ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Mit Motorrad Fahrradfahrer in Kurven überholen

Mit Motorrad Fahrradfahrer in Kurven überholen

Themenstarteram 31. Oktober 2020 um 14:48

Hallo,

darf man als Motorradfahrer auf einer Landstraße Fahrradfahrer auch in Kurven überholen, solange man nicht auf die Gegenfahrbahn kommt?

 

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 1. November 2020 um 12:09:08 Uhr:

Seit dieser dusseligen Neuregelung mit den ach so tollen 2 m Abstand fühle ich mich als Radfahrer ziemlich genervt von anderen Kraftfahrern, die dann aus Schiss hinter mir her eiern, auch wenn man technisch sehr leicht überholen könnte. Die Regelung ist falsch und realitätsfern. Wer sein Hollandrad nicht beherrscht und keine gerade Linie rechts am Rand fahren kann --> Busse, Bahnen, Rollstühle.

Klarer Fall von mangelnder Erfahrung. Schon mal bei ordentlich Seitenwind von links mit dem Fahrrad von einem überholenden PKW oder gar LKW in den Windschatten gestellt worden. Ein ausreichender Abstand ist da zwingend erforderlich. Ein erfahrener Kfz.-Lenker weiß das.

Mit Verlaub Jerry

70 weitere Antworten
Ähnliche Themen
70 Antworten

Stimme hier zumindest in Bezug auf erwachsene Fahrradfahrer zu.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 4. November 2020 um 18:05:36 Uhr:

Stimme hier zumindest in Bezug auf erwachsene Fahrradfahrer zu.

Ja....die Einschränkung sollte man wohl vornehmen. Von 6jährigen Kindern würde ich nie das Verhalten Erwachsener verlangen.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 4. November 2020 um 17:28:18 Uhr:

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 1. November 2020 um 14:50:40 Uhr:

 

Und bei jenem User dieses Themas, der mit seinem Fahrrad eine schnurgerade Linie fährt, möcht' ich glatt ausmessen, ob das wirklich so ist, weil er es ja von anderen erwartet.

Wer aber so unsicher auf seinem Fahrrad sitzt, dass er einen 2m breiten "Schutzraum" braucht, beherrscht sein Fahrzeug nicht - Beispiele dafür sieht man bei etwas Aufmerksamkeit jeden Tag. Dafür sollen sich Kraftfahrer zur Verantwortung ziehen lassen? Wird wohl so kommen, aber meinen Beifall findet das nicht.

Das ist denke ich das falsche Beispiel.

Was ist deiner Meinung dann ein ausreichender Abstand?

1,5 Meter? 1 Meter?

 

Nimmt man mal Schlaglöcher, mal eine Windböe von der Seite dazu, vielleicht bergauf am Berg ein langsames Tempo wo man eh deutlich mehr schlenkert. Oder Luftsog dazu eines PKW.

Ich bin die letzten 7 Jahre irgendwas um 50.000 Kilometer mit dem Rad gefahren.

Es kommt verdammt selten vor, aber ab und an erwischt einen immer mal das Ausweichen eines Schlagloches von vielleicht 30-40cm nach links, genau in dem Moment ne fiese blöde Windböe von der Seite dazu.

Und spielt man dann Lotto und in genau dem Moment überholen einen ein paar Autos und verstärken den Luftsog. Hoppla, plötzlich braucht der Radfahrer dann doch mal bis zu 1,5 Meter Platz und er hat nicht die geringste Schuld an der Situation sondern kann es einfach nicht vermeiden.

Das kommt selten vor. Verdammt selten. Vielleicht alle 20.000 bis 30.000km auf dem Rad.

Viele Leute fahren so wenig Rad, dass sie so eine Situation in ihrem Leben vermutlich noch nie erlebt haben oder nie erleben werden und demzufolge überhaupt nicht wissen wovon ich spreche.

Aber für genau solche Situationen sorgt die STVO mit den entsprechenden Regelungen ebenso vor.

Ginge man vom idealtypischen Verhalten aus wo jeglicher Umwelteinfluss kalkulierbar wäre, wo jedes Verhalten 100% vorhersehbar wäre dann könnte man 50cm in die STVO reinschreiben und beim überholen von PKW 20cm (statt 1 Meter)

Aber das entspricht am Ende des Tages nicht der Realität.

Was hilft es, wenn das dann 9999 von 10.000x gut geht und es beim 10.000ten mal dann einen Toten gibt?

