Mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland
Hab im Fernsehen mal gesehen da gibts in Bottropp einen Corsa mit zwei Motoren und 700 PS. Der fährt schon länger mit britischem Kennzeichen rum, weil Er für Deutschland keine Zulassung bekäme. Kann das sein, daß ich einfach mein Auto im Ausland zulasse um die hiesigen Bestimmungen zu umgehen? Da kann ich ja mein Fahrzeug mit allerhand Schnickschnack ausrüsten, und Alle auslachen, Die das auch gerne hätten, aber dafür keine Genehmigung bekommen. Wie verhält sich dann das bei einem Unfall, da ist womöglich, wenn ich durch so ein Fahrzeug zu Schaden komme und es ist nicht richtig versichert ist Ärger vorprogramiert?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
...sondern nur der Fahrer. Wollen diese Schlümpfe irgendwas würde ich mal so sagen, daß sie sich dann an den wenden sollen, dem die Karre gehört.
Wer sagt, dass es ein Fall für die Halterhaftung ist?
Siehe:
http://www.zoll.de/.../index.html#einreise_nicht_eg4
Zitat:
"EG-Bürger dürfen im Ausnahmefall ein im Drittland verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EG einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn
* das Fahrzeug gelegentlich nach Weisung des Zulassungsinhabers benutzt wird.
Bedingung: Der Zulassungsinhaber muss sich während der Benutzung in der EG aufhalten.
* eine Notsituation vorliegt.
Die Rückkehr aus einem Drittland war nur mit einem ausländischen Fahrzeug möglich, da das eigene Fahrzeug im Ausland ausgefallen ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des drittländischen Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen.
* die Wiedereinreise mit einem im Drittland zugelassenen Mietfahrzeug von Vermietungsunternehmen erfolgt ist.
Bedingung: Wiederausfuhr des Fahrzeuges innerhalb von fünf Tagen (mit Zustimmung der deutschen Zollbehörden innerhalb von acht Tagen).
* ein betriebseigenes Fahrzeug zur regelmäßigen Rückkehr vom Arbeitsort im Drittland zum Wohnort in der EG benutzt wird und nachweisbar eine Ermächtigung vom ausländischen Arbeitgeber vorliegt."
Höchstens auf den letzten Ausnahmetatbestand wird er sich berufen können. Ob die "private Besorgung" darunter fällt wird nur ein spezialisierter Anwalt (und davon wirds im Grenzgebiet viele geben) beantworten können.
Ansonsten: Unwissenheit schützt vor Strafe....(oder doch nicht?).
Amen
132 Antworten
Ich kenne jemanden, der in D wohnt und sein PKW in Polen auf diee Mutter zugallssen ist. Er fährt damit schon über 2 Jahre in Deutschland. Ich meine, daß die KFZ Steuer zu zahlen ist. Oder?
Ich denke, das ist gerade was verhindert werden soll. Wobei auch hier im Einzelfall schwer nachzuweisen ist, wie lange das Auto tätsächlich schon in Deutschland steht.
Zitat:
Original geschrieben von comsat
Morgen fahre ich über die Grenze, werde im Zollhäuschen vorbeischauen und nach den 5,10EURO fragen 😎Werde berichten !😉
na gut - wenn's unbedingt sein muss - berichte. 🙂
Hallo zusammen,
ich habe in der letzten stunde mir alle beiträge durchgelesen und konnte keine klare antwort auf meine frage finden. deswegen frage ich jetzt mal direkt und hoffe auf eine klare antwort.
ich wohne in der schweiz und habe 2 autos. mein sohn lebt in deutschland und wurde im oktober 18. ich habe ihm eins meiner autos zum üben gegeben. gestern wurde er von der polizei aufgehalten und gefragt wem das auto gehört und was er damit macht und bla bla bla. Er hat dann aber weiter fahren dürfen. soweit ich das dann verstanden habe wird mich die polizei heute anrufen.
1. bin ich bzw. mein sohn jetzt steuerhinterzieher oder läuft das unter der 185 tage regelung?
2. kommt da sonst noch was auf mich zu?
3. was sage ich der polizei wenn die mich anrufen?
