Mit Astra F 1,6 Si einen 1600 KG Wohnwagen ziehen ?

Opel Astra F

Hallo liebe Forum Gemeinde,

wir haben unser Schätzchen wieder aus dem Winterschlaf geholt und nun die eine und andere Macke entdeckt.

Da wir das Fahrzeug mit einer Tieferlegung von 50/50 mit einem Koni Fahrwerk erworben haben, hatten wir erst Bedenken mit der AHK.
Da jedoch ein Bekannter ebenfalls so Arbeitet haben wir das durchgezogen.

Nun soll ein 1,6 Tonnen Wohnwagen dran und vom Astra gezogen werden.

Ansich spricht ja nichts dagegen, da dieser über Ausreichend Leistung Verfügt.

Nur fällt uns immer wieder auf, das der Motor bei Stau schnell Heiß zu laufen droht und wenn er etwas gestanden hat, dann Qualmt er eine Weile.

Nebenbei Stottert er etwas. Da wir diesen Wagen nun zum Service schicken wollen denken wir das es damit getan ist, doch gerne würden wir uns diese Kosten ersparen. Daher hoffen wir auf Antwort auf folgende Fragen.

1. Ist das Problemlos möglich mit dem Anhänger ziehen (Wöchentlich um die 2000 KM
2. Muss der Wagen evtl. andere Federn bekommen ?
3. Wie sieht das mit Achs und Antriebsteilen aus ?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Manchmal muss ich einfach mal kotzen gehen...

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Stau an heissen Tagen hm? Da wird unser Astra auch mal schnell warm.
Schaltet sich bei dir dann der Rotor ein wenn er zu heiss wird?
Wo genau qualmt es? Direkt vom Motor oder der Kühler?

Achja, und meiner Meinung nach ist der Wohnwagen mit 1,6Tonnen deutlich zu schwer und dürfte lt. Anhängelast auch nicht legal sein.

Are you nuts ? 😰
der Astra wiegt etwa 1000 kg,
gebremst darfste etwa 1000 Kg ziehen, ungebremst 500
steht alles im Fahrzeugschein.

.....und solltest du nur den ganz normalen PKW Führerschein (Klasse B) besitzen, ist bei 750 kg Anhängern eh erstmal Schluß. Da müßte mindestens Klasse BE her (wäre in der alten Klasse 3 mit drin gewesen).

Das mit dem Führerschein ist Quatsch. Es gilt nur die Regelung, dass bei Klasse B das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Fahrzeugs sein darf. Beide zulässigen Gesamtgewichte dürfen in Summe nicht größer 3500kg werden, was mit einem Astra F eh nicht zu erreichen ist.

Dein Astra darf einen 1,6 Tonnen WoWa auf jedenfall nicht ziehen und schafft das auch nicht wirklich. Ich habe meinen 1000 kg WoWa bis vor kurzem mit nem C18XEL-Astra (115PS) gezogen und das hat schon keine Freude bereitet, wenn man mal bergauf nen LKW überholen muss.
Das Zugfahrzeug sollte immer ein wenig schwerer sein als der Anhänger damit das Fahren angenehm wird. Selbst beim neuen merkt man noch deutlich, dass was hinten dran hängt, obwohl der WoWa mit dem Auto jetzt nicht mehr macht was er will.

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Also so wie es scheint haben hier einige ihre Erfahrungen gemacht. Also so genau haben wir das noch nicht getestet und denke das wir mal die Warnungen ernst nehmen sollten und werden.

Wir haben zum ziehen eines Tandem Anhänger PKW Trailer bereits einen 850 2,5 20V Volvo Angeschafft und den Juckt der Anhänger gar nicht.

Nur was machen wir denn jetzt mit dem Astra ? Der ist dahin Überflüssig.

Ich kenne das auch. Davon abgesehen das es nicht legal ist, habe vor 3 Monaten eine 2T doppelachse Hänger gezogen mit mein GSI (115ps). Mein Auto sah aus wie ein spielzeug vor den riesigen Hänger. Nun zu der Zeitpunkt war es aber nötig. Wie dem auch sei, ich kam nicht ins 4te Gang rein, kam ich schon, aber dann bremste mich das ganze aus. Geht garnicht und macht nur kaputt.
Fazit .. wenn du ein Anhänger leihen möchtest, kummer dich selbst drum und verlass dich nicht auf kumpels ("klar, Hänger ist bestellt, muss nur abholen, 'sollte' groß genug sein!"😉

Gruß
Jason

Ich glaube der Wagen links von deinem Astra auf dem Foto ist für so Aktionen besser geeignet. 😁
Würde auf jeden Fall auch von dem Unternehmen Abstand nehmen.
Diverse Gründe sind ja schon genannt worden.