Am Ende hat eine Diskussion über Höhe der Abstände doch eh keine Grundlage.

Ob 1,5 Meter auf der Landstraße oder 2 Meter ist am Ende des Tages irrelevant weil beides eine freie Gegenfahrbahn voraussetzt.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 4. November 2020 um 17:28:18 Uhr:

Wer aber so unsicher auf seinem Fahrrad sitzt, dass er einen 2m breiten "Schutzraum" braucht, beherrscht sein Fahrzeug nicht -

Dann hast auch Du noch nicht verstanden, daß 2-Räder potentiell instabile Fahrzeuge sind.

Der 2m-Seitenabstand zum überholten Fahrzeug ist jedenfalls gesetzt.

Für jene, die das nicht kapieren, ist es denkbar, bei allen Straßen ein absolutes Überholverbot für Fahrzeuge alle Klassen einzurichten, wenn die Straßenbreite es unter Einbeziehung der Gegenfahrbahn nicht hergibt, daß der Seitenabstand von 2m zum überholten Fahrzeug eingehalten werden kann. Und da dürfen dann auch 2-Räder nicht mehr überholt werden.

Europa und Bund werden hier gerne regelnd behilflich sein.

Die Einnahmen aus den Verstößen wegen Mißachtung eines der dann neuen straßen-/streckenbezogenen absoluten Überholverbote fließen zu je einem Drittel an die betreffende Gemeinde, an das betreffende Land und an den Bund.

Gerade im Berufsverkehr hat es hier eine lohnende Einnahmequelle.

Verhältnismäßiger wäre wegen der geringeren Zahl der eingeschränkten VT z.B. ein Verkehrsverbot für Fahrräder. :)

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 4. November 2020 um 17:23:09 Uhr:

Zitat:

@Jerry Lundegaard schrieb am 2. November 2020 um 20:30:54 Uhr:

 

Klarer Fall von mangelnder Erfahrung. Schon mal bei ordentlich Seitenwind von links mit dem Fahrrad von einem überholenden PKW oder gar LKW in den Windschatten gestellt worden. Ein ausreichender Abstand ist da zwingend erforderlich. Ein erfahrener Kfz.-Lenker weiß das.

Mit Verlaub Jerry

Hab jetzt nnoch nicht ganz verstanden, woran es dir an Erfahrung mangelt. Womöglich am Radfahren.

Zum Lese- und Textverständnis kann ich dir noch ein paar Tipps per PN geben. Im Forum geht das am Thema vorbei. Und das du nnnnoch stotterst, macht die Sache für dich bestimmt auch nicht einfacher.

Im Ernst, welcher Abstand wäre für dich akzeptabel?

Aus meiner Erfahrung als Radfahrer kann ich nur sagen, dass einige Autofahrer mit wenig Abstand überholen und bei Gegenverkehr vergessen, dass ihr Pkw nach der Fahrertür nicht endet und den Radfahrer dann noch gehörig schneiden. Schon alleine dafür sollte sich ein ordentlicher Abstand im Bewusstsein des Autofahrers festsetzen.

Mit Verlaub Jerry

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. November 2020 um 19:31:36 Uhr:

ein Verkehrsverbot für Fahrräder. :)

Allenfalls dort, wo es einen separaten Radweg hat, der auch alle baulichen Vorgaben einhält.

Ähnlich zum bundesweiten Radwegenetz neben der Autobahn? :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. November 2020 um 01:44:38 Uhr:

Ähnlich zum bundesweiten Radwegenetz neben der Autobahn? :)

Bundesplanung, Landesplanung, Gemeindeplanung.

Wenn der Radwegebau als solches in Bundeskompetenz fallen würde, wären diese vielleicht längst ausgebaut?

Autobahn ist ja selber Bundeskompetenz; ein die Autobahn begleitender Radweg wäre dieses zu. U. aber schon nicht mehr?

am 5. November 2020 um 17:06

Interessanter ist doch die Frage "Mit Fahrrad Motorrad in der Kurve überholen" ? Geht herrlich auf Passabfahrten.

Du darfst überholen, wenn dies gefahrlos möglich ist! Kurve, Abzweigung, Engstelle... egal. Wenn du gegen keine Regel verstößt, kannst du überholen.

Einzelheiten sind in §5 StVO klar geregelt!

Nebenbei: Außerorts beträgt der Mindestabstand 2 m, Innerorts 1,5 m!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Mit Motorrad Fahrradfahrer in Kurven überholen