mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Es ging ihm doch nicht um die 10 Euro, sondern dass er nicht gegen geltendes Recht verstoßen hat - und das hat er nicht.
Gruß DVE
Ich ziehe mit Sicherheit nicht wegen einem 10 € Owi Geld vor den Kadi auch wenn ich der Meinung wäre es wär nicht gerechtfertigt. Da ist mir die Zeit zu Schaden und den Urlaubstag den ich für die Verhandlung opfern müßte.
10 € verlier ich auch wenn ich einen schlechten Kinofilm sehe ... 🙂 😎
Zitat:
Es ging ihm doch nicht um die 10 Euro, sondern dass er nicht gegen geltendes Recht verstoßen hat - und das hat er nicht.
Gruß DVE
Quatsch, hätte er den RA selber zahlen müssen und nicht seine Rechtsschutzversicherung wäre es ihm mit Sicherheit egal gewesen.
"Mein Vorgehen mag ja - insbesondere in Hinblick auf die Höhe des Ordnungsgeldes - kleinlich erscheinen,
aber zum einen ist dies für mich eine Sache des Prinzips, ich habe nichts falsch gemacht, also zahle
ich dafür auch keine Strafe - auch wenn es "nur" 10 Euro sind. Zum Anderen hat mich aber ein ganz anderer
Punkt bewogen, der Sache auf den Grund zu gehen: Es gab nach meinen bisherigen Recherchen noch kein Urteil
in Deutschland, wo über die Nutzung des Standlichtes am Tage entschieden wurde - aber es gibt massenhaft
im internet Postings in Rechts- und Verkehrsforen, in denen User schildern, dass sie für die Benutzung
des Standlichtes ein Verwarngeld zahlen mußten. All jenen, die zukünftig nach dieser Problematik im Netz
suchen, kann ich hiermit ein gerichtliches Dokument zur Hand geben, mit welchem sie einen Einspruch
begründen können."
Ob er auch ohne Rechtsschutz den Weg gegangen wäre ist irrelevant. Die Dinge sind wie sie sind. Das Urteil ist ergangen und damit geklärt, dass man am Tag mit Standlicht fahren darf, solange keine Beleuchtungspflicht gilt - Ende der Durchsage.
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Ich ziehe mit Sicherheit nicht wegen einem 10 € Owi Geld vor den Kadi auch wenn ich der Meinung wäre es wär nicht gerechtfertigt. Da ist mir die Zeit zu Schaden und den Urlaubstag den ich für die Verhandlung opfern müßte.
10 € verlier ich auch wenn ich einen schlechten Kinofilm sehe ... 🙂 😎
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Quatsch, hätte er den RA selber zahlen müssen und nicht seine Rechtsschutzversicherung wäre es ihm mit Sicherheit egal gewesen.Zitat:
Es ging ihm doch nicht um die 10 Euro, sondern dass er nicht gegen geltendes Recht verstoßen hat - und das hat er nicht.
Gruß DVE
Und wen interessiert es was du machst oder nicht?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Quatsch, hätte er den RA selber zahlen müssen und nicht seine Rechtsschutzversicherung wäre es ihm mit Sicherheit egal gewesen.
Warum sollte er oder seine Rechtsschutzversicherung den Anwalt bezahlen ?
Jeder Verkehrsanwalt weiß, dass diese Verwarnung keinen Bestand hat, und die anfallenden Kosten von Gericht erstattet werden, gibt natürlich auch Anwälte die Geld im voraus kassieren wollen, da einfach einen anderen Anwalt suchen wenn man nichts "vorschießen" möchte.
Dabei bin ich noch nie auf die Idee gekommen am Tage mit eingeschalteten Begrenzungsleuchten durch die Gegend zu juckeln... Aber wenn ich es denn mal tun sollte und ich krieg ein Knöllchen, bin ich ja jetzt auf der sicheren Seite. Danke Herr XYZ für diesen wichtigen Dienst am deutschen Autofahrer. [/ironie off]
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Ich ziehe mit Sicherheit nicht wegen einem 10 € Owi Geld vor den Kadi auch wenn ich der Meinung wäre es wär nicht gerechtfertigt. Da ist mir die Zeit zu Schaden und den Urlaubstag den ich für die Verhandlung opfern müßte.