Zitat:

Original geschrieben von nussknacker


Das mit dem Führerschein ist Quatsch. Es gilt nur die Regelung, dass bei Klasse B das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Fahrzeugs sein darf. Beide zulässigen Gesamtgewichte dürfen in Summe nicht größer 3500kg werden, was mit einem Astra F eh nicht zu erreichen ist.

Na dann schau dir mal die exakte Bezeichnung der Führerscheinklasse B noch mal an. Dein Beispiel ist zwar richtig, was die 1:1 Gewichtung von Zugfahrzeug und Anhänger betrifft; ebenfalls stimmt auch die maximal Grenze von 3,5t zG, jedoch ist das nur die halbe Miete.

Klasse B: Kfz kleinergleich 3500 Kg zG, mit Anhänger kleinergleich 750 Kg zG, kleinergleich 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombinationen aus Zugfahrzeug Kl.B u. Anhänger: zG kleinergleich 3500 Kg, wobei z.G Anhänger kleinergleich Leermasse des ziehenden Fahrzeugs

Klasse BE: Kombinationen aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger > 750 Kg, und Kombinationen, die nicht unter Klasse B fällt (Anhängelast bis kleinergleich 1,5 faches Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs, bei durchgehender Bremsanlage)

Also selbst wenn das Zugfahrzeug mit dem Anhänger fahren dürfte (was durchaus bei einigen Fahrzeugen genehmigt ist, das sie mehr ziehen dürfen als sie wiegen), würde er bei dem Leergewicht aus der Klasse B raus fallen, also somit BE haben müssen.

Das mit dem Hänger dürfte wohl klar sein.
Für den Astra (ich glaube gebremst zulässig mit 1200kg) is das Teil def. zu schwer!

Damit jetzt keine halbwahrheiten hier stehen bleiben was den Führerschein angeht:
Beide haben recht!

Klasse B:
-KFZ, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
- Auch mit Anhänger
->mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
ODER
->mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500kg nicht übersteigt.

Richtlinie 91/439/EWG, StVG und FeV

Heißt also:
Mit jedem Astra F sind theoretisch 1000kg zG und mit dem Caravan 1100kg zG zu ziehen.

die leistung spielt absolut keine rolle bei der anhängelast am astra-f
bis 75 ps astra darf man 1200kg bis 12% steigung ziehen und ungebremst 500kg
ab 101 ps astra darf man 1200kg ziehen und ungebremst 500kg

so steht es in der zulassungbescheinigung/ altem brief ziff 28 / 29

die leistung macht sich nur bei der steigung bemerkbar, die karosse hält einfach nicht mehr aus

PS: mit dem alten 3èr darf man bis 18t fahren, läßt man ihn umschreiben sind es nur noch 11t

wenn man die daten aus dem handbuch nimmt und das lehrgewicht vom zuläßigen gesammtgewicht abzieht darf kein astra mehr wie 500kg ziehen.
siehe auch seite 109 bedienungshandbuch, "zuläßige anhängelasten stehen in den amtlichen fahrzeugpapieren"

damit ist es wohl beendet was ein astra darf und was er nicht darf

Mein Astra wurde auch schon mit nem Hänger von einem anderen Astra (X16XEL) gezogen ohne Probleme, aber die Polizei hätte das nicht sehen dürfen, weil wir auch etwas über der Anhängelast waren, war nicht sehr weit, von einem Ort zum Nachbarort.

MfG Dark-Angel712

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


wenn man die daten aus dem handbuch nimmt und das lehrgewicht vom zuläßigen gesammtgewicht abzieht darf kein astra mehr wie 500kg ziehen.

das was du meinst, ist die Zuladung des Fahrzeugs, und nicht die Anhängelast.

Zitat:

Original geschrieben von yellowpointer



Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


wenn man die daten aus dem handbuch nimmt und das lehrgewicht vom zuläßigen gesammtgewicht abzieht darf kein astra mehr wie 500kg ziehen.
das was du meinst, ist die Zuladung des Fahrzeugs, und nicht die Anhängelast.

mir brauchst du es nicht zusagen es ging um die anderen die mitlesen und solche ansätze in ihren antworten hatten😉

ah....gut....dann war das wohl mein eigener Schlauch, auf dem ich gerade gestanden hatte...... 😉

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