mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Wenn man sich nicht den §17 durch liest, kann man wunderbar darüber diskutieren, welch Blödsinn das drin steht 🙄Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
D.h. ich muss bei einer vollständigen Sonnenfinsternis tagsüber nicht mit Abblendlicht fahren. Auch wenns dadurch stockfinster ist."Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. ..."
... ist gleich der erste Satz
ja okay das ist mir dann auch aufgefallen, aber die anderen Beispiele passen.
Der Abs. 1 sollte als Überpunkt aufgeführt sein, nicht gleichgesetzt mit den anderen.
Aber man kann es anscheinend nicht verlangen dass Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen klar formuliert werden...
Gruß
yo-chi
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Der Abs. 1 sollte als Überpunkt aufgeführt sein, nicht gleichgesetzt mit den anderen.
Ist er doch, nennt sich daher auch Absatz 1, die nachfolgenden fangen nicht mit "oder" an und damit ordnen sie sich nicht daneben - gleichwertig -, sondern dahinter - nachrangig, als Folgebedingung - ein.
Zitat:
Aber man kann es anscheinend nicht verlangen dass Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen klar formuliert werden...
Die sind schon klar formuliert, aber eben klar für die zuständigen Fachleute, die die entsprechende Fachsprache sprechen.
Und selber über die Auslegung dann immer noch streiten, bis ein Richter dann bestimmt. Wobei auch das dann auch nicht zwingend "richtig" sein muss, sondern nur als "so gilt es" bestimmt wurde, weil das sein Job ist.
Niemand geht davon aus, dass "medizinisch" oder "buchhalterisch" oder "ingenieurisch" allgemein verständlich ist oder sein soll, "gesetzisch" erhebt auch nicht diesen Anspruch.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Es ist nicht direkt erlaubt, es besteht nur keine Strafvorschrift!
Und was nicht im Bussgeldkatalog steht kann nunmal nicht geahndet werden.
(außer hier in Thüringen, da kann unter Umständen in Absprache mit der Bußgeldstelle ein Auffangtatbestand erstellt werden)
Wo habe ich denn geschrieben, dass es erlaubt ist? Habe nur geschrieben, dass es zulässig ist und das kann man klar dem Urteil nach entnehmen. Und eure Bußgeldstelle würde ebenfalls da runter fallen wenn die Sache vor Gericht geht.
Denn wie es so schön heißt "Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog". Und es wäre mir neu, dass ein Bundsland die StVO in ihrem Zuständigkeitsbereich ändern kann. Lasse mich aber auch gerne mit einer Quellenangabe vom Gegenteil überzeugen.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Wo habe ich denn geschrieben, dass es erlaubt ist?
Wer das von anderen geschriebene lesen UND verstehen kann ist im Leben klar im Vorteil:
Ich habe nie behauptet du hättest es geschrieben!
Zitat:
Denn wie es so schön heißt "Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog". Und es wäre mir neu, dass ein Bundsland die StVO in ihrem Zuständigkeitsbereich ändern kann. Lasse mich aber auch gerne mit einer Quellenangabe vom Gegenteil überzeugen.
Mfg
Das hab ich so nicht geschrieben: hier wird nich die StVO geändert sondern es werden Auffangtatbestände in Absprache mit der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) erstellt.
z.B.: bei un im Ort gibt es einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht, direkt davor kannst du nach rechts abbiegen (musst nicht über die Schienen). Die Polizei hat es gestör, da aus der Straße viele Anwohner kommen und häufiger vor einem "Rotlichtfahrer" standen, der an den wartenden Fahrzeugen vorbei ist. Zu guter Letzt hat die zuständige Dienststelle mit der ZBS einen Auffangtatbestand festgelegt, der kostet den "Rotlichtfahrer" 50,- € und er bekommt einen Bonuspunkt in Flensburg. (hinreichende Urteile des AG sind hierzu ergangen in Widerspruchsverfahren)
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Dann zeige mir doch mal irgend ein Gesetz, nach dem Atmen oder Essen erlaubt ist.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Es ist nicht direkt erlaubt, ...Ein "mache ich aber trotzdem" wäre dann in Thüringen vermutlich auch ein "Auffangstatbestand" ???
Was willst du eigentlich mit diesem sinnfreien Text ausdrücken?????
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Was willst du eigentlich mit diesem sinnfreien Text ausdrücken?????