10 € verlier ich auch wenn ich einen schlechten Kinofilm sehe ... 🙂 😎
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Und wen interessiert es was du machst oder nicht?Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Quatsch, hätte er den RA selber zahlen müssen und nicht seine Rechtsschutzversicherung wäre es ihm mit Sicherheit egal gewesen.
Und ich dachte das ist ein Forum zum diskutieren. Anscheinend doch nicht. Dann lass ich es halt. Schönen Abend noch 😉
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Dabei bin ich noch nie auf die Idee gekommen am Tage mit eingeschalteten Begrenzungsleuchten durch die Gegend zu juckeln...
.
Man lernt halt nie aus 😉
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Aber wenn ich es denn mal tun sollte und ich krieg ein Knöllchen, bin ich ja jetzt auf der sicheren Seite. Danke Herr XYZ für diesen wichtigen Dienst am deutschen Autofahrer.
.
Er weiss das sicherlich zu schätzen 😉
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Dabei bin ich noch nie auf die Idee gekommen am Tage mit eingeschalteten Begrenzungsleuchten durch die Gegend zu juckeln...
Ich ebenfalls nicht.
Ich gehe aber davon aus, daß es sich bei der Masche um einen verklausulierten Protest gegen die Obrigkeit handelt. In Frankreich gehen sie auf die Straße, wenn ihnen etwas nicht paßt und hier schalten sie am Tage die Begrenzungsleuchten ein...😁
Die Formulierung "Ich gehe davon aus ..." benutzen sehr oft auch Politiker wenn sie nicht Bescheid wissen ... 😉
Vielleicht erfahren wir ja die wahren Gründe, wenn wir hierzu einmal eine Umfrage starten (lassen)...😉
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Ich ziehe mit Sicherheit nicht wegen einem 10 € Owi Geld vor den Kadi auch wenn ich der Meinung wäre es wär nicht gerechtfertigt. Da ist mir die Zeit zu Schaden und den Urlaubstag den ich für die Verhandlung opfern müßte.
10 € verlier ich auch wenn ich einen schlechten Kinofilm sehe ... 🙂 😎
Zitat:
Original geschrieben von rpalmer
Und wen interessiert es was du machst oder nicht?Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Quatsch, hätte er den RA selber zahlen müssen und nicht seine Rechtsschutzversicherung wäre es ihm mit Sicherheit egal gewesen.
Mich. Zumindest wenns ums Fahren mit Standlicht geht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich ebenfalls nicht.Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Dabei bin ich noch nie auf die Idee gekommen am Tage mit eingeschalteten Begrenzungsleuchten durch die Gegend zu juckeln...
Ich schon. So habe ich eben etwas mehr Gesehenwerden auf der Autobahn und bewaldeten Landstraße (z.B. tagsüber innerorts sind die Dinger selbstverständlich aus) ohne den Nachteil des erhöhten Luftwiderstandes, den ich bei offenen Scheinwerfern bei eingeschaltetem Abblendlicht habe.
Nur blöd das man das Auto im Normalfall eher sieht als das man bemerkt das an diesem Auto das Standlicht eingeschaltet ist.😁
Fällt einem aber das Standlicht zuerst auf ist es schon Zeit das Fahrlicht zu benutzen.
Fazit,wenn das Standlicht hilft früher gesehen zu werden sollte man längst das Abblendlicht eingeschaltet haben und die 10€ sind gerechtfertigt.
Bei manchen Autos ist Standlicht schonmal nicht schlecht tagsüber bei guten Sicherverhältnissen.
Bei Regen, Nebel und Dunkelheit reichen sie natürlich nicht aus.
Ich habe weder Tagfahrlicht noch ein gutes Standlicht, also fahre ich immer mit Xenons an.
Die 50-100€ Mehrkosten ist mir das Plus an Sicherheit auf jeden Fall Wert, man wird ja anscheinend selbst mit Xenons an hin- und wieder "übersehen".