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Mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland

Themenstarteram 2. Januar 2007 um 12:38

Hab im Fernsehen mal gesehen da gibts in Bottropp einen Corsa mit zwei Motoren und 700 PS. Der fährt schon länger mit britischem Kennzeichen rum, weil Er für Deutschland keine Zulassung bekäme. Kann das sein, daß ich einfach mein Auto im Ausland zulasse um die hiesigen Bestimmungen zu umgehen? Da kann ich ja mein Fahrzeug mit allerhand Schnickschnack ausrüsten, und Alle auslachen, Die das auch gerne hätten, aber dafür keine Genehmigung bekommen. Wie verhält sich dann das bei einem Unfall, da ist womöglich, wenn ich durch so ein Fahrzeug zu Schaden komme und es ist nicht richtig versichert ist Ärger vorprogramiert?

Beste Antwort im Thema
am 25. Februar 2009 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

...sondern nur der Fahrer. Wollen diese Schlümpfe irgendwas würde ich mal so sagen, daß sie sich dann an den wenden sollen, dem die Karre gehört.

Wer sagt, dass es ein Fall für die Halterhaftung ist?

 

Siehe:

http://www.zoll.de/.../index.html#einreise_nicht_eg4

Zitat:

"EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn

* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.

Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.

* eine Notsituation vorliegt.

Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.

Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.

* die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.

Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).

* ein betriebseigenes Fahrzeug zur regelmäßigen Rückkehr vom Arbeitsort im Drittland zum Wohnort in der EG benutzt wird und nachweisbar eine Ermächtigung vom ausländischen Arbeitgeber vorliegt."

Höchstens auf den letzten Ausnahmetatbestand wird er sich berufen können. Ob die "private Besorgung" darunter fällt wird nur ein spezialisierter Anwalt (und davon wirds im Grenzgebiet viele geben) beantworten können.

Ansonsten: Unwissenheit schützt vor Strafe....(oder doch nicht?).

Amen

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am 26. Februar 2009 um 8:22

Zitat:

Original geschrieben von MikesGarage

also bei uns in Österreich muss das Auto das vom Ausland einfährt mit den Österreichischen TÜV-Bestimmungen übereinstimmen,

das heißt wenn in Deutschland zB. ein 8 cm tiefes auto eingetragen wird aber bei uns nur 11 cm erlaubt sind und der dann in ne Kontrolle in Österreich kommt,das man an ort und stellen den wagen hochschraubt oder einem das Kennzeichen abgenommen wird,

ich weiß nicht wie es bei euch ist aber ich denke durch die EU ist ja ziemlich alles gleich...

MfG

Betrifft das die dauerhafte Einfuhr?????

Oder auch schon meine Urlaubsfahrt?????

Diese Aussage kommt mir doch etwas merkwürdig vor.

 

Gruß Michael

Amen hat die Rechtslage richtig wiedergegeben.

Grundsätzlich kann man sagen: Hat man in die D einen Wohnsitz, darf man kein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug führen, ansonsten begeht man eine Steuerhinterziehung, die teuer werden kann, wenn man erwischt wird. Das einzige was der Staat hier noch nachweisen muss, ist die Zeitdauer der Nutzung, da hiervon sicher die Strafhöhe und die Steuernachzahlung abhängig ist.

Die Ausnahmen wurden von Amen gut zitiert, z.B. die dienstliche Nutzung von Firmenfahrzeugen.

Und was die Behauptung von Haupt- und Nebenwohnsitz betrifft, die spielt hier keine Rolle. Entscheidend ist, wo der Lebensmittelpunkt ist. Und wenn dieser nach D verlegt wurde bzw. sich in D befindet, muss das im Ausland zugelassene Fahrzeug umgehend hier zugelassen werden, da ja die Absicht vorliegt, dass Fahrzeug hier dauerhaft zu nutzen und nicht nur vorübergehend.

Wie alles, ist es hier nur die Frage, von wissenden Ordnungshütern oder mißgünstigen Nachbarn erwischt zu werden. Das ist eigentlich nur eine Frage der Zeit. So wie der Lkw-Fahrer, der 30 Jahre ohne Pappe gefahren ist, bis er erwischt wurde.

am 26. Februar 2009 um 10:36

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli

Amen hat die Rechtslage richtig wiedergegeben.

Grundsätzlich kann man sagen: Hat man in die D einen Wohnsitz, darf man kein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug führen, ansonsten begeht man eine Steuerhinterziehung..

Ich habe die Aussage mal verkürzt, um darzustellen, wo die Probleme liegen. Meines (möglicherweise falschen) Wissens (aber mir fehlt die Quelle!) darf ich vorübergehend (!) Fahrzeuge aus anderen EU - Ländern nutzen. Ich bin Deutscher, wohne in NL und habe mir ein belgisches KFZ ausgeliehen, um in Urlaub zu fahren (auch wieder grenzüberschreitend). Meiner Meinung nach ist das zulässig (wie gesagt, ohne Beleg).

Der Fall mit der Schweiz ist anders gelagert, da nicht EG (siehe mein erster Post).