Wir haben hauptsächlich eine Verbotsgesetzgebung:
Es ist verboten einen anderen zu ermorden, es ist verboten schneller als 100 km/h zu fahren.
Dann haben wir noch eine Gebotsgesetzgebung:
Wenn Du bei "dunkel" fährst, dann musst Du das für diese Situation vorgeschriebene Licht einschalten
Aber wir haben keine Erlaubnisgesetzgebung:
Du darfst einen Mitmenschen am Leben lassen. Du darfst 100 fahren. Nicht einmal eine Erlaubnis nachts mit entsprechendem Licht zu fahren, Du darfst es nicht, sondern Du musst es.
Somit ist eine fehlende Erlaubnis nur eine ziemlich lächerliche rhetorische Krücke, um was auch immer für ein Verbot - was es eindeutig nicht gibt - argumentativ doch als Existent zu erläutern.
Oder welchen Sinn hatte Dein Hinweis mit der fehlenden Erlaubnis ?
Die von Dir angesprochene "fehlende Erlaubnis" bei "hell" mit Begrenzungslicht (Standlicht zu fahren) hat exakt die gleiche juristische Bewertung, wie die fehlende Erlaubnis zu atmen.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Daß Erlaubtes nicht per gesondertem Gesetz erlaubt werden muß. So sinnfrei ist es übrigens nicht.
Neenee. Dass Nichtverbotenes nicht erst explizit via Gesetz erlaubt werden muss.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Und wenn Du über die Hysterese kommst, dann sitzt Du auch mit "richtigen" Anlagen im Dunkeln. Dafür reicht ein genügend langer Aufenthalt in einem recht gut ausgeleuchteter Tunnel und schon fährst Du ohne Licht aus dem Tunnel raus, nachts nicht schön.Zitat:
Original geschrieben von LeiderHeiser
- eine Hysterese verhindert das normalerweise.
Naja, du sprachst vom Licht des Gegenverkehrs - nicht von Tunnellicht. Wobei ich auch dort meine Zweifel habe, dass das ausreicht, um über die Schaltschwelle zu kommen. Mein System (Ford) ist da ziemlich konservativ und schaltet am Tag, nach einer Tunneldurchfahrt, manchmal das Licht erst nach einigen Kilometern wieder aus.
Zitat:
Original geschrieben von LeiderHeiser
Wobei ich auch dort meine Zweifel habe, dass das ausreicht, um über die Schaltschwelle zu kommen.
Vom C4 Picasso oder Xsara Picasasso (einer von den beiden) finden sich einige Meldungen im Internet, wo über diesen Effekt berichtet wird.
Zitat:
Mein System (Ford) ist da ziemlich konservativ ...
Das ist doch immer eine Auslegungssache und es wird auch immer passende Situationen geben, wo die tatsächliche Situation nicht zu den Zeitschleifen und Schalt-Schwellen des Lichtassistenten passen.
Da kenne ich hier in Berlin einige Stellen, wo man das prima sehen kann:
- ein "Mini-Tunnel" einer Bahnüberquerung wo nicht einmal bei wenigen Fahrzeugen das Licht erst einschaltet, wenn die Fahrzeuge schon wieder draußen sind
- ein "zu langer" Aufenthalt in einem relativ gut ausgeleuchtetem Tunnel
- ein "zu gut" ausgeleuchteter Tunnel, wo sogar eine Lichtpflicht ausgeschildert ist, aber aufgrund der vorhandenen Ausleuchtung die Automatik nicht einschaltet.
Es ist nur ein Assistent mit entsprechenden Schwächen und nicht der Chef selber. Passt die Situation nicht zur "Erfahrung", kommt es zu Fehlentscheidungen.
Zitat:
Original geschrieben von Icheb
Nope, ist es nicht. Lies erst mal die Gesetzestexte.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Falsche Schlussfolgerung
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Es handelt sich hierbei lediglich um das Urteil eines Amtsgerichtes und um eine Einzelfallentscheidung. Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es handelt sich hierbei lediglich um das Urteil eines Amtsgerichtes und um eine Einzelfallentscheidung. Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
welche rechtslage deiner meinung nach denn? 🙄
erklärs mal genauer....
Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉Zitat:
Original geschrieben von Icheb
Nope, ist es nicht. Lies erst mal die Gesetzestexte.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Falsche Schlussfolgerung
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.