mit eco-hugo ins parkhaus?
hallo zusammen.
haben hier gerade die hitzige diskussion, ob der eco-hugo nun ins parkhaus darf oder nicht. in dem hier schon gefunden thread kam ich nicht zu einer abschließend lösung. oder ist es von prakhaus zu parkhaus unterschiedlich?
gruß milo
17 Antworten
Darf er !!
Ecos dürfen ins Parkhaus, da Erdgas fast auschließlich aus Methan besteht, welches NICHT schwerer las Luft ist. Steht auch alles im Eco Prospekt und im Handbuch.
Autogasfahrzeuge dürfen dagegen noch nicht in jedes Parkhaus, da PropanButan Gemische schwerer als Luft sind und sich am Boden sammeln können. Ein Auszug aus Wikipedia:
Bereits seit 1998 hat sich innerhalb der meisten Garagenverordnungen (GaVo) der einzelnen Bundesländer durchgesetzt, dass es grundsätzlich erlaubt ist, mit Autogas-PKWs in Tiefgaragen zu fahren. Lediglich in Berlin, Bremen und dem Saarland gelten Einschränkungen. Jedoch untersagen mitunter noch die Garagenbesitzer die Einfahrt durch Hinweisschilder. Hierbei ist auf das Hausrecht des Garagenbesitzers zu achten.
Schau mal hier in diesem Prospekt auf Seite 17:
http://...olkswagen-nutzfahrzeuge.de/.../infomaterial___preise.html
Gruß
Patrick
Jo, nur wild drauf los geshoppt...😁
Gruß
Patrick
In allen öffentlichen Parkhäuser, sogar öffentlichen Tiefgaragen dürfen Auto-und Erdgasfahrzeuge rein, weil die Vorschrift einen Luftumsatz von mindestens 3mal in der größe des Parkhauses in einer Stunde ist Vorgeschrieben. Bei Privatparkhäusern oder Tiefgaragen kann das für ein LPG oder CNG Fahrzeug anders aussehen. Das Hausrecht hat der Inhaber.
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STOPP
wie m.m schreibt es darf, muss aber nicht!! Jedes Parkhaus hat einen Besitzer! (Karstadt. C&A, usw.) dieser Betrieber macht die Regeln, wenn da steht, Parken für Gasfahrzeuge nicht erlaubt, dann hast NULL Chance!!
Besser erst Informieren, dann Parken.
Ich persönlich hatte noch keine Probleme.
Bei Erdgas hat man uneingeschränkten Zugang zu Parkhäusern und Tiefgaragen. Hängt wie oben geschrieben mit der Gasart zusammen (steht auch in der Garagenordnung).
Schau euch auch noch mal den Prospekt (link siehe oben) vom Caddy an, Seite 17, rechts oben.
VW würde nie eine solche Aussage treffen, wenn das nicht juristisch Hand und Fuß hätte.
Sollte der Parkhausbesitzer von seinem Hausrecht gebrauch machen und dir trotzdem die Zufahrt verweigern, darf er das eigentlich nicht aufgrund deiner Treibstoffart ! Aber man kann natürlich nie sicher sein, dass der Parkhausbesitzer unwissend ist... 😉
Aber wenn du den Betreiber nicht mit der Nase drauf stößt, wird sich auch wahrscheinlich so oder so kein Schw... für dein Auto interessieren 😁 Außer andere Caddy Fahrer vielleicht...
Gruß
Patrick
Hier noch 2 Links:
http://www.erdgasfahrzeuge.de/.../1000151.html?...
http://www.gas24.de/cms/83-0-vorurteile-erdgas.html
Zitat:
Original geschrieben von milo110
haben hier gerade die hitzige diskussion, ob der eco-hugo nun ins parkhaus darf oder nicht. in dem hier schon gefunden thread kam ich nicht zu einer abschließend lösung. oder ist es von prakhaus zu parkhaus unterschiedlich?
Über das Dürfen haben die anderen genug geschrieben. Aber pass auf. Nicht jedes Parkhaus kommt mit 1,83 m Höhe klar. Und selbst wenn musst Du beim Öffnen der Klappe wachsam sein. Ohne Gegenhalten wäre das Ausladen des Kinderwagens hier auch ins Auge gegangen.
Zitat:
Original geschrieben von prinz-tt
Über das Dürfen haben die anderen genug geschrieben. Aber pass auf. Nicht jedes Parkhaus kommt mit 1,83 m Höhe klar. Und selbst wenn musst Du beim Öffnen der Klappe wachsam sein. Ohne Gegenhalten wäre das Ausladen des Kinderwagens hier auch ins Auge gegangen.
Das ist eine wahrlich wichtige Anmerkung... Selbst wenn die am Parkhaus angegebene Mindesthöhe eigentlich ausreicht, warte ich beim Fahren im Parkhaus immer noch auf ein Krachen von oben 😰 An die Höhe vom Caddy habe ich mich zumindest im Parkhaus noch nicht richtig gewöhnt. Außerhalb schon, da ist das ja nur g..l 😁
Also obacht beim Klappe öffnen !
Gruß
Patrick
Hallo Milo
Leider muß ich dir eine schlechte Antwort geben. Wenn an der Garageneinfahrt ein Schild mit " Gasfahrzeuge einfahrt verboten" steht, giltet das auch leider für dich. Ist übrigens dann egal ob Tiefgarage oder Parkhaus. Ist auch egal ob Flüssig oder Erdgas.
Ist leider so, egal was die Gesetze sagen, der betreiber hat das recht, euch auszusperren. Bescheuert, aber wahr.
Sieht man aber immer weniger, die Schilder.
Gruß klaus
Zitat:
Original geschrieben von lecksucher
Wenn an der Garageneinfahrt ein Schild mit " Gasfahrzeuge einfahrt verboten" steht,
Das würde ich gern mal als Bild sehen 😉
... bisher ist mir so ein Schild noch nie aufgefallen. Und wenn, dürfte der Anteil solcher Parkhäuser verschwindend gering sein.
Bei diesen Einstellverboten geht es auch eher um die Fahrzeuge, die kein Sicherheitsabschaltventil besitzen. Bei allen aktuellen Gasfahrzeugen (Erd- und Flüssiggas) ist es vorgeschrieben, dass die Flaschen mit einem Ventil versehen werden müssen, welches im stromlosen Zustand die Flasche verschließt.
Gruß, Frank
Bei uns steht an einer Tiefgarage auch dieses Schild, der Betreiber meinte jedoch, dies gelte nicht für die neuen Erdgasfahrzeuge. Aber wenn so ein Schild steht sollte man lieber nachfragen.
Gruß DaGama
PS. Vielleicht kann ich morgen ein Foto davon posten...
Nochwas dazu:
Parkhäuser und Tiefgaragen: kein gesetzliches Einfahrverbot!
Das Befahren von Tiefgaragen sorgt mitunter für Verwirrung. So fragen sich viele Erdgasautofahrer bei Verbotsschildern wie „Einfahrverbot für Gas betriebene Fahrzeuge", ob auch Erdgasfahrzeuge davon betroffen sind.
Grundsätzlich ist es so, dass Einfahrverbote in den meisten Fällen Flüssiggasfahrzeugen und nicht Erdgasfahrzeugen galten: Laut Garagenordnung aus dem Jahr 1976 (Ländererlass) war „das Abstellen von Fahrzeugen mit Druckgasantrieb wegen erhöhter Explosionsgefahr” verboten. Allerdings bezog sich das Verbot auf die damaligen Fahrzeuge mit Flüssiggastanks. Die novellierte Version der Garagenverordnung NRW sieht weder für Erdgas- noch für Flüssiggasfahrzeuge ein Einfahrverbot für Tiefgaragen vor. In der Regel kann man also mit einem Erdgasfahrzeug in Tiefgaragen einfahren - lediglich auf privatrechtlicher Ebene kann im Einzelfall die Einfahrt eines Erdgasfahrzeugs untersagt werden.
Heute sieht die Mehrheit der Bundesländer in ihren "Garagenverordnungen" kein Abstellverbot mehr für Autogasfahrzeuge vor, Ausnahmen sind Brandenburg, Berlin, Bremen und das Saarland - sofern dort nicht sichergestellt ist, dass austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann.
Quelle: Parkhäuser und Tiefgaragen: kein gesetzliches Einfahrverbot!
Hallo Frank
Ich kenne nur in Stuttgart ein Parkhaus wo es mal stand (war schon lange nicht mehr dort). Fakt ist, egal wie, was und wo am Auto dran ist, und egal ob erd oder Flüssiggas drinn ist, wenn das Schild da steht ist einfahrtverbot. Ist auch eine Versicherungstechnische frage wenn mal was passiert ( egal ob es vom gasi aus geht ).
Blos mal ne frage: wer kontrolliert den eigentlich so was 😁.
Gruß klaus
Hallo, noch mal ich
Parkhaus Pforzheim Rathaus : Einfahrt Verboten für Druckgasfahrzeuge.
Gruß klaus