So und jetzt wird es ganz kompliziert: Angenommen, ich hätte einen Zweitwohnsitz noch in D. Angenommen ich hätte dort einen Wagen stehen, weil ich immer nach D fliege und gerne am Ort mobil bin. Meiner Meinung nach müsste der in D angemeldet sein, weil ich ihn am Standort D verwende. Sollte ich dennoch ausnahmsweise mal mit diesem Fahrzeug nach NL fahren, wäre das trotzdem ok. So verstehe ich zumindest das Standortprinzip (korrigiert mich). Das gleich gilt für all die anderen EU Länder, in denen ich an meinen Ferienhäusern ein Auto stehen habe. Stimmt das? Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Das sind aber alles Sonderfälle, die nichts mit dem ursprünglichen Thema zu tun haben. Den PKW, den ich NL ständig nutze muss ich natürlich in NL zulassen. Da hilft auch nicht, dass ich einmal im Jahr damit nach D fahre oder es nur die geliehene Karre meines angeheirateten Schippschwagers 3. Grades ist.

 

Spezialisten (!) korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

am 7. März 2009 um 23:55

also falsch ist, dass der deutsche wohnsitz immer ein hauptwohnsitz ist und der im ausland ein nebenwohnsitz. jeder erste wohnsitz in einem land ist ein hauptwohnsitz. 3 wohnsitze in 3 ländern = 3 hauptwohnsitze. auch wenn 2 davon zusammen nur 24qm gross sind. ;)

Zitat:

Grundsätzlich kann man sagen: Hat man in die D einen Wohnsitz, darf man kein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug führen, ansonsten begeht man eine Steuerhinterziehung..

mal andersrum - was, wenn man in D und in PL gleichzeitig wohnt und die kiste in D zugelassen hat, um keine D-steuern zu hinterziehen - macht man sich nun der steuerhinterziehung in PL strafbar? ;)

der lebensmittelpunkt ist auch nicht ganz so einfach. lebe und arbeite ich in D ist der mittlepunkt in D. lebe und arbeite ich in D 5 mal die woche und besuche meine familie "zu hause in polen" das wochenende über - vielleicht -wenn man's mir ungünstig auslegt- auch noch. aber was, wenn nun noch meine kranke schwiegermutter im polnischen krankenhaus dazukommt und ich an 5 tagen in der woche täglich stundenlang mit den ärzten dort telefoniere und auch sonst mit meinen gedanken 24/7 "eigentlich in polen" bin - wo ist mein lebensmittelpunkt dann? oder wenn ich schon in polen eingezogen, in D aber noch nicht ganz ausgezogen bin?

der lebensmittelpunkt liegt immer nur entweder ausserhalb, in diesem fall aber innerhalb europas. eine andere differenzierung kann man in "einem" zusammenwachsenden land eigentlich auch nicht vornehmen. würde auch gegen die niederlassungsfreiheit von 1957 (übrigens) gehen.

einen "unmittelbaren lebensmittelpunkt" gibt es da auch noch, aber bei fragen danach sollte man kategorisch nichts antworten.

...bin mal gespannt, wie es bei c-world weiter geht...

am 8. März 2009 um 12:42

Wenn du eine Familie hast, ist es relativ einfach:

Wo die Familie (Frau und Kinder) lebt, ist der Lebensmittelpunkt, ist ja eigentlich auch nur logisch. Im anderen Land arbeitest du nur und hast daher dort natürlich evtl. auch eine Wohnung.

Bei der ganzen Debatte spielt es aber überhaupt keine Rolle, ob EU-Ausland oder nicht. Der Zoll, welcher diese Sachen überprüft, macht da überhaupt keinen Unterschied, da Steuerrecht immer noch NUR Sache der einzelnen EU-Länder ist.

Die Niederlassungsfreiheit hat damit auch nichts zu tun, da diese nur besagt, dass ein EU-Bürger seinen Wohnsitz frei innerhalb der EU wählen darf. Will z.B. ein Schweizer in einem EU-Land seinen Wohnsitz nehmen, muß er eine Genehmigung beantragen, ein Pole nicht. Bei einigen EU-Bürgern gibt es aber noch Beschränkungen, was die Freiheit der Arbeitsplatzwahl betrifft. Polen dürfen z.B. nicht ohne weiteres in D arbeiten.

Der Fall ist also nicht so einfach, gerade wenn man zwei Wohnsitze hat.

Was die meisten jedoch machen, ist in D arbeiten und wohnen und ein Fahrzeug eines "Freundes" o.a. fahren. Evtl. haben sie noch eine Scheinadresse im Ausland. Wenn das auffliegt kann es teuer werden. Wie der Nachweis geführt werden kann, ist eine andere Sache. Da hängt es im Einzelfall auch davon ab, wie die jeweiligen Länder in Steuersachen zusammenarbeiten.

am 8. März 2009 um 14:03

so pauschal kann man das mit dem lebensmittelpunkt (und seinen sub-kategorien) nicht sagen. es ist immer eine sache der auslegung. hat aber in dieser diskussion nichts verloren - hier ist der "tatsächliche aufenthaltsort des kfz" entscheidend, nicht die nationalität des halters und wieviele wohnsitze er hat.

es geht um steuern. europäische staaten haben unter sich und auch mit non eu-ländern ein gesetz, was die doppelte besteuerung ausschliesst. verkauft man was in D, muss auch in D die mehrwertsteuer abgeführt werden. ist der firmensitz in einem anderen (flat tax-) land, zahlt man die einkommenssteuer dort. das geht sogar ganz ohne wohnsitz.

--> es gibt möglichkeiten, ein im (eu-) ausland zugelassenes kfz 'dauerhaft' nutzen zu können - es muss nur das drumherum stimmen.

am 8. März 2009 um 14:56

Im Prinzip ja, aber wo der tatsächliche Standort des Fahrzeuges ist, müßte er auch zugelassen werden.

Und das ist in den hier meistens aufgeführten Fällen in D. Das Problem sind die Pendler, welche mit dem Fahrzeug zwischen den Ländern hinundherfahren.

Immer Einzelfall, aber wie ich beschrieben habe sind die Grundsätze.

Hallo,

Ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist mit einem litauischen Auto, sowie mit dem litauischen Kennzeichen in Deutschland zu fahren , ohne damit eine Problem zu bekommen ? Das Auto würde auch dort angemeldet sein.Dies ist sehr wichtig für mich zu erfahren. Ich hatte nämlich gehört, dass einer Probleme mit der Polizei bekommen hätte . Der Jenige wurde angehalten und man hatte ihm gesagt , er solle das Auto abstellen und darf es garnicht fahren. Es sei wohl nicht erlaubt!

Stimmt das?

Oder braucht man bestimmte Papiere dafür , um problemlos dieses Auto ,das in Litaun angemeldet ist zu fahren ?

Ich würde mich sehr freuen , wenn ihr mir bei diesen Fragen helfen könntet.

Vilen Dank,

Tina-Tina

schilder mal genau was dein Problem ist,

Es gib probleme wenn du deinen regelmäßigen Wohnort hier hast und dort dein Fahrzeug laufen lässt, es gibt probleme wenn du mehrere Monate hier bist und das Fahrzeug sonst wo laufen hast und auch sonst kann es zu merklichen Problemen kommen

Nicht ganz einfach das Thema, was mich aber an eine Begebenheit aus dem letzten Jahr erinnert:

Wir waren im Urlaub in Spanien, wo wir einen dort zugelassenen Mietwagen hatten. Ergo bin ich allein mal 2 Tage "auf Tour" mit dem Auto gegangen. Und hätte fast einen Unfall gehabt......

Ich als Deutscher, mit einem Spanischen Mietwagen, wäre in PORTUGAL fast mit einem UNGARN zusammengekracht:)

DIESE Abwicklung hätte mich irgendwie schon mal interessiert......:)

Hilft zwar jetzt im Thema nicht weiter, aber solche Konstellationen passieren halt auch völlig ungewollt...... Wobei mir hier sicher nix weiter passiert wäre, da Mietwagen, und Grenzüberschreitung nach P war erlaubt. Lustig fand ich es trotzdem:)

Der Fall wäre problemlos abzuwickeln gewesen, da alle drei Beteiligten Bürger aus EU-Staaten waren.

Habe auch mal eine Frage zu dem Thema

Seit Juli letzten jahres bin ich in Finnland wohnhaft zwecks 2 Auslandssemestern

Ich fahre hier ein KFZ welches auf meine Eltern in Deutschland zugelassen ist (auch mein Wohnsitz)

Ich werde jetzt noch bis Ende Juni hier bleiben. Mache ich mich also Strafbar damit? KFZ war Ende Dezember in Deutschland für ein paar Tage, zwecks Elternbesuch :)

Wie gesagt der Aufenthalt war von Anfang an zeitlich beschränkt :)

am 19. Februar 2010 um 0:40

Hier sollte man im Vorfeld im jeweiligen "Gastland" die entsprechende Behörde

kontaktieren (Finanzamt, Zoll, Steueramt) und seinen Fall schildern!

Die Strafen können richtig teuer werden (siehe Schweiz),

abgesehen von dem ganzen Ärger, der da kommen könnte.

@ Bumer645

Ich weiß nicht, wie es in Finnland ist, in der CH jedenfalls hättest Du schon riesigen Ärger bekommen,

da spielt es auch keine Rolle, ob das Kfz zwischendurch nach D bewegt wird.

mfg. Matt

Ist es ein Problem , das litauische Auto(mit litauischen Kennzeichen), das dort angemeldet ist hier zu fahren?Der Wohnsitz würde auch in Deutschland sein.

(Also normal hier leben und das litauische Auto , das dort angemeldet ist hier zu fahren.)

Welche Papiere braucht man, um keine Probleme mit der Polizei zu haben?

Lg, Danke..

Zitat:

Original geschrieben von Tina-Tina

Ist es ein Problem , das litauische Auto(mit litauischen Kennzeichen), das dort angemeldet ist hier zu fahren?

wielange hast du vor die kiste hier zu fahren?!

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