sind die Steuergeräte mittels Diagnose auf die aLWR - Funktion zu kodieren
# in Verbindung mit Xenon - Scheinwerfern benötigen Sie weiterhin eine Scheinwerferreinigungsanlage, diese ist bei der Austattungsvariante Winterpaket oftmals werksseitig verbaut
# Auszug aus der StVZO:StVZO, §50 Abs. 10
* (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein = keine ahnung wo man das her bekommt...aber ich vermute mal, das dass Standard gemäß im A3 Facelift schon verbaut ist...
Wichtig ist auch, dass deine Scheinis das Zeichen DC tragen und nicht DE...weil sonst deine Scheinwerfer nicht fürs Xenon zugelassen sind...!!!
Ich gehe mal davon aus, dass der Kollege aus Österreich kommt, denn "pickerl" gibt's bei uns nicht 😁
Sicher, dass da die gleichen Regeln greifen wie in D? Direkt wird die StVZO ja nicht anwendbar sein...
Sinnvoll wäre es aber allemal, die genannten Dinge nachzurüsten...oder eben die alten Scheinis wieder einzusetzen. Dass das dann so bleiben muss, versteht sich von selbst, denn ich gehe davon aus, dass auch in AT dann sowas Ähnliches wie die Betriebserlaubnis erlischt...
da_baitsnatcha
Stimmt, daran hab ich gar nicht gedacht... das mit der StVZO in Österreich...ist um vieles anders...besonders was der Tieferlegung an geht oder täusche ich mich da???
Was mich auch wundert das der Prüfer nur die fehlende automatische Leuchtweitenregulierung bemängelt...???
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Ist das sowas wie die tüv Plakette in Österreich?
Richtig.
also erstmal danke für die vielen antworten.
das pickerl ist so wie ihr schon gesagt habt, einmal im jahr zu machen, ist eine allgemeine überprüfung des fahrzeugs.
das problem ist, wenn ich die alten scheinis wieder reinmachen will, passt er nicht mehr richtig, weil di alten blinker extra sind und ich den kotflügen angepasst habe an die vom facelift. also fehlt die halterung für den blinker.
die angel eyes würden noch passen, was ich noch daheim habe aber da passt der stecker nicht mehr, weil ich den auf für die facelift scheinis umgebaut habe.
so eine scheiße...
also bringt es mir nichts, die analoge regulierung im cockpit anzuschliesen?
ja bin aus österreich, da gibt es wohl auch anderen regeln als wie in D.
wie ist das bei euch mit dem tieferlegen? nur aus reiner interesse.
mein auto ist ja übrigens auch aus D. ;-)
Klar ist es aus D, ist ja ein Audi 😁
Muss man bei euch jedes Jahr zur Überprüfung? Was kostet der Spaß denn dann jedes Mal?
Die manuelle LWR wird wohl nix bringen, wenn das bereits beanstandet worden ist. Wundert mich nur, warum der "Pickerl-Mann" zu den anderen Sachen nix gesagt hat.
Ich kann mir unter dem Wort auch beim besten Willen nix vorstellen, ist das umgangssprachlich für "Plakette" oder "Aufkleber" oder so?
da_baitsnatcha
Zitat:
Original geschrieben von da_baitsnatcha
Klar ist es aus D, ist ja ein Audi 😁Muss man bei euch jedes Jahr zur Überprüfung? Was kostet der Spaß denn dann jedes Mal?
Die manuelle LWR wird wohl nix bringen, wenn das bereits beanstandet worden ist. Wundert mich nur, warum der "Pickerl-Mann" zu den anderen Sachen nix gesagt hat.
Ich kann mir unter dem Wort auch beim besten Willen nix vorstellen, ist das umgangssprachlich für "Plakette" oder "Aufkleber" oder so?
da_baitsnatcha
Seas
da ich auch Ösi bin kann ich es auch beantworten 😉
Jap jedes Jahr man kanns aber 1 Monat rauszögern
Kostet tuts ca. bei mir 100 Euro..oder so..
Was bei uns anders is:
Nebler darf man immer einschalten--und noch zig sachen..
Frage an die Deutschen:
Stimmt es dass man bei euch nich mit sonem extrem gelben Licht nich rumfahren darf..
dann nochmal 100% genau für Sarah:
Stimmt es das man in Deutschalnd nich mit gelb eingefärbten Leuchtmittel herumcruisen darf 😉 😁😁
Lg
Lichtfarbe für Abblend- und Fernlicht ist weiß.
Zitat:
Original geschrieben von Lasse01
hallo leute!habe folgendes problem.
heute war ich beim ÖAMTC und wollte mein pickerl machen lassen.
der prüfer meinte, er könnte mir kein pickerl geben, weil ich die originalen faceliftscheinwerfer mit xenon nachgerüstet hätte und keine automatische niveuregulierung habe.also müsste ich die alten scheinwerfer wieder einbauen oder irgendwas machen, das ich bei der überprüfung kein xenon habe.
gibt es eine möglichkeit, statt den xenonbrennen birnen reinzumachen?
weil wenn ich die regulierung im cockpit gängig machen würde, würde ich ja auch nicht durchkommen oder?
Wenn ich sowas lese. Bin ich froh das ich automatisch abblende Spiegel habe. Schon mal überlegt wie du mit so nem Schrott blendest, vor allem wenn du hinten beladen bist? Gruß Rene