Danke
Günther
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Zitat:
Original geschrieben von pinoccio32
Hallo zusammen,ich habe in der letzten stunde mir alle beiträge durchgelesen und konnte keine klare antwort auf meine frage finden. deswegen frage ich jetzt mal direkt und hoffe auf eine klare antwort.
ich wohne in der schweiz und habe 2 autos. mein sohn lebt in deutschland und wurde im oktober 18. ich habe ihm eins meiner autos zum üben gegeben. gestern wurde er von der polizei aufgehalten und gefragt wem das auto gehört und was er damit macht und bla bla bla. Er hat dann aber weiter fahren dürfen. soweit ich das dann verstanden habe wird mich die polizei heute anrufen.
1. bin ich bzw. mein sohn jetzt steuerhinterzieher oder läuft das unter der 185 tage regelung?
2. kommt da sonst noch was auf mich zu?
3. was sage ich der polizei wenn die mich anrufen?Danke
Günther
Dies wird in der Tat ein Problem werden.
Entscheidend sind hier der § 3 Nr. 13 und § 7 Nr. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz:
Von der Steuer befreit ist das Halten von
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Wichtig ist der 2. Satz.
Da Dein sohn lt. deiner Aussage in Deutschland lebt hat er hier zumindest seinen gewöhnlichen Aufenthalt, was dazu führt, daß keine Steuerbefreiuung greift.
Die 185-Tage-Regelung könnte Deinem Sohn zwar helfen aber auch gleichzeitig wieder ein Fallstrick sein.
Eine bestimmte Frist für das Kriterium der Dauer gibt es nicht. Als Faustregel wird aber von sechs Monaten ausgegangen. Vor allem bei Minderjährigen genügt nach der Rechtsprechung schon ein Aufenthalt von sechs Monaten in einem anderen Staat, um eine Eingliederung in die neue soziale Umwelt im Sinne des Begriffes des Daseinsmittelpunktes anzunehmen.
§ 7 Nr. 2 KraftstG sagt wer Steuerschuldner ist:
bei einem ausländischen Fahrzeug die Person, die das Fahrzeug im Inland benutzt, also in diesem Fall Dein Sohn.
Was wird auf Dich zukommen ?
Gar nix, weil Du nicht der Steuerschulnder bist.
Was kommt auf Deinen Sohn zu ?
Ein Steuerstrafverfahren.
Klingt jetzt schlimm, ist aber nicht so zu verstehen wie bei Kameraden von Zumwinkel und Co.
D. h., daß Dein Sohn einen Steuerbescheid vom Zoll erhalten wird, mit der Aufforderung einen Betrag X innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen.
Macht er dies, ist alles wieder gut. Evtl. verschicken die Zöllner eine Kontrollmitteilung an das Wohnsitzfinanzamt.
Macht er das nicht, dann bekommt er nach einer Mahnung und Zahlungsaufforderung entweder Besuch oder aber er bekommt einen gelben Brief zugeschickt in dem mitgeteilt wird, daß sein Konto, sein Lohn etc. gepfändet wurde.
Von welchem Betrag sprechen wir ?
Hierzu muß man wissen, daß die Schweiz zum "richtigen" Ausland gehört, weil sie nicht in der EU sind.
D. h., daß man ein Auto, wenn man es in Deutschland einführen will beim Zoll anmelden muß.
Den interessiert der Hubraum des Fahrzeugs. Ob das Auto den deutschen Zulassungsbestimmungen entspricht ist für den Zoll uninteressant.
Bei offensichtlicher Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer sieht das anders aus.
Das entscheidet dann aber die Polizei.
Sobald der Hubraum ermittelt wurde, wird die Steuer berechnet. Zugrunde gelegt wird dabei der höchste Steuersatz von 25,36 €.
Bei einem PKW mit 1600 ccm wären demnach 405,76 € Kfz-Steuer fällig.
Wenn nun so verfahren wird wie bei ertappten Zigarettenschmugglern am Flughafen, dann ist als Strafe nochmal der gleiche Betrag fällig.
D. h., daß insgesamt ein Betrag i. H. v. 811,52 € fällig wäre.
Sodele.
Dann will ich auf den Eingangsthread und die darauf erteilten Antworten in Bezug auf Kfz-Steuer antworten.
Wenn man sich das Video ansieht und genau zuhört, dann ist der einzige Grund warum er das Fahrzeug in Großbritannien angemeldet nämlich, daß er es in dieser Art in Deutschland nicht zugelassen bekommen würde.
Deutsche Kfz-Steuer spart er durch das britische Kennzeichen nämlich gar nicht.
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftstG:
Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12.000 Kilogramm, die nach Artikel 5 der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 (ABl. EG Nr. L 187 S. 42) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht für Fälle der Nummer 3
Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 KraftstG kommt für den Corsa-Fahrer nicht in Betracht.
Von der Steuer befreit ist das Halten von
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
Da der Corsa-Fahrer in Deutschland wohnt ist dementsprechend Kfz-Steuer fällig egal ob er einmal oder mehrmals nach Großbritannien fährt.
Dies müßte er nur dann machen, wenn er in Deutschland keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hätte.
Daher sind für Zoll und Polizei immer Antworten auf folgende Frage wichtig:
Woher kommen Sie ?
Wohin wollen Sie ?
Wo wohnen Sie ?
Arbeiten Sie in Deutschland ?
Antworten hierauf und die Vorlage entsprechender Unterlagen lassen nämlich sehr schnell Rückschlüsse auf Wohnsitz etc. zu.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Die Fahrzeuge sind in Ihren Heimatländern auch ordentlich versichert ... das Problem können die Deckungssummen sein, die je nach Land in unterschiedlicher Höhe geregelt sind. Bei einem herkömmlichen Unfall gibt es also auch keine Probleme, der einzige der unter Umständen ein Problem bekommen kann ... ist der Versicherungsnehmer.
Warum zwingend der Versicherungsnehmer? Wenn bei dem nichts zu holen ist, dann bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen ...
@ pinoccio32:
Habe ich ganz vergessen noch zu schreiben.
Für genaue Auskünfte gibt es das Informations- und Wissensmanagement Zoll.
Guggst Du:
http://www.zoll.de/infocenter/index.html
und
http://www.zoll.de/infocenter/c0_kontaktdaten/index.html
Danke.
Die Antworten haben mir geholfen.
Ich weiss jetzt was ich machen muss.
Danke nochmals
Ich lebe seit 12 Jahren im sonnigen Süden und habe dann mal die 2500km nach Bayern gefahren um meine Eltern zu besuchen.
Nun gibt es da eine Schnell-Strasse wo eine Gebührenfalle in Form einer 60km/h Begrenzung steht, die kenne ich schon seit 20Jahren.
Früher standen dort gelegentlich Straßenräuber mit Radar oder Lichtschranke.
Da niemand zu sehen war bin ich mit angepasster Geschwindigkeit durchgefahren, bei >1km Sichtweite wenig Verkehr und Tageslicht waren das ca. 90 km/h am Tacho.
Doch siehe da 500 Meter weiter springt ein parasitärer Sekundärnutzer des Straßenverkehrs aus dem Gebüsch und meint das wären 26 km/h zu schnell soll irgendwie 70€ und 1 Punkt wert sein für ihn.
Naja ich packe den Hunderter aus weil ich als Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland bar zahlen muss, auch wenn ich noch den bayerischen Dialekt beherrsche.
Doch der dienstbeflissene Diener der öffentlichen Sicherheit und sein Kollege waren nun in große Bedrängnis geraten wie man mir den gewissenhaft verdienten Punkt ins sonnige Spanien ausliefern könnte. Sprachkenntnisse waren Fehlanzeige und so entschloss man sich auch das angebotene Bargeld auszuschlagen und eine Fehlmessung zu vermuten.
Merke : Auch als Deutscher in Deutschland hast du ausländeräquivalente Privilegien wenn du keinen Wohnsitz mehr unterhältst.
Früher hatte ich tschechische Ausländerkennzeichen und war im Auftrag meiner tschechische SRO legal berechtigt diesen Firmenwagen in D zu fahren um dort Kunden zu besuchen, - nicht einfach zu arrangieren - lohnt sich aber!
Leichenschänder. Wie oft willst du diese Geschichte jetzt hier im Forum posten?
Zumal es dafür keinerlei Nachweis gibt...🙄
Auch das Ende dieses Threads geht auf das Konto eines lustigen Users..................
geschlossen - twindance