Mit Sonnenschutzverglasung nicht durch den TÜV?

BMW 3er F30

Hallo zusammen,

komme grade etwas ratlos vom TÜV, da hat man mich mit meinem F30 wegen "nicht nachgewiesener Zulässigkeit" der Scheibenfolien hinten nicht durchgelassen.

Da ich nicht der Erstbesitzer bin, habe ich erst nach Rücksprache mit BMW erfahren, dass es sich hierbei aber um die werksseitige Sonnenschutzverglasung handelt.

Der Freundliche vom TÜV besteht aber nun darauf, eine Bescheinigung oder ein Siegel zu sehen, auf der Folie selbst ist nichts vermerkt.

Habt ihr dazu Erfahrungen oder Ratschläge?

LG

Beste Antwort im Thema

schau doch nochmal genau hin, vllt ist doch die Folie gestempelt, man muss sich schon echt mühe machen, die Folie so zu legen, das kein Stempel zu sehen ist. Schau die Fenster haargenau an!!! Dann fahr zu nem Folierer und bitte um eine ABE für die Folie. Hat er vllt oder holt sie dir.

Dieser Code, oder was auch immer, ist ne glaub ne Lasergravur, die alle geschätze 20 cm wieder auftaucht.
Die im Anhang ist nur so deutlich zu sehen, da die Kante durch das Blitzlicht gebrochen wurde.

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Zitat:

@joker2980 schrieb am 22. März 2019 um 20:30:12 Uhr:


Also ich hab da ne Bescheinigung zu der Folie bekommen

Bringt nur nichts, wenn die Prüfnummer nicht auf der Folie steht.

Zitat:

@Prospecco schrieb am 22. März 2019 um 19:19:29 Uhr:


Was ich ja gerade nicht ganz verstehe, es geht doch ausschließlich um die hinteren Scheiben, oder?
Wieso sollten die überhaupt TÜV relevant sein?

Seitenscheiben und Frontscheibe, ok, aber alles weitere?

Das weiß ich auch nicht, laut seinen Angaben müssen die Insassen hinten auch geschützt sein, geht nicht nur um die Sicht vorne...

Bin jetzt jedenfalls durchgekommen bei Dekra, also vielen Dank für den Tipp! 🙂

Folien erfordern Bauartgenehmigung, sofern sie auf Sicherheitsscheiben angebracht sind.

Ist hier mit gelistet
https://de.wikipedia.org/wiki/Bauartgenehmigung

Das bedeutet, dass sich daraus den Prüfbetrieben eine Einnahmequelle erschließt, und das ist auch die betriebswirtschaftliche Motivation für den Tüv. Zur Not sagt er eben, dass du sonst vielleicht nicht das richtige im Rückspiegel siehst oder bei einem Unfall was unvorgesehenes passiert, oder die Folien vielleicht die Scheiben angreifen ... Stempel muss sein.

Wollte mal fragen ob die Kiste denn nun TÜV bekommen hat und was genau gemacht wurde??
Folie runter oder nur anderer TÜV ??

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Anderer TÜV,. Steht hier irgendwo.

INgo, 2 Beiträge über Deinem steht die Antwort... 😕🙄

Auch wenn ein anderer TÜV den Stempel gegeben hat, aber niergendwo dokumentiert ist, dass die Folie zulässig ist,

kann es im Falle eines Unfalls Probleme mit der eigenen Versicherung kommen.

Theoretisch kannst du die XY Folie nach dem TÜV Besuch angebracht haben.

Die Versicherung muss die Kausalität zwischen Unfall und Anbauteil begründen können, Klar können sie erst mal ablehnen, dann mahnt man sie halt und dann ab zum Gericht, und der erste Richter wird sie genau das fragen.

Würde so Sinn machen.

Welche Folge hat denn dann eine erloschene Betriebserlaubnis?

Auf diesen Begriff wird sich doch meist bezogen.

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