mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Bei unvernünftig konzipierten Fahrzeugen ist der Lichtschalter ja auch noch weiter weg, als der Blinkerhebel...Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Und diese Vollidioten werden gefühlt immer mehr. Offenbar ist es jetzt auch schon zu schwierig einen Lichtschalter zu drehen, nach dem die komplizierte Tätigkeit einen Blinkerhebel zu drücken auch schon eine große Masse vollkommen zu überfordern scheint 🙄 .
*duckundwech...*😁
Wieso duckundwech? Ist doch nicht einmal unwahr. Bei manchen Hinterweltlermarken ist er irgendwo versteckt, wo er weder präsent noch intuitiv auf die Schnelle zu finden ist.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Wieso duckundwech? Ist doch nicht einmal unwahr. Bei manchen Hinterweltlermarken ist er irgendwo versteckt, wo er weder präsent noch intuitiv auf die Schnelle zu finden ist.
Das bezog sich darauf, dass der Schalter bei Mercedes (überhaupt bei allen deutschen Autos) dahin verbannt wird, wo bei mir gerademal die Leuchtweitenregulierung ihren Platz haben darf.
ihr solltet alle morgens im dunkeln schon zur arbeit fahren und auch erst abends im dunkeln nach hause, dann hättet ihr auf jeden fall keine zeit, so einen mist hier zusammenzuschreiben und könntet euer abblend,-stand,- fern,-weitsicht,-und nicht-durchblicklicht gleich eingeschaltet lassen.
mit erleuchtetem gruss,
h.m.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Das bezog sich darauf, dass der Schalter bei Mercedes (überhaupt bei allen deutschen Autos) dahin verbannt wird, wo bei mir gerademal die Leuchtweitenregulierung ihren Platz haben darf.Zitat:
Original geschrieben von meehster
Wieso duckundwech? Ist doch nicht einmal unwahr. Bei manchen Hinterweltlermarken ist er irgendwo versteckt, wo er weder präsent noch intuitiv auf die Schnelle zu finden ist.
Selbst beim Ford Escort war der im Blinkerhebel und bei meinen beiden Audis war der Lichtschalter ein zusätzlicher Lenkstockhebel zwischen Blinkerhebel und Lenkrad.
Aber bei vielen ist der Schalter tatsächlich an einer Stelle, die bei mir irgendwo zwischen Sicherungskasten und den Rädchen für Leuchtweitenregulierung und Instrumentenbeleuchtungshelligkeit liegt.
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Zitat:
Original geschrieben von moranidesign
ihr solltet alle morgens im dunkeln schon zur arbeit fahren und auch erst abends im dunkeln nach hause, dann hättet ihr auf jeden fall keine zeit, so einen mist hier zusammenzuschreiben und könntet euer abblend,-stand,- fern,-weitsicht,-und nicht-durchblicklicht gleich eingeschaltet lassen.
mit erleuchtetem gruss,
h.m.
Passiert mir im Winter ständig.
ich muss mich erst an die gelbe Scheibe am Himmel gewöhnen, die ich morgens schon sehe und nun sogar noch nach acht.😁
Sorry ... 19Seiten hab ich mir nu nicht durchgelesen. ... nur mal "quer durchflogen".
Standlicht: Bringt nichts.
Normales Abblendlicht am Tag: Fahre ich immer, ist in Dänemark auch Vorschrift. In Meck-Pom gab mal ne Aktion "An der Küste mit Licht" ... seit dem fahr ich so.
Und da wir jetzt hier oben in Flensburg auch oft nach Dänemark fahren, hat sich das halt eingebürgert.
Nebelscheinwerfer an ohne schlechte Sicht: -rofl-
Man das war mal cool!!!!!!!!!!!!
... und hat früher 10 Euro gekostet.
Führerschein weg für Leute die keinen anderen mit sowas stören (wen sollen denn Nebelscheinwerfer auch blenden???) ... -rofl-
Aber das muß nu echt nicht sein. (Das wäre ja Todesstrafe für Lolli-Klauer).
Viele liebe Grüße
-->GreenHeaven
Habe hier jetzt auch nur den ein oder andern Beitrag gelesen, also weiß ich nicht ob es schon geschrieben wurde. Aber laut einiger Urteilen ist das Fahren mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) zulässig wenn keine Beleuchtungspflicht besteht.
Wir verfolgen die Standlichtfahrten auch nicht, da das Urteil ja hinreichen bekannt ist bzw. sein sollte.
Ein zu einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit Verurteilter bekam Sept. ´09 bei seiner Gegenklage recht. Amtgsgericht Merseburg 12(E) OWi 146/9.
Betroffener in seinem Forum mit Kopie des Beschlusses
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Volvo C30 Neb
In Luxemburg verboten. Bekommst direkt ein Bußgeld!!!😉
Für NSW ohne schlechte Sicht?
Hat nicht nur früher nen Zehner in die Kaffekasse gekostet. Ist heute immernoch so.
Aber das sit alles wi mit Parken in die falsche Richtung. Mir wurden schon zwei Tickets in einer Sackgasse an die Scheib e epappt, weil ich auf der linken Seite geparkt hatte.
Die Quotengeier hatten sich gefreut.😠
Gestört wurde nur niemand.😛
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Habe hier jetzt auch nur den ein oder andern Beitrag gelesen, also weiß ich nicht ob es schon geschrieben wurde. Aber laut einiger Urteilen ist das Fahren mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) zulässig wenn keine Beleuchtungspflicht besteht.
Es ist nicht direkt erlaubt, es besteht nur keine Strafvorschrift!
Und was nicht im Bussgeldkatalog steht kann nunmal nicht geahndet werden.
(außer hier in Thüringen, da kann unter Umständen in Absprache mit der Bußgeldstelle ein Auffangtatbestand erstellt werden)
Zählt der gesamte §17 StVO eigentlich nur bei "Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern" oder immer, sprich auch bei vollem Sonnenschein?
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Zählt der gesamte §17 StVO eigentlich nur bei "Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern" oder immer, sprich auch bei vollem Sonnenschein?
Würde der §17 StVO auch bei Sonnenschein ziehen, hieße das wohl eher Tagfahrlichtpflicht.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Würde der §17 StVO auch bei Sonnenschein ziehen, hieße das wohl eher Tagfahrlichtpflicht.Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Zählt der gesamte §17 StVO eigentlich nur bei "Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern" oder immer, sprich auch bei vollem Sonnenschein?
Aufgrund welches Absatzes jetz genau?
Ich mein nur weil das bei "Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern" nur im 1. Absatz steht, aber nicht bei den anderen.
z.b. der hier:
Zitat:
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.
Okay. Wenn die Straßenbeleuchtung tagsüber bei hellstem Sonnenschein ausgeschaltet ist, dann muss ich bei genau diesem Wetter mein haltendes Fahrzeug beleuchten? Macht keinen Sinn.
Zitat:
Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
Ein Fahrrad darf ich also bei Helligkeit und extremen Nebel mit Sichtweite unter 50 Meter unbeleuchtet auf der Straße stehen lassen.
Aber sobald es dunkel wird muss ich es wegräumen.
Ja ne is klar..
Zitat:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.
D.h. ich muss bei einer vollständigen Sonnenfinsternis tagsüber nicht mit Abblendlicht fahren. Auch wenns dadurch stockfinster ist.
Gruß
yo-chi
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Ein Fahrrad darf ich also bei Helligkeit und extremen Nebel mit Sichtweite unter 50 Meter unbeleuchtet auf der Straße stehen lassen.
Aber sobald es dunkel wird muss ich es wegräumen.Ja ne is klar..
Ein Fahrrad gehört ins Wohnzimmer wenn es nicht gebraucht wird. Da steht es geschützt vor Wind und Wetter und wird nicht so schnell geklaut.😁
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Es ist nicht direkt erlaubt, ...
Dann zeige mir doch mal irgend ein Gesetz, nach dem Atmen oder Essen erlaubt ist.
Ein "mache ich aber trotzdem" wäre dann in Thüringen vermutlich auch ein "Auffangstatbestand" ???
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
D.h. ich muss bei einer vollständigen Sonnenfinsternis tagsüber nicht mit Abblendlicht fahren. Auch wenns dadurch stockfinster ist.
Wenn man sich nicht den §17 durch liest, kann man wunderbar darüber diskutieren, welch Blödsinn das drin steht 🙄
"Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. ..."
... ist gleich der erste Satz