Mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland

Hab im Fernsehen mal gesehen da gibts in Bottropp einen Corsa mit zwei Motoren und 700 PS. Der fährt schon länger mit britischem Kennzeichen rum, weil Er für Deutschland keine Zulassung bekäme. Kann das sein, daß ich einfach mein Auto im Ausland zulasse um die hiesigen Bestimmungen zu umgehen? Da kann ich ja mein Fahrzeug mit allerhand Schnickschnack ausrüsten, und Alle auslachen, Die das auch gerne hätten, aber dafür keine Genehmigung bekommen. Wie verhält sich dann das bei einem Unfall, da ist womöglich, wenn ich durch so ein Fahrzeug zu Schaden komme und es ist nicht richtig versichert ist Ärger vorprogramiert?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


...sondern nur der Fahrer. Wollen diese Schlümpfe irgendwas würde ich mal so sagen, daß sie sich dann an den wenden sollen, dem die Karre gehört.

Wer sagt, dass es ein Fall für die Halterhaftung ist?

Siehe:
http://www.zoll.de/.../index.html#einreise_nicht_eg4

Zitat:

"EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn

* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.
Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.
* eine Notsituation vorliegt.
Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.
* die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).
* ein betriebseigenes Fahrzeug zur regelmäßigen Rückkehr vom Arbeitsort im Drittland zum Wohnort in der EG benutzt wird und nachweisbar eine Ermächtigung vom ausländischen Arbeitgeber vorliegt."

Höchstens auf den letzten Ausnahmetatbestand wird er sich berufen können. Ob die "private Besorgung" darunter fällt wird nur ein spezialisierter Anwalt (und davon wirds im Grenzgebiet viele geben) beantworten können.

Ansonsten: Unwissenheit schützt vor Strafe....(oder doch nicht?).

Amen

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Wir dürfen hier nicht soviel in einen Topf werfen. Es ist hier von Fahrzeugen aus der Schweiz und aus England die Rede. Diese Länder sind nicht in der EU. Dazu gelten anderen Regeln.
Dann muss man doch unterscheiden, wozu wird das Fahrzeug mit z.B. polnischer Zulassung hier genutzt. Ist es ein polnischer Montagetrupp, die von Mo-Fr. in D oder NL sind und als Leiharbeiter irgendwo Arbeiten oder ist es ein Erntehelfer, der hier für 3 Monate malocht und dann wieder zurückfährt oder ist es ein junger Mensch, der hie in D lebt und Arbeitet, seinen Wagen aber in PL auf seine Eltern zugelassen hat. Beispiel 1 + 2 sind o.k., aber Beispiel 3 ist definitiv Beschiss am Staat.
Richtig kriminell, aber Leider Legal sind Deutsche Firmen, meist Speditionen, die eine Zweitfirma in einem Osteuropäischen Land aufmachen und dort Ihren LKW-Fuhrpark zulassen, die Fahrzeuge aber überwiegend in D unterwegs sind.

Und, worum es im Eingangspost ja eigentlich ging, die Fahrzeuge, die hier in D bewegt werden, auch mit ausländischem Kennzeichen, müssen den EU-Richtlinien entsprechen. Habe das kürzlich im Fernsehen gesehen. Da ging es um eine Verkehrskontrolle am Nürburgring, da hatten die eine Holländische Motorradclique am Wickel. Bei den Auspuffanlagen wurde z.B. nach einer E-Zulaasung geschaut und einige mussten auch etwas Geld abdrücken, weil sie den DB-Killer ( Geräuschreduzierung am Schalldämpfer) herausgebaut hatten.
Und man sieht es ja auch immer bei irgendwelchen Treffen, da werden auch mal ganz wilde Umbauten aus dem Verkehr gezogen, egal welche Nationalität.

MFG Thomas

Alle Infos hierzu unter FZV, Abschnitt 4, inbes. §20 Abs(2) (kein regelmäßiger Standort).

O.

Es ist doch logisch!!!
Für immer natürlich fahren , wenn ich das Auto dort kaufe und anmelde!!!
Natürlich möchte ich es hier in Deutschland (wohnsitz) fahren....

Interessante Frage, leider weiß ich die Antwort auch nicht, würde sie aber auch gerne kennen. Habe keine Ahnung, kann also nur rumraten. Jedenfalls bei der Einfuhr des Autos von einem EU-Land in ein anderes EU-Land muss man schonmal keinen Zoll zahlen. Und wenn man einen Wohnsitz in einem EU-Land hat, kann man ja dort ein Auto kaufen, anmelden und versichern, und dann müßte man doch sicher damit in ein anderes EU-Land fahren dürfen, wo man auch einen Wohnsitz hat oder auch nicht, für einen längeren Urlaub ja sowieso, nur muss die auswärtige/heimische Versicherung halt in Deutschland gelten. Die Frage ist vermutlich in erster Linie, ob bzw. wie lange die Versicherung aus dem Ursprungsland der Autoanmeldung im EU-Ausland gilt. Da gibt es oft Beschränkungen, die aber von der Versicherungsgesellschaft kommen. Aber wie gesagt, habe leider auch keine Ahnung, könnte sein, dass man es irgendwann ummelden muss.
Eines weiß ich nur sicher, dass es nicht geht: Ich fragte meine Versicherung mal, ob ich ein im EU-Ausland gekauftes und dort angemeldetes Auto über die hiesige (deutsche) Versicherung versichern könne (ich wollte es dort im EU-Ausland fahren), weil die deutsche KFZ-Versicherung für mich billiger war als eine vergleichbare Versicherung in England. Mit meinem deutschen Auto (hier angemeldet und versichert) konnte ich aber natürlich im EU-Ausland damit rumfahren; aber nach welcher Zeit die Engländer vorgeschrieben hätten, dass ich's dorthin ummelden muss, weiß ich nicht...muss mal auf den grünen (Auslands-)Versicherungsschein gucken, ob da irgendwelche Beschränkungen stehen. Es sind manche Länder bei der Versicherung ausgeschlossen, aber vermutlich keine EU-Länder. Darauf wird's wohl ankommen, weil ohne Versicherung darf man halt hier nicht rumfahren; also ganz sicher muss man das Auto wohl stehen lassen, wenn die jeweilige ausländische Versicherung Deutschland aus dem Versicherungsschutz gestrichen hat; oder wenn's zeitlich befristeter Versicherungsschutz ist, dann darf man halt wohl nur dementsprechend lange hier fahren. Würd' ich mal vermuten. Ob man's irgendwann speziell in Deutschland anmelden muss...leider keine Ahnung, am besten eine Spedition fragen mit mehreren Geschäftssitzen, wie die das machen.

Gruß

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Vielen Dank,für die Antwort Kawa_Harlekin.

Nochmals zur Klärung:

§ 20 Abs. 1 Satz 1 FZV:
In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:
Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958)

"Vorübergehender Verkehr" ist dann zu bejahen, wenn ein Fahreugführer mit seinem ausländischen Fahrzeug im Transit durch Deutschland fährt oder sich kurzfristig zum Zwecke eines Messebesuches, Besuch einer Veranstaltung hier aufhält oder aus beruflichen, privaten oder sonstigen Gründen in Deutschland unterwegs ist.
 

Also wer hier festen Wohnsitz hat, muss Fahrzeug ummelden und damit deutsche Versicherung besorgen.

O.

Genauso ist es!
Das einzige, was sich in letzter Zeit geändert hat, ist, dass bei Verstößen innerhalb der EU keine Verfolgung wegen eines Steuervergehens mehr erfolgt. Basiert wohl auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

ich hab einen deutschen pass, bin aber nicht mehr in deutschland gemeldet, sondern in holland, weil ich hier studiere.
also habe ich nix zu befuerchten, wenn ich mit einem auslaendischen kennzeichen angehalten werde oder?

ist es ausserdem egal ob das auto mir gehoert oder nicht?

eventuell kann man ja noch dei steuern beim zoll bzw finanzamt bezahlen und eine versicherung holen.

kann man eine versicherung fuer 5 monat abschliessen bei einer deutschen vers. jedoch mit einem auslaendischen kennzeichen?

deine staatsangehörigkeit spielt keine rolle, entscheidend ist in diesem fall, wie du bzw. andere dir den begriff "durchreise" auslegen. bewegst du die kiste hauptsächlich (ausschliesslich) in D, ist D auch der aufenthaltsort des wagens. muss also auch am aufenthaltsort angemeldet werden. sonst steuerhinterziehung - theoretisch...

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


Es ist hier von Fahrzeugen aus der Schweiz und aus England die Rede. Diese Länder sind nicht in der EU.

Für die Schweiz trifft das zu, Grossbritannien (und damit England, ein Teil Großbritanniens) ist seit 1973 EU-Mitgliedsstaat.

Ansonsten gibt es hier (zweiter und dritter Absatz) die entsprechenden Infos was Auslandszulassungen angeht.

Ciao!

Hab auch im Moment so ein Problem am Hals !🙄
ich arbeite für eine polnische Firma in Polen, dabei muss ich aber ab und zu nach Deutschland mit einem Firmenwagen
in Polen zugelassen.
( zur Messe, den Lieferanten, nach hause,... )

Ich bin in D. gemeldet, ich kann das Auto nicht einfach ummelden, es gehört mir ja nicht, trotzdem muss ich damit
durch D. fahren, ist ja mein Job 😉

Jetzt hat mich in D. jemand angeschubst, ( ich unschuldig ) und die Polente hat nix besseres zu tun, als
da wo ich gemeldet bin zu melden ( beim Strassenverkehrsamt ), dass ich mit einem in Polen zugelassenen Auto
unterwegs war.

Das SVA schreibt mich an, ich soll das Auto innerhalb 10 Tagen in D. anmelden, sonst wird es stillgelegt 😕

Wie soll ich das denn machen ?? es ist ja nicht mal mein Auto !

Jetzt kann ich mich mit dem SVA rumstreiten, und den Verdacht auf Steuerhinterziehung 😕 entkräften !!

Ist also alles nicht so einfach in der GRENZEN-LOSEN EU 😉

Zitat:

Original geschrieben von comsat


Wie soll ich das denn machen ?? es ist ja nicht mal mein Auto !

Jetzt kann ich mich mit dem SVA rumstreiten, ...

Wenn der Hauptstandort des Fahrzeugs in Polen ist, dann muss es dort sogar zugelassen sein, somit Nachweis darüber erbringen und gut ist.

Zitat:

... und den Verdacht auf Steuerhinterziehung 😕 entkräften

Steuerpflicht ist eine andere Baustelle als Zulassung und hier wirst Du eher schlechte Karten haben.

Nutzt ein Deutscher (Staatsangehörigkeit) in Deutschland ein Kraftfahrzeug, dann ist dieses Fahrzeug in Deutschland steuerpflichtig - unabhängig, wo das Fahrzeug zugelassen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__1.html
Absatz 2 beachten.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

... und den Verdacht auf Steuerhinterziehung 😕 entkräften
Steuerpflicht ist eine andere Baustelle als Zulassung und hier wirst Du eher schlechte Karten haben.

Nutzt ein Deutscher (Staatsangehörigkeit) in Deutschland ein Kraftfahrzeug, dann ist dieses Fahrzeug in Deutschland steuerpflichtig - unabhängig, wo das Fahrzeug zugelassen ist.

Sorry, aber Blödsinn. Das FZ ist da steuerpflichtig, wo sein Standort ist. Das einzige "Vergehen" in diesem Fall ist, dass er sich nicht umgemeldet hat, weil er in Polen wohnt. Mit dem Auto und dessen Benutzung ist alles in bester Ordnung.

Dem SVA schreiben (und evtl. gleich belegen), dass das Auto der Fa. XY gehört, bei der du beschäftigt bist, und dann sollte eigentlich Ruhe sein.

Edit: Nachdem du deinen Post editiert hast: Lies mal genau. Es geht um das HALTEN von FZ, nicht um die Nutzung. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Vorliegend ist er nicht der Halter, sondern das ist die Firma in PL.

was passiert den, wenn ich ein fahrzeug mit auslaendischen kennzeichen in deutschland fahre und mein wohnsitz nicht in deutschland ist?

Ich habe n Wohnsitz in D und in PL, und ich fahre ein in PL zugelassenes Auto. Den allergrößten Teil des Jahres lebe ich in Warschau, insofern ist das auch alles völlig richtig so. Und wenn ich jetzt mal für länger in D wäre, würde ich mein Auto auch nicht ummelden, sondern einfach meine polnische Adresse angeben, und schon ist Ruhe im Karton.

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