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mit standlicht am tage fahren?

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 21:00

Hallo ich habe mal eine frage

es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...

in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.

Meine frage nun,

bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?

abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....

fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?

sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DerBandit_01

Zitat:

Original geschrieben von Meini1976

 

Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang ;)

Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...

Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.

Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.

Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahke

Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.

Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.

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Was ich dazu sage? Ganz ehrlich?

So ziemlich das dämlichste was machen kann. Warum?

Weils verboten ist. Ich riskier doch nicht ein Bußgeld und fahr verbotenerweise mit Standlicht rum, nur weil ich denke, ich würde damit besser gesehen, aber meine schlecht eingestellten Scheinwerfer könnten mit Abblendlicht ja jemanden blenden. Ach ja, und dann müsste ich bei einem Unfall ja auch noch mit Teilschuld rechnen. Warum? Wenn die Sicht gut genug wäre, hätte ich ja gar kein Licht anmachen brauchen, wenn sie schlecht ist, hätte ich Abblendlicht einschalten müssen.

PS: Meine Scheinwerfer sind nicht schlecht eingestellt und für alle diejenigen, deren Scheinwerfer schlecht eingestellt sind: Es sind den ganzen Monat Lichttest-Wochen, ihr könnt die kostenlos in der Werkstatt einstellen lassen.

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 21:11

nun dann frage ich mich wieso doch einige am tage mit eingeschaltetem licht fahren....

Ich halte auch nix davon, macht auch gar keinen Sinn, das Standlicht würde vollkommen untergehen. Wer gesehen werden will auch am Tage und dazu ne legale und günstigere Lösung als Abblendlich sucht, der kauft sich Tagfahrleuchten....

@ytna: du bekommst mit Sicherheit keine Teilschuld, wenn du am Tage mit Abblendlicht fährst, auch bei guter Sicht....

Zitat:

Original geschrieben von sponedeath

nun dann frage ich mich wieso doch einige am tage mit eingeschaltetem licht fahren....

Mit was für Licht???

Standlicht?? --> nicht erlaubt und schwachsinnig (s.o.)

Abblendlicht --> weil sie gesehen werden wollen

wie der name schon sagt

STANDlicht und nicht FAHRlicht

hier der auszug aus der stvo (§17 Beleuchtung; 2):

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Zitat:

nun dann frage ich mich wieso doch einige am tage mit eingeschaltetem licht fahren....

mit abblendlicht JA... alles andere ist nicht stvo konform...

 

*ot*

es gibt auch leute die am tage nicht genug sehen bei 30° im schatten und sonnenschein und fahren deßhalb mit eingeschalteten nebelscheinwerfern rum....

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 21:18

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

günstigere Lösung als Abblendlich sucht, der kauft sich Tagfahrleuchten....

ja is richtig

ist euch das eigentlich auch schonmal aufgefallen das leute am tage mit standlicht fahren?

auch schön finde ich

standlicht + nebelscheinwerfer....

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 21:20

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

eingeschalteten nebelscheinwerfern rum....

warst etwas schneller *g*

ja und? wenn sie erwischt werden ist es denen ihr bier.... und diese deppen die nur "neblers" toll finden, denen gehört der führerschein entzogen...

 

*ot*

du wirst überall leute finden die sich nicht an die regeln halten....

am 14. Oktober 2005 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von ytna

Was ich dazu sage? Ganz ehrlich?

So ziemlich das dämlichste was machen kann. Warum?

Weils verboten ist.

Mit Standlicht am TAG fahren ist nicht verboten. In der NACHT ist es nicht hell genug, deswegen muss man dann auch mit Abblendlicht fahren.

Es gibt keinen Grund, warum ein schwaches Leuchten einer Birne am Tag illegal sein sollte, wenn das stärkere Leuchten eines Abblendlichtes legal ist. Vom Tagfahrlicht ganz zu schweigen.

Einmal etwas nachdenken und schon muss sich die Welt mit weniger Blödsinn rumschlagen. Aber dann kann man schließlich nicht so toll mit Halbwissen angeben.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wie der name schon sagt

STANDlicht und nicht FAHRlicht

hier der auszug aus der stvo (§17 Beleuchtung; 2):

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

mit abblendlicht JA... alles andere ist nicht stvo konform...

 

*ot*

es gibt auch leute die am tage nicht genug sehen bei 30° im schatten und sonnenschein und fahren deßhalb mit eingeschalteten nebelscheinwerfern rum....

Die Passage gilt für "Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern", wie in Abschnitt 1 gesagt wird.

Wenn du Abschnitt 2 nämlich auf den Tag anwendest, MUSST du immer mit mindestens Abblendlicht rumfahren.

Zitat:

Original geschrieben von sponedeath

auch schön finde ich

standlicht + nebelscheinwerfer....

Die Außenbeleuchtungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen dienen ausschließlich der Verkehrssicherheit und niemals dem Erlangen irgendwelcher Schönheitsideale.

Zitat:

Original geschrieben von Icheb

Aber dann kann man schließlich nicht so toll mit Halbwissen angeben.

LOL DU musst was über Halbwissen erzählen :rolleyes: Und das, nachdem oben schon der entsprechende Auszug aus der StVO zitiert wurde....:rolleyes:

Aber nochmal extra für dich:

StVO (§17 Beleuchtung; 2):

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

am 14. Oktober 2005 um 21:28

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

LOL DU musst was über Halbwissen erzählen :rolleyes: Und das, nachdem oben schon der entsprechende Auszug aus der StVO zitiert wurde....:rolleyes:

Dann lies mal meinen editierten Beitrag.

Zitat:

Original geschrieben von Icheb

Dann lies mal meinen editierten Beitrag.

Falsche Schlussfolgerung

Der erste Absatz erläutert, wann mit Abblendlicht gefahren werden MUSS.

Der zweite Absatz zielt darauf ab, dass nur mit Standlicht allein nicht gefahren werden darf, ganz egal bei welcher Witterung. Der Absatz als Zusatz erlaubt bei entsprechenden Vorraussetzungen die Nutzung von Standlicht PLUS NSW.

Absatz 1 und 2 sind insoweit getrennt voneinander zu betrachten.

am 14. Oktober 2005 um 21:32

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Falsche Schlussfolgerung

Nope, ist es nicht. Lies erst mal die Gesetzestexte.